10.) Angeln in Schleswig-Holstein

Zentrale Fragen rund um die Angelei (Fischerei) in Schleswig-Holstein

Was sind die Grundvoraussetzungen um in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen?

Jeder, der in Schleswig-Holstein angeln möchte und das 12. Lebensjahr vollendet hat, benötigt einen gültigen Fischereischein mit der Fischereiabgabemarke des aktuellen Jahres. Jüngere Kinder können ohne eigenen Fischereischein in Begleitung und unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln. An LSFV-Gewässern (Landes-Sportfischer-Verband) dürfen Kinder unter 12 Jahren mit einer Angel auf dem Erlaubnisschein einer erwachsenen Begleitperson mitangeln.

Für den Stadtparksee Norderstedt gilt: Angeln ist nur Mitgliedern der Norderstedter Seengemeinschaft (NSG) erlaubt. Kinder unter 12 Jahren können bei NSG Mitgliedern mitangeln, solange die maximal zulässige Anzahl von 2 Angelruten nicht überschritten wird. Die Voraussetzung ist also, dass ein NSG Mitglied mit gültigen Papieren und Mütze anwesend ist.

Wie kann ich den Fischereischein erlangen?

Um den Jahresfischereischein erlangen zu können, benötigt man eine Sportfischerprüfungsbescheinigung. Diese wird nach erfolgreicher Prüfung eines 6 Wöchigen Theoretischen Lehrgangs - meistens jeweils am Wochenende mit mehreren Stunden täglich - vergeben. Mit dieser Sportfischerprüfung kann man bei den jeweiligen Behörden einen Jahresfischereischein beantragen.

Was lerne ich auf dem Sportfischerlehrgang?

Auf dem Fischereilehr wird Dir nicht nur eine Menge über Deine Rechte als Angler erzählt, sondern mindestens genauso viel über Deine Pflichten. Die Einzelnen Unterrichtsstunden befassen sich mit Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und noch vielem mehr. Das Ziel ist es aus den Teilnehmern - egal ob jung oder alt - verantwortungsbewusste Freunde des Angelsports zu machen. Hierbei ist es unerheblich ob lieber beim Ansitzangeln den Friedfischen oder als Spinnfischer den Raubfischen nachgestellt wird. Die Lernziele sind alle zu verinnerlichen und in der späteren Praxis auch umzusetzen.

Welche Behörde stellt den Jahresfischereischein aus?

Den Jahresfischereischein und die Abgabemarke (Jahresbeitragsmarke) für das jeweilige Jahr erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnsitz (Gemeindeverwaltung, Rathaus).

Wann und wo findet ein Fischereilehrgang in meiner Nähe statt und was kostet dieser?

Bei Interesse oder Fragen, bitte mit Herrn Sven Seefeldt (s.seefeldt40@gmail.com) in Verbindung setzen.

Was kostet eine Jahresfischereimarke?

Die Jahresfischereimarke kostet in Schleswig-Holstein 10,00€/Jahr.

Wo kann ich in Schleswig-Holstein mit dem Jahresfischereinschein angeln?

An den Küstengewässern der Nord-/ und Ostsee können Sie als Fischereischeininhaber frei angeln.

An allen Binnengewässern sowie an der Schlei und den als Küstengewässer geltenden Flussabschnitten der Eider und der Trave sind jeweils zusätzlich zum Fischereischein noch Erlaubnisscheine vom Eigentümer oder Pächter erforderlich. Es ist grundsätzlich ratsam, sich vor Ort über bestehende Fischereirechte zu erkundigen.

An allen als 'Freies Angelgewässer' deklarierten Still-/ oder Fliessgewässern z.B. einige städtische Seen oder Regenauffangbecken. Hier ist jedoch vorher abzuklären ob diese tatsächlich beangelt werden dürfen. Die NSG übernimmt keinerlei Gewähr

Darf ich mit dem Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein auch in anderen Bundesländern angeln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedoch sind vereinzelt noch zusätzliche Kosten zu entrichten. Zum Beispiel eine Jahresmarke in Höhe von derzeit 10,00€ für Hamburg (Stand 2021). Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise oder vor Beginn des Angeltages im eigenen Interesse bei der zuständigen Ordnungsbehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) im jeweiligen Bundesland- Oftmals können ortsansässige Angelgeschäfte Auskunft geben.

Dürfen Angler aus anderen Bundesländern mit Ihrem Fischereischein auch in Schleswig-Holstein angeln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedoch sind vereinzelt noch zusätzliche Kosten zu entrichten. Beispielsweise müssen Inhaber eines Hamburgischen Fischereischeins für die Fischerei an den Küstengewässern Schleswig-Holsteins eine zusätzliche Gebühr entrichten. Derzeit in Höhe von 10,00€ (Stand 2021). Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise oder vor Beginn des Angeltages im eigenen Interesse bei der zuständigen Ordnungsbehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) im jeweiligen Aufenthaltsort.

Angeln im Urlaub in Schleswig-Holstein - Ohne Angelschein möglich?

Personen können, - ohne zuvor eine Fischereischeinprüfung abgelegt zu haben - bei der Ordnungsbehörde einen so genannten „Urlauberfischereischein“ erhalten. Er kostet aktuell 20,- Euro für die Erstausstellung sowie 10,- € für die Verlängerung, die einmal im Jahr in Anspruch genommen werden darf und jeweils für 28 aufeinander folgende Tage gilt. Wer dann erkennt, dass das Angeln Spaß macht und gleichzeitig noch schmackhafte Mahlzeiten ermöglicht, sollte nach dem Urlaub zu Hause sofort einen Fischereischeinlehrgang belegen.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der LSFV (Landessportfischerverband-Schleswig-Holstein) und zahlreiche seiner angeschlossenen Vereine diesen ungeprüften Angellaien keine Erlaubnisscheine ausstellen!

(Quelle: LSFV)

Die NSG (Norderstedter Seengemeinschaft) stellt ebenfalls keine Gastkarten für den Stadtparksee Norderstedt aus - egal ob mit oder Angelschein. Wer am Stadtparksee Norderstedt angeln möchte, muss Mitglied der NSG sein.