Begriffsbestimmung: „Holocaust“ und „Schoah“
Im Folgenden finden Sie eine Bestimmung der Begriffe HOLOCAUST und SCHOAH (zitiert aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust,1.6.13)
„Als Holocaust (vom griechischen holokáutoma für „vollständig Verbranntes“, d. h. „Brandopfer“) oder als Schoah (hebräisch השואה, ha'Schoah, für „Unheil“, „große Katastrophe“) bezeichnet man heute im deutschen Sprachraum den Völkermord an mindestens 5,6 bis 6,3 Millionen Menschen, die das nationalsozialistische Regime als Juden definierte. (…)
Der Holocaust gilt als historisch einzigartiges Verbrechen, da die deutschen Nationalsozialisten anstrebten, die europäischen Juden vollständig, systematisch und mit industriellen Methoden auszurotten. Sie waren allein deshalb, weil sie Juden waren oder als Juden galten, zur Ermordung vorgesehen und hatten kaum Überlebenschancen, wenn sie in die Hände des nationalsozialistischen Machtapparats fielen. Die Ausrottungsabsicht betraf auch die ebenfalls als „minderwertige Fremdrasse“ definierte Minderheit der Roma und Sinti. Deren damalige Verfolgung gilt als Teil des Holocaust und wird als Roma-Holocaust oder Porajmos bezeichnet. Weitere Massenmorde an Millionen Menschen in osteuropäischen Ländern, vor allem in Polen und der Sowjetunion, an hunderttausenden Behinderten, etwa 20.000 deutschen Kommunisten und Sozialdemokraten, 7.000 Homosexuellen und 1.200 Zeugen Jehovas werden, obwohl auch Verbrechen der Nationalsozialisten, meist nicht in den Begriffen Schoa / Holocaust eingeschlossen.“