1. Chronik FU Art. 430 Abs. 1 ZGB, nach Kompartmentsyndrom
1.1 Vorgeschichte: Medizinische Ereignisse/Spitalaufenthalte
· 2019 Ruptur von Infraspinatus-Supraspinatussehnen an der Schulter; Operation Dr. Ariane Gerber-Popp
· 2020 Operation am Dünndarm wegen Divertikel (Entfernung Sigma) durch Prof. Dr. Vorburger
· 2021 Ruptur Patellasehne, Operation Dr. Häberli; ein Jahr später Entfernung des Eisenbügels
· 28. 06.2022: Herzinfarkt mit Herzstillstand und Reanimation, Lungenembolie, -entzündung,
anschliessend Therapie im Tiefenauspital; Abbruch wegen Corona (80% aller Patienten/Patientinnen); Depressionen mit z. T. psychologischer Unterstützung
Es folgen drei Monate ambulante Herztherapie im Spital Burgdorf
· Dreimal mussten in der Folge Auslandaufenthalte abgebrochen werden (zweimal Corona, Ohrenentzündung, Hustenanfälle)
1.2 Skiunfall 2024
· Mittwoch, 31. 01.24: Ich werde von einer Skifahrerin auf der Piste gerammt. Starker Schlag in den linken Unterschenkel, Bindungen gehen auf. Starke Schmerzen.
Begleitet von meiner Frau fahre ich selbständig zur Bergstation Oberjoch. An der Talstation werde ich abgeholt und zur Wohnung gebracht.
· Donnerstag, 01.02.24: Starke Schmerzen, Wade schwillt an, Fahrt zum Hausarzt nach Burgdorf, umgehende Einweisung auf Notfall Spital Burgdorf; Diagnose: Kompartmentsyndrom (Einblutung in Wadenmuskel); Es sind drei Operationen mit Vollnarkose nötig.
1. Notoperation Es muss eine schnelle Operation erfolgen, es bestehe die Gefahr einer Unterschenkelamputation (Aussagen Notfallarzt). Grosse Sorge wegen Vollnarkose. Schlechte Erfahrungen, z.B. Erbrechen, Verletzung der Stimmbänder (ehemaliger Konzertsänger!)
· Samstag, 04. 02. 24: Bluttransfusionen
2. Operation Stress. Operation ist auf 9 Uhr angesetzt. Um 15.15 Uhr erste Info, dass diese erst um 21 Uhr erfolge (6 Notfälle in Burgdorf)
· Mittwoch, 07. 02.24:
3. Operation Wunden werden geschlossen
Stress und Probleme wegen Schmerzen und nicht funktionierender Verdauung! Notfallknöpfe funktionieren nicht immer; Aussicht auf Entlassung am Wochenende.
Donnerstag, 08.02.24: Es geht mir nicht gut! Hauptaussage: «I mah nümme!»
Frage nach Bedarf an psychologischer Betreuung, ich lehne ab.
· Freitag, 09.02.24: Es geht mir nicht gut (Verstopfung/Krämpfe wegen Oxicodon; grosse Schmerzen)
Weibliche Fachperson aus südamerikanischem (?) Raum; mit schlechten Deutschkenntnissen kommt ins Zimmer. Sie stellt sich nicht vor (Psychiaterin, Name?) und teilt auch ihre Funktion bzw. ihren Auftrag nicht mit.
Meine Ehefrau wird hinausgeschickt, Bettnachbar P. kann hingegen zuhören. Ich versuche der Fachfrau klarzumachen, dass ich keine Unterstützung von ihr wünsche. Ich sage aber immer wieder «I mah nümme!». An die klare, eindeutige Frage: «Wollen Sie sich umbringen?» kann ich mich nicht erinnern. Nach einigen Minuten, mit vergeblichen Kommunikationsversuchen, verlässt die Fachperson (beleidigt?) das Zimmer. Die Ehefrau darf wieder eintreten.
· Am Nachmittag kommt Oberarzt Dr. R. Wanner ins Zimmer und teilt mir mit, ich müsse in eine geschlossene psychiatrische Institution eingewiesen werden. Für mich ist das ein Schock. Ich telefoniere mit meinem Bruder R. (ehemaliger Nationalrat und Preisüberwacher) und Bruder M., einem erfahrenen Psychiater in Zürich, der obwohl pensioniert immer noch ein Psychiatrische Praxis betreibt und während Jahrzehnten Notfalldienst in der Stadt Zürich geleistet hat. Ich erreiche auch meine Hausärztin Dr. Neva Furlan. Mein Bruder M. und Frau Furlan sprechen mit OA Dr. Wanner und empfehlen klar, dass eine zwangsweise Einweisung per FU nicht angebracht, nicht nötig und für den Patienten eher schädlich, eventuell sogar traumatisierend sei!
Weil ich kurz vor einem ordnungsgemässen Austritt bin, der für Samstag oder Sonntag geplant ist, warte ich vorerst ab. Wir (mein Bruder, meine Frau und ich) verlangen eine Zweitmeinung durch eine andere Fachperson. Diese wird vom OA für 18h in Aussicht gestellt.
· Dr. Wanner teilt mir mit, dass eine Zweitmeinung wegen Ortsabwesenheit des Psychiaters nicht stattfinde! Der Chefarzt der Alterspsychiatrie, der mich nie gesehen hat, habe angeordnet, dass eine FU vollzogen werden müsse!
Er legt mir eine, von ihm unterschriebene Verfügung (mit Rechtsmittelbelehrung) vor. Ein externer Transport in das psychiatrische Zentrum Münsingen sei bereits organisiert.
· Ein beigezogener Anwalt rät mir, mich nicht gegen die Einweisung aufzulehnen, weil ich sonst eventuell mit Polizeigewalt abgeholt werde.
· Der Transport wird durch zwei Fachpersonen von easyCAB vorgenommen, mit denen ich, allerdings angeschnallt auf eine Bahre, vernünftige und beruhigende Gespräche führen kann. Auch diese Fachpersonen können die Einweisung nicht nachvollziehen und schildern dann auch beim Empfang in Münsingen ihre Einschätzung. Sie raten mir, beim Eintritt zu sagen, dass ich gegen eine Einweisung sei. Ich solle ein Rekursformular verlangen. Für ihre Begleitung war ich sehr dankbar.
1.3 Erfahrungen Psychiatrische Klinik in Münsingen (Nacht von Freitag auf Samstag)
· Die Einweisung war für mich traumatisierend. Mit den Ersatzkleidern und den Toilettenartikeln musste ich auch Handy, Tablet und E-Reader abgeben. Besonderes Augenmerk wurde auf die Kabel gelegt.
· Als Herzpatient spürte ich – neben den Schmerzen im frisch operierten Unterschenkel- auch einen Anstieg meines Blutdrucks. Ich verlangte nach einer ärztlichen Fachperson um ein EKG durchzuführen. Immerhin wurde mein erhöhter Blutdruck durch eine Fachfrau kontrolliert. Ich bekam das Handy zurück.
· Nach ca. 30 Min. Wartezeit wurde von zwei Fachfrauen ein medizinisches Aufnahmegespräch durchgeführt. Ich konnte bei dieser Gelegenheit meine Einsprache gegen die Verfügung deponieren.
· Weil die Klinik eigentlich voll belegt ist, wurde mir ein drittes Bett in einem Zweierzimmer zugewiesen. Als ich Licht machte, wurde ich von einem Mitpatienten beschimpft. Am Morgen nahm ich um 8 Uhr telefonischen Kontakt mit meinem Bruder M. auf. Wegen des Telefonats bedachte mich mein Zimmernachbar mit übelsten Schimpfwörtern, so dass ich mich bedroht fühlte. Ich zügelte auf den Gang. Mein oberer Normalblutdruck von 120 stieg auf 187.
Mein Bruder nahm Kontakt mit dem Oberarzt der Klinik auf. Nach einer Wartezeit von ca. drei Stunden und einem Abschlussgespräch mit dem diensthabenden Arzt wurde ich ohne weiteres entlassen. Ich konnte mit meiner Frau nach Hause fahren.
Nach diesen traumatischen Tagen möchte ich mich, trotz allen Widrigkeiten, bei den Gesundheits-fachpersonen bedanken, die die herausfordernden Situationen stets professionell, geduldig und hilfsbereit gemeistert haben.
1.4 Beschwerde an die GL des Spitals gegen die FU vom 09.02.2024
Mit einer Beschwerde und aufsichtlichen Anzeige möchte ich, dass folgende Vorgehensweisen geklärt werden:
· Die Verfügung einer Fürsorgerischen Unterbringung, gestützt auf Art. 426 und 429 f. ZGB, gilt als eingreifende letzte Massnahme. Diese wurde entgegen den Empfehlungen der langjährigen Hausärztin, Frau Dr. N. Furlan, meinem Bruder Martin Strahm, Psychiater in Zürich mit jahrzehntelanger Praxis im Notfalldienst der Stadt und meiner Ehefrau getroffen.
· Der Oberarzt Orthopädie, Herr Wanner, hat die Verfügung unterschrieben. Im Gespräch mit meiner Ehefrau, meinem Bruder Dr. Martin Strahm und mir hat er jegliche fachliche Verantwortung für die FU von sich gewiesen. Eine persönliche Untersuchung von ihm bezüglich FU hat nicht stattgefunden.
· Der Chefarzt Alterspsychiatrie, Herr Dr. Guzek, hat die fachliche Verantwortung für die FU übernommen. Er habe diese Entscheidung auf Grund «einer ausführlich diskutierten Risikoabwägung» gefällt. Herr Guzek hat mich nie persönlich gesehen.
· Die Expertise von Frau Dr. Gil hat beim Konsilium Psychiatrie eine bedeutende Rolle zur FU gespielt. Funktion und Auftrag dieser Fachperson wurden nicht transparent gemacht. Ihr Name musste nachträglich anhand der Krankenakte eruiert werden.
· Mit Frau Gil wollte ich nicht in ein Gespräch führen, vor allem auch weil sie die deutsche Sprache noch nicht vollständig beherrscht. Absicht, Grund und Zweck ihrer Abklärung für eine FU wurden hat sie mir nicht mitgeteilt.
· Die rudimentär durchgeführte Abklärung durch diese externe Expertin war meiner Meinung nach oberflächlich und unprofessionell. Ihre Angaben sind zum grossen Teil nachweislich falsch. Andere Entscheidungsgrundlagen wurden mir mit der Krankenakte aus dem Spital Emmental vom 12.03.24 nicht zugestellt.
· Meine Ehefrau wurde aus dem Zimmer gewiesen, während der Zimmernachbar dem Gespräch zuhören konnte.
· Eine Zweitmeinung durch eine kompetente Fachperson wurde vom Oberarzt Orthopädie für 18 Uhr zugesichert. Diese fand wegen «Ortsabwesenheit» der Begutachterin/des Begutachters nicht statt (Rückmeldung des Oberarztes).
· Die Begründung stützt sich eventuell auch auf einen alten Krankenbericht des Inselspitals nach meinem Herzvorfall im Sommer 2022. Diesen Bericht habe ich für eine Diagnose nicht freigegeben.
· Meine Einweisung, frisch operiert, als ehemaliger Herzpatient mit Herzinfarkt, Herzstillstand, Lungenentzündung, Lungenembolie in die voll ausgelastete Klinik Münsingen war total ungeeignet und fahrlässig. Eine fachspezifische Begutachtung als Herz-Risikopatient konnte mir dort nicht angeboten werden.
· Das bürokratisch-schematisch- bis-polizeistaatliche Vorgehen hat mich sehr verletzt und traumatisiert (siehe Einschätzung durch ältesten Bruder an meine Geschwister).
Peter Strahm
redigiert, Burgdorf, 19.05.24