2010-11-08 PM wg Flugrouten und FLK

VUV zur Diskussion um die Flugrouten in der Fluglärmkommission (FLK)

Neu- und Altbetroffene gleich behandeln

Der VUV hat bereits Kriterien für die Festlegung von Flugrouten zur Diskussion gestellt. Er hält es für erforderlich, dass Neu- und Altbetroffene gleichbehandelt werden und Schutzansprüche und Entschädigungen für alle Bürger gleichermaßen gelten sollten.

Im Landeanflug werden Ortslagen in allen vier Quadranten (Nord/Südbahn und Ost/Westbetrieb) in der Nähe des Flughafens mit Einzellärmpegeln über 80 dB(A) belastet. weil im Anflug nur wenig Spielraum für Entlastung bleibt, müssen diese Orte müssen bei der Festlegung von Flugrouten für den Abflug entlastet werden. Das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit muss hier vorrangig berücksichtigt werden.

Vom MIL vorgeschlagenen Abwägungskriterien sind fair

Die von den Brandenburger Ministerien vorgelegten Abwägungskriterien (Antrag an die FLK) für die Bewertung der Lärmbelastung von An- und Abflugrouten für den BBI können grundsätzlich mitgetragen werden. 

Klare Absage an Parallelbetrieb fehlt

Allerdings ist festzustellen, dass es immer noch keine Bereitschaft der Anteilseigner des Flughafens (hier besitzen die von Ministerpräsident Platzeck und vom Regierenden Bürgermeister Wowereit geführten Landesregierungen das entscheidende Votum) gibt, auf den unabhängigen Flugbetrieb und auf das zeitgleiche Landen und Starten zu verzichten. Damit werden eine effektive Flugroutendiskussion und die Entwicklung von lärmentlastenden Alternativrouten erheblich erschwert. Erst wenn die Landesregierungen bereit sind, den unabhängigen Flugbetrieb aufzugeben, hat die Deutsche Flugsicherung den Spielraum, tatsächlich effektiv entlastende Flugrouten prüfen.

Bisher ist die DFS durch die Vorgaben der Anteilseigner und den Flughafen gezwungen gewesen, um 15 Grad abknickende Flugrouten vorzuschlagen und hat dafür die Prügel einstecken müssen. Die wahren Verantwortlichen für die Vorgabe des Parallelbetriebs müssen zum Handeln gezwungen werden. Lippenbekenntnisse, dass man den Lärmschutz als Kriterium vor die Wirtschaftlichkeit und die Flüssigkeit des Luftverkehrs stellen will, sind nichts wert, wenn ihnen keine Taten folgen.

 

Entlastung muss länderübergreifend diskutiert werden

Ein fundierter Flugroutenvorschlag muss die Lärmbetroffenheit in allen vier direkt betroffenen Quadranten länderübergreifend behandeln. Das Ausklammern von Lärmbetroffenheiten über 60 dB(A) Dauerschallpegel im direkten Flughafenumfeld und das alleinige Auflisten von Partikularinteressen kann die Berücksichtigung von objektiven Kriterien (Höhe des Dauerschallpegels und Zahl der Betroffenen) nicht ersetzen.

Wenn der VUV richtig informiert ist, legt das Land Berlin ausschließlich Vorschläge für die Flugroutendiskussion vor, die den Südwesten Berlins entlasten. Für die Regierenden Berlins ist der Südosten Berlins mit Bezirk Treptow-Köpenick mit seinen Ortslagen Bohnsdorf, Schmöckwitz Siedlung, Schmöckwitz, Müggelheim und Rahnsdorf offensichtlich exterritoriales Gebiet. Wir schlagen vor, dass der Regierende Bürgermeister diese Ortsteile zur Eingemeindung an Brandenburg übergibt.

Zuerst über die stark belasteten Orte nachdenken, dann die weniger stark belasteten Gebiete berücksichtigen

Sofern die bereits erwähnten Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden werden, kann auch über eine Entlastung von weiter entfernt liegenden Ortslagen nachgedacht werden. Selbstverständlich können z. B. durch höhere Anflugwinkel (3,5 Grad) oder versetzte Landeschwellen auch weiter entfernte Ortslagen entlastet werden. Dieses kann in einem zweiten Schritt seitens der DFS geprüft werden.

Kein Drehkreuz! Kein Nachtflug!

Im weiteren Verfahren wird es darauf ankommen, dass die Landesregierungen der Konzentration des Luftverkehrs beider Länder auf den Standort Schönefeld eine Absage erteilen der BBI denn niemals zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut werden können, denn hier sind bereits aus Kapazitätsgründen Frankfurt und München für Deutschland ausreichend. Außerdem rufen schwere Langstreckenflugzeuge sehr starke Lärmbelästigungen hervor, die an dem Standort Schönefeld unbedingt zu vermeiden sind.

Eine wesentliche Forderung an die Flughafenbetreiber bleibt das vollständiges Nachtflugverbot von 22-6Uhr.