Friedhöfe

Der Islam, zweitgrösste Religionsgemeinschaft des Landes, wurde relativ spät als Religion von der luxemburgischen Regierung konventioniert obwohl die Gemeinschaft dies mehrmals seit den achziger Jahren des letzten Jahrhunderts beantragt hatte. Am 26. Januar 2015 wurde das Regierungsabkommen in Form von Konventionen mit den in Luxemburg ansässigen religiösen Gemeinschaften unterzeichnet, darunter auch die Muslimische, womit eine Gleichbehandlung der verschiedenen Religionen erreicht werden soll.

Ein wichtiges Problem das es in unserem Land zu lösen gibt ist die Einrichtung von Grabstätten für muslimische Verstorbene. Während die Mehrheit der Muslime aus den ersten Generationen von Einwanderern noch in ihrer Heimat begraben werden wollte, so ist dies anders für künftige Generationen sowie für die einheimischen Muslime.

Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung besagt das Gesetz vom 1. August 1972 über die Regelung der Bestattung und Einäscherung von menschlichen Überresten:

  • Art. 2: In Gemeinden in denen mehrere Religionen ausgeübt werden kann jede Religion eine eigene Grabstätte haben, und dort wo es nur einen Friedhof gibt kann dieser in so viele Teile eingeteilt werden wie es verschiedene Religionen gibt, jedes mit eigenem Eingang und in der Größe proportional zur Anzahl der Einwohner jeder Religion;

  • Art. 10: Es können unbefristete Konzessionen für Grabstätten ausgestellt werden welche für eine Religion vorgesehen sind, wenn es die Anforderungen dieser Religion verlangen.

Im Islam sind bestimmte Kriterien bezüglich der Gräber einzuhalten:

  • die Gräber sind in Richtung Qibla* (= Mekka) auszurichten nach einer der drei folgenden Möglichkeiten:

a) den Verstorbenen so ins Grab legen, dass, auf der rechten Seite liegend, sein Gesicht in Richtung Mekka schaut

b) den Verstorbenen mit den Füssen in Richtung Mekka legen, so dass er beim Aufstehen in Richtung Mekka schaut (empfohlen nach Imam Shâfi‘î)

c) den Verstorbenen auf seine linke Seite legen, so dass sein Gesicht in Richtung Mekka schaut

  • die Tiefe der Gräber entspricht mindestens der Hälfte der Körperlänge der Verstorbenen, und sie dürfen nur für einen einzigen Verstorbenen verwendet werden;

  • die Verstorbenen werden ohne Sarg begraben (wenn die Gesetzgebung des Landes es erlaubt, ansonsten wird ein einfacher Sarg verwendet);

  • die Gräber sind von denjenigen von Verstorbenen anderer Religionen oder Weltanschauungen zu trennen;

  • die Abdeckung der Gräber sollte die Höhe einer Spanne (ca 10-15 cm) nicht überschreiten;

  • die Namen der Verstorbenen können an den Gräbern angebracht werden.

Friedhöfe in Luxemburg auf denen sich Parzellen für die Bestattung von verstorbenen Muslimen befinden:

Die muslimische Gemeinschaft hat Kontakt mit anderen Gemeinden des Landes aufgenommen um Lösungen für die Bestattung von muslimischen Verstorbenen in deren Friedhöfen zu finden..

Angesichts der Größe des Großherzogtums könnte man sich fragen, ob es nicht angebracht wäre einen Friedhof auf nationaler Ebene oder regionale Friedhöfe für die muslimischen Verstorbenen zu schaffen. In einem Treffen diesbezüglich mit der Shoura (Vertretung der Muslime in Luxemburg) sprach sich Ministerpräsident Xavier Bettel am 11.02.2014 zugunsten einesgroßen Friedhofs im Zentrum des Landes aus, wo jeder Religion gleichermaßen eine Fläche für ihre Verstorbenen vorbehalten würde.

* in Luxemburg je nach Standort: 123,8 ° bis 124,8 ° südöstlich in Bezug auf den geographischen Norden (mit einem Kompass in Bezug auf den magnetischen Norden gemessen erfährt dieser Winkel in Luxemburg eine minimale Abweichung aufgrund der magnetischen Deklination welche mit der Zeit variiert)