Entscheidungen der Gerichte sind u.a. über die Webseiten der Gerichte oder in Archiven zu recherchieren. Anhand der Aktenzeichen können Sie die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit hier nachlesen.
Im Urteil (Az.: S 48 SB 1230/20) vom 11.09.2023 entschied das Sozialgericht München, dass einem schwerbehinderten Kind das Merkzeichen H bei Vollendung des 18. Lebensjahres nicht automatisch aberkannt werden dürfe. Eine Hilflosigkeit könne auch, wie im Falle des Autismus, ohne körperliche Einschränkungen vorliegen.
Primärquelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de/ (Stand: 26.02.24)
Sekundärquelle: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/volljaehrigkeit-kein-pauschaler-grund-fuer-entzug-des-merkzeichens-h (Stand: 26.02.24)