per E-mail vom 29.03.25:
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen § 29(1) POLG i.V n. §§ 2 POG, 226 BGB sowie gegen das Diskriminierungsverbot von GG und AGG
Vorbemerkung: Der erste Teil dieser E-Mail ist an den Leiter der PI Linz gerichtet. Weiter unten im Text folgt dann die Begründung bezüglich Diskriminierung.
Sehr geehrter Herr .......
Heute Früh um ca. 09:30 Uhr wurde ich von Mitarbeitern ihrer Dienststelle zum Zwecke einer Gefährderansprache aufgesucht. Da ich Besuch hatte, wollte ich die Beamten nicht in die Wohnung lassen und bat darum, das Gespräch auf der Terrasse unmittelbar vor der Haustür zu führen. Anlass für den Besuch war dieses mal nicht eine Anzeige Dritter sondern die von mir versandte Mail vom 24.03.25 (siehe Anlage)
Neben der Verletzung der im Betreff aufgeführten polizeilichen Bestimmungen handelt es sich im vorliegenden Fall um einen eklatanten Verstoß gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB sowie das Diskriminierungsverbot der einschlägigen Vorschriften von GG und AGG
Begründung zum Verstoß gegen polizeirechtliche Vorschriften:
Durch die Formulierung " ...plane ich in dieser Woche" war klar, dass der von Ihren Beamten befürchtete Verstoß gegen die öffentliche Ordnung unmittelbar bevorstehen würde. Abgesehen davon, dass ich in der angekündigten Aktion keinen Anlass für eine Gefährderansprache erkennen kann, ist vor allem der Zeitpunkt des unerbetenen Hausbesuchs nicht nachvollziehbar.
Wenn Ihre Beamten schon der Meinung waren, § 2 POG hätte für sie lediglich die Verbindlichkeit einer empfohlenen Richtgeschwindigkeit, so kann der Sinn einer Gefärderansprache gem. § 29 POLG doch nur darin liegen, die Zielperson rechtzeitig davon abzuhalten, die befürchteten Rechtsverstöße zu begehen. Der schnellste Weg hierzu wäre zweifellos gewesen, einfach auf meine e-mail zu antworten. Durch Anforderung einer entsprechenden Lesebestätigung hätte man kontrollieren können, ob ich diese Antwort rechtzeitig gelesen habe
Statt dessen wartet man bei der PI Linz trotz der unmittelbar bevorstehenden bzw. angekündigten Aktion 5 Tage ab um danach zwei Beamte mit dem Streifenwagen (auf Kosten der Steuerzahler) loszuschicken.
Anders als bei der letzten Gefährderansprache verhielt sich der das Gespräch führende Beamte ausgesprochen unhöflich und rücksichtslos. Als ich fragte, warum man in dieser Angelegenheit nicht die Rückmeldung per E-Mail gewählt habe antwortete er mit einer nur schwer überbietbaren Arroganz, das müsse ich schon ihm überlassen, wie er seine Arbeit zu tun habe. Auch mußte ich ihn wiederholt darum bitten etwas leiser zu sprechen weil der Inhalt des Gesprächs sicher nicht für die Ohren der Nachbarn bestimmt war. Die Tatsache dass ich es abgelehnt hatte, die Beamten in meine Wohnung zu lassen, rechtfertigt in keiner Weise die gewählte Lautstärke der Ansprache.
Unabhängig von der sachlichen oder rechtlichen Einordnung dieses Polizeieinsatzes ist insbesondere die hier praktizierte Rücksichtslosigkeit und Arroganz Ihres Beamten eine Schande und ein Bärendienst am (grundsätzlich berechtigen) Ansehen der Polizei.
Abgesehen von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde werde ich in dieser Causa weitere - auch strafrechtliche - Maßnahmen einleiten und bitte daher um namentliche Benennung des Beamten der das Gespräch in der beschriebenen Weise geführt hat.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren der Antidiskriminierungsstelle,
Ich verweise auf den vorstehend beschriebenen Polizeieinsatz und ergänze:
Begründung zum Verstoß gegen das das Diskriminierungsverbot von GG und AGG:
Zitat aus der inkriminierten Email vom 24.03.25
"Natürlich werde ich sicherstellen dass bei dieser Aktion die einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und selbstverständlich meine Genitalien nicht zu sehen sein werden"
Hätte ich angekündigt ich würde mich in einer zerrissenen Jeans und verdrecktem T-Shirt an einen Baum binden lassen, so hätte niemand darin einen Verstoß gegen rechtliche Vorschriften gesehen. Einzig die Tatsache, dass ich nicht in Alltagskleidung sondern in Damenwäsche am Baum stehe, war unzweifelhaft der Grund für diesen willkürlichen Polizeieinsatz und somit ein eindeutiger Verstoß gegen das zitierte Diskriminierungsverbot bezüglich meiner sexuellen Orientierung.
Aus diesem Grund bitte ich um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung wegen Verstoß gegen einschlägige Bestimmungen des Diskriminierungsverbots.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Strack
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Über den weiteren Gang des Verfahrens werde ich an dieser Stelle ausführlich berichten