Veröffentlichungen in sonstigen Zeitschriften

  • 21 Thesen zur Finanzkrise (in Humane Wirtschaft, Mai/Juni 03/09)

  • 23 Thesen zur Finanzkrise Langfassung (Kurzfassung in Zukunft 09 2010)

  • Acker-Mann oder Ackermann, über die Umverteilungsgewinne in der Finanzwirtschaft (in Zukunft 07/08 2011)

ZUKUNFT 07-08/11, Zeichen (mL): 23970

Acker-Mann oder Ackermann

Gewinne der Finanzwirtschaft und steigende Ungleichheiten als deren Kehrseite bestimmen unsere Gesellschaft in zunehmendem Ausmaß. Erhard Glötzl analysiert die Finanzwirtschaft als Umverteilung zu Lasten anderer ohne gesamtgesellschaftlichen Nutzen und empfiehlt u.a. direkte staatliche Geldschöpfung als neue Finanzierungsquelle.

„Der Acker-Mann bestellt unter Mühen den realen Acker und erntet am realen Markt einen bescheidenen realen Gewinn. Der Ackermann hingegen bestellt den Finanzacker und erntet ohne Mühen an den Finanzmärkten unmäßige Umverteilungsgewinne.“

Der Begriff „Gewinn“ ist gesellschaftlich in der Regel positiv besetzt, weil damit im Allgemeinen gemeint wird, dass ein Unternehmen durch gute Unternehmensführung und die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter einen Mehrwert geschaffen hat, der letztlich nicht nur den Eigentümern sondern auch der gesamten Gesellschaft zu Gute kommt. Dieses Grundprinzip war insbesondere für die Aufbaujahre nach dem Krieg bis in die 70er Jahre bestimmend und führte zur Zunahme des allgemeinen Wohlstandes. Volkswirtschaftlich war diese Zeit dadurch charakterisiert, dass die realen Wachstumsraten über den realen Gewinn- bzw. Zinsraten lagen. Seither beginnt sich das Blatt immer stärker zu wenden. Die realen Wachstumsraten fallen immer weiter unter die realen Gewinn- bzw. Zinsraten, die Finanzwirtschaft koppelt sich immer stärker von den realen Märkten ab und gleichzeitig nimmt die Ungleichheit in der Gesellschaft immer stärker zu. Die Finanzwirtschaft fungiert gleichsam als gewaltige Umverteilungsmaschine, die großflächig immer mehr Geld absaugt, um es an Wenige zu verteilen.

Für das Verständnis wesentlich ist die Unterscheidung von „echten Gewinnen“ und „Umverteilungsgewinnen“. Dabei soll von einem echten Gewinn immer dann gesprochen werden, wenn bei dem zugrunde liegenden ökonomischen Prozess ein realer Mehrwert geschaffen wird. Ein reiner Umverteilungsgewinn hingegen liegt dann vor, wenn kein realer Mehrwert geschaffen wird und der Gewinn des einen gleich hoch ist wie der Verlust von anderen. Die Grundformen von Umverteilungsgewinnen sind – abgesehen von Wetten, Glücksspielen und Spekulation – Diebstahl, Arglist, Raub und Machtmissbrauch.

Grundsätzlich kann ein real geschaffener Mehrwert eines Unternehmens an Eigentümer, Management oder Arbeitnehmer ausgeschüttet werden, für Investitionen einbehalten werden oder in Form von Steuern an den Staat abgeführt werden. Ohne auf Details hier eingehen zu wollen, sind solche realen Unternehmensgewinne jedenfalls grundsätzlich gesamtgesellschaftlich positiv zu bewerten. Umverteilungsgewinne hingegen bringen keinen gesamtwirtschaftlichen Nutzen und sind daher im Regelfall gesellschaftlich schädlich.

1. Umverteilungsgewinne auf den Finanzmärkten

Die Möglichkeiten, auf den Finanzmärkten Umverteilungsgewinne zu erzielen, haben sich durch die Entwicklung sogenannter „innovativer“ Finanzprodukte dramatisch erhöht. Insbesondere wurde durch deren bewusst herbeigeführte Komplexität erreicht, dass eine Umverteilung von den Uninformierten zu den Informierten damit wesentlich erleichtert wurde und der Graubereich zwischen legalen Methoden und illegalen Methoden wesentlich verbreitert wurde. In diese Kategorie fallen insbesondere auch die sogenannten „asymmetrischen Produkte“, bei denen der Gewinn zwar geteilt, der Verlust aber nur zu Lasten des Kunden geht, sowie Produkte, bei denen heute gutes Geld gegen vage künftige Versprechen getauscht wird. Verstärkt wurde diese Entwicklung dadurch, dass die Regulierungsbehörden entweder von der Komplexität und der Geschwindigkeit, mit der neue Finanzprodukte auf den Markt gekommen sind, überfordert waren oder schlimmer noch, die Interessen der Finanzmärkte und damit deren Macht sogar unterstützt haben. Zur Erzielung von Umverteilungsgewinnen auf den Finanzmärkten gibt es mehrere Methoden:

Derivate (Termingeschäfte im weiteren Sinn): Bekanntlich ist der Umfang der reinen Handelsaktivitäten mit Derivaten in den letzten Jahren explosionsartig angewachsen und beträgt ein Vielfaches des für die Realwirtschaft notwendigen Handels. Offensichtlich wäre das niemals geschehen, wenn damit nicht sehr hohe Gewinne hätten gemacht werden können. Manchmal wird argumentiert, dass durch diese reinen Finanzaktivitäten sehr wohl ein realer Mehrwert geschaffen wird z.B. in Form der Optimierung von Risikoverteilung, Handelsströmen und Lagerhaltung. Tatsächlich mögen diese Argumente für einen kleinen Teil dieser Aktivitäten zutreffen, für die weitaus überwiegende Anzahl gilt dies aber jedenfalls nicht. Wenn es sich dabei aber in der Regel also um reine „Umverteilungsgewinne“ handelt, stellt sich die Frage, wer der Verlierer dabei ist, der letztlich die Gewinne und die anfallenden Kosten finanziert und wie und warum diese Verlierer überhaupt „mitspielen“. Grundsätzlich gibt es darauf 2 Antworten:

Antwort 1 – Asymmetrische Information / Werbung: Bei einem fairen Glücksspiel gibt es im Mittel keinen Gewinner und keinen Verlierer. Fallen dabei auch Kosten an, gibt es im Mittel nur Verlierer. Bei einer Wette allerdings, kann jeweils der mit der besseren Information im Mittel gewinnen. Diese Informationsvorteile dürften auf wenige konzentriert sein oder wie es Stefan Schulmeister formuliert: „Viele Schafe gehen auf die Weide und werden dort von wenigen Schäfern geschoren“. Der wichtigste Grund, dass die Schafe trotzdem in immer größerer Zahl auf die Weide gehen, liegt in der intensiven Werbung der Schäfer, die im Sinne unserer Nomenklatur wohl schon eher als arglistige Täuschung einzustufen ist.

Antwort 2 – Machtmissbrauch / Spekulation: Zwischen denjenigen, die realwirtschaftliche Güter tatsächlich regelmäßig verkaufen bzw. kaufen müssen und den Spekulanten, die nicht unter einem gleich hohen Handlungsdruck stehen wie die Realwirtschaft, bestehen unterschiedliche Machtverhältnisse. Der Handlungsspielraum für Spekulanten wurde immer weiter geöffnet. Diese Machtverhältnisse können ausgenützt werden, um einen kleinen aber andauernden Preisvorteil am Markt durchzusetzen, der zu entsprechenden Umverteilungsgewinnen von der Realwirtschaft zu der Spekulationswirtschaft führt.

Trendfolgefonds: Trendfolge-Fonds produzieren ansehnliche Gewinne unabhängig davon, ob tatsächlich bei den zugrundeliegenden Firmen oder durch den Handel mit diesen Produkten ein realer Mehrwert geschaffen wird oder nicht. Sie führen damit zu Umverteilungsgewinnen durch reinen Handel. Die Verlustträger sind alle anderen, die kaufen oder verkaufen (nicht jedoch die Besitzer, solange sie nicht verkaufen). Durch diese „Umverteilungsmaschinen“ werden weder gesamtwirtschaftliche noch gesellschaftliche Vorteile generiert. Im Gegensatz zum „normalen“ Marktmechanismus führen Trendfolge-Strategien zu einer Verstärkung des jeweiligen Trends (positive Rückkopplung) der Preisentwicklung und führen damit durch Kursmanipulation im weiteren Sinn zu den entsprechenden Umverteilungsgewinnen. Darüber hinaus ist die dabei hervorgerufene Destabilisierung der Kursentwicklungen jedenfalls gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich unerwünscht. Diese Form der Handelsstrategie ist jedenfalls theoretisch zu verbieten, wenngleich eine rechtliche Umsetzung weder leicht durchzuführen noch leicht durchzusetzen wäre.

Insiderhandel: Insiderwissen bedeutet Macht. Beim Insiderhandel wird diese Macht für die Erzielung eines persönlichen Vorteils zu Lasten von anderen missbraucht. Daher ist Insiderhandel zu Recht gesellschaftlich geächtet und gesetzlich verboten.

Marktmanipulation im engeren Sinn: Unter Marktmanipulation im engeren Sinn versteht man Praktiken, mit denen durch unfaire Methoden die Preise oder Kurse auf Märkten beeinflusst werden, um Umverteilungsgewinne zu erzielen. Dabei steht also einem Gewinner eine Vielzahl von Verlustträgern gegenüber, die weder daran aktiv beteiligt sind noch davon etwas bemerken. Zu Recht sind diese Praktiken rechtlich verboten.

Leverage-Effekt: Mithilfe des Leverage-Effektes kommt es zu einer Verstärkung der Umverteilung der Gewinne von Fremdkapital zu Eigenkapital und damit zu einer generellen Erhöhung der Umverteilungsgewinne, sofern das Eigenkapital zur Erlangung von Umverteilungsgewinnen eingesetzt wurde.

Gesellschaftliche Bewertung: Der überwiegende Teil der auf den Finanzmärkten erzielten Gewinne ist offensichtlich den Umverteilungsgewinnen zuzurechnen. Sie tragen daher wesentlich zu der rasch zunehmenden Ungleichheit in der Gesellschaft durch die Abkopplung der Finanzwirtschaft von der Realwirtschaft bei. Es ist daher eine vordringliche Aufgabe der Politik, das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern und Wege zu finden, diese Entwicklung einzuschränken.

2. Umverteilungsgewinne im Bankenbereich

Der wesentliche Unterschied zwischen Bilanzen von Banken und Bilanzen von Unternehmen der Realwirtschaft zeigt sich an der Liquidität. Wenn ein Unternehmen schlecht wirtschaftet oder wenn über Bilanzmanipulationen höhere Gewinne vorgetäuscht werden und diese auch ausgeschüttet werden, kommt es sehr rasch zu Liquiditätsengpässen, die letztlich schnell zur Insolvenz führen. Nur ein gesundes Unternehmen kann seine Liquiditätserfordernisse dauerhaft befriedigen. Für Banken ist die Liquiditätsbeschaffung wesentlich leichter, weil sie letztlich immer die Möglichkeit haben, sich bei der Notenbank als „lender of last ressort“ günstig Liquidität zu beschaffen. Der Zeitpunkt, zu dem Liquiditätsprobleme offenkundig werden, kann daher viel weiter hinausgezögert werden als bei Unternehmen der Realwirtschaft. Aus diesem Grund ist es für Banken möglich, für lange Zeit über Bilanzmanipulationen hohe Gewinne vorzutäuschen und diese auch an Aktionäre und Manager auszuschütten.

