Die abgelehnte Beschwerde
we agree to disagree
Fotsetzung von Frau L. ist beleidigt
Obwohl die Beamten ausgesprochen höflich waren, fand ich diesen nächtlichen "Überfall" schon deutlich überzogen. Nach dem in § 2 POG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß die Polizei -
Zitat: "Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen . . . . diejenige treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt."
Abgesehen von der Haltlosigkeit und der Lächerlichkeit der Strafanzeige wäre es, wenn überhaupt, ausreichend gewesen, mich schriftlich oder telefonisch über das Amtshilfeersuchen aus Gifthorn zu informieren und entweder zu fragen, ob und wann sie mich in dieser Angelegenheit aufsuchen könnten oder bestenfalls aufzufordern, diesbezüglich in der Polizeiwache in Linz vorstellig zu werden.
Ich beschwerte mich also als am nächsten Tag per E-Mail bei der Leitung der Polizei Linz über die Mißachtung der Verhältnismäßigkeit gem. " 2 POG. Die Antwort kam promt. Bereits einen Tag nach Eingang meiner Bewchwerde wies der verantwortliche Leiter der Polizeiinspektion Linz meine Beschwerde als unberechtigt zurück. Es sei nicht Aufgabe seiner Mitarbeiter gewesen, die Berechtigung der Strafanzeige zu bewerten oder zu überprüfen und insgesamt könne er im Verhalten seiner Beamten keinen Verstoß gegen § 2 POG erkennen.
So weit, so erwartbar. Das bekannte Bonmot über Dienstaufsichtsbeschwerden "formlos, fristlos, zwecklos" kommt ja nicht von ungefähr. Ich kann das irgendwie auch nachvollziehen. In meiner Funktion als Bezirksdirekto bekam ich auch immer wieder einmal Schreiben oder Anrufe, wo sich Kunden über einen meiner Gewchäftsstellenleiter beschwerten und ich kenne daher aus eigener Erfahrung den "natürlichen Reflex" jedes Vorgesetzten, sich zunächst einmal schützend vor seine Mitarbeiter zu stellen.
Nicht erwartet hatte ich jedoch den ductus dieser Ablehnung. Der ablehnende Bescheid begann mit dem Worten
"Sehr geehrter Herr Strack, zunächst einmal möchte ich ihnen aufgrund des noch sehr frischen Jahreswechsels ein gutes Jahr 2024 wünschen."
Der Einfachheit halber füge ich an dieser Stelle per copy and paste den Inhalt einer Emal bei, die ich daraufhin mit dem Betreff
"Glückwunsch zu solchen PI-Chefs ! " an die vorgesetzte Dienststelle der Polizeiinspektion LInz schickte:
"der als Anlage beigefügte Schriftverkehr hat eine Beschwerde gegen Beamte der PI Linz, wegen Verstoß gegen § 2 POG, zum Inhalt. Meine Beschwerde wurde vom Leiter Ihrer PI Linz, Herrn Thomas Hecking, zwar freundlich aber im Ergebnis negativ beschieden. Die im Betreff ausgesprochene Gratulation mag in diesem Zusammenhang auf den ersten Blick überraschen, ist aber absolut Ernst gemeint und keineswegs ironisch!
Ich will kurz den Grund für mein positives Feedback zu Herrn Hecking und meinem Glückwunsch zu solchen Beamten skizzieren: Ich hatte Herrn Hecking auf seinen ablehnenden Bescheid vom 02.01. geantwortet, dass seine Mail für mich im Ergebnis nicht akzeptabel sei und ihn in dieser Sache um ein persönliches Gespräch gebeten. Ehrlich gesagt hatte ich nicht mit einer positiven Antwort gerechnet und war daher zunächst einmal angenehm überrascht, dass er dennoch zu diesem Gespräch bereit war. Ich musste bei vielen Kontakten mit Repräsentanten von Judikative und Exekutive leidvoll erfahren, dass dies durchaus keine Selbstverständlichkeit ist.
Heute Nachmittag um 15:00 Uhr hat das erbetene Gespräch stattgefunden und diese Unterredung hat mich so positiv überrascht, dass ich das Bedürfnis habe, Ihnen mit dieser Mail zu einem Beamten zu gratulieren, der ein positives Beispiel dafür ist, dass das Narrativ "die Polizei, dein Freund und Helfer" zumindest nicht immer falsch ist. Ich bin auch nach diesem Gespräch noch der Meinung, dass bei der Gefährderansprache, um die es in meiner Beschwerde ging, die Grundsätze von § 2 POG nicht eingehalten wurden. Letztendlich hat Herr Hecking aber mit seiner Art der Gesprächsführung erreicht, dass ich die ursprünglich ins Auge gefaßte Weiterleitung meiner Beschwerde sowie ggf. die Erhebung einer negativen Feststellungsklage nicht mehr verfolge und meine Beschwerde damit als erledigt betrachte.
Falls Sie sich jetzt nach meinem Motiv für diese Laudatio fragen sollten, will ich ganz ehrlich sein. Mit meinem Glückwunsch will ich weder Herrn Hecking noch der Polizeidirektion Koblenz eine Freude machen. Ich verbinde mit meiner Lobeshymne lediglich die Hoffnung, dass in möglichst vielen Dienststellen und Polizeidirektionen sein Beispiel Schule macht.
Wie Ihnen Herr Hecking auf Nachfrage sicher bestätigen wird, muss ich mir nicht vorwerfen lassen, die Justiz und ihre Hilfsorgane grundsätzlich mit Lob zu überhäufen oder mit Samthandschuhen anzufassen. Ich habe in unterschiedlichen Funktionen und nicht zuletzt durch eigene Betroffenheit über viele Jahre feststellen müssen, dass Theorie und Praxis zu dem o.a. zitierten Narrativ in der polizeilichen Realität nicht immer übereinstimmen. Umso wichtiger finde ich daher, dass Beamte wie Herr Hecking als positives Beispiel eine Art Leuchtturmfunktion bilden. Das beschriebene Konfliktmanagement ihres Linzer PI-Leiters ist aber nicht nur dem positiven Image der Polizei förderlich. Herr Hecking hat manchem Mitarbeiter der für solche Fälle zuständigen Kontrollinstanzen viel Arbeit erspart, es ist also eine klassische win .. win Situation für alle Beteiligten.
Ich darf Sie bitten, diese Mail an den Disziplinarvorgesetzten von Herrn Hecking weiterzuleiten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Strack
Der Ton ist es, der die Musik macht. In dem zitierten Gespräch hatte ich zu keiner Zeit das Gefühl, hier müßte ein Untertan vor dem Repräsentanten der Staatsgewalt um sein Recht kämpfen. Auf dem Tisch des Besprechungsraums standen Orangensaft und Mineralwasser bereit und ich durfte zunächst mindestens 10 Minuten lang ohne Unterbrechung meine Beschwerde erläutern und begründen. Herr Hecking wiederholte daraufhin im Endergebnis zwar das, was er mir schon schriftlich mitgeteilt hatte aber - und das war das besondere - er ging auf jedes meiner Argumente ausführlich ein, bat mich aber zugleich, auch die Haltung seiner Beamten zu verstehen und begründete dies Punkt für Punkt.
Man muß sich das mal auf der Zunge zergehenlassen: Ein Leitender Polizeibeamter im Range eines Ersten Polizeithaupkommissars hört aufmersam zu, geht auf jedes Agument ein, beschränkt sich nicht einfach darauf, das Verhalten seiner Bamten zu rechtfertigen, sondern bittet den Beschwerdeführer um Verständnis für die Maßnahmen seiner Mirarbeiter.
Zuhören und die vorgebrachten Argumente ernsthaft prüfen - Solche Chefs hätten die unter Tod einer Polizistin beschriebenen Polizeitbeamtinnen aus München und Berlin ebenfalls gebraucht - mit großer Wahrscheinlichkeit wären beide dann heute noch am Leben!