Der Umgang der alliierten Besatzungsmächte mit Dokumentarfilmen der NS-Zeit

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Johanne Hoppe

Der Umgang der alliierten Besatzungsmächte mit Dokumentarfilmen der NS-Zeit

Edition Dokumentarfilmgeschichte 9/2022

ISSN: 2750-3801

Hamburg: AVINUS.


Abstract: Zunächst kontrollieren die vier Siegermächte die Filmwirtschaft. Für die Kino-Vorführung von Spiel- und Dokumentarfilmen, die in der NS-Zeit produziert worden waren, muss von den Alliierten eine offizielle Freigabe erfolgen. Dazu überprüfen sie alle produzierten Filme und beanstandeten lediglich rund 10%, die nicht gezeigt werden durften. Andere wurden mit Auflagen oder ganz freigegeben. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gründe für ein Verbot von dokumentarischen Produktionen, die meist der NS-Propaganda dienten. Reise- und Expeditionsfilme konnten oft mit Schnittauflagen öffentlich vorgeführt werden. Ab 1947 werden neue Verleihfirmen gegründet und lizensiert.

Johanne Hoppe ist künstlerisch-wissenschaftliche Referentin an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF im Filmmuseum Potsdam. Neben ihrer Forschungsarbeit zum Umgang mit NS-Filmkulturerbe sind ihre Schwerpunkte Feminismus und Film, Queer Cinema, lokale Kinogeschichte und historisch-kritische Filmeditionen. Ihr Studium der Medienwissenschaften, Vergleichenden Literaturwissenschaft und des Zivilrechts hat sie an der Universität Bonn mit einer Magisterarbeit über die Bonner Kinogeschichte abgeschlossen. 2021 erschien im Schüren Verlag ihre Dissertation Von Kanonen und Spatzen. Die Diskursgeschichte der nach 1945 verbotenen NS-Filme.