Anreize zur Ausweisung erhöhter Gewinne durch Bilanzmanipulationen: Das Bestreben, durch Bilanzmanipulationen immer höhere Gewinne auszuweisen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Wesentlichen sind dafür folgende Punkte bestimmend gewesen:

(a) Durch die Bewertung nach IFRS anstelle von UGB findet eine Umorientierung statt, in der nicht mehr der Gläubigerschutz, sondern in erster Linie die Eigentümerinteressen ausschlaggebend sind. Die neuen Regeln bieten eine breite Palette von verschiedenen Möglichkeiten zur Bewertung von Aktiva.

(b) Senkung der Körperschaftssteuer: Je niedriger in der letzten Zeit der Körperschaftssteuersatz geworden ist und je kurzfristiger das Interesse der Eigentümer geworden ist, desto mehr überwiegt das Interesse der Eigentümer, hohe Gewinne auszuweisen und damit hohe Gewinnausschüttungen zu rechtfertigen.

(c) Steueroasen: Besonders attraktiv ist die Verschiebung von Gewinnen zu Tochtergesellschaften in Steueroasen. Diese Gewinne führen einerseits zu keiner österreichischen Körperschaftssteuer, andererseits können damit trotzdem hohe Dividenden und Boni ausgeschüttet werden.

(d) Banken als Sonderfall: Die besonders hohen Bonuszahlungen für das Management und die Eigenkapitalausstattung bei Banken verstärken diesen Trend zusätzlich. Zusätzliches Eigenkapital ermöglicht zusätzliche Kreditvergaben und damit zusätzliche Gewinne durch diese Geschäftsausweitung.

Methoden zur Manipulation von Bankbilanzen: Den Banken stehen folgende Methoden offen.

(a) Höher-Bewertung von Aktiva: Mittels des Prinzips der „fair-value-Bewertungen“ können Banken durch gegenseitige Verkäufe von bspw. Liegenschaften über dem Buchwert auch ihre anderen Liegenschaften höher bewerten und so ihre Bilanzen vervielfachen. Darüber hinaus bieten grundsätzlich alle Bewertungen, die auf der Erzielung zukünftiger Erträge („discounted cashflows“) aufbauen, einen enormen Spielraum für Bewertungen, die weit über den tatsächlichen Verhältnissen liegen können. Ein breites Feld für Aufwertungen ist auch im Zuge von Unternehmenskäufen durch die Festlegung des „good wills“ möglich.

(b) Vermeidung der Abwertung von Aktiva: Repo-Geschäfte werden nicht nur zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung eingesetzt, sie können auch missbräuchlich zur Verschleierung von Abwertungsbedarf bei Aktiva eingesetzt werden.

(c) Kreislaufgeschäfte bei Kapitalerhöhungen: Durch solche Prozesse können auf illegale Weise Verbindlichkeiten entweder in Eigenkapital oder auch in Eventualverbindlichkeiten umgewandelt werden. Beides führt zu einem entsprechend höheren Gewinnausweis.

(d) Rückstellungen (Drohverluste): Fehlende oder zu niedrige Rückstellungen für drohende Verluste auf der Passivseite der Bilanz führen genauso zu einem Umverteilungsgewinn wie zu hohe Bewertungen von Aktivposten.

Realisierung von Bewertungsgewinnen: Das Wesen der Bewertungsgewinne liegt darin, dass sie rein buchmäßig sind und nicht am Markt durch Verkauf realisiert (in liquide Mittel umgewandelt) werden können, weil sie nicht durch reale Werte gedeckt sind. Das Problem entsteht bei Auszahlung dieser Bewertungsgewinne als Dividenden und Boni an Aktionäre und Manager. Die liquiden Mittel dafür kommen aus neuen Spareinlagen, die den Banken zugeführt werden. Obwohl nach UGB reine Bewertungsgewinne nicht ausgeschüttet werden dürften, werden sie oft ausgeschüttet, weil sie nicht als solche offen erkennbar sind. Es kommt dabei zu einem Umverteilungsgewinn, weil die Forderungen der Sparer nun nicht mehr gedeckt sind. Genau diese Vorgänge sind im Laufe der Finanzkrise abgelaufen.

Versagen von Wirtschaftsprüfern und Ratingagenturen: Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde offensichtlich, dass heute weder Wirtschaftsprüfer noch Ratingagenturen imstande sind, die wirtschaftliche Lage der Unternehmen richtig einzuschätzen. Offensichtlich begnügen sich die Prüfer mit einer formalen Prüfung der vorgelegten Daten, ohne deren Plausibilität ernsthaft zu hinterfragen und zu prüfen.

Steueroasen: Durch die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen wird der Umverteilungseffekt von Umverteilungsgewinnen zu Gunsten der Banken und zu Lasten der Allgemeinheit noch verstärkt.

Eigengeschäft der Banken: Als Grundprinzip beim Verleihen von Geld gilt, dass Geld nur gegen die Hinterlegung von entsprechenden Sicherheiten verliehen wird. Dies gilt sowohl für das Notenbankgeld, das die Notenbank den Geschäftsbanken beim Geldschöpfungsprozess verleiht, als auch für die Kreditvergabe von Geschäftsbanken an Nichtbanken. Wenn eine Bank ihre Einlagen allerdings für Eigengeschäfte nutzt, fallen Sicherheiten wie bei der normalen Kreditvergabe weg. Zusätzlich ist der Anteil an Eigenkapital, das als Sicherheit dienen könnte, im Bankenbereich wesentlich niedriger als bei einem kreditfinanzierten realen Investitionsprojekt gegenüber der finanzierenden Bank. Durch die Ausweitung der Eigengeschäfte der Banken auf Kosten der Kreditvergabe für reale Projekte wird daher die Sicherheit des Sparers vermindert, was einem Umverteilungsgewinn vom Sparer zur Bank gleichkommt.

Eine wesentliche Schlussfolgerung besteht daher in der Forderung der strengen Trennung des Bankensystems in Geschäftsbanken, die keine Eigengeschäfte durchführen dürfen und Investmentbanken, denen dies erlaubt ist. Damit werden auch die dahinterliegenden Risiken getrennt und für den Anleger sichtbar gemacht.

Bankenrettung durch den Staat: Banken können, wie aufgezeigt, auf verschiedene Arten in Schwierigkeiten kommen. Für den Fall, dass der Staat z.B. über den Weg von Einlagensicherungen die Deckung der Einlagen übernimmt oder mit Rettungsschirmen für die Banken insgesamt haftet, entspricht dies einer Umverteilung vom Staat (also nicht nur den Sparern sondern allen Steuerzahlern) zu den Aktionären und Managern.

Gesellschaftliche Bewertung: Bankbilanzmanipulationen der geschilderten Art waren maßgeblich Mitverursacher für die Entstehung der Finanzkrise. Unmittelbar in der Finanzkrise selbst wurden die Bilanzierungsvorschriften für Banken dann sogar noch gelockert, weil sie sonst überhaupt nicht mehr bilanzieren hätten können. Aber nicht einmal diese Lockerung der Bilanzierungsvorschriften wurde bisher wieder zurückgenommen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese Praktiken durch wirksame, durchsetzbare und kontrollierbare Regulierungen zu verhindern: durch ein neues Bankeninsolvenzrecht und eine Trennung der Banken in Geschäftsbanken und Investmentbanken.

Investmentbanken müssen ohne Auswirkungen auf die Realwirtschaft in Konkurs gehen können, sollten sich nur über Eigenkapital finanzieren dürfen und staatliche Rettungsmaßnahmen müssen für sie vollständig ausgeschlossen werden. Für Geschäftsbanken muss das oberste Ziel die Fortführung des Geschäftsbetriebes sein. Dies ist durch einen (staatlichen) Masseverwalter und vollständigen Gläubigerschutz sicherzustellen. Staatliche Einlagensicherung sollte, bis zu einem gewissen Höchstbetrag, nur für Geschäftsbanken zulässig sein.

3. Umverteilungsgewinne durch Staatsfinanzierung

Der Staat kann sich, neben Steuern, grundsätzlich über zwei Wege finanzieren: Geldschöpfung und Verschuldung (Staatsanleihen).

Staatsfinanzierung durch Staatsanleihen: Die Finanzierung des Staates über Verschuldung mittels Staatsanleihen ist die teuerste Form der Staatsfinanzierung. Die dafür vom Staat zu zahlenden Zinsen, bedeuten einerseits hohe Kosten, andererseits aber für die Besitzer der Staatsanleihen (institutionelle Anleger, Banken mit ihrem Eigengeschäft, private Zeichner) hohe Gewinne.

Um zu beurteilen, ob es sich dabei um echte oder um Umverteilungsgewinne handelt, muss zwischen Konsum- und Investitionskrediten unterschieden werden. Bei Investitionskrediten ist im Normalfall der Mehrwert durch die zukünftige Mehrproduktion gegeben und es sollte gelten, dass dieser Mehrwert höher ist als die Zinszahlungen (plus Abschreibungen). Bei einem reinen Konsumkredit ist der Mehrwert allein durch die Gegenwartspräferenz gegeben. Die Zinszahlungen (plus Tilgungen) können nur durch eine zukünftige Minderkonsumation gedeckt werden. Für ein dauerhaft stabiles Staatswesen sollte allerdings zukünftige Minderkonsumation ausgeschlossen werden, wodurch Konsumkredite zumindest theoretisch ausgeschlossen werden. Wenn der Staatskonsum vollständig durch Steuern gedeckt wird, könnte die Staatsverschuldung ausschließlich für staatliche Investitionen zur Verfügung stehen, die zu einem Wirtschaftswachstum führen, das jedenfalls zumindest gleich hoch sein muss wie die Zinsraten.

Bei der Beurteilung der Kosten von Staatsverschuldung durch Staatsanleihen, ist zu bedenken, dass in reifen Volkswirtschaften die realen Wachstumsraten mit der Zeit sinken, sodass die Wirtschaft real eher linear als exponentiell wächst. Die realen Zinsraten am Kapitalmarkt sinken dagegen nicht so rasch, vor allem weil die „innovativen“ Finanzprodukte auf den Finanzmärkten immer höhere Gewinne versprechen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass seit den 80er Jahren die realen Wachstumsraten immer weiter unter die Zinsraten (und Gewinnraten) gefallen sind. Den Zinszahlungen stehen keine geschaffenen Mehrwerte in gleicher Höhe gegenüber, wodurch von einem laufenden Umverteilungsgewinn für die Besitzer von Staatsanleihen auf Kosten der Allgemeinheit ausgegangen werden kann.

Gegen diese Sichtweise werden folgende Argumente angeführt: (a) Finanzmärkte seien als Schiedsrichter tätig, die die Effizienz des Staates über die Zinshöhe überprüfen und bei Verstößen bestrafen. – Diese Sichtweise klammert aber aus, dass die Finanzmärkte alleine durch die vielfach vorliegenden Eigeninteressen eine objektive Schiedsrichterfunktion nicht erfüllen und auch gar nicht erfüllen können. (b) Staatsanleihen werden heute vor allem von institutionellen Anlegern wie Pensionsfonds gezeichnet, weshalb sie letztlich allen zu Gute kommen. – Da nur ein kleiner Teil der Bevölkerung höhere Forderungen gegenüber institutionellen Anlegern wie Pensionsfonds, Versicherungen usw. hat, kommen sie allerdings zweifellos nicht allen zu Gute (wie auch bei Zinszahlungen an private Anleger und Banken). (c) Staatsanleihen sind ein unverzichtbares Instrument, um das Sparbedürfnis der Bevölkerung befriedigen zu können. – Dies ist, ohne auf diese Problematik näher einzugehen, grundsätzlich richtig, jedoch sollten sie durch Instrumente staatlicher Geldschöpfung auf ein für die Gesellschaft verträglicheres Maß verringert werden.

