2010-11-08 VUV zur Flugroutendiskussion

2010-11-08 Der VUV informiert zur Flugroutendiskussion

Auf der Sitzung der Fluglärmschutzkommission am 8.11.2010 sind Anträge gestellt worden, zu denen der VUV wie folgt Stellung nimmt:

Anträge des MIL

Das Brandenburgische Ministerium MUGV hat sowohl für den Ostabflug als auch den Westabflug den Vorschlag des Südabkurvens – allerdings nur von der südlichen Start- und Landebahn unterbreitet. Der Ostabflug in einer scharfen Südkurve soll – nach Auffassung des Ministeriums – nur für Flugzeuge bis 120 t möglich sein. Nach den uns vorliegenden Informationen können alle Flugzeuge mit Ausnahme der schweren Langstreckenflugzeuge die Südabkurvung fliegen. Dieses ist im weiteren Verfahren zu untersuchen. Das Ministerium ist offensichtlich der Auffassung, dass die vom Bezirk Treptow-Köpenick und seinem Gutachter Dr. Fuld entwickelte Südabkurvung flugtechnisch möglich ist und zu Lärmentlastungen führen kann.

Ob auch im Westabflug mit einer derartigen Südabkurvung Lärmentlastungen erreicht werden soll, geht aus dem Antrag nicht ausreichend hervor, ist aber anzunehmen.

Antrag Großbeeren 

Auch ein weiterer Antrag aus Brandenburg (Gemeinde Großbeeren) ist eingereicht worden und nimmt auf den Vorschlag des Gutachters Faulenbach da Costa Bezug. Dieser Antrag sieht eine nahezu ausschließliche Belastung des Nordöstlichen Quadranten (Siedlungsgebiete Treptow-Köpenicks) und des Südwestlichen Quadranten (Blankenfelde) vor. Dieses geschieht durch eine willkürliche Verteilung der Flugbewegungen auf die Start- und Landebahnen. Die Südabkurvung wird nicht oder nur unzureichend eingebracht. Der Vorschlag aus Großbeeren entlastet insbesondere die Wohnorte der Gemeinden Ludwigsfelde, Großbeeren und den Wohnort des Ehrenvorsitzenden des BVBB, Ferdi Breidbach in Diedersdorf, die das Faulenbach Gutachten in Auftrag gegeben haben.

Auch hier kann nicht erkannt werden, dass die Gesamtinteressen der Fluglärmbetroffenen ausreichend abgewogen worden sind. Es handelt sich um einen Vorschlag, der aus einseitiger Interessenslage heraus massive Ent- und Belastungen vorsieht.

Anträge Berlin

Die Berliner Vorschläge konzentrieren sich nahezu ausschließlich auf eine Vermeidung von Fluggrouten über dem Süden und Südwesten der Stadt. Der hochbelastete Südosten kommt in diesen Anträgen überhaupt nicht vor. Insofern muss festgestellt werden, dass hier ausschließlich Partikularinteressen verfolgt werden, die sehr kritisch zu sehen sind.

 

Bei der Festlegung von Flugrouten sind willkürliche Festlegungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auszuschließen. Vorschläge, die auf Einzelinteressen beruhen und andere Ortslagen zusätzlich belasten, müssen ausgeschlossen werden, um willkürliche Festlegungen von vorneherein zu vermeiden.