Ein Bundesstaat gründet in einer Vereinbarung eines jeden mit einem jeden (Gesellschaftsvertrag) und somit auf dem übereinstimmenden Willen aller Bürger. Ein Staatenbund gründet hingegen in Verträgen, welche die Staatsoberhäupter geschlossen haben. Selbst wenn man berücksichtigt, dass diesen Verträgen die Organe der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundestag und Bundesrat) zugestimmt haben, kann ein Staatenbund nicht für sich in Anspruch nehmen,, auf dem übereinstimmenden Willen aller Angehöriger zu gründen, sondern allenfalls auf dem Willen einer Mehrheit.
Würde dem Recht der Europäischen Union Vorrang vor dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt, dann könnte das Bundesverfassungsgericht nicht mehr über Verfassungsbeschwerden entscheiden, die mit der Behauptung erhoben werden, durch die Gewalt der Europäischen Union in den Grundrechten verletzt zu sein, selbst dann nicht, wenn die Europäische Union keinen wirksamen Grundrechtsschutz (mehr) bitet, welcher dem Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, der nach dem Grundgesetz unabdingbar geboten ist (Solange II - Entscheidung des BVerfG).
Im Prinzip ja, aber keinen mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Denn ein freiheitlich demokratischer Staat gründet im übereinstimmen Willen aller Bürger (Gesellschaftsvertrag), also nicht in einem von Staatsoberhäuptern geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag.
Ein Bundesstaat Europa sollte ein freiheitlich demokratischer Staat sein. Das würde voraussetzen, dass sich alle künftige Bürger Europas darin einig sind, dass das europäische Volk Herrscher sein soll. Eine solche Einigkeit kann in einer Bevölkerung, die 24 unterschiedliche Sprachen spricht nicht vorausgesetzt werden. Wie soll ein "Volk" herrschen, dessen Angehörige sich untereinander nicht verstehen?