Pressemeldung des VUV vom 08. 11. 2010
VUV Zur Konstituierung und Neubildung der Fluglärmkommission
FLK beschließt selbst, wer ihr angehört
Die Neukonstituierung bzw. Erweiterung der Fluglärmkommission kann dann begrüßt werden, wenn die Neubildung nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien vorgenommen wird und das Recht der Fluglärmkommission, über die Zugehörigkeit betroffener Gemeinden selbst zu entscheiden, respektiert wird. Letzteres ist nicht der Fall. Die Fluglärmkommission hat sich in ihrer 26. Sitzung am 3.3.1999 durch eigenen Beschluss auf die neuen Herausforderungen durch den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum BBI eingestellt und folgenden Beschluss zur Umbildung gefasst:
"Nach kurzer Erörterung über die Größe der Fluglärmkommission beim Ausbau des Flughafens zum BBI wird folgender Beschlussantrag gestellt: In der zukünftigen Fluglärmkommission beim Ausbau des Flughafens zum BBI sollen die 18 Anliegergemeinden sowie die zuständigen Behörden, Luftverkehrsunternehmen und andere erforderliche Institutionen vertreten sein. Die Genehmigungsbehörde wird diesbezüglich mündlich gebeten, alle Gemeinden anzuschreiben und entsprechende Maßnahmen zur Umbildung einer großen Fluglärmkommission zu treffen.
Die Fluglärmkommission stimmt dem Beschluß mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zu. Zum Zeitpunkt der Abstimmung hatten 2 stimmberechtigte Mitglieder den Sitzungsort bereits verlassen."
Die Fluglärmkommission hat sich demnach eindeutig für die Beteiligung der Anliegergemeinden ausgesprochen und gegen einen ausufernden Teilnehmerkreis. Die damalige hohe Zahl von 18 Anliegergemeinden erklärt sich durch die relativ kleinteilige Gemeindestruktur in Brandenburg, die erst durch die Gemeindegebietsreform 2001 verringert wurde.
Ministers Vogelsängers "Machtwort" ist nicht rechtens
Bisher gehören der FLK ca. 10 Kommunalvertretern an, nun wird die Kommission um weitere 11 Gemeinden und Landkreise vergrößert. Die Einzelentscheidung des Ministers Vogelsänger widerspricht dem ursprünglichen Beschluss der Fluglärmkommission und kann weder sachlich noch rechtlich nachvollzogen werden. Zudem steht dem Minister keine Entscheidungskompetenz ohne vorherige Rückkoppelung mit der Fluglärmschutzkommission zu.
Auch an anderen Flughäfen sind Flugrouten verändert worden. Dieses hat nicht zu einer automatischen Beteiligung betroffener Gemeinden und Städte geführt. Die fehlende Bereitschaft der Landesregierungen den Flughafen Schönefeld darauf zu verweisen, dass ein unabhängiger Flugbetrieb, der zeitgleiche parallele Starts und Landungen bedeutet, an diesem Standort nicht möglich ist, verschärft die Betroffenheit durch Flugrouten und hat zu einer aufgeheizten Stimmung geführt, die vermeidbar gewesen wäre.
VUV schlägt Gaststatus vor
Aufgrund dieser Situation und den nicht nachlassenden z.T. unsachlichen Vorwürfen gegenüber der DFS schlägt der VUV vor, den von Minister Vogelsänger eingeladenen Neumitglieder einen Gaststatus und kein Stimmrecht zu geben. Zusätzlich sollte der Leiterin der Bürgerinitiative "Keine Flugrouten über Berlin", Frau Bone-Winkel aus Nikolassee sowie der stellvertretenden Vorsitzenden des VUV, Frau Dorn aus Bohnsdorf ein Gaststatus gewährt werden.
Angesichts eines nunmehr entstandenen Übergewichts von kommunalen Vertretern ist dafür zu sorgen, dass auch die Bürger bzw. Betroffenenverbände ihren Sachverstand direkt in das Gremium einbringen können.