Ergänzungsfuttermittel für Hunde, Katzen und alle nicht rein pflanzenfressenden Nagetiere für Magen und Darm
Pro-5 ist eine Mischung aus fermentierten Kräutern, probiotischen Kulturen, Ballaststoffen und Darmflora- Stabilisatoren, die zur Unterstützung einer normalen Magen- Darm-Funktion gefüttert wird.
Pro-5 kann bei Verdauungsstörungen, Blähungen und weiteren Magen-Darm Problemen unterstützen, sowie nach Behandlungen mit Antibiotika, bei Stress, Unruhe oder hoher körperlicher Belastung eingesetzt werden.
Naturkraft wurde von Pharmazeuten, Biologen und Physiotherapeuten entwickelt und wird mit modernsten Produktionsanlagen äußerst schonend hergestellt.
Die Hauptziele von Naturkraft für Ihre Tiere:
🍃Schutz vor Anfälligkeit und Umwelteinflüssen
🍃Unterstützung tierärztlicher Arbeit über die Ernährung
🍃Verbesserung der Widerstandskraft
Rindertrockenfleisch gemahlen, fermentierte Kräuterpflanzen, Hanföl kaltgepresst, Mariendistelsamen, Fenchel, Löwenzahn getrocknet und gemahlen, Olivenblätter, pektinhaltige Apfelsamen, Leinsamen, Artischocken, Kurkuma, Meeresalgen
Analytische Bestandteile:
Rohprotein
40,5 %
Rohfett
9,4 %
Rohfaser
11,5 %
Rohasche
8,5 %
Calcium
0,75 %
Phosphor
0,36 %
Zootechnische Zusatzstoffe je kg:
Darmflorastabilisatoren Bacillus subtilis C-3102 DSM 15544 (4b1820) 50 x 109 KBE
Fütterungsempfehlung: 5 g pro 10 kg Körpergewicht pro Tag.
Pro-5 ist täglich je nach Belastung für längere Zeit einsetzbar.
Am besten sprechen Sie Ihren Reico Vertriebspartner vor Ort an. Er oder sie hat bestimmt viele Erfahrungen mit unseren Naturkraft- Produkten und kann Sie ganz persönlich beraten und bedürfnisorientiert über die vielen Einsatzmöglichkeiten informieren.
Nicht im Turniersport einsetzen!
Inhalt/Art.-Nr.: 400 g/3019
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage,
bei Einzelbestellungen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
bei Abonnementbestellungen (fortlaufende Liefervereinbarung über einen festgelegten Zeitraum) ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.