Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen
"Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück"
- Qur'ân 2/156 -
As-salamu alaykum - der Friede sei mit euch
Die Mutuelle du Centre Culturel Islamique Luxembourg (Mutuelle du CCIL) ist ein gemeinnütziges Solidaritätsprojekt welches im Jahr 2001 gegründet wurde mit dem Ziel, seinen Mitgliedern aus Luxemburg und den angrenzenden Regionen in schwierigen Momenten, d.h. im Todesfall eines Angehörigen, seelisch und materiell beizustehen. Die Mutuelle unterliegt dem Gesetz vom 1. August 2019, welches seit dem 1. Januar 2020 das abgeänderte Gesetz vom 7. Juli 1961 über die Solidaritätskassen aufhoben und ersetzt hat, und sie ist der Fédération Nationale de la Mutualité Luxembourgeoise (FNML) angeschlossen.
Die Mutuelle du CCIL wird von einem Verwaltungsrat geleitet, bestehend aus 5 bis 9 Mitgliedern, welcher auf der Jahreshauptversammlung gewählt wird.
Ab 2024 wird die Mutuelle du CCIL den Namen „Mutuelle de la Communauté Musulmane du Grand Duché de Luxembourg – Mutuelle de la CML“ tragen. Die Website wird schrittweise angepasst.
Leistungen der Mutuelle
Die Mutuelle du CCIL übernimmt die Kosten bei einer Bestattung, welche von ihr in Übereinstimmung mit der muslimischen Tradition organisiert wird, bis zu einem Betrag von 2.500 € (3.500 €)*. Diese Leistung beinhaltet:
bei Bedarf: Verwaltungsformalitäten bei ausländischen Konsulaten (lokale Verwaltungsformalitäten sind von der Familie zu erledigen);
die Waschung des Verstorbenen (Ghusl) und seine Einwicklung in das Leichentuch (Kafan);
das Totengebet (salât al-janâza) im CCIL in Mamer oder an einem anderen geeigneten Ort in Gegenwart eines Imam;
den Transport des Verstorbenen an den Ort der Bestattung (maximale Entfernung auf dem Landweg von Luxemburg: ungefähr 2.000 km).
Zusätzlich zu diesen Leistungen erstattet die Krankenkasse (CNS) eine Bestattungsentschädigung von 130 € (Index 100 am 01.01.1948) welche heute 1258,45 € entspricht (Index 968,04 am 01.05.2025). Bei Kindern unter 6 Jahren oder bei totgeborenen Kindern werden nur 50% bzw. 20% der geplanten Pauschale zugewiesen. Wenn der Versicherte infolge eines Unfalls (Arbeit / Reise) oder einer Berufskrankheit stirbt, wird eine zusätzliche Bestattungszulage in Höhe von 1/15 seiner jährlichen Vergütung gewährt, ohne dass die Zulage weniger als 1/15 des Referenzminimums zur Bestimmung der Unfallrente sein kann.
Mitglied werden
Um Mitglied der Mutuelle du CCIL zu werden muss man in Luxemburg oder in der Grenzregion wohnen. Es ist ein Antragsformular auszufüllen, den Jahresbeitrag sowie einen einmaligen Beitrag zu entrichten und eine Karenzzeit einzuhalten.
Das Antragsformular ist erhältlich bei "mutuelle.ccil(at)gmail.com" oder "Mutuelle du CCIL 2, route d'Arlon L-8210 Mamer".
Jahresbeitrag (pro Familie) -> Bankkonto LU79 0019 1155 0621 6000 (Mutuelle du CCIL)
- für Mitglieder die vor dem 1. Januar 2015 beigetreten sind (ohne Altersunterschied):
37,20 € (50 €)*
- für neue Mitglieder die ab dem 1. Januar 2015 beigetreten sind (in Abhängigkeit des Alters zum Zeitpunkt des Beitritts):
37,20 € (50 €)* -> bis 54 Jahre
70,00 € (80 €)* -> von 55 bis 64 Jahre
120,00 € (130 €)* -> von 65 bis 70 Jahre
200,00 € (210 €)* -> über 70 Jahre
*neue Tarife ab dem 01.01.2024
- der Jahresbeitrag deckt den Versicherten sowie folgende Mitversicherte ab:
den Ehepartner;
die ehelichen Kinder, legitimierte, uneheliche oder Adoptivkinder sofern sie über ihren Vater oder ihre Mutter bei deren Krankenkasse mitversichert sind;
Kinder, welche auf nachhaltige Art und Weise in den Haushalt des Versicherten aufgenommen wurden welcher für ihre Bildung und den vollständigen Unterhalt aufkommt, sofern sie über das Mitglied oder dessen Ehepartner bei deren Krankenkasse mitversichert sind.
Einmaliger Beitrag (pro Familie) -> Bankkonto LU10 0019 1155 0701 4000 (Funeral Funds)
- beim Eintritt in die Mutuelle ist ein einmaliger Beitrag von 50 € pro Familie auf den "Funeral Funds" zu überweisen welcher dazu dient die Unterhaltskosten des Bestattungswagens des CCIL zu finanzieren.
Karenzzeit
- um die Leistungen der Mutuelle du CCIL beanspruchen zu können ist eine Karenzzeit von 12 Monaten einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Statuten der Mutuelle".
Mitgliedschaft in der CMCM
Die Mitgliedschaft in einer Solidaritätskasse ermöglicht es auch der CMCM (Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste) beizutreten welche interessante Leistungen bei Krankenhausaufenthalten und anderen medizinischen Behandlungen bietet. Im Todesfall eines Empfängers der CMCM im Ausland organisiert und übernimmt CMCM-Assistance den Transport des Verstorbenen bis zum Ort der Bestattung im Großherzogtum Luxemburg und in den Nachbarregionen. Im Todesfall eines Angehörigen stellt CMCM-Assistance den Mitversicherten die unterwegs sind Bahnfahrkarten oder Flugtickets zur Verfügung um an der Beerdigung teilzunehmen.
Für Fragen und Anregungen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Der Verwaltungsrat