Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen für Skelett, Wachstum, Stärkung, Trächtigkeit, Säugen
Pro-2 ist eine Mischung aus Kräutern, Hefen, Spurenelementen, Algen, B-Vitaminen, Mineralien und Aminosäuren, speziell für den Knochenaufbau und die Zahnentwicklung sowie eine gute Milchleistung bei säugenden Tieren. Außerdem eignet sich Pro-2 zur Regeneration nach Phasen gesundheitlicher Einschränkungen und Belastungen.
Naturkraft wurde von Pharmazeuten, Biologen und Physiotherapeuten entwickelt und wird mit modernsten Produktionsanlagen äußerst schonend hergestellt.
Die Hauptziele von Naturkraft für Ihre Tiere:
🍃Schutz vor Anfälligkeit und Umwelteinflüssen
🍃Unterstützung tierärztlicher Arbeit über die Ernährung
🍃Verbesserung der Widerstandskraft
Lithothamnium (Korallalgenkalk), Nebenprodukte der Gebäckindustrie, Dicalciumphosphat, Maniok, Magnesiumchlorid, inaktivierte Bierhefe (Saccharomyces cerevisiae), mikrofeine Pflanzen (Brennnessel, Schachtelhalm, Bockshornklee, Anis, Fenchel, Melisse, Süßholz, Pfefferminze, Steinklee, Rosmarin, Mädesüß, Thymian, Sternanis, Quendel, Bohnenkraut, Salbei, Eisenkraut, Faulbaum, Chinarinde, Huflattich, Teufelskralle, Enzian, Basilikum, Zimt, Kümmel, schwarze Johannisbeere, Distel, Koriander, Erdrauch, Ingwer, Majoran, Ginseng), Natriumbicarbonat, Austernschalen, Meeresalgen, Weizenkeime
Fütterungsempfehlung: 5 g pro 10 kg Körpergewicht pro Tag.
Pro-1 ist je nach Belastung mehrere Tage einsetzbar.
Am besten sprechen Sie Ihren Reico Vertriebspartner vor Ort an. Er oder sie hat bestimmt viele Erfahrungen mit unseren Naturkraft-Produkten und kann Sie ganz persönlich beraten und bedürfnisorientiert über die vielen Einsatzmöglichkeiten informieren.
Nicht im Turniersport einsetzen!
Inhalt/Art.-Nr.: 150 g/3000 | 300 g/3027 | 900 g/3020
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage,
bei Einzelbestellungen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
bei Abonnementbestellungen (fortlaufende Liefervereinbarung über einen festgelegten Zeitraum) ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.