In Webuntis kann und soll sich jede Lehrer*in seine wöchentlich von der DION abgerechneten MDL bzw. SUPPL ansehen und mit seinen Aufzeichnungen vergleichen.
Sollte es vorkommen, dass Lehrer*innen das ihnen gebührende Entgelt nicht korrekt, nicht rechtzeitig oder nur teilweise erhalten bitte dies umgehend mit der DION abklären.
Falls Differenzen zu Ungunsten der Lehrer*in auftreten bzw. wenn keine Einigung mit der DION hergestellt werden kann
bitte unbedingt die Argumentation der DION für spätere Abklärungen festhalten.
Die nächsten Schritte sind die Kontaktaufnahme mit der Personalvertretung DION -> PV DA (->PV ZA -> Bildungsdirektion)
Die Abrechnung kann max. bis auf 3 Jahre rückwirkend aufgerollt werden.
Bis wann müssen In Web Untis die MDL eingetragen sein?
Im jahrgangsmäßigen Unterricht:
MDL müssen sofort in das Abrechnungssystem eingegebn und werden im 2ten Folgemonat ausbezahlt.
ZB Im Oktober gehaltene MDL werden Ende Oktober einberechnet und im Dezember ausbezahlt.
Nur im Blockunterricht:
20 MDL dürfen bis zum Semesterende für Pufferzwecke zurückgehalten werden.
Im Blockunterricht hat man den Nachteil, dass MDL gepuffert werden können und zum Ausgleich der Mindestlehrverpflichtung verwendet werden dürfen, also dann nicht als MDL ausbezahlt werden!
Wenn wer eine Frage hat bitte um Info an upv@bs.ft.at oder briefksten.bs-ft.at
7630 Zukunftssich. § 3(1)Z15a - 25,-
https://www.oebv.com/zukunftsicherung