Staatsfinanzierung durch Geldschöpfung: Im heute üblichen Weg der Geldschöpfung stellt die Notenbank den Banken frisches Geld ohne jede Bedingung für die weitere Verwendung zur Verfügung. Ein großer Nachteil dabei liegt darin, dass auf Grund dieser fehlenden Steuerungsmöglichkeit der Notenbank diese Geldmittel zu einem Großteil nicht zur Vergabe von Krediten für die Realwirtschaft eingesetzt werden, sondern direkt oder über Kredite in die Finanzmärkte fließen und dort zu Finanzblasen führen.

Unter produktiver Kreditschöpfung versteht man Maßnahmen und Bedingungen der Notenbank, die den Einsatz dieser Geldmittel in der Realwirtschaft sicher stellen sollen. Der einfachste und effizienteste Weg besteht darin, dass frisches Geld nicht allen Banken sondern nur im öffentlichen Eigentum stehenden „Infrastrukturbanken“ (Kreditvergabe für öffentliche Infrastrukturprojekte zu besonders niedrigen Zinsen) zur Verfügung gestellt wird.

Noch weiter geht die direkte Geldschöpfung durch den Staat. Es soll dies an dem von Josef Huber entwickelten System, das „Monetative“[1] genannt wird, erläutert werden. Das Ziel ist die Wiederherstellung des staatlichen Vorrechts der Geldschöpfung, die Beendigung jeglicher Bankengeldschöpfung und die schuldenfreie Inumlaufbringung neu geschöpften Geldes durch öffentliche Ausgaben. Das bestehende Geldschöpfungsmonopol des Staates für Münzgeld kann dadurch sowohl auf Notenbankgeld als auch auf Giralgeld erweitert werden. Damit sollen alle Seignoragegewinne aus der Geldschöpfung der M1-Geldmenge dem Staat zukommen und damit nicht mehr so wie bisher zum größten Teil den Banken. Andererseits soll allerdings nicht der Staat, sondern allein eine in ihrer Unabhängigkeit gestärkte Notenbank über die Steuerung der Geldmenge entscheiden. Diese gestärkte Notenbank soll als 4.Gewalt des Staates (neben Legislative, Exekutive und Judikative) „Monetative“ genannt werden. Für Österreich würden sich für den Staat daraus jährliche Einnahmen in der Höhe von etwa 4-5 Milliarden € ergeben, was ungefähr der Hälfte der derzeitigen jährlichen Zinszahlungen für Staatsanleihen entspricht.

4. Zusammenfassung

Die Finanzwirtschaft koppelt sich immer mehr von der Realwirtschaft ab und fungiert in zunehmendem Maße gleichsam als gewaltige Umverteilungsmaschine, die immer mehr Geld großflächig absaugt, um es an Wenige zu verteilen. Anhand des Begriffes des „Umverteilungsgewinnes“ kann gezeigt werden, wie dies möglich ist: Umverteilungsgewinne schaffen keinen realen Mehrwert, denn der Gewinn des einen ist gleich hoch wie der Verlust von anderen. Generell sind Umverteilungsgewinne als schädlich für die Gesellschaft zu betrachten.

Gegen Umverteilungsgewinne auf den Finanzmärkte muss es eine vordringliche Aufgabe von Politik und Wissenschaft sein, das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern und Wege zu finden, diese Entwicklung durch effektive, durchsetzbare und überwachbare Regulierungen einzuschränken. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Analyse der Umverteilungsgewinne im Bankensektor ist die Forderung der strengen Trennung des Bankensystems in Geschäftsbanken, die keine Eigengeschäfte durchführen dürfen und Investmentbanken, denen dies erlaubt ist. Damit werden auch die dahinterliegenden Risiken getrennt und für den Anleger sichtbar gemacht. Die Analyse der Umverteilungsgewinne durch Staatsfinanzierung ergibt, dass die Übertragung der Schiedsrichterfunktion über die Staatsgebarung an die Finanzmärkte nicht nur die teuerste, sondern auch ineffizienteste Form ist. Daher scheint die Übertragung dieser Aufgabe an eine möglichst unabhängige, nur den staatlichen Prinzipien verpflichtete Notenbank als 4. Gewalt im Staat nicht nur die wesentlich billigere, sondern wahrscheinlich auch die bessere Methode zu sein.

Erhard Glötzl war Vorstandsdirektor der LINZ AG und ist als Unternehmensberater tätig.



[1] Siehe www.monetative.de. In den Grundzügen basiert dieses Konzept auf den „100%-Money“ genannten Ideen von Irving Fischer.


  • Schulden=Guthaben, die Bedeutung des 1.Hauptsatzes der Volkswirtschaftslehre (in Humane Wirtschaft, März/April 02/2012)

Die Bedeutung des

1.Hauptsatzes der Volkswirtschaftslehre


(Schulden = Guthaben)


- was Ökonomen von Physikern lernen sollten

- was man alles von Senftuben lernen kann

- und warum man sich vor marktgläubigen Ökonomen

zu Recht fürchten muss


Bereits1775 erklärte die Französische Akademie der Wissenschaften,

keine Arbeiten zum Thema Perpetuum Mobile mehr anzunehmen oder

zu prüfen, da ein Perpetuum Mobile unmöglich ist. Auf heute übertragen

entspricht dies der Aussage, dass sich kein Physiker mit Ideen

beschäftigt, die dem 1. Hauptsatz der Thermodynamik widersprechen,

der besagt, dass in einem geschlossenen System die Gesamtenergie

stets erhalten bleibt. Weil mittlerweile dieser Satz schon im

Schulunterricht seinen festen Platz hat, befasst sich heute niemand mehr

mit solchen physikalisch unmöglichen Dingen.

Die Ökonomie dagegen ist als Wissenschaft mit ihren Grundprinzipien

leider noch nicht so weit in der Gesellschaft verwurzelt, dass auch die

Prinzipien der Ökonomie den gleichen Stellenwert im Schulunterricht

haben, wie die Prinzipien der Physik. Und eines dieser Prinzipien ist die

Aussage, „dass in einer geschlossenen Volkswirtschaft die Summe aller

Schulden stets gleich hoch ist wie die Summe aller Guthaben“, eine

Aussage, die ohne jede Einschränkung immer gilt. Bei jedem

Leihvorgang entstehen nämlich Schulden immer gleichzeitig und in

gleicher Höhe wie Guthaben. Falsch wäre natürlich zu behaupten, dass

„Guthaben = Vermögen“ gilt, weil zum Vermögen neben den Guthaben

auch noch z.B. Aktien und sonstige reale Vermögen dazu gehören. Seit


vielen Jahren ist mein Vorschlag daher, dieses Grundprinzip „Schulden =

Guthaben“ als 1.Hauptsatz der Volkswirtschaftslehre zu bezeichnen.

Natürlich kann man aus dem Energieerhaltungssatz keine Schlüsse

ziehen, wie und warum eine Dampfmaschine funktioniert. Trotzdem

wird kein Physiker behaupten, es handle sich um eine inhaltsleere

Tautologie, so wie viele Ökonomen dies von der Aussage „Schulden =

Guthaben“ behaupten. Denn die wohl unbestrittene Bedeutung dieses

Satzes liegt eben gerade darin, dass damit die reale Existenz vieler

physikalischer Ereignisse ausgeschlossen werden kann: z.B. dass es

keine Dampfmaschine geben kann, die Energie abgibt, ohne dass man

vorne eine andere Energie hineinsteckt, wie sich das vielleicht manche

Menschen wünschen würden.

Und genau darin liegt auch die fundamentale Bedeutung des

1.Hauptsatzes der Volkswirtschaftslehre und aller anderen sogenannten

Bilanzierungsidentitäten. Sie sind keine inhaltsleeren Tautologien, wie

viele Ökonomen meinen. Mit ihrer Hilfe kann man zwar keine Aussagen

treffen, wie und warum Vorgänge in der Wirtschaft ablaufen, aber man

kann für viele wirtschaftliche Ideen ausschließen, dass sie tatsächlich

möglich sind. So kann man damit z.B. ausschließen, dass es in einer

geschlossenen Volkswirtschaft möglich ist, dass Schulden in Summe

abgebaut werden und gleichzeitig die Guthaben erhalten bleiben, wie

sich das vielleicht manche Gläubiger oder Politiker oder leider manchmal

auch Ökonomen wünschen.

In der Regel kommt dann das Argument, dass es völlig weltfremd ist, im

Zeitalter der Globalisierung von abgeschlossenen Volkswirtschaften

auszugehen. Abgesehen davon, dass in diesem Sinne auch der

Energieerhaltungssatz völlig weltfremd wäre, weil er ja auch nur für

abgeschlossene Systeme gilt und es real aber gar keine

abgeschlossenen physikalischen Systeme gibt, lassen sich daraus auch

für nicht abgeschlossene Teilwirtschaften ganz wesentliche Aussagen

ableiten: So kann man daraus z.B. ableiten, dass ein Schuldenabbau in

Teilsystemen (z.B. österreichische Staatsschulden) immer nur dann

möglich ist, wenn entweder gleichzeitig Guthaben abgebaut werden oder

andere Teilsysteme (z.B. Private Haushalte oder Unternehmen oder das

Ausland) ihre Schulden entsprechend erhöhen.


Besonders wesentlich aber ist die politische Konsequenz, die sich

daraus ergibt. Ja, es ist sehr wichtig, dass die Staatschulden abgebaut

werden müssen. Aber jeder der einen Abbau der Staatsschulden fordert,

muss seriöser Weise auch die Frage beantworten, welche Guthaben

abgebaut werden sollen oder wer diese Schulden übernehmen soll.

Ohne Verminderung der Guthaben wird das heute aber wohl unmöglich

sein, denn wer sollte bereit sein mehr Schulden zu übernehmen, wenn

heute schon jeder unter der bestehenden Schuldenlast stöhnt.

Die meisten Ökonomen fordern berechtigterweise einen Abbau der

Staatsschulden, zur Kehrseite der Medaille allerdings äußern sie sich

nicht, was politisch unkorrekt ist. So vertreten heute die meisten

marktgläubigen Ökonomen die These, dass es genügt, den Druck zu

erhöhen, dann würden sich die Marktkräfte schon einen Weg bahnen

und dieses Problem lösen. Das entspräche der Einstellung eines

Physikers, der den Senf aus der Tube entfernen will, der aber nur den

Druck auf die Tube erhöht und dabei den Verschluss der Senftube nicht

abschraubt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Senf dann nicht an der

vorgesehenen Öffnung austritt sondern die Tube platzt und er in der

Malaise sitzt, ist groß. Und genau davor haben heute viele Menschen mit

Recht große Angst. Nämlich dass die marktgläubigen Ökonomen

genauso unvernünftig handeln wie jener Physiker und einfach nur den

Druck zum Schuldenabbau erhöhen, ohne sich darüber im Klaren zu

sein, wer die Guthaben vermindern soll oder wer die Staatsschulden

übernehmen soll. Dann säßen die meisten Menschen nämlich genau

dort, wo die Griechen jetzt sitzen: in einer ziemlichen Malaise, wenn die

Wirtschaft zusammenbricht.

Und die Moral von der Geschichte ist ein Vorschlag zur

Effizienzsteigerung des ökonomischen Diskurses: Damit wir über Dinge,

die dem 1.Hauptsatz der Volkswirtschaftslehre widersprechen, nicht

mehr diskutieren müssen, brauchen wir 2012 einen diesbezüglichen

Beschluss der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

  • Schuldenbremse führt ins Desaster (Standard 2011 12 13 Kommentar der Anderen)

  • Schuldenbremse und Tubensenf (Standard 2012 01 016 Kommentar der Anderen)

  • Die schwäbische Hausfrau und die Schottergrube in Österreich (in Gazette Nr. 35 Herbst 2012)

Erhard Glötzl, 27.11.2011


Ja zur Guthabenbremse - Nein zur Schuldenbremse!

(Langfassung)


Ja, hohe Staatsschulden müssen abgebaut werden, weil sie unsozial sind. Es stimmt, dass Staatschulden immer dann unsozial sind, wenn die Wachstumsrate unter der Zinsrate liegt oder präziser formuliert, wenn das durch die zusätzlichen Staatschulden ausgelöste Wirtschaftswachstum und die daraus erwachsenden Steuereinnahmen kleiner sind als die daraus erwachsenden Zinszahlungen. Denn dann können die Zinsen nicht durch Wachstum finanziert werden, sondern führen zu einer Umverteilung von den vielen Steuerzahlern zu den wenigen Besitzern von Staatsanleihen und einem stetigen immer schnelleren Ansteigen der Staatsschulden. Und genau das ist die Situation, die wir seit den 80er Jahren überall in Europa haben.


Ja, die hohen Staatsschulden müssen rasch abgebaut werden, weil unser Wirtschaftssystem immer rascher auf einen Zusammenbruch zusteuert. Aber es sind nicht nur die Schulden des öffentlichen Sektors sondern auch die Schulden der Privaten und der Unternehmen, die weit über das für eine Volkswirtschaft verträgliche Ausmaß hinaus gestiegen sind, wie in der kürzlich von der Boston Consulting Group erstellten Studie „Back to Mesopotamia“ richtig festgestellt wurde. Aber die Brisanz der derzeitigen Situation wird nicht nur von Frau Merkel und Frau Fekter sondern leider auch von Herrn Faymann vollständig unterschätzt.

Es ist leider nicht mehr nur 5 Minuten vor 12 Uhr sondern viel schlimmer, es ist vielleicht schon 2 Jahre vor 1933.


Wir dürfen doch um Himmels Willen nicht den Fehler der 30er Jahre in Deutschland wiederholen und glauben, dass man Schulden durch gesamtwirtschaftliches Sparen zurückzahlen kann. Das führt geradewegs in die Katastrophe. Frau Fekter und Frau Merkel müssen endlich begreifen, dass die Volkswirtschaft insgesamt eben weder wie der Privathaushalt von Frau Merkel noch wie die Schottergrube von Frau Fekter funktionieren. Zwar kann ein privater Haushalt seine Schulden reduzieren indem er weniger ausgibt. Aber das funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen des Haushalts gleich bleiben. Auch ein Schottergrubenunternehmen kann seine Schulden reduzieren, indem den Arbeitern weniger bezahlt wird. Aber auch das geht nur dann, wenn die Nachfrage nach Schotter und damit die Einnahmen gleich hoch bleiben. Eine Ausgabenreduzierung kann eben allgemein gesagt nur dann zu einer Schuldenreduzierung führen, wenn dabei auch die Einnahmen gleich bleiben. Und genau das gilt eben für eine Volkswirtschaft im Ganzen nicht, denn dort sind die gesamten Einnahmen immer gleich hoch wie die gesamten Ausgaben.

Daher kann eine Volkswirtschaft durch „generelles Sparen“ in Summe eben „nichts sparen“, sondern nur weniger produzieren und weniger konsumieren.

Das hat sogar schon Henry Ford gewusst, wenn er sagte. „Es nützt nichts, wenn ich mein Einkommen spare und in zusätzliche Maschinen investiere. Ich muss meine Arbeiter gut zahlen, sonst haben sie kein Geld meine Autos zu kaufen“. Mit Sparen kann man die Schulden genauso wenig abbauen wie man ein Auto bremsen kann, indem man versucht, die Tachometernadel zurückzudrehen.


Man muss verstehen, dass sich das Schuldenproblem so schwer begreifen lässt, weil es sich um ein Paradoxon handelt: „Das Fundamentalparadoxon der Geldwirtschaft: Die Ohnmacht der Schuldner“. Was für den einzelnen Schuldner gilt, nämlich dass er seine Schulden durch Fleiß und Sparsamkeit zurückzahlen kann, gilt für die Gesamtheit der Schuldner in Summe leider nicht.

Denn Schulden und Guthaben entstehen immer gleichzeitig und in gleicher Höhe. Sie sind daher in Summe immer gleich hoch (1. Hauptsatz der Volkswirtschaftslehre). Und weil die Summe der Schulden immer gleich hoch ist wie die Summe der Guthaben, können sie auch immer nur gleichzeitig abgebaut werden. Die Forderung nach einem Schuldenabbau ist daher immer identisch mit der Forderung nach einem Abbau der Guthaben oder dem Überwälzen der Schulden auf andere. Schulden in Summe abzubauen und gleichzeitig die Guthaben in Summe zu erhalten, ist daher prinzipiell unmöglich. Es reicht nicht, wenn sich die Schuldner (so wie z.B. Griechenland) für einen Schuldenabbau entscheiden und bereit wären, durch Fleiß und Sparsamkeit einen Überschuss an Waren zu erzeugen, sondern die Gläubiger (so wie z.B. Deutschland) müssen sich auch für einen Vermögensabbau entscheiden und diese Waren kaufen (z.B. in Griechenland mit ihren Ersparnissen auf Urlaub fahren). Die Gläubiger (z.B. Deutschland) aber wollen freiwillig keinen Vermögensabbau (z.B. durch eine ausgeglichene Zahlungsbilanz) sondern ganz im Gegenteil ein Wachstum ihrer Vermögen (z.B. durch Ausbau ihrer Exportwirtschaft). Darin liegt also die Ohnmacht der Schuldner.


Wenn man aber die Guthaben nicht antasten will, bliebe zum Abbau der Staatsschulden nur die Möglichkeit, die Schulden auf andere Schuldner, nämlich auf die privaten Haushalte oder die Unternehmen abzuwälzen. Das aber scheidet aus, weil diese ohnehin schon zu stark verschuldet sind und weil sie auch gar nicht bereit wären, sich noch weiter zu verschulden.


Ja, es ist natürlich sinnvoll wenn die Staatsverwaltung effizienter wird. Natürlich ist es sinnvoll, wenn ein Verwaltungsbeamter eingespart werden kann. Zu einer Erhöhung des Wohlstandes führt das aber nur, wenn er stattdessen eine andere wertschöpfende Tätigkeit ausführt. Um das aber auch zu ermöglichen, muss es das vordringlichste Ziel aller Maßnahmen sein, die Realwirtschaft in allen Bereichen zu stärken. Ansonsten zielt jeder Versuch zur Effizienzsteigerung ins Leere.


Unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem droht derzeit wegen der generell wesentlich zu hohen Verschuldung außer Kontrolle zu geraten. Wesentlich besser versteht man die Situation aber, wenn man sie nicht von den Schulden sondern von der Kehrseite der Medaille also den Guthaben her betrachtet. Wie kann es aber gelingen, die Guthaben durch eine Guthabenbremse so rasch wie möglich zu vermindern?


Wie man vorgehen muss, wenn ein dynamisches System droht, außer Kontrolle zu geraten, erkennt man am besten am Beispiel eines Autos, das wegen überhöhter Geschwindigkeit instabil wird. Für die Beherrschung solcher Situationen gelten für alle Maßnahmen zunächst immer zwei Prinzipien:

Niemals einseitige Maßnahmen (z.B. nur mit einem Rad bremsen) und niemals schockartige Maßnahmen (z.B. alle 4 Räder blockieren). Um die Geschwindigkeit des Autos und in Analogie dazu die Guthaben bzw. Schulden wieder unter Kontrolle zu bringen, sind folgende Maßnahmen nötig:

  1. Sofort weg vom Gaspedal: Das heißt, die Zinsraten in allen Staaten so rasch als möglich gegen Null senken. Die einzige Institution, die das in der gegenwärtigen Situation sofort erreichen kann ist die EZB, indem sie Staatspapiere von allen Staaten der Eurozone, am besten in der Form von Eurobonds, aufkauft. Der sogenannte Rettungsschirm wird dazu nie in der Lage sein, wie man an der Realität schon jetzt erkennt.

  2. Die Bodenhaftung erhöhen: Das heißt, die Realwirtschaft zu stärken. Dazu stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:

a.) durch einen Marshallplan mittels „produktiver Geldschöpfung“, das heißt, dass die EZB frisches Geld schöpft, dieses aber nicht über das normale Bankensystem in das Wirtschaftssystem einbringt, sondern ausschließlich (oder vorwiegend) über öffentliche Infrastruktur- und Investitionsbanken wie z.B. die EIB. Das würde gewährleisten, dass das frische Geld tatsächlich in der Realwirtschaft mit niedrigen Zinsraten zu sinnvoller Nachfrage führt und nicht nur in der Finanzwirtschaft zu einer „Asset-Preis-Inflation“.

b.) indem die Löhne in Deutschland und den anderen Überschussländern erhöht werden, anstatt sie in den Defizitländern zu senken. Das führt insgesamt zu einer Erhöhung anstatt einer Verminderung der Nachfrage.

  1. Vorsichtig bremsen: Das heißt, Guthaben abbauen. Grundsätzlich gibt es dazu nur 3 Möglichkeiten:

a.) Finanzvermögen durch einen einmaligen Haircut zu bereinigen oder

b.) Finanzvermögen massiv über längere Zeit zu besteuern oder

c.) Finanzvermögen zu entwerten (Inflation).

Die Methode der Bereinigung durch einen einmaligen Haircut war zwar 600 v. Chr. durch Solon den Weisen in Athen erfolgreich und 1948 bei der Währungsreform. In der heutigen Situation ist dies aber (noch?) nicht in demokratischer Weise durchzusetzen. Ähnliches gilt für eine notwendige massive Finanzvermögensbesteuerung. Beide Maßnahmen müssten „über Nacht“ mit Notstandsgesetzen und mit begleitenden Kapitalverkehrskontrollen umgesetzt werden, was unrealistisch ist. Daher scheint als einzig gangbarer Weg im Rahmen des demokratischen Systems der Weg über Inflation zu sein. D.h. massives Einschreiten der EZB als der einzigen kurzfristig handlungsfähigen Institution und Sicherstellung, dass das geschöpfte Geld durch die oben genannte produktive Geldschöpfung in der Realwirtschaft landet. Bekanntlich würde Inflation zur Flucht in die Sachwerte mit allen negativen Nebenerscheinungen führen. Um dies zu verhindern muss der Inflationsweg gleichzeitig verknüpft sein mit einer entsprechend hohen Besteuerung der Sachwerte (vor allem Grund&Boden), was möglich ist, weil diese im Gegensatz zu Finanzvermögen in der Regel nicht mobil sind.

Einseitige Maßnahmen wie z.B. der einseitige Schuldenschnitt für Griechenland sind im Sinne des oben genannten 1. Prinzips kontraproduktiv, weil sie eher zu einer weiteren Destabilisierung des Systems führen, wie auch die jüngsten Entwicklungen auf den Kapitalmärkten zeigen.

Grundsätzlich bleibt eine Besteuerung der Finanzvermögen natürlich höchst sinnvoll, solange sie gemäß dem oben genannten 2. Prinzip möglichst flächendeckend eingeführt wird.

Zusammenfassend muss man jedenfalls darauf hinweisen, dass es keinen schmerzfreien Königsweg aus der Überschuldungskrise gibt. Auch der Weg über die Inflation braucht einen starken Staat, der die unerwünschten Nebenwirkungen einer Inflation in Grenzen hält und dafür sorgt, dass sie nicht entgleist.

„Gott schütze Österreich“. Das war der fromme Wunsch von Kanzler Schuschnigg im Jahr 1938. Aber Gott hat weder Österreich, noch Europa, noch die ganze Welt davor geschützt, dass sie alle in ein Chaos stürzten. Darum dürfen wir uns auch heute nicht auf Gott verlassen, sondern müssen selbst die richtigen Entscheidungen treffen und auch umsetzen. Wir haben die Wahl zwischen der Sparpolitik von Reichskanzler Brüning und dem „New Deal“ von Roosevelt. Wir haben die Wahl zwischen Schuldenbremse und Guthabenbremse.

Warum aber lernt die Menschheit nicht aus der Geschichte? Warum sind wir gerade am besten Weg, die Geschichte zu wiederholen? Bundeskanzler Kreisky hätte wohl heute zu vielen gesagt: „Lernen Sie Geschichte“. Und dem müsste man noch hinzufügen: „Verstehen Sie endlich die Grundprinzipien der Ökonomie“.



  • Die Geschichte von Henry Ford und seinen Kindern (in Zukunft, 11/2013)

  • Rien ne va plus für Spekulationsgeschäfte! (Standard 2012 12 14 Kommentar der Anderen)

Rien ne va plus für

Spekulationsgeschäfte!

Wie Derivat-Deals funktionieren und warum deren bloße

Einschränkung, wie von Walter Schachermayer gestern an

dieser Stelle gefordert, zu kurz greift: Risikohandel kann

niemals Wohlstand schaffen. Die Einzigen, die dauerhaft dabei

gewinnen, sind die Banken

KOMMENTAR DER ANDEREN

 

Erhard Glötzl

 

14. Dezember 2012, 21:00

 

41 Postings

Walter Schachermayer spricht sich im jüngsten "Kommentar

der anderen" dafür aus, Spekulationsgeschäfte nicht zu

verbieten, sondern nur einzuschränken. Wenn man den

Schleier der Komplexität, der über diesen Geschäften liegt,

wegzieht und ihr Wesen offenlegt, kommt man allerdings zu

einer radikaleren Ansicht: Mit Risikohandel kann niemals

Wohlstand geschaffen werden. Die Einzigen, die letztlich dabei

dauerhaft gewinnen, sind die Banken. Warum? -Darum:

Swaps werden von Banken zur Absicherung von Risiken

angepriesen. Tatsächlich geht es dabei um nichts anderes als

um den Tausch von einem Risiko gegen ein anderes. Weil man

das Wesen dieser Absicherungsgeschäfte mit Banken vielfach

noch immer nicht versteht, glaubt man in Salzburg so wie in

vielen anderen öffentlichen Bereichen, zukünftige

Finanzmarktdesaster vermeiden zu können, indem man auf den

Finanzmärkten nur mehr Absicherungsgeschäfte abschließt, die

mit dem " Grundgeschäft" zu tun haben. Mit dieser seriös

klingenden Formulierung fällt man aber nur auf eine Strategie

der Banken hinein, die sich durch diese Formulierung


wenigstens einen Teil ihres einträglichen Geschäftes mit dem

Handel von Risiken erhalten wollen.

Um die Problematik zu verstehen, muss man vor allem aber

den fundamentalen Unterschied zwischen

Versicherungsleistung und Risikohandel verstehen. Dazu ein

Beispiel:

Es ist wirtschaftlich vernünftig, sich gegen existenzielle Risiken,

wie z. B. gegen ein Feuer im eigenen Haus zu versichern.

Wenn ein Haus, im Wert von 100.000 Euro im Durchschnitt alle

100 Jahre abbrennt, zahlt man der Versicherung eine Prämie

von 1000 Euro (plus einen Kostenaufschlag) im Jahr, damit sie

im Schadensfall das Haus wieder errichtet. Weil eine

Versicherung viele Häuser versichert, kann sie im Mittel alle

Schäden mit den laufenden Prämien bezahlen.

Ein Absicherungsgeschäft eines Risikos auf den Finanzmärkten

in Form eines Swaps dagegen läuft völlig anders ab. Hier

werden Risiken nicht versichert, sondern im Wesentlichen nur

getauscht. Also: Die Bank bietet dem Kunden an, dass er statt

1000 Euro im Jahr wie bei der Versicherung nur 500 zahlen

muss. Am Rande und nur im Kleingedruckten wird dabei

erwähnt, dass diese günstige Prämie nur deshalb möglich ist,

weil der Kunde im Zuge dieses Absicherungsgeschäfts

gleichzeitig das Risiko eines Brandschadens des

Nachbarhauses übernehmen muss. Weil das Nachbarhaus

wahrscheinlich im Schnitt nur alle 1000 und nicht alle 100 Jahre

abbrennt, entspreche dieses Risiko nur durchschnittlichen

Kosten von 100 Euro, und weil dieses Risiko so klein ist, reiche

es auch aus, dass es nur im Kleingedruckten steht.

Im Gegensatz zur Versicherung bezahlt der Kunde beim

Absicherungsgeschäft mit der Bank also nur 500 Euro und hat

zusätzlich ein durchschnittliches Risiko für den Brand des

Nachbarhauses im Wert von 100 Euro zu tragen. Der Kunde

erspare sich somit, sagt die Bank, Kosten von 400 Euro im

Jahr. Bis hierher könnte man entschuldigend für die Bank noch


sagen, dass sie das Risiko für das Nachbarhaus vielleicht nicht

so genau schätzen konnte. Die Geschichte geht aber weiter:

Die Bank geht nämlich mit dem gleichen Angebot zum

Nachbarn und kassiert somit im Endeffekt zweimal die Prämie

von 500 Euro, ohne irgendein Risiko zu tragen. Am Anfang

schaut das Geschäft sogar auch für beide Nachbarn noch sehr

vorteilhaft aus, so wie auch in Salzburg am Anfang alles sehr

vorteilhaft ausgesehen hat. Wenn allerdings dann das

Nachbarhaus abbrennt, hat jeweils der andere Nachbar den

vollen Schaden zu tragen, und ein öffentliches Wehgeschrei

fängt darüber an, warum man denn auf den Finanzmärkten

gezockt habe.

Fatale Verlockung

An diesem Beispiel wird auch der heimtückische

psychologischen Unterschied zwischen dem Roulette im Kasino

und den Swaps mit einer Bank deutlich: Zwar verlieren in

beiden Fällen die Kunden im Mittel langfristig. Aber beim

Roulette verliert man typischerweise am Anfang und hofft auf

den zukünftigen großen Gewinn, wenn die richtige Zahl kommt.

Swaps dagegen sind deshalb so verlockend, weil man dabei

am Anfang zunächst typischerweise gewinnt und dabei gerne

übersieht, dass irgendwann die Verluste kommen müssen, die

im Mittel größer sind als die vorhergehenden Gewinne.

Das ist auch der Grund, warum die Beamten im öffentlichen

Bereich, die die Banken zum Abschluss solcher Swaps

drängen, zunächst als Finanzgenies betrachtet und daher mit

entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden. Das aber

natürlich nur so lange, bis die mit hoher Wahrscheinlichkeit

kommenden großen Verluste tatsächlich auftreten und die

Banken sich ihrer Verantwortung entledigen wollen, "weil sie

ohnehin auf die Risiken hingewiesen haben". Nur bei den ganz

großen Spekulationsaffären wird bekannt, dass die Banken

manchmal auch über ihre eigenen Füße stolpern, wenn sie ihre

Risiko-Deals in ihrer gesamten Wirkung selbst nicht mehr

verstehen.


Geld kann man nicht essen

Egal ob solche Absicherungsgeschäfte auf den Finanzmärkten

mit dem " Grundgeschäft" - hier die Absicherung gegen einen

möglichen Brandfall des eigenen Hauses - zu tun haben oder

nicht, sie haben nichts mit Versicherungsgeschäften zu tun. Sie

werden entweder in betrügerischer Absicht abgeschlossen oder

- noch schlimmer - in gutem Glauben, weil man die eigenen

komplexen Modelle in ihrer gesamtheitlichen Wirkung selbst

nicht mehr versteht. In Summe aber können durch diese Art von

Risikotauschgeschäften die Risiken jedenfalls niemals gedeckt

werden. Bei Spekulationsgeschäften kommt es niemals zu

einem Wohlstandsgewinn, weil dabei letztlich keine Semmeln

gebacken werden. Die Gewinne des einen entstehen stets nur

aus den gleichzeitigen Verlusten der anderen. Langfristig

gleichen sich aber für die Kunden der Banken bei diesen

Spekulationsgeschäften alle Gewinne und Verluste aus. Weil

die Kunden aber den Banken hohe Vermittlungsgebühren für

diese Geschäfte bezahlen mussten, werden dabei letztlich alle

Kunden zu Verlierern, und nur die Banken bleiben als einzige

Gewinner übrig.

Wir werden wieder einmal enorme volkswirtschaftliche

Leistungen sinnlos vergeuden im endlosen Streit, wer recht hat.

Es wäre besser, alle diese schädlichen Risikotauschgeschäfte

für die Zukunft generell zu verbieten und alle bestehenden

Geschäfte für unwirksam zu erklären und damit alle Gewinne

und Verluste daraus zu streichen, weil diese Geschäfte,

wenngleich sie vielleicht im Einzelfall manchmal auch nicht in

betrügerischer Absicht erfolgten, so zumindest in Summe

jedenfalls gegen die guten Sitten verstoßen.

Vor allem muss sich unsere Gesellschaft aber wieder darauf

besinnen, dass Wohlstand nicht auf den Finanzmärkten durch

den Handel mit Risiken entsteht, sondern indem wir unsere

Arbeitskraft in der Realwirtschaft zum Backen von Semmeln

einsetzen, denn Geld kann man nicht essen. (Erhard Glötzl,

DER STANDARD, 15./16.12.2012)

  • Risikotauschhandel - SWAP im engeren Sinn (in Humane Wirtschaft, 02/2013)

Wie der Risikotauschhandel (SWAP im engeren Sinn) wirklich funktioniert und warum uns die Banken dabei über den Tisch ziehen

Erhard Glötzl, 19.12.2012

Mit Risikohandel kann niemals Wohlstand geschaffen werden. Wenn man das Wesen der SWAP-Geschäfte offenlegt, indem man den Schleier der Komplexität wegzieht, wird klar: Die Einzigen, die letztlich dabei dauerhaft gewinnen, sind die Banken. Warum? - Darum:

SWAPS werden von Banken zur Absicherung von Risiken angepriesen. Tatsächlich geht es dabei in den meisten Fällen um nichts anderes als um den Tausch von einem Risiko gegen ein anderes. Weil man das Wesen dieser Risikotauschgeschäfte in Form von SWAPS mit Banken vielfach noch immer nicht versteht, glaubt man in Salzburg so wie in vielen anderen öffentlichen Bereichen, zukünftige Finanzmarktdesaster vermeiden zu können, indem man auf den Finanzmärkten nur mehr solche Risikotauschgeschäfte zur Absicherung von bestehenden Risiken abschließt, die mit dem "Grundgeschäft" zu tun haben. Mit dieser seriös klingenden Formulierung fällt man aber nur auf eine Strategie der Banken hinein, die sich durch diese Formulierung wenigstens einen Teil ihres einträglichen Geschäftes mit dem Handel von Risiken erhalten wollen.

Um die Problematik zu verstehen, muss man vor allem den prinzipiellen Unterschied im Umgang mit Risiken klarzustellen: Risiko abzugeben und Risiko zu tauschen sind zwei grundlegend verschiedene Vorgangsweisen.

Dazu ein Beispiel, das zwar nicht für die Finanzmärkte typisch dafür aber jedem geläufig ist:

Es ist wirtschaftlich vernünftig, sich gegen existenzielle Risiken, wie z. B. gegen ein Feuer im eigenen Haus zu versichern. Wenn ein Haus, im Wert von 100.000 Euro im Durchschnitt alle 100 Jahre abbrennt, zahlt man der Versicherung eine Prämie von 1000 Euro (plus einen Kostenaufschlag) im Jahr, damit sie im Schadensfall das Haus wieder errichtet. Weil eine Versicherung viele Häuser versichert, kann sie im Mittel alle Schäden mit den laufenden Prämien bezahlen. Versicherungen können also Risiken auf Grund des Gesetzes der großen Zahlen übernehmen.

Auch auf den Finanzmärkten gibt es sinnvolle Transaktionen, bei denen Risiken wie bei Versicherungsgeschäften tatsächlich abgegeben werden. So wird z.B. bei einem Kredit beim Übergang von einem variablen (niedrigeren) Zinssatz auf einen (höheren) Fixzinssatz tatsächlich das Zinsrisiko der Bank übertragen. Der Kunde zahlt der Bank gleichsam eine Versicherungsprämie in Form eines höheren Zinssatzes, die Bank übernimmt dafür das Risiko bezüglich steigender Zinsen.

Banken sind aber auch bereit andere Risiken zu übernehmen, indem sie selbst als Spekulanten auftreten. Diese Geschäfte der Banken werden dann als Eigengeschäfte bezeichnet. Wenn immer Spekulanten Risiken übernehmen, dann tun sie es so wie Banken in diesen Fällen wegen hoher Prämien und dem Glauben, dass sie die Zukunft besser vorhersagen können als andere.

Meistens aber versuchen die Banken die übernommenen Risiken weiter zu geben und nur mit der risikolosen Vermittlungsprovision ihren Gewinn zu erzielen. Leicht funktioniert dies z.B. bei einem Preisänderungsrisiko, weil die Preisänderung für Käufer und Verkäufer genau gegenteilige Wirkung hat und beide möglicherweise ein Interesse an einem Fixpreis haben. Bei diesem sogenannten Hedging von Preisrisiken oder auch bei Warentermingeschäften kommt es tatsächlich für Käufer und Verkäufer zu einem Verschwinden des Preisrisikos. In vielen anderen Fällen können Banken das Risiko aber nur dann weitergeben, wenn sie dafür „Spekulanten“ finden. Weil sich Spekulanten nicht immer so leicht finden lassen, sind Banken sehr daran interessiert, ihre Kunden selbst zum Spekulieren zu überreden. Sie versuchen daher, wenn sie von einem Kunden ein Risiko übernehmen, diesem Kunden gleichzeitig ein anderes Risiko übertragen zu können. Den Kunden ist in diesem Spiel aber in der Regel nicht klar, dass sie sich durch den Tausch von einem Risiko in ein anderes nicht vom Risiko insgesamt befreien können, im Gegensatz dazu, wie dies eben bei einem Versicherungsgeschäft möglich ist.

Auf unser Beispiel der Feuerversicherung übertragen könnte sich das folgendermaßen abspielen: Die Bank bietet dem Kunden an, dass er statt 1000 Euro im Jahr wie bei der Versicherung nur 500 zahlen muss. Am Rande und nur im Kleingedruckten wird dabei erwähnt, dass diese günstige Prämie nur deshalb möglich ist, weil der Kunde im Zuge dieses Absicherungsgeschäfts gleichzeitig das Risiko eines Brandschadens des Nachbarhauses übernehmen muss. Weil das Nachbarhaus wahrscheinlich im Schnitt nur alle 1000 und nicht alle 100 Jahre abbrennt, entspreche dieses Risiko nur durchschnittlichen Kosten von 100 Euro, und weil dieses Risiko so klein ist, reiche es auch aus, dass es nur im Kleingedruckten steht.

Im Gegensatz zur Versicherung bezahle der Kunde beim Absicherungsgeschäft mit der Bank also nur 500 Euro und habe aber zusätzlich ein durchschnittliches Risiko für den Brand des Nachbarhauses im Wert von 100 Euro zu tragen. Der Kunde erspare sich somit, sagt die Bank, Kosten von 400 Euro im Jahr. Bis hierher könnte man entschuldigend für die Bank noch sagen, dass sie das Risiko für das Nachbarhaus vielleicht nicht so genau schätzen konnte. Die Geschichte geht aber weiter:

Banken wollen nicht wie Versicherungen ein Risiko tatsächlich übernehmen, sondern sie wollen diese Risiken wieder weitergeben und nur über die dabei anfallenden Vermittlungsprovisionen ihr Geld verdienen. Daher geht die Bank zum Nachbarn und macht ihm sinngemäß das gleiche Angebot. Er müsse der Bank für die Feuerversicherung für sein Haus nur 500 € bezahlen, statt 1000 € wie bei der Versicherung, wenn er das ohnehin nur kleine Feuerrisiko für sein Nachbarhaus übernähme. Weil in der Praxis alles viel komplexer ist, können die Kunden nicht erkennen, dass dieses Risikotauschgeschäft letztlich für sie zum Nachteil gereicht. Und die Bank kassiert somit im Endeffekt zweimal die Prämie von 500 Euro, ohne irgendein Risiko zu tragen, denn sie hat dabei ja nur den Tausch von Risiken zwischen den Nachbarn vermittelt.

Das Schließen von offenen Risikopositionen in der Bankbilanz

Wenn man die Bilanzpositionen der Bank bei den beiden Verträgen aufschreibt, sieht man wie dadurch offene Risiko-Forderungen und Risiko-Verbindlichkeiten geschlossen werden:

erster Vertrag

Aktivseite: 500 € jährlich

Risiko-Forderung an Nachbar 1, für Brand von Haus 2

Passivseite: Risiko-Verbindlichkeit an Nachbar 1, für Brand von Haus 1

Ziel der Bank ist es, durch den zweiten Vertrag saldierungsfähige Gegenpositionen zu den bestehenden Risiko-Positionen zu erreichen. In Summe sieht die Bilanz dann folgendermaßen aus:

Aktivseite: 1000 € jährlich

Risiko-Forderung an Nachbar 1, für Brand von Haus 2

Risiko-Forderung an Nachbar 2, für Brand von Haus 1

Passivseite: Risiko-Verbindlichkeit an Nachbar 1, für Brand von Haus 1

Risiko-Verbindlichkeit an Nachbar 2, für Brand von Haus 2

Fatale Verlockung

Am Anfang schaut das Geschäft sogar auch für beide Nachbarn noch sehr vorteilhaft aus, so wie auch in Salzburg am Anfang alles sehr vorteilhaft ausgesehen hat. Wenn allerdings dann das Nachbarhaus abbrennt, hat jeweils der andere Nachbar den vollen Schaden zu tragen, und ein öffentliches Wehgeschrei fängt darüber an, warum man denn auf den Finanzmärkten gezockt habe.

An diesem Beispiel wird auch der heimtückische psychologische Unterschied zwischen dem Roulette im Kasino und den SWAPS mit einer Bank deutlich: Zwar verlieren in beiden Fällen die Kunden im Mittel langfristig. Aber beim Roulette verliert man typischerweise am Anfang und hofft auf den zukünftigen großen Gewinn, wenn die richtige Zahl kommt. SWAPS dagegen sind oft deshalb so verlockend, weil man dabei am Anfang zunächst typischerweise gewinnt und dabei gerne übersieht, dass irgendwann die Verluste kommen müssen, die nicht zuletzt wegen der Provisionen für die Banken im Mittel größer sind als die vorhergehenden Gewinne.

Das ist auch der Grund, warum die Beamten im öffentlichen Bereich, die von den Banken zum Abschluss solcher SWAPS gedrängt werden, zunächst als Finanzgenies betrachtet und daher mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden. Das aber natürlich nur so lange, bis die mit hoher Wahrscheinlichkeit kommenden großen Verluste tatsächlich auftreten und die Banken sich ihrer Verantwortung entledigen wollen, "weil sie ohnehin auf die Risiken hingewiesen haben". Nur bei den ganz großen Spekulationsaffären wird bekannt, dass die Banken manchmal auch über ihre eigenen Füße stolpern, wenn sie ihre Risiko-Deals in ihrer gesamten Wirkung selbst nicht mehr verstehen.

Geld kann man nicht essen

Egal ob Risikotauschgeschäfte in Form von SWAPS mit dem " Grundgeschäft" - hier die Versicherung gegen einen möglichen Brandfall des eigenen Hauses oder die Versicherung gegen Zinsänderungen - zu tun haben oder nicht, sie unterscheiden sich fundamental von Versicherungsgeschäften. Sie werden von den Banken entweder in betrügerischer Absicht angeboten oder - noch schlimmer - in gutem Glauben, weil man die eigenen komplexen Modelle in ihrer gesamtheitlichen Wirkung selbst nicht mehr versteht. In Summe aber können durch diese Art von Risikotauschgeschäften die Risiken jedenfalls niemals gedeckt werden. Bei Spekulationsgeschäften kommt es niemals zu einem Wohlstandsgewinn, weil dabei letztlich keine Semmeln gebacken werden. Die Gewinne des einen entstehen stets nur aus den gleichzeitigen Verlusten der anderen. Langfristig gleichen sich aber für die Kunden der Banken bei diesen Spekulationsgeschäften alle Gewinne und Verluste aus. Weil die Kunden aber den Banken hohe Vermittlungsgebühren für diese Geschäfte bezahlen mussten, werden dabei letztlich alle Kunden zu Verlierern, und nur die Banken bleiben als einzige Gewinner übrig.

Wir werden wieder einmal enorme volkswirtschaftliche Leistungen sinnlos vergeuden im endlosen Streit, wer recht hat. Es wäre besser, alle diese schädlichen Risikotauschgeschäfte für die Zukunft generell zu verbieten und alle bestehenden Geschäfte für unwirksam zu erklären und damit alle Gewinne und Verluste daraus zu streichen, weil diese Geschäfte, wenngleich sie vielleicht im Einzelfall manchmal auch nicht in betrügerischer Absicht erfolgten, so zumindest in Summe jedenfalls gegen die guten Sitten verstoßen.

Vor allem muss sich unsere Gesellschaft aber wieder darauf besinnen, dass Wohlstand nicht auf den Finanzmärkten durch den Handel mit Risiken entsteht, sondern indem wir unsere Arbeitskraft in der Realwirtschaft zum Backen von Semmeln einsetzen, denn Geld kann man nicht essen.


  • Keynesianische Geldpolitik mit Vollgeld effizienter (Standard 2014 06 26 Userkommentar)

ERHARD GLÖTZL

Keynesianische Geldpolitik mit Vollgeld effizienter

Eine Vollgeldreform ist dringend notwendig

Erhard Glötzl

26. Juni 2014, 17:03

2 Postings

Selbstverständlich ist Vollgeld kein Wundermittel zur Heilung oder Vermeidung von Finanz- oder Wirtschaftskrisen. Selbstverständlich wären auch ein Trennbankensystem, konsequente Umverteilung von Kapitaleinkommen zu Arbeitseinkommen und viele andere Maßnahmen wünschenswert und notwendig.

Einer der Hauptkritikpunkte am Vollgeld besteht aber darin, dass Vollgeld mit monetaristischer Geldpolitik gleichgesetzt wird, wie dies auch Stefan Ederer im Leserkommentar getan hat. Das allerdings ist eine vollkommene Verkennung des Wesens von Vollgeld. Mit Vollgeld kann man genauso eine monetaristische Geldpolitik oder eine Keynesianische Geldpolitik betreiben wie im bestehenden Geldsystem.

Im heutigen Geldsystem wird allerdings eine schlechte Keynesianische Geldpolitik betrieben, indem von den Zentralbanken kein Einfluss darauf genommen wird, wofür die Geldmengenausweitung in der Wirtschaft eingesetzt wird. Deshalb fließt auch ein wesentlicher Teil der Keynesianisch motivierten Geldmengenausweitung nicht in die Realwirtschaft sondern in die Finanzmärkte und führt dort zur Blasenbildung.

Ein Instrument im bestehenden Geldsystem, das zu bremsen, wären beispielsweise Kreditlenkungsvereinbarungen zwischen der Zentralbank und den Banken, wie dies bis in die 1980er Jahre durchaus üblich war. Noch besser wäre es allerdings, wenn die Zentralbank das frisch geschöpfte Geld nicht über die normalen Banken sondern nur über Infrastrukturbanken in den Umlauf setzen würde.

Da beim Vollgeld die von der Zentralbank geschöpfte Geldmenge sich verfünffachen würde, könnte damit eine richtige Keynesianische Geldpolitik im Sinne einer Kreditschöpfung für reale produktive Investitionen fünfmal so effektiv wie im bestehenden Geldsystem umgesetzt werden.

Das Geld könnte eben von der Zentralbank über Infrastrukturbanken oder vom Staat für Bildung oder sonstige produktive Investitionen eingesetzt werden.

Besonders wichtig ist es beim Verständnis für Vollgeld, sich nicht in Details zu verlieren sondern das Grundprinzip von Vollgeld zu verstehen.

Vollgeldreform ist nichts Außergewöhnliches

Eine Vollgeldreform ist aus der Sicht der Geschichte des Geldes weder etwas Außergewöhnliches noch etwas Neues, noch etwas, zu dem es keine praktischen Erfahrungen gibt. Eine Vollgeldreform entspricht inhaltlich nämlich genau der Geldreform, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts aus guten Gründen auf der ganzen Welt beim Übergang von privaten Banknoten (ausgegeben von privaten Banken) zu ausschließlich "staatlichen" Banknoten (ausgegeben von der Zentralbank) vollzogen worden ist.

Und genau in Analogie zu dieser Geldreform ist eine Vollgeldreform am leichtesten zu verstehen. Bei dieser Geldreform wurde mit der Einführung von Zentralbanken die Ausgabe von privaten Banknoten durch private Banken verboten und die Ausgabe von Banknoten erfolgte nur mehr durch die Zentralbank.

Banknoten stellen nichts anderes dar als auf Papier dokumentierte Forderungen (ursprünglich gegenüber privaten Banken und nach Einführung der Zentralbank gegenüber der Zentralbank), die als Zahlungsmittel verwendet werden können. Die heutigen Zahlungsmittel bestehen zum überwiegenden Teil aber nicht mehr aus Banknoten sondern zu etwa 85% aus Buchgeld, d.h. aus nicht auf Papier dokumentierten Forderungen gegenüber privaten Banken, sondern aus "elektronisch" dokumentierten Forderungen gegenüber privaten Banken.

Eine Vollgeldreform ist nichts anderes als den Schritt, der im 19. Jahrhundert für auf Papier dokumentierte Forderungen an private Banken (private Banknoten) vollzogen worden ist auch für elektronisch dokumentierte Forderungen an private Banken (Giralgeld) zu vollziehen. Siehe Grafik.

Aus diesem Gesichtspunkt ist eine "Vollgeldreform“ eine praktisch erprobte Geldreform und heute genauso dringend notwendig, wie die Geldreform in der Mitte des 19.Jahrhunderts. Sie ist damit auch eine wesentlich konsistentere Lösung als 100%-Geld.

Ich empfehle daher dringend, dass sich die Politik, die Fachwelt und die Öffentlichkeit ernsthafter mit der Notwendigkeit einer Vollgeldreform auseinandersetzen. Eine Vollgeldreform ist jedenfalls nicht eine ideologiegetriebenes Hirngespinst von einigen Laien, die von Geld keine Ahnung haben, sondern so wie vor 150 Jahren eine notwendige Voraussetzung zur Stabilisierung der Ökonomie. (Leserkommentar, Erhard Glötzl, derStandard.at, 26.6.2014)


  • Ökonomie: Von der Glaubenslehre zur Wissenschaft, Grundlagen der Gemeinwohlökonomie (Standard 2016 04 21 Userkommentar)

14.4.2016 Die theoretischen Grundlagen der Gemeinwohlökonomie, -warum sich die Ökonomie noch im Zustand der Alchemie befindet -und warum sie noch einen weiten Weg von einer Glaubenslehre zu einer Wissenschaft vor sich hat http://derstandard.at/2000035434768/Oekonomie-im-Zustand-der-Alchemie-Von-derGlaubenslehre-zur-Wissenschaft Erhard Glötzl Die scharfen Angriffe einer Gruppe von Ökonomen auf Christian Felber und die von ihm propagierte Gemeinwohlökonomie dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Einerseits hat die Gemeinwohlökonomie sehr wohl eine theoretische Grundlage und andererseits offenbart das Verhalten der Ökonomen eher ihre eigenen Schwächen, als dass es der Verteidigung der Ökonomie als Wissenschaft dient: 1. Die heutige Ökonomie definiert sich als wertfreie Wissenschaft. Das ist zunächst grundsätzlich in Ordnung. Neben nicht wertenden Analysen über die Funktionsweise der Wirtschaft sind aber vor allem auch alle Aussagen der Kategorie "Wenn ich das Ziel A erreichen möchte, muss ich die Maßnahme B treffen" jedenfalls wertfrei, auch wenn das Ziel A selbst einer Werthaltung entspricht. Eine vermutlich von vielen aber sicher nicht allen Menschen getragene Werthaltung und damit ein von vielen angestrebtes Ziel ist "dauerhafter materieller Wohlstand für alle". 2. Ein wesentlicher Vorwurf an die Ökonomie als Wissenschaft besteht darin, - dass unter dem Vorwand der Wertefreiheit bei vorgeschlagenen Maßnahmen das grundlegende Ziel bzw. die grundlegende Werthaltung, die damit verfolgt wird, nicht offen gelegt wird, - dass insbesondere das „Prinzip Konkurrenz“ in fast allen Bereichen dem „Prinzip Kooperation“ als überlegen betrachtet wird, ohne darzulegen im Hinblick auf welches Ziel Konkurrenz als überlegen betrachtet wird und insbesondere auch ohne ausreichende Begründung - und dass die Ökonomie als Wissenschaft keine klaren Aussagen macht, welche Maßnahmen notwendig sind, um das klar formulierte Ziel eines "dauerhaften materiellen Wohlstands für alle" zu erreichen. 3. Eine Gefangendilemma-Situation ist dadurch charakterisiert, dass rationales eigennütziges Verhalten zur insgesamt schlechtesten Lösung für alle Akteure führt. 4. Eine meiner Grundthesen ist, dass religiöse und staatliche Normen in der überwiegenden Zahl der Fälle Maßnahmen zur Überwindung dieser Gefangenendilemma-Situationen in der menschlichen Gesellschaft sind, indem sie den Gesamtnutzen über den Einzelnutzen stellen (z.B. die Norm „du sollst nicht töten“). Offensichtlich braucht das gedeihliche Zusammenleben der Menschen viele solcher Normen, woraus sich schließen lässt, dass beim Zusammenleben von Menschen Gefangendilemma-Situationen sehr häufig auftreten. 5. Eine weitere meiner Grundthesen ist, dass die Wettbewerbsdoktrin in der Ökonomie langfristig zwangsläufig zu Gefangenendilemma-Situationen führt. Um diese Gefangenendilemma-Situationen zu überwinden, muss daher auch in der Ökonomie der Gesamtnutzen über den Einzelnutzen gestellt werden. Genau das ist der theoretische Hintergrund der Gemeinwohlökonomie. Die heutigen Gesetze zur Regulierung der Märkte sind aber keine Normen, die das Gemeinwohl über das Einzelwohl stellen, sondern nur Regeln für die Waffengleichheit so wie dies früher die Regeln für ein Duell waren: „Du darfst töten, aber nur wenn Waffengleichheit besteht“. 6. Die Gemeinwohlökonomie hat also sehr wohl eine theoretische ökonomische Fundierung. Es ist das Verdienst von Christian Felber, für eine Vielzahl von Einzelsituationen Vorschläge erarbeitet und zur Diskussion gestellt zu haben, durch welche Normen in der Wirtschaft der Gesamtnutzen über den Einzelnutzen gestellt werden könnte. Dabei ist es völlig zweitrangig, wie viele dieser Vorschläge gut oder verbesserungswürdig oder schlecht sind. Auch viele Vorschläge von ökonomischen Wissenschaftlern sind gut oder verbesserungswürdig oder schlecht. Aber allein schon dass eine Liste von theoretischen Vorschlägen dafür erstellt wurde, kann als grundlegender Fortschritt betrachtet werden, denn in der Ökonomie sind bisher grundsätzliche Normen, die zu einer Optimierung des Gesamtnutzens führen, kaum diskutiert worden. Das Werk der Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es beschränkt sich allerdings vor allem nur auf Gemeinschaftsgüter (commons). 7. In der historischen Entwicklung der meisten Wissenschaften stellte die Formulierung der theoretischen Grundgesetze eine Zäsur dar. Erklärt sei das am Beispiel der Chemie, wo die chemischen Grundgesetze zwischen 1789 (Gesetz der Erhaltung der Masse) und 1808 (Gesetz der multiplen Proportion) die Basis für die Atomtheorie und damit die wissenschaftliche Basis der Chemie gelegt haben. Vor der Entdeckung dieser Grundgesetze befand sich die Chemie im Stadium der Alchemie, also im Stadium einer Glaubenslehre. Das heißt nicht, dass die Alchemisten dümmer waren als die nachfolgenden Chemiker, aber ihre wissenschaftliche Leistung bestand eben nicht in einem Erkenntnisgewinn sondern vor allem nur in der deskriptiven Beschreibung der chemischen Vorgänge. Je komplexer ein Gebiet ist, desto später wurden historisch gesehen die entsprechenden Grundgesetze entdeckt: z.B. für die klassische Mechanik die Newtonschen Gesetze 1687, für die Elektrodynamik die Maxwellschen Gesetze 1865, für die Genetik die Mendelschen Gesetze 1866, die Struktur der DNA 1953 und die Entschlüsselung des genetischen Codes 1966. 8. Weil die Ökonomie besonders komplex ist, sind die grundlegenden Gesetze der Ökonomie daher bis heute noch nicht formuliert. Die Ökonomie befindet sich daher heute in einem Zustand wie seinerzeit die Alchemie. Die wissenschaftlichen Leistungen bestehen vor allem in der Beschreibung der Ökonomie und nicht in grundlegenden Erkenntnissen über ihre Funktionsweise. Das was heute ökonomische Theorien genannt wird, sind keine Theorien sondern sich widersprechende Glaubenslehren, so wie die „Phlogistontheorie“ eine der Glaubenslehren der Alchemisten war. Ein schlagendes Indiz dafür ist die Verleihung des Nobelpreises für Ökonomie im Jahr 2013 an E.Fama und R.Shiller für zwei sich vollkommen widersprechende „Theorien“. Einen erster Ansatz für die grundlegenden Gesetze der Ökonomie stellt die „Saldenmechanik“ von Wolfgang Stützel (1978) dar. 9. Ich bin überzeugt, dass auch die Ökonomie irgendwann in der Zukunft die Grundgesetze der Ökonomie formulieren können wird und damit den Übergang von einer Glaubenslehre zu einer Wissenschaft vollziehen wird. Aber solange sie sich noch im Stadium einer Glaubenslehre befindet, wird sie sich auch so gegen Ketzer verhalten, wie dies einer Religion entspricht: Ketzer müssen zum Schweigen gebracht werden und dabei ist jedes Mittel recht.

  • Das Luftschloss der Staatsschuldensenkung (Standard 2018 04 19 Kommentar der Anderen)

Warum die großmundigen Ankündigungen vom

Abbau der Staatsschulden nie eingehalten werden


Erhard Glötzl


Vorstandsdirektor der Linz AG i.R.

https://www.derstandard.at/story/2000078266053/das-luftschloss-

staatsschuldensenkung

Die Boston Consulting Group hat schon 2011 in ihrer Studie „Back to

Mesopotamia“ festgestellt, dass die Schulden in allen volkswirtschaftlichen

Sektoren (Staat, Unternehmen, private Haushalte) zu hoch sind. Daher ist es

richtig, dass insbesondere auch die Staatsschulden gesenkt werden sollen. Und

daher versprechen auch alle Finanzminister auf der ganzen Welt immer wieder

diesen Abbau der Staatsschulden. Doch keiner schafft das nachhaltig und

längerfristig! Warum ist das überall auf der Welt so? Sind alle Finanzminister

auf der ganzen Welt so unfähig oder gar so korrupt?

Nein, die Antwort ist eine ganz andere. Um die Staatsschulden abzubauen

genügt es nämlich nicht, in den Budgetplänen die Ausgaben zu kürzen. Denn auf

die Staatsschulden hat nicht nur das Verhalten des Finanzministers einen

Einfluss, sondern auch das Verhalten der Unternehmen, das Verhalten der

privaten Haushalte, das Verhalten des Auslands und insbesondere auch das

Verhalten der Gläubiger. Denn die Schulden des Staates (S), die Schulden der

Unternehmen (U), die Schulden der privaten Haushalte (H), die Schulden des

Auslandes (A) und die Guthaben der Gläubiger (G) sind über die

Bilanzierungsidentität


G = S + U + H + A


miteinander verknüpft. Diese Bilanzierungsidentität, dass nämlich die Summe

aller Schulden gleich hoch ist wie die Summe aller Guthaben, gilt immer, ohne

jede Ausnahme und auf den Euro genau. Das wird jeder Buchhalter bestätigen,

denn Schulden (Verbindlichkeiten) und Guthaben (Forderungen oder

vereinfacht gesagt „Finanzvermögen für die man Zinsen bekommt“) entstehen

immer gleichzeitig und in gleicher Höhe. Und weil dieser Zusammenhang so

eine fundamentale Bedeutung hat, könnte man ihn auch 1. Hauptsatz der

Finanzwirtschaft nennen. Schulden und Guthaben sind nur die 2 Seiten ein und

derselben Medaille. Und daher ist es für das Verständnis der

Schuldenproblematik immer hilfreich, nicht nur die Entwicklung der Schulden,

sondern auch die Entwicklung der Guthaben zu betrachten.


Staatsschulden produziert der Staat nicht, nein, er muss sie „ertragen wie Wind

und Regen“ schrieb schon der bekannte Ökonom des WIFO Josef Steindl. Dies

sei an einem Beispiel erläutert. Angenommen die Guthaben (G) und die

Auslandsschulden (A) bleiben konstant, aber Unternehmen beschließen weniger

zu investieren und damit ihre Unternehmensschulden (U) zu senken und auch

die Haushalte entschließen sich mehr zu sparen und damit ihre

Haushaltsschulden (H) zu senken, dann müssen die Staatsschulden steigen, denn

sonst würde obige Gleichung verletzt werden. Der Finanzminister kann tun was

er will, ohne Erhöhung der Steuern hat er keine wie auch immer geartete

Möglichkeit das Steigen der Staatsschulden zu verhindern, denn er hat zwar

einen direkten Einfluss auf seine Ausgaben aber ohne Änderung der

Steuergesetze keinen direkten Einfluss auf seine Einnahmen. Darin

unterscheidet sich der Staat wesentlich von Unternehmen und privaten

Haushalten, die nicht nur einen direkten Einfluss auf ihre Ausgaben, sondern im

Gegensatz zum Staat auch einen Einfluss auf ihre Einnahmen haben.

Im anderen Fall, „wenn die Konjunktur brummt“, d.h. dass die Unternehmen,

die privaten Haushalte und das Ausland bereit sind, sich mehr zu verschulden,

sinken die Staatsschulden automatisch, ohne dass der Finanzminister dabei

wesentlich eingreifen muss.

Im langfristigen Trend haben die Gläubiger offensichtlich ein Interesse ihre

Guthaben tendenziell zu erhöhen, denn wenn sie das nicht wollten, bräuchten sie

nur selbst zu investieren anstatt Kredite zu vergeben. Und sie können dieses

Interesse auch mit Hilfe der Zinseinnahmen durchsetzen, weil sie ja niemand

zwingen kann, ihre Zinseinnahmen zu verkonsumieren oder zu verinvestieren. 1

Die Möglichkeit, die Guthaben durch eine Besteuerung kontrolliert zu

beschränken oder abzubauen, ist ja bekanntlich bis jetzt immer an den

politischen Machtverhältnissen gescheitert. Wenn daher die Guthaben dem

Interesse der Gläubiger entsprechend wachsen, werden nach der obigen

Gleichung auch die Schulden wachsen. Sie sind ja nichts anderes als die andere

Seite der Medaille der Guthaben. Wenn aber die Schulden insgesamt wachsen,

  • Braucht OÖ eine Technische Universität (Bruno 03/2020)

(Langfassung) Braucht Oberösterreich eine Technische Universität? JA zum Schwerpunkt Digitalisierung – NEIN zu einer neuen TU Die Realisierung des Schwerpunktes Digitalisierung sollte erfolgen durch 1. Eine neue Fakultät für Digitalisierung an der JKU insbesondere für die undergraduate Ausbildung 2. Ein neues Institut für Digitalisierung Austria (ID Austria) für Spitzenforschung und postgraduate Ausbildung analog zum IST Austria in Klosterneuburg Erhard Glötzl 18.11.2020 Ausgangssituation Wir stehen heute kurz vor gravierenden gesellschaftlichen Änderungen, deren Ausmaß immer noch vollständig unterschätzt wird. Um nicht von den Ereignissen überrollt zu werden und die Zukunft gestalten zu können, ist es ein Gebot der Stunde, sich mit diesen dramatischen Entwicklungen in der Gesellschaft so intensiv wie möglich auseinanderzusetzen. Die Rolle der Politik Aufgabe der Politik ist es, die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen und dabei die Bevölkerung zu mobilisieren. Dafür kann auch die Ausrufung von „Leuchtturmprojekten“ sehr hilfreich sein. Drei gute Vorbilder sind: - Antoine de Saint-Exupéry: "Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“ - John F. Kennedy: der 1961 die Vision in die Welt setzte, auf den Mond zu fliegen. - Das Institute of Science and Technology in Klosterneuburg (IST Austria): Die kühne Idee von Anton Zeilinger, ein Institut für Spitzenforschung in Österreich zu gründen, wurde ohne einengende Vorgaben und unter Einbindung internationaler Berater hervorragend umgesetzt. Daher JA zu einem Schwerpunkt für Digitalisierung Was läuft schief beim Vorschlag einer TU für Digitalisierung? Managementregel Nr.1: „Zuerst das Ziel präzisieren, dann die dafür geeignete Struktur suchen“ Beim aktuellen Vorschlag der Politik wurde hingegen als Vision zuerst eine (offensichtlich unverrückbare) Struktur vorgegeben, nämlich, dass es eine neue Technische Universität parallel zur JKU sein muss. Wünschenswerte Ziele sollten aber zunächst z.B. sein: - Durchdringung aller Studienfächer mit den Fragen der Digitalisierung - Schaffung von neuen interdisziplinären undergraduate und postgraduate Ausbildungen in neuen Formen und mit neuen Inhalten - Spitzenforschung im Bereich der Digitalisierung und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen - Attraktives Umfeld, um internationale Spitzenforscher gewinnen zu können. Managementregel Nr. 2: „Kräfte bündeln und nicht zersplittern“ An der JKU gibt es im Bereich der Informatik sowohl in der Lehre als auch in der Forschung bereits eine international sehr erfolgreiche Struktur. Eine Parallelstruktur für die Lehre in Form einer TU aufzubauen hat erhebliche Nachteile, z.B.: - Viele der für eine interdisziplinäre Ausbildung jedenfalls notwendigen Strukturen (Technik, Wirtschaft, Recht, Soziologie usw.) sind auf der JKU vorhanden. - Unabhängig davon, ob eine TU für Digitalisierung kommt oder nicht kommt, müssen diese bestehenden Strukturen an der JKU jedenfalls alle hinsichtlich der Digitalisierungsfrage erweitert werden, denn das ist eine Notwendigkeit für alle Studierenden und nicht nur für die Studierenden einer neuen TU. - Damit kommt es im Fall der Errichtung einer neuen TU über weite Strecken zu einer teuren Parallelstruktur und der Gefahr, dass der diesbezüglich sowieso notwendige Ausbau der JKU unterbleibt. Was sind die Alternativen für die Realisierung des Schwerpunktes Digitalisierung? 1. „Fakultät für Digitalisierung“ an der JKU: Besteht das Ziel darin, einen neuen umfassenden Schwerpunkt in der undergraduate Ausbildung einzurichten, so sollte dies in einer neuen „Fakultät für Digitalisierung“ im Rahmen der JKU umgesetzt werden. Dies gewährleistet die umfassende Kooperation mit allen bestehenden Einrichtungen der JKU und dass alle ohnehin notwendigen Erweiterungen nicht nur den (wenigen) Studenten einer neuen TU sondern den vielen Studenten der JKU zu Gute kommen. Im Sinne von Antoine de Saint-Exupéry sollte dieser neuen Fakultät die Vision von neuen interdisziplinären Ausbildungen sowohl in neuer Form als auch mit neuen über die reinen technischen Aspekte der Digitalisierung hinausgehenden Inhalten mitgegeben werden. Darüber hinaus sind innovative neue Organisations- und Verwaltungsstrukturen in einer neuen Fakultät genauso möglich wie in einer neuen TU. 2. „ID Austria“ (Institut für Digitalisierung Austria oder irgendein anderer besserer Name): Besteht das Ziel darin, ein Institut für die Spitzenforschung und postgraduate Ausbildung einzurichten, kann man sich bei der Planung und Umsetzung am erfolgreichen IST Austria orientieren. Sowohl für die Spitzenforschung als auch für eine postgraduate (PhD) Ausbildung ist der organisatorische Rahmen der JKU nicht zwingend notwendig. Ein neues Institut für Spitzenforschung und postgraduate Ausbildung im Bereich der Digitalisierung ist bei entsprechenden Rahmenbedingungen für internationale Spitzenkräfte wesentlich attraktiver, als die Lehre an einer neuen TU aufzubauen. 3. Richtigerweise braucht man beides: Wenn man es mit der Realisierung eines zukunftsträchtigen Schwerpunktes ernst nimmt, ist sowohl der Ausbau der JKU in Hinblick auf Digitalisierung (z.B. im Rahmen einer neuen Fakultät) als auch die Errichtung eines neuen Institutes für Spitzenforschung und postgraduate Ausbildung dringend zu empfehlen. Daher NEIN zur Realisierung des Schwerpunkts für Digitalisierung im Rahmen einer neuen TU, sondern in Form von zwei neuen Strukturen: ID Austria und Fakultät für Digitalisierung an der JKU