12.2.) Mindestmaße & Schonzeiten & Entnahmegrenzen am Stadtparksee

Die hier angegebenen Werte zu den Schonzeiten sind mit dem Landes-Sportfischer-Verband Schleswig-Holstein (LSFV-SH) abgestimmt und entsprechen einer Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Eintrages in diese Liste. Sobald Kenntnis von Änderungen erlangt wurden, wird diese Liste aktualisiert. Rechtlich gültig sind jedoch ausschliesslich die Werte des Verbandes.


Während der Hechtschonzeit (15.02. - 15.04.): Spinnfischen und Köderfischangeln, sowie das Streamerfischen (mit der Fliegenrute, Sbirolino o.ä. Montagen) verboten. 

Fliegenfischen mit Trocken-/Nassfliege sowie Nymphe ab sofort ganzjährig erlaubt.

Mindestmaß für Hecht: 50cm mit weiterhin einer maximalen Entnahme von 2 Fisch/Woche


Für alle weiteren Spezies gilt eine 'Entnahme der Vernunft' !

=======================================================================================================================

Biotopfische:

Die im Stadtparksee Norderstedt lebenden Biotopfische (Bitterling / Gründling / Moderlieschen und Stichling) sind ganzjährig durch die NSG geschütz und dürfen nicht beangelt oder entnommen werden.


Krebse und Muscheln:

Außer den genannten und unten gelisteten Biotopfischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Schleswig-Holstein ganzjährig geschützt.


Für den Stadtparksee Norderstedt gilt: ALLE Muscheln (z.B. Gr. Teichmuschel), ALLE Schnecken und alle Krebse (z.B: europ. Flußkrebs) sind ganzjährig geschützt! Die Ausnahme bildet hier jedoch der Galizische Sumpfkrebs. Dieser darf und MUSS durch die NSG-Mitglieder entnommen werden



lfd. Nr. Fischart Schonzeit von - bis Mindestmaß cm Höchstmaß cm Entnahme Höchstzahl/Zeitraum

001 Aal - Entnahme der Vernunft 

002 Bachforelle - - - Entnahme der Vernunft 

003 Bitterling ganzjährig - - ganzjährig geschützt 

004 Brachsen - - - Entnahme der Vernunft 

005 Flussbarsch - - - Entnahme der Vernunft 

006 Gründling ganzjährig - - ganzjährig geschützt 

007 Hecht 15.02. - 30.04. 50 - 2 / Woche 

008 Karausche - Entnahme der Vernunft 

009 Maräne - - - Entnahme der Vernunft 

010 Moderlieschen ganzjährig - - ganzjährig geschützt 

011 Quappe - - - Entnahme der Vernunft 

012 Regenbogenforelle - - Entnahme der Vernunft 

013 Rotauge - - - Entnahme der Vernunft 

014 Rotfeder - - - Entnahme der Vernunft 

015 Schleie - - - Entnahme der Vernunft 

016 Schuppenkarpfen - - - Entnahme der Vernunft 

017 Spiegelkarpfen - - - Entnahme der Vernunft 

018 Stichling ganzjährig - - ganzjährig geschützt 

019 Wels - - - Entnahme der Vernunft 

020 Zander - - - Entnahme der Vernunft