![]() Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz des Vereins zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs e.V. (VUV) 2019-08-04 Link zur Einladung Podiumsdiskussion am 8.8.2019 In der Grünen Passage um 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr Wie weiter mit dem BER? Fluglärm und Schadstoffe; Landesplanung und Nachtflugverbot Sehr geehrte Frau Anke Scholz, Die Linke, Sehr geehrte Herren, Andreas Buch, CDU, Gerhard Kalinka, B90/Die Grünen, Michael Schwuchow, SPD, Michael Pfahler, AfD, Hiermit lade ich Sie zu einer Podiumsdiskussion am 8.8.2019 um 19 Uhr in die Grüne Passage zu dem Thema:
Die Bürger der Gemeinde sind bisher in einer Vielzahl von Punkten vom Bürgermeister und der Gemeinde in Ihren Anliegen, ausreichenden Schallschutz zu erhalten und vermeidbaren Fluglärm zu bekämpfen, unterstützt worden. Die Gemeindevertretung hat sich in den letzten Jahren mit Fragen der Lärmwirkungsforschung, Fluglärm und dem Schallschutzprogramm beschäftigt.
Der VUV wird die Podiumsdiskussion, in deren Anschluss auch Bürger zu Wort kommen sollen, moderieren und nach einer Vorstellungsrunde eine Einführung zum Thema geben. Mit freundlichen Grüßen Eckhard Bock Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs Stellungnahmen der Berlin/Brandenburger Initiativen zur Evaluation des FLG und der 2. FlugLSV 2017-03-14 - Diskussionsbeitrag zur Neufassung DIN 4109-1 und -2 Baulicher Schallschutz: Diskussion zu den Normen DIN 4109-1 und DIN 4109-2 Link hier 2017-02-06 - Vortrag im Sonderausschuss BER Geeignetes, nachprüfbare und umsetzbare Schallschutzmaßnahmen Sehr informativer und konkreter Fachvortrag von E.Bock zum passiven Schallschutz:Link hier 2016-09-18 - Pressemitteilung des VUV e.V. Einseitige Änderung der Berechnungsmethoden durch den Flughafen Es geschah entgegen der bisherigen Praxis und entgegen der rechtsverbindlichen Vollzugshinweise des MIL! Es bedeutet: Ein Kleinrechnen der Fluglärmbelastung ohne Offenlage der Daten und ohne Überprüfung und Vorlage der Berechnungsmethoden vor der Fluglärmkommission. Und das ohne angebliche Kenntnis der Aufsichtsbehörden! Die FBB ändert ohne verifizierbare und transparente Prognose einen wesentlichen Datenteil der Fluglärmbelastung zulasten der Bürger willkürlich und kündigt an, die reduzierte Fluglärmbelastung bei Schallschutzanträgen der Bürger nach dem 30.9.2016 zugrunde zu legen. Bürger haben keinerlei Anspruch darauf, dass der prognostisch niedrig gerechnete Fluglärm eingehalten wird. Steigende Flugbewegungszahlen deuten daraufhin, dass die FBB hier aus Kostengründen wieder einmal den Versuch unternimmt, Belastungen schön zu rechnen. Die bisherigen aufsichtsrechtlichen Maßgaben (Vollzugshinweise), die durch das Schreiben der Luftfahrtbehörde aus dem Dezember 2012 vorgegeben worden sind, werden durch die FBB willkürlich in Frage gestellt. Dort ist zwar eine Öffnung für Neuberechnungen hinsichtlich der Flugrouten angedeutet worden, aber der Flugzeugtypenmix aus dem Planfeststellungsbeschluss ist festgeschrieben worden. Wenn jetzt absolut einseitig von der FBB Datengrundlagen geändert werden, ohne dass die Daten vorab den Betroffenen, der Fluglärmkommission oder den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden, ist das ein unhaltbarer, rechtsstaatlichem Vorgehen widersprechender Vorgang. Ein derartiges Verhalten widerspricht auch jeder Form des Dialogs. Eine massive Kritik an den Ergebnissen des Dialogforums ist bereits anlässlich der vollkommen unzureichenden Behandlung der Kommunalen Matrix;- das sind Vorschläge zu einem rechtlich korrekten Umsetzung des Schallschutzprogramms vorgetragen worden. Bereits die aktuellen Informationen der FBB zum Schallschutzprogramm führen Bürger und Kommunen in die Irre. Wohnräume sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen Schutz erhalten und rechtlich verbindliche Schutzansprüche sollen in unverbindliche freiwillige Schutzmaßnahmen umgemünzt werden. Das prinzipielle Ziel der FBB ist es, Schutzansprüche nicht anzuerkennen, Räumen die Schutzwürdigkeit abzusprechen - wie z.B. Wohnküchen unter einer bestimmten Größe nicht zu schützen und unsinige und fragwürdige Innenschutzmassnahmen durchzufuehren. Ziel ist es, jegliche Möglichkeit zu Lasten der Bürger Geld einzusparen, zu nutzen. Die Neuberechnung der Fluglärmbelastung mit Hilfe eines sogenannten neuen Flugzeugtypenmix ist ein weiterer Versuch der FBB, Schallschutzkosten einzusparen. Eine einseitige Veränderung von Berechnungsmodalitäten soll zu weniger Schallschutz und zu angeblich niedrigeren maßgeblichen - aber nur theoretisch belegbaren und faktisch nicht überprüfbaren - Außenlärmpegeln und damit zu Lasten der Bürger - führen. Das Vorgehen der FBB ist sofort durch die Aufsichtsbehörden zu untersagen. Es ist durch die Aufsichtsbehörden festzustellen