Beschwerdebegründung zur FU, Art. 430 Abs. 1 ZGB
Art. 430/1 ZGB
Die Ärztin oder der Arzt untersucht persönlich die betroffene Person und hört sie an.
2 Der Unterbringungsentscheid enthält mindestens folgende Angaben:
1. Ort und Datum der Untersuchung;
2. Name der Ärztin oder des Arztes;
3. Befund, Gründe und Zweck der Unterbringung;
4. die Rechtsmittelbelehrung.
3 Das Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung, sofern die Ärztin oder der Arzt oder das zuständige Gericht nichts anderes verfügt.
4 Ein Exemplar des Unterbringungsentscheids wird der betroffenen Person ausgehändigt; ein weiteres Exemplar wird der Einrichtung bei der Aufnahme der betroffenen Person vorgelegt.
5 Die Ärztin oder der Arzt informiert, sofern möglich, eine der betroffenen Person nahestehende Person schriftlich über die Unterbringung und die Befugnis, das Gericht anzurufen.
Fakten
· Der Oberarzt Orthopädie, Herr Dr. Wanner, hat die Verfügung unterschrieben. Im Gespräch mit meiner Ehefrau, meinem Bruder Dr. Martin Strahm (erfahrener Psychiater mit Praxis in Zürich) und mir hat er jegliche fachliche Verantwortung für die FU von sich gewiesen. Eine persönliche Untersuchung von ihm bezüglich FU hat nicht stattgefunden.
· Der Chefarzt Alterspsychiatrie Dr. Guzek hat die fachliche Verantwortung für die FU übernommen. Er habe eine Entscheidung auf Grund «einer ausführlich diskutierten Risikoabwägung» gefällt. Ich habe Herrn Guzek nie persönlich getroffen.
· Absicht, Befund, Gründe und Zweck für eine Abklärung für eine FU wurden mir nicht mitgeteilt.
· Meiner Ehefrau und meinem Bruder Martin Strahm wurden in einer Diskussion mit OA Wanner die Gründe einer FU vorenthalten. Beim Nachfragen wurden Ausflüchte gesucht, er hat sich dabei auf eine Schweigepflicht berufen.
· Die FU wurde trotz klarer gegenteiliger Empfehlung meiner langjährigen Hausärztin Dr. Neva Furlan und der fachlichen Beurteilung meines Bruders vollzogen. Die Rückmeldung der Hausärztin wurde im Pflegebericht unvollständig wiedergegeben (Validierung bei Frau Dr. Furlan am 14.03.24)
· Eine Zweitmeinung durch eine kompetente Fachperson wurde mir vom Oberarzt Orthopädie für 18 Uhr zugesichert. Diese fand wegen «Ortsabwesenheit» der Begutachterin/des Begutachters nicht statt (Rückmeldung des Oberarztes).
· Alle Fachpersonen des PZM waren beim Eintritt, im Verlauf und beim Austritt einhellig der Meinung, dass eine Selbstgefährdung nicht gegeben ist (s. Berichte PZM).
· Meine Einweisung, frisch operiert, als ehemaliger Herzpatient mit Herzinfarkt, Herzstillstand,
Lungenentzündung und Lungenembolie in die voll ausgelastete Klinik Münsingen war total ungeeignet, fahrlässig und rücksichtslos.
Konsilium von Frau Ilena Marizan Gil, Dominikanische Republik am 09.02.24 um 10.30 Uhr
Der Name wurde nachträglich eruiert. Ein Eintrag als ärztliche Fachperson des Spitals Emmental ist nicht auffindbar. Nach Angaben von comparis.ch hat sie keine aktive Berufsausübungsbewilligung und darf hier gemäss Medizinalberufegesetz nicht in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit hat die Expertise von Frau Gil beim Konsilium Psychiatrie eine bedeutende Rolle zur FU gespielt. Andere Entscheidungsgrundlagen wurden mir mit der Krankenakte aus dem Spital Emmental vom 12.03.24 nicht zugestellt.
