Gleich neben dem Zugang zum südlichsten Grundstück 4/4 Bauparzelle 1 steht auf der Nachbarparzelle 19/7 ein uralter Edelkastanienbaum. Seit vielen Jahrzehnten ist er lebender Zeuge für das milde Klima dieser Kleinregion.
Von der verkehrsarmen Sackgasse gelangt man über eine am Grundstück aus Leimbindertragwerk gefertigte Holzbrücke. Diese, aber auch das Bachbett des kleinen Wildbaches (Abfaltersbach), der sich Grundstück entlang dem Straßenverlauf befindet, ist nach sorgfältigem Expertenurteil so saniert, dass er auch für zukünftige Ereignisse hochwasserfit ist. Seit 50 Jahren sind keinerlei Hochwasserereignisse am Grundstück bekannt.
Abgesehen von einigen Laubbäumen, die selektiv entfernt werden können ist der Ausblick nach Süden völlig frei. Über Felder sieht man weit über Wälder hinauf in die Berglandschaft.
Auch im Westen befindet sich nur der Garten des Anrainers, der Blick ins Gebirge ist frei.
Von der Baubehörde wurde die Adresse „Zuckerhutsiedlung“ Hausnummer 43 festgelegt.
Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses, gestattet. Im Flächenwidmungsplan ist die Widmung „Bauland-Wohngebiet“, offene Bauweise, 35 %, Bauklasse I, II ausgewiesen. Ein Mindestabstand von 3 Meter zur Bachbettkante ist bei der Bebauung zu berücksichtigen.
Das Grundstück ist 699 m² groß.
Der Schätzwert des Grundstückes, basierend auf den aktuellen Marktdaten 2023
Des Immocheks der Raiffeisen Bausparkasse beträgt € 90.870.-
Der Kostenbeitrag für die am Grundstück neu errichtete Holzbrücke mit Betonfundament, Steinschlichtung und Vertiefung der Bachsohle € 22.600.-
Verkaufspreis total € 113.470.-
Zusätzlich ist die vom derzeitigen Grundeigentümer an die Gemeinde bereits bezahlte Aufschließungsabgabe von € 15.584.- an diese rückzuerstatten.
Derzeit besteht kein Bauzwang auf der Liegenschaf-