Als Zugang zum Grundstück 4/11 ist im Grundstückeck im Norden die Errichtung einer Leimbinder-Holzbrücke mit Fundamenten aus Stahlbeton geplant. Alle Genehmigungen der Wasserrechts- und Baubehörde sind vorhanden. Die Brücke selbst ist noch auszuführen.
Nach bauseitiger Errichtung dieser Brücke gelangt man von der verkehrsarmen Sackgasse auf das Grundstück. Das Bachbett und die Bachsohle des kleinen Wildbaches (Abfaltersbach), der sich am Grundstück entlang dem Straßenverlauf befindet, ist nach sorgfältigem Expertenurteil so saniert, dass es auch für zukünftige Ereignisse hochwasserfit ist. Seit 50 Jahren sind keinerlei Hochwasserereignisse am Grundstück bekannt.
Im Zuge der Errichtung der Brücke sollte ein Hausbrunnen zur Gartenbewässerung gebaut werden. Grundwasser ist in der Tiefe von etwa 5 Meter vorhanden.
Im sonnigen Kleinklima des Grundstückes entwickeln sich nicht nur Mandelbäume, Kastanien- und Feigenbäume. Schon in der Kaiserzeit wurden in der Hanglage des Umfeldes der Liegenschaft das heilklimatische Kurklima für Prachtvillen und Gärten mit exotischen Pflanzungen (z.B. Baronin Helene Vetsera) genutzt. Auf der Ostseite, entlang der Bachböschungskante des einige im zeitigen Frühling zart rosa blühende Mandelbäume, wären eine schöne Abgrenzung zur Straße.
Von der Baubehörde wurde die Adresse „ Zuckerhutsiedlung“, Hausnummer 45 festgelegt.
Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist gestattet. Im Flächenwidmungsplan ist die Widmung „Bauland-Wohngebiet“, offene Bauweise, 35%, Bauklasse I, II ausgewiesen. Ein Mindestabstand von 3 Meter zur Bachbettkante ist bei der Bebauung zu berücksichtigen.
Das Grundstück ist 767 m² groß.
Der Schätzwert des Grundstückes, basierend auf den aktuellen Marktdaten 2023 des Immocheks der Raiffeisen Bausparkasse beträgt € 80.535.-
Die von der Gemeinde vorgeschrieben Aufschließungsabgabe von € 13.669,15 ist im Zuge der notariellen Kaufvertragsabwicklung an die Gemeinde Payerbach zu bezahlen.
Derzeit besteht kein Bauzwang auf der Liegenschaft.