Frau Gil hat weder Name, noch Funktion oder Absicht ihres Besuchs kommuniziert. Meine anwesende Ehefrau musste den Raum verlassen, mein Mitpatient konnte zuhören!
Wegen ihrer schwer verständlichen Deutschkenntnisse wollte ich vorerst gar kein Gespräch führen und habe es nach einigen Minuten auch abgebrochen. In der Beschreibung der aktuellen Situation sind neben subjektiven Einschätzungen einige klare, nachprüfbare Falschaussagen aufgeführt (Bericht Spital Emmental, Kap 9, S. 15). Ich frage mich, ob das aus Aerger über mein unkooperatives Verhalten oder wegen mangelnder Deutschkenntnisse so dokumentiert wurde.
Zitate aus dem Konsilium mit Tatsachen (blau markiert)
Seit seinem 15. Lebensjahr leide er an Depressionen, Pläne habe er gehabt, aber keine Suizidversuche unternommen.
Stimmt nicht! Ich hatte mit 15 keine Depressionen und keine Suizidpläne.
Er war deswegen hospitalisiert
Ich war nie wegen psychischer Probleme hospitalisiert.
…befand sich über Jahre in psychiatrischer Behandlung
Dreimal in meinem Leben habe ich eine kürzere psychologische Begleitung in Anspruch genommen: 1999 (nach beruflicher Konfliktsituation), 2006 (nach dem Tod meines Vaters) und 2022 nach Herzinfarkt/Herzstillstand
…habe mehrere Tabletten ausprobiert aber wegen Nebenwirkungen wieder abgesetzt.
Medikamente habe ich stets in Absprache mit der Hausärztin oder meinem Bruder abgesetzt.
Von der Hausärztin nur Temesta erhalten
Falschaussage. Frau Dr. Furlan hat nie Temesta verordnet. 14.03.24 bei der Hausärztin kommunikativ validiert
Seit unbekannter Zeit keine Therapie gehabt
Die letzte Therapie wurde 2022 nach der Herzreha abgeschlossen, weil eine Weiterführung nicht nötig schien.
Er will keine weitere stationäre psychiatrische Behandlung mehr.
Seit 3. März 2024 bin ich in der ambulanten psychiatrischen Therapie bei Dr. med. Walter Bangerter in Burgdorf.
Die traumatisierenden, unwürdigen Erfahrungen mit der FU bestärken mich in meiner Überzeugung, eine stationäre psychiatrische Therapie (in einer geschlossenen Anstalt) möglichst nie in Anspruch zu nehmen.
In meiner beruflichen Karriere als Vorsteher einer Sozialbehörde, Evaluator, Supervisor und Organisationsberater BSO im Bildungsbereich, für die DEZA oder als Experte der Erziehungsdirektion bei Beschwerden habe ich mich stets bemüht, professionell, juristisch/gesetzlich korrekt und menschenwürdig vorzugehen. Das Vorgehen einiger Exponenten des Spitals Emmental war für mich und meine Familie sehr verletzend, unwürdig und unprofessionell.
Je nach Schadenerledigung behalte ich mir eine Aufsichtsanzeige an die GSI des Kantons, weitere rechtliche Schritte und/oder den Einbezug einer Patienten- bzw. Konsumentenschutzorganisation vor.
Meine Vorstellungen/Forderungen für die Erledigung der Beschwerde:
1. Ich erwarte eine Entschuldigung für das zum Teil unkorrekte und unwürdige Vorgehen.
2. Die Krankenakte wird korrigiert. Alle Einträge über gravierende Depressionen mit Selbstgefährdung und die entsprechenden Einträge in den Spitalakten werden berichtigt.
3. Die Abläufe für eine korrekte Vorgehensweise bezüglich FU werden intern sorgfältig
4. überprüft und z. B. mit Prozessketten beschrieben und umgesetzt.
5. Die Kosten für den Transport und den Aufenthalt im PZM werden vom Spital Emmental übernommen.
6. Das Spital Emmental zahlt eine Genugtuungssumme an eine gemeinnützige Institution,
z. B. Pro Senectute oder die Schweizerische Herzstiftung.
Burgdorf, 19.03.2024
Peter Strahm