und in der Fluglärmkommission offenzulegen, warum die Fluglärmbelastung trotz in jüngster Zeit stark steigender Bewegungszahlen zurückgehen soll und die vom Flughafen bereit gestellten Berechnungen überhaupt zutreffen können. Erst wenn alle Daten offengelegt worden sind, die Fluglärmkommission hierüber befunden hat und die Daten überprüfungsfähig vorgelegt worden sind, ist durch die Aufsichtsbehörden in einem öffentlich rechtlichem Verfahren eine veränderte Prognose durchzuführen. Hierbei sind auch die zusätzlichen Bewegungszahlen zu berücksichtigen. Solange dieses öffentlich rechtliche Verfahren nicht abgeschlossen ist, sind die bisherigen Fluglärmbelastungen basierend auf den bestehenden Vollzugshinweisen Schallschutzmaßnahmen zugrunde zu legen. Sollten die Aufsichtsbehörden weiterhin das willkürliche Handeln der FBB decken, sind Konsequenzen zu ziehen. VUV e. V. Vorsitzender Eckhard Bock Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes und der 2. FlugLSV (2016-08-01) Artikel zur Schalldämmung von Häusern Hier ein sehr interessanter Fachartikel"Zur Schalldämmung von Dach- und Wandkonstruktionen bei Außenlärm mit tieffrequenten Anteilen (Verkehrslärm)" Der Artikel von Eckhard Bock ist in der Zeitschrift Lärmbekämpfung Nr. 4 / 2015 erschienen, der hier mit Einverständnis des Verlags www.springer-vdi-verlag.de verlinkt ist. Der Verlag möchte auf Folgendes hinweisen:
Spendenaufruf Keine Eröffnung des Flughafens ohne Schallschutz für die schwerstbetroffenen Bürger KEIN NACHTFLUG BEI DER ERÖFFNUNG! Der Planfeststellungsbeschluss als Basis für den Bau und Betrieb des neuen Flughafens BER in Schönefeld beinhaltet Auflagen für den passiven Lärmschutz für die so genannten Schwerstbetroffenen. Alle Bürger, die den Schallschutz beantragt haben, haben Anrecht auf das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schutzniveau (keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) im Rauminnern am Tag). Der Flughafen hat entgegen dem Planfeststellungsbeschluss mit 6-maligem Überschreiten von 55 dB(A) gerechnet und denkt überhaupt nicht daran, diesen Fehler zu korrigieren. Es ist aber eine zwingende Auflage des Planfeststellungsbeschlusses, dass der Flughafen vor Eröffnung des Flugbetriebs nach § 74 VwVfG die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben muss, um die Lärmbetroffenen zu schützen! Wenn der Flughafen nicht in der Lage ist, den in vielen Fällen seit 2006 bekannten Schallschutz zu gewähren, kann er – rein formal gesehen – nicht in Betrieb gehen. Hierzu sind bereits im Auftrag des Bündnisses Südost und des VUV Fachanwälte gegen Fluglärm konsultiert worden. Am aussichtsreichsten erscheint nach derzeitigem Stand eine Klage auf Teilwiderruf des Planfeststellungsbeschlusses (insbesondere zum NACHTFLUG) wegen fehlender Umsetzung der Auflagen zum passiven Lärmschutz. Bürger müssen an die Planfeststellungsbehörde herantreten – insbesondere Bürger, die vom Fluglärm der Südbahn betroffen sind (Bürger aus Blankenfelde, Schulzendorf Eichberg, Eichwalde Nord und Schmöckwitz Siedlung) aber auch Bürger, die durch massiven Lärm der Nordbahn betroffen sind. Um zumindest den nächtlichen Flugbetrieb zu stoppen, wollen wir juristisch prüfen lassen, welche Möglichkeiten es für eine Verhinderung des Nachtflug gibt. NACHTFLUG UND GEFÄHRDUNG DER GESUNDHEIT DARF ES NICHT GEBEN, DESHALB BITTEN WIR SIE UM IHRE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG UND SOLIDARITÄT. Sie können Ihren Unterstützungsbeitrag auf das Konto Ihrer BI oder auf das Konto des VUV überweisen: VUV, Konto 364 100 9030, Bankleitzahl 160 500 00, MBS Potsdam Kennwort: "Spende" Wichtig: Für eine Spendenbescheinigung ist zwingend Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift nötig - der Name des Kontoinhabers reicht NICHT! Wer seine Adresse nachreichen möchte, kann dies per mail an gerhard.kalinka@googlemail.com tun (für die Zuordnung: Wann und wie viel wurde gespendet?). Ansonsten muss Ihre Spende leider als "anonym" verbucht werden. Wir werden über das weitere Geschehen informieren und Transparenz gewährleisten. Hierzu zählt auch die Information über eine Verfassungsbeschwerde, die vier direkt betroffene Eigentümer rechtzeitig eingereicht haben. Die Unterlagen hierzu werden in Kürze öffentlich bekannt gemacht werden (Teil 1 s. unten). Die Spenden werden gesammelt, um juristische und fachliche Expertise zu erhalten. Christine Dorn Sigrid Zentgraf-Gerlach, Dr. Philip Zeschmann, BI Schriftstellerviertel Mahlow, Sprecher Bündnis SüdOst Prof. Wolf Carius, Eichwalde Eckhard Bock, Sprecher VI gegen Nachtflug Dr. Gerhard Kalinka, VUV Blankenfelde-Mahlow, Bürgerdialog BBI-21 Aktuell auf unserer Homepage
Nach dem Urteil... Argumente zur Auseinandersetzung mit dem Flughafen Schönefeld |
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