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Ein unidentifiziertes Flugobjekt (UFO) bezeichnet ein Objekt, welches sich während des Fluges nicht im Luftverkehrsfunk befindet. Gemäß §11.7 des RSGB ist festgelegt, dass:
"Sofern ein Raumschiff startet, hat der Pilot sich während des gesamten Fluges im Luftverkehrsfunk einzufinden."
Schiffe, welche diesem nicht folgen, werden nach [A 2.0] als UFOs klassifiziert. Bezeichnungen: Ausgeschrieben / Abkürzung/ Funk-Bezeichnung Unidentifiziertes Flugobjekt / UFO / 10-7 Feindliches Schiff / NA / 10-6
Im Falle der Identifikation eines möglichen UFO sind die folgenden Schritte einzuhalten, bevor eine neutralisierung in Betracht gezogen wird. Abweichungen vom Protokoll werden nach den internen Verhaltens-Richtlinien DA LMDV bestraft.
Kommunikationsversuche über Luftverkehrsfunk (LVF):
Zunächst ist das UFO über den Luftverkehrsfunk anzufunken. Dies ist min. drei Mal in einem Abstand von drei Sekunden durchzuführen. Vorlage:
"[Name des Schiffmodels oder Schiffart], melden sie sich im Luftverkehrsfunk."
Meldung des UFO an die ATC
Nach gescheitertem Anfunkversuch ist eine Meldung des UFOs an die ATC zu übermitteln, nach Übermittlung ist das Schiff als UFO klassifiziert. Die Übermittlung erfolgt nach Vorlage:
"[Name] an ATC, bestätige 10-7, 10-20 [Standort], gebe Warnschuss ab."
Abgabe eines Warnschusses:
Sollten die Kommunikationsversuche scheitern und keine unmittelbare Gefahr vorliegen, ist ein Warnschuss als letzte Aufforderung zur Kontaktaufnahme abzugeben.
Neutralisierung des UFO
Sollte sich das UFO innerhalb 5 Sekunden nicht melden, wird das UFO als Feindliches Schiff klassifiziert und neutralisiert.
*Meldung an ATC
Während der neutralisierung wird dies an die ATC übermittelt.
"[Name] an ATC, 10-7 nun 10-6. Beginne neutralisierung."
Wenn sich das UFO in einem Militärsperrgebiet befindet oder befindete, sind die Schritte wie folgt anzupassen:
Anfunkversuch über LVF:
Zunächst ist das UFO über den Luftverkehrsfunk anzufunken. Dies ist min. einl in einem Abstand von drei Sekunden durchzuführen. Vorlage:
"[Schiffsmodell oder Schiffsart], Sie befinden sich in einem Militärsperrgebiet und verstoßen damit gegen §9.6 des RSGB. Identifizieren Sie sich sofort!
Dies ist Ihre einzige Warnung. Verzögerung oder Nichtbefolgung wird als feindliche Handlung gewertet und führt zu Gegenmaßnahmen. Bereiten Sie sich auf Anweisungen zum Landen vor. Wir erwarten Ihre sofortige Kooperation."
Direkte Maßnahmen bei fehlender Meldung:
Sollte keine Meldung erfolgen und der Kontaktversuch scheitern, ist das UFO unmittelbar zu zerstören, ohne die üblichen Eskalationsschritte zu durchlaufen.
Meldung an die ATC
Während der neutralisierung wird die Durchführung dieser an die ATC übermittelt. Vorlage:
"[Name] an ATC, melde 10-6, beginne neutralisierung"
Sollte sich der Pilot des UFO melden, ist jegliche Neutralisierung einzustellen und wie folgt fortzufahren:
[A 2.2.1] Vor Klassifizierung als UFO:
Protokoll Durchführung beenden, optional dem Piloten an die Vorgaben des Luftverkehrs zu erinnern.
[A 2.2.2] Nach Klassifizierung als UFO:
Das Schiff ist umgehend zum Landen innerhalb einer sicheren Militärbasis aufzufordern.
Nach [A. 2.4] fortfahren.
Sollte der Pilot des UFOs zu irgendeinem Zeitpunkt feindliche Handlungen, wie das Zurückschießen, einleiten, sind die Angriffsmaßnahmen auch bei Kontaktaufnahme fortzusetzen und nicht abzubrechen. Ausnahmen können durch ATC , Navy, Offiziere oder LEO angeordnet werden.
Nach einer Landung des UFO im Militärsperrgebiet sind die ST unverzüglich zu informieren. Ein Fluchtversuch wird nach [A 2.3] gehandhabt.
2. Der Pilot des UFO ist nach §11.7 und gegebenenfalls §9.6 anzuklagen.
Sämtliche Vorlagen müssen nicht 1:1 eingehalten werden. Eigene Auslegungen sind akzeptabel sobald diese den selben Kontext wiedergeben. Vorgegebene Funkcodes müssen jedoch verpflichtend verwendet werden. Sämtliche Kommunikation mit der ATC oder dem UFO ist auf den Luftverkehrfunk zu beschränken. Der "Direktfunk" ist nicht zu verwenden, da dieser den Piloten für Angriffe öffnet. Ausnahmen sind für die ATC möglich, sollte die Kommunikation standardisiert im Schiff hinterlegt sein. Funk Binds