Den Tod eines Angehörigen melden
Der Tod einer Person muß der Gemeindeverwaltung (im Standesamt) in der Gemeinde angezeigt werden, in der die Person verstorben ist. Er kann angezeigt werden durch das Bestattungsinstitut welches von der Familie kontaktiert wurde, durch einen Angehörigen der Familie des Verstorbenen oder durch irgend eine andere Person.
Praktische Vorgehensweise
- Totenschein
Nach dem Tod eines Menschen stellt der Arzt eine Bescheinigung, den sogenannten Totenschein, aus. Darin werden die Todesursachen festgehalten (z.B.: „natürlicher Tod” oder „unerwarteter aber unverdächtiger Tod”).
Die Person, die den Sterbefall beim Standesamt der Gemeinde anzeigt, in der der Tote verstarb, muß folgende Unterlagen vorlegen:
den Totenschein;
das Familienstammbuch des Verstorbenen oder anderenfalls, alle den Verstorbenen betreffenden Ausweispapiere und Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Identitätsnachweise);
die Einsargungsbescheinigung, wenn der Verstorbene in einer anderen Gemeinde beigesetzt werden soll.
Das Standesamt der Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus. Es übergibt Abschriften dieser Sterbeurkunde sowie die Transportgenehmigung und die Genehmigung für die Überführung des Leichnams und seine Beisetzung.
Eine der Genehmigungen ist für das Bestattungsunternehmen bestimmt, das damit die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle am Ort der Beerdigung vornehmen kann. Die andere Genehmigung ist für die Gemeinde am Ort der Beerdigung des Verstorbenen bestimmt.
RÜCKFÜHRUNGEN INS AUSLAND: Die internationale Transportgenehmigung wird von der Division de l'Inspection Sanitaire (1G, route de Trêves, L-2632 Luxembourg-Findel) ausgestellt bei Vorlage einer Kopie des Totenscheins und der Einsargungsbescheinigung (gelber Zettel). Bevor man sich vor Ort begibt ist es unbedingt ratsam vorher ein Termin zu vereinbaren (Tel. 2478-5650 oder 2478-5658).
BEMERKUNG: das Einäschern eines Verstorbenen ist im Islam streng verboten.
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- Nach der Anzeige eines Sterbefalls zu erledigende Formalitäten (nach der Beerdigung)
In der Regel händigt die Gemeindeverwaltung des Sterbeortes bei der Anzeige des Sterbefalls mehrere Abschriften der Sterbeurkunde aus. Weitere Ausfertigungen können beim zuständigen Standesbeamten der Sterbegemeinde angefordert werden. Sie müssen verschiedenen Stellen übermittelt werden, um Entschädigungen und andere im Todesfall zu zahlenden Leistungen zu erhalten.
Nach der Anzeige des Sterbefalls sind folgende Behörden und Stellen zu informieren und folgende Papiere sind zu übermitteln:
die zuständige(n) Krankenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde und die bezahlten Bestattungsrechnungen, die den Anspruch auf die pauschale, so genannte Bestattungskostenbeihilfe begründen;
die Solidaritätskasse: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);
die Medizinisch-Chirurgischen Kasse (Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste - CMCM): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde (wenn der Verstorbene ihr angehört hat);
die zuständige(n) Rentenkasse(n): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
der Arbeitgeber des/der Verstorbenen und aller anderen Personen, die Anspruch auf Sonderurlaub haben: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
die Schule(n) der Kinder und Enkelkinder: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder einen Auszug aus der Sterbeurkunde;
die Versicherungsgesellschaft(en) (wenn eine Lebensversicherung vorliegt): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder einen Auszug aus der Sterbeurkunde;
das/die Bankinstitut(e): eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde oder ein Auszug aus der Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;
der Notar, wenn ein Testament aufgesetzt wurde: eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
wenn auf den Namen des/der Verstorbenen ein Fahrzeug angemeldet war, die Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (Société nationale de contrôle technique - SNCT): eine Sterbeurkunde und eine von einem Notar ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde;
wenn es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, das Konsulat oder die Botschaft: eine Sterbeurkunde bzw. ein Auszug aus der internationalen Sterbeurkunde, sowie der Reisepass.
- Formalitäten betreffend die Erbschaftserklärung
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod ist eine Erbschaftserklärung bei der Eintragungs- und Domänenverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines- AED) abzugeben. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
eine vollständige Abschrift der Sterbeurkunde;
ein Katasterauszug bei Immobilienvermögen. Dieser ist beim Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de topographie) zu beantragen;
im Falle eines Ehevertrags die entsprechende notarielle Urkunde.
Informationsquelle : guichet.lu