UPV BS-FT
Unabhängige Personalvertretung der
Berufsschule Fahrzeugtechnik SKZ 921015
1210 Wien, Scheydgasse 40
UPV BS-FT
Unabhängige Personalvertretung der
Berufsschule Fahrzeugtechnik SKZ 921015
1210 Wien, Scheydgasse 40
Umfrage zu demokratischen Prozessen an den Schulen
Diese anonyme Umfrage richtet sich an alle Lehrpersonen, aus allen Schularten. Ziel ist es, ein Bild davon zu bekommen, welche Möglichkeiten Lehrpersonen für demokratische Prozesse an ihrer Schule sehen ........
Ferienregelung (Berufsschulinfos 2025-05-FSG)
Über diesbezüglich am Standort getroffene Vereinbarungen bzw. Diensteinteilungen ist in jedem Fall mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen herzustellen. (§ 9 Abs. 2 PVG)
Stundenplan §9Abs2 PVG
APS NÖ Landeslehrer
.... dies bedeutet, dass ohne Zustimmung des Dienststellenausschusses eine Diensteinteilung und Lehrerzuweisung nicht wirksam werden kann. In all jenen Fällen, in denen sich Lehrer nicht an die PV wenden, wird angenommen, dass sie mit der getroffenen Einteilung einverstanden sind....
Dienstbeurteilungen von Lehrer*innen in Form von Noten sind laut Dienstrecht unzulässig.
Gehaltsvorrückungen erfolgen nur mehr laut Dienstrecht nach bestimmten Zeitabschnitten, ohne die Lehrerbeurteilung der Dion zu berücksichtigen!
Bei Dienstgesprächen mit der Dion unbedingt eine Vertrauensperson nach eigener Wahl mitnehmen!
Falls Dienstgespräche von der Dion protokolliert werden, muss laut Dienstrecht das im Vorhinein dem/der Lehrer*in mitgeteilt werden, damit dieser genügend Zeit hat, eine persönlich gewünschte Vertrauensperson zu kontaktieren um diese mitzunehmen .
Ist ein Personalvertreter oder sonstige Person bei einem Dienstgespräch dabei, so ist zu Beginn abzuklären in welcher Funktion diese Person an dem Gespräch teilnimmt (wen er/sie vertritt).
Bei Mitarbeitergesprächen mit der DION dürfen keine Aufzeichnungen geführt werden, sie müssen streng vertraulich bleiben!!
Vor jedem Gespräch am besten im Vorfeld fragen um welche Art Gespräch es sich handelt!
Falls jemand befremdende Vorgehensweisen feststellt, bitte dies unbedingt der PV persönlich oder anonym mitteilen (briefkasten.bs-ft.at)
Alle Gespräche mit der PV sind 100% diskret und unterliegen der Geheimhaltung!
§ 2.(1) PVG Die PV ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.
Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. PVG, PVGO (GÖD).
§ 25.(1) PVG Die Personalvertreter sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Die Leiter der Dienststellen dürfen die Personalvertreter in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränken und sie aus diesem Grunde auch nicht benachteiligen.........
Amtshaftungsgesetz
Anfragen an die UPV werden 100% diskret und vertraulich behandelt.
GÖD BERUFSSCHULE
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