Frau L.. ist beleidigt

Frau L... ist beleidigt


Freitag, 29.12.2023 - 21:32 Uhr. Das Handy auf meinem Nachtisch klingelt mich aus dem Schlaf. "Guten Abend, hier ist die Polizei Linz. Wir stehen direkt vor Ihrer Tür - bitte machen Sie auf"


Ich schwanke zwischen Verärgerung über die Störung meiner Nachtruhe und einer Mischung aus Erschrockenheit und Neugier und öffne die Tür. Zwei Beamte in voller Polizeiuniform fragen höflich ob sie reinkommen dürfen, es ginge um ein Amtshilfeersuchen der Polizei G.. Eine Frau L.... habe Anzeige gegen mich erstattet wegen Beleidigung auf sexueller Basis. Einer der Beamten zeigt mir das corpus delicti.

Das Original war natürlich  nicht gepixelt. Diese Collage hatte ein User auf einem inzwischen wieder gelöschten X-Tweet (vormals Twitter) veröffentlicht, in dem er die Leser dieses Postings gebeten hatte, die WhatsApp Adresse der Frau L.  herauszufinden und ihr dieses Bild zu schicken. 


Ich hatte diese Fotocollage daraufhin der Frau L. mit dem Kommentar "Auf ausdrücklichen Wunsch von Hernn R..." in einer privaten WhatsApp Nachricht geschickt, die weder in einer Gruppe noch sonstirgendwo im Internet zu sehen war. 

Ich fragte die Beamten, was denn bitte an diesem Foto eine Strafanzeige wegen Beleidigung rechtfertigen sollte?! Das Bild selbst würde bei jeder FSK16 Überprüfung problemlos durchgehen und dass Herr R. die Anzeigenerstatterin so attraktiv fand, dass er sich durch ihr Bild sexuell stimulieren ließ . . ??? 

Eigentlich hatte ich auch eher mit einem "Danke für die Info, diesen Herrn R. werde ich mir aber mal vorklnöpfen . . ." gerechnet. Es gäbe vermutlich auch nicht wenige Frauen, die sich im Zweifel darüber freuen würden, für andere Männer sexuell anregnd zu wirken und wenn überhaupt, könne man bestenfalls über eine Rechtsverletzung der Anzeigenerstatterin diskutieren, wenn ich die Fotocollage anderweitig im Internet veröffentlicht hätte, nicht aber bei einer privaten und nur ihr zugänglichen WhatsApp Nachricht.

Aus nachvollziehbaren Gründen konnten oder wollten die beiden Beamten diesen Einwand nicht rechtlich bewerten, das wäre nicht ihre Aufgabe, man sei hier, weil die Kollegen in Gifthorn darum gebeten hatten bei mir eine sogenannte Gefährderansprache durchzuführen und mir anzuraten, Wünschen wie denen von Herrn R. zukünftig nicht mehr nachzukommen.


Wie es weiter ging ist im Kapitel "Die abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde" nachzulesen.