Willkommen auf der Website der NSG! Diese Webseite wird nicht mehr aktualisiert und hat informativen Charakter!
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen vorab die häufigsten Fragen:
1.) Sind im Stadtparksee Fische?
Ja, es ist eine Vielzahl von Fischen verteilt auf 20 (!) unterschiedliche Gattungen im See vorhanden
2.) Welche Fischarten sind vertreten?
Siehe auch: b.) Fischarten im Stadtparksee (Ichthyologie)
3.) Was muss ich machen, um in Schleswig-Holstein angeln zu können?
Siehe auch: 10. ) Angeln in Schleswig-Holstein
4.) Darf jeder der möchte am Stadtparksee angeln?
Nein. Nur Mitgliedern der NSG (Norderstedter Seengemeinschaft) mit gültigen Fischereipapieren und Jahresmarken ist das Angeln am See gestattet. Kinder unter 12 Jahren können bei NSG Mitgliedern mitangeln, solange die maximal zulässige Anzahl von 2 Angelruten nicht überschritten wird. Die Voraussetzung ist also, dass ein NSG Mitglied mit gültigen Papieren anwesend sowie das Mitführen der NSG Cap Mütze beachtet wird.
5.) Gibt es Gast-Erlaubniskarten oder Urlaubs-Erlaubniskarten für den Stadtparksee?
Nein. Die NSG und die angeschlossenen Einzelvereine vergeben keine Gastkarten
6.) Wie kann ich der NSG beitreten / Wie werde ich Mitglied der NSG?
Siehe auch: 02.) Vorstand und Mitgliedsvereine der NSG
7.) Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die einzelnen Vereine haben teilweise unterschiedliche Gebührenordnungen. Diese sind bei den Vereinen direkt anzufragen.
Siehe auch: 02.) Vorstand und Mitgliedsvereine der NSG
8.) Warum stehen die Angler teilweise neben den "Betreten verboten-Schildern"?
Die Mitglieder der NSG haben von der Stadtpark GmbH eine Sondergenehmigung zum Betreten einzelner Flächen erhalten. Ein Umsichtiges Verhalten an diesen Plätzen ist Voraussetzung.
9.) Darf überall am See geangelt werden?
Nein. Die NSG hat fest vorgeschriebene Angelplätze welche auch auf der jeweiligen Erlaubniskarte verzeichnet sind.
10.) Warum stehen die Angler teilweise auf den Stegen der Wasserski-Anlage?
Die Betreiber der Wasserski-Anlage gewähren den Anglern der NSG ein Sondernutzungs-Recht zum Betreten der Schwimm-Steg-Anlage außerhalb der Öffnungszeiten. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr der Angler. Eine Schwimmweste sowie das Mitführen der NSG Cap ist zwingend vorgeschrieben.
Seit Ende Oktober 2024 ist das Befischen von der Steganlage aus untersagt. Wiederholtes Fehlverhalten von Einzelpersonen hat diese einmalige Möglichkeit beendet. Sehr schade!
11.) Dürfen die Angler mit einem Boot auf das Wasser?
Ja. Die Mitglieder der NSG haben eine Genehmigung zur Bootsnutzung von der Stadtpark GmbH. Ist sind max.2 Boote zur Zeit auf dem See gestattet. Das Boot ist mit Muskelkraft - Rudern - , oder per Elektromotor anzutreiben. Eine Schwimmweste sowie das Mitführen der NSG Cap ist auch hier Pflicht.
12.) Manchmal sehe ich Angler in einer Art "Autoreifen" auf dem Wasser sitzen und Angeln. Ist das erlaubt und was ist das?
Dies sind sogenannte Belly Boote. Schwimmkörper bei denen der Angler mit den Beinen im Wasser sitzt und sich per Flossenantrieb fortbewegt. Es sind max. 10 Belly Boote gleichzeitig auf dem See erlaubt. Eine Schwimmweste sowie das Mitführen der NSG Cap ist auch hier Pflicht. Hierbei ist eine besondere Ausrüstung (Wathose oder Watstiefel) zu tragen.
13.) Einige Angler stehen IM Wasser und angeln. Ist das erlaubt?
Ja, das sogenannte Watangeln ist an einigen jedoch nicht allen Stellen am Stadtparksee erlaubt. Hierbei ist eine besondere Ausrüstung (Wathose oder Watstiefel) zu tragen. Das Einsteigen in den Stadtparksee ist wiederum nur Anglern der Norderstedter Seengemeinschaft gestattet.
14.) Ich wurde als Park-Besucher beim Entenfüttern angesprochen, dass das Füttern der Wasservögel untersagt ist. Stimmt das?
Ja! Das ist korrekt. Das Füttern der Enten und sonstigen Wasservögeln bringt übermäßige Nährstoffe (durch das Futter selber und auch im Anschluß durch die Ausscheidungen der Tiere) in das Wasser, welche der Gewässerokologie Schaden zufügen können. Der Stadtparksee Norderstedt ist ein sehr nährstoffarmer See, welcher sich mit seiner Klarheit als solcher zu erkennen gibt. Aus diesem Grund ist den Anglern auch das sogenannte Anfüttern nicht gestattet.
15.) Leben Krebse im Stadtparksee?
Eindeutig ja. Neben dem ganzjährig geschützten Europäischen Flusskrebs, befindet sich auch der Galizische Sumpfkrebs in großer Zahl im See. Dieser Galizische Sumpfkrebs gilt jedoch als invasive Art und darf durch die Mitglieder der Norderstedter Seengemeinschaft (NSG) und nur durch diese (!!!) gezielt befischt, und entnommen werden.