Ein Veröffentlichung von Elfriede Kleß: Das Konstanzer Patriziergeschlