Regelung, Allgemeine Informationen und Leitfaden zur Funkkommunikation der Piloten
(R.A.L.F.)
Dieser Leitfaden umfasst die Verhaltensregeln im Luftverkehr und die allgemeine Kommunikation mit der Flugverkehrskontrolle (ATC) sowie anderen Piloten.
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Dieser Leitfaden umfasst die Verhaltensregeln im Luftverkehr und die allgemeine Kommunikation mit der Flugverkehrskontrolle (ATC) sowie anderen Piloten.
Die durchgängige passive Anwesenheit im Pilotenfunk ist essentiell. Ausnahmen sind lediglich bei Kooperationen mit anderen Einheiten oder bei Überlastung durch zu viele Funkkontakte erlaubt. Nur so kann eine ständige Einsatzbereitschaft gewährleistet werden.
Anmeldung:
Ich: "10-1, 10-11"
„Höchst: [Statuscode]"
Ich: "10-4"
Abmeldung:
"Melde mich vom Dienst ab, 10-18A"
Oder
"Beende Dienst, 10-18A"
{Eigene Auslegungen erlaubt}
Der Luftverkehrsfunk dient der schnellen Kommunikation in der Luft, die durch den herkömmlichen Direktfunk [Chat-Funk] nicht gewährleistet werden kann. Er ist ausschließlich für wichtige Mitteilungen, den Austausch mit der ATC oder zur Identifizierung unbekannter Flugobjekte (U.F.O.) vorgesehen. Für allgemeine Gespräche sollen andere Kanäle, wie Staffelkanäle oder Einheit 1 bis 15, verwendet werden. Immer bedenken: Der LVF ist eine öffentliche Frequenz!
Hauptregel im Funk:
Wenn jemand anderes spricht, ist die Fresse zu halten.
Funkcodes
Funk-Codes sollen jederzeit zur schnelleren Verständigung verwendet werden. Wichtige Funks:
10-8 | Erbitte Starterlaubnis
10-9 | Erbitte Landeerlaubnis
10-6 | Bezeichnung für einen Feind
10-7 | Bezeichnung für ein Unidentifiziertes Flugobjekt / Person / Objekt
10-10X| Erbitte Tor/ Hangar Öffnung von X [MH/OH/SH/etc.]
10-18A | Verlasse [Funkfrequenz] {Bedeutet NICHT melde mich vom Dienst ab}
Dies verhindert Chaos und stellt sicher, dass Befehle und Informationen klar übermittelt werden. Die Regeln gelten unabhängig von Rang und Funkfrequenz.
Clone Trooper Pilots: Eine passive Präsenz im Luftverkehr ist verpflichtend. Dies wird durch Piloten im Bereitschaftsdienst sichergestellt, um die Sicherheit des Luftraumes zu gewährleisten.
Anmeldung:
„10-1 Luftverkehr“
Abmeldung:
„10-18A Luftverkehr“
Andere Einheiten mit Flugerlaubnis (Zivilisten, Jedi, RMC, A-ARCs, TEB, ST): Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn ein Raumschiff bedient wird. Bei Abweichungen gilt das UFO-Prokokoll.
Start
Vor dem Start aus Militärgelände muss eine Starterlaubnis bei der ATC angefragt werden.
Startanfrage:
"10-8, [Schiff], [Grund], (Optional: [Pilotenanzahl])."
In Ausnahmesituationen:
"Starte mit [Schiff], [Grund], (Optional: [Pilotenanzahl])."
Landen
Vor dem Landen auf Militärgelände muss eine Landeerlaubnis bei der ATC angefragt werden.
Landeanfrage:
"10-9, Landecode folgt."
In Ausnahmesituationen:
"Lande mit [Schiff], [Ausnahmesituation]."
Im Falle einer Ausnahmesituation muss keine Start- oder Landeerlaubnis angefragt werden. Dies gilt bei, aber nicht limitiert zu:
10-00 ausgerufen
Strafverfolgung
Medizinischer Notfall
Technische Probleme
UFO-Prokokoll Durchführung
Sämtliche Ausnahmesituationen bis auf 10-00 müssen bei Start oder Landung angegeben werden.