Regeln / Einladung

Der Eninger Schützenverein möchte Sie zum

 41. Becherschießen 

recht herzlich einladen

Alle Teilnehmer / innen dürfen aufgelegt schießen

Angesprochen sind bei diesem Mannschaftswettbewerb alle 

Vereine

Betriebe / Firmen

Stammtische 

Clubs 

oder Personenzusammenschlüsse, 

wie auch Familien.

Wettkampftag: 

Samstag, 13.05.2023

Siegerehrung 

Samstag, 13,052023 19:00 Uhr

Die Regeln kurz erklärt:

- KK-Gewehr (50 m) aufgelegt

- 13 Schuss von denen die besten 10 gewertet werden.

- eine Mannschaft besteht aus max. 5, min. 4 Personen


Zusätzliche Trainingsmöglichkeiten:

Donnerstag, 04. Mai 2023 19:00 bis 21:00 Uhr

Freitag, 05. Mai 2023 19:00 bis 21:00 Uhr

Samstag, 06. Mai 2023 17:00 bis 19:00 Uhr

Sonntag, 07. Mai 2023 10:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, 11. Mai 2023 19:00 bis 21:00 Uhr

Freitag, 12. Mai 2023 19:00 bis 21:00 Uhr

oder an unseren "normalen" Trainingszeiten


Anmeldung im Schützenhaus während den Trainingszeiten oder  

info@sv-eningen.de 


Siegerehrung:  Samstag, 13.05.2023 ca. 19:00 Uhr

 (wird noch genau bekannt gegeben. Wird im Anschluss stattfinden.)

Einlage / Startgebühr je Mannschaft 25,00 €

Teilnahmebedingungen

1.  Teilnehmen können alle Vereine, Betriebe, Stammtische, Clubs oder andere Personenzusammenschlüsse, wie auch Familien. Der Wettbewerb ist ein Mannschaftswettbewerb.

2.  Das Mindestalter der Schützen beträgt 16 Jahre.

3. Ausgeschlossen sind Sportschützen, die in den vergangenen zwei Kalenderjahren in den Disziplinen mit dem Gewehr an offiziellen Wettkämpfen des Württembergischen Schützenverbandes teilgenommen haben.

4.  Geschossen wird mit KK-Gewehren 50 m liegend, AUFGELEGT, ohne Schießriemen und ohne Handstopp. Ein Handschuh ist erlaubt.

5.  Eine Mannschaft besteht aus fünf (mindestens jedoch vier) Teilnehmerinnen oder Teilnehmern, von denen die vier besten Schützen gewertet werden (die Einzelwertung bleibt hiervon unberührt).

6.  Jede(r) Teilnehmer(in) darf nur für eine Mannschaft starten. Im Wettbewerb hat jede(r) Teilnehmer(in) 13 Schüsse auf eine Scheibe abzugeben. Davon werden die zehn besten zur Wertung herangezogen.

7.  Die Sportwaffen stellt der Schützenverein. Es darf jedoch, soweit sie den technischen Bedingungen entsprechen, auch mit eigenen Gewehren geschossen werden. 

8. Mit der Meldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten unter Angabe von Name, Vereinsname und Ergebnis einverstanden. Er willigt ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie evt. Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, auf Facebook und anderen sozialen Medien sowie in weiteren Publikationen des Schützenverein Eningen u.A. 1902 e.V. ein.

Teilnehmer, die gegen diese Veröffentlichung im Nachhinein Widerspruch einlegen, werden disqualifiziert. Die Ergebnislisten werden bei einem Widerspruch gegen die Veröffentlichung nicht geändert, sie bleiben bestehen.

   

Startgeld:

Die Einlage für das Eninger Becherschießen beträgt inklusive Munition 25,- € pro Mannschaft.


Preise:

In diesem Jahr werden an die drei besten Mannschaften in der Damen- und Herrenklasse, sowie an die jeweiligen ersten Einzelsieger der Damen und Herren Pokale überreicht.              

Achtung!

Wichtiger Hinweis für Wettbewerb und Training:

Bitte hinterlegen Sie Ihre übrige Munition bei uns zur Verwahrung (WaffR §29.2.4).


Datenschutz:

Es ist damit zu rechnen, dass bei der Sportveranstaltung erstellte Bilder über Printmedien, Internetseiten und social media - Kanäle veröffentlicht werden. Somit wären diese Bilder auch über das Internet weltweit einzusehen. 

Obwohl alle Pressevertreter und Privatpersonen um die Vorgaben zum „Recht am eigenen Bild“ wissen, kann der Schützenverein nicht sicherstellen, dass all diese Personen sowie evtl. Privatpersonen mit Bildmaterial, welches auf der Anlage erstellt wird, datenschutzkonform umgehen. Auch kann nicht immer sichergestellt werden, dass auf den auf der Anlage erstellten Bildern lediglich Sportler abgebildet werden, die ihr Einverständnis zur Bildveröffentlichung gegeben haben. 

Die Besucher der Sportveranstaltung werden hiermit informiert, dass sie damit rechnen müssen, dass Bilder (statische oder auch bewegte Bilder) erstellt und entsprechend publiziert werden. 

zurück                  zur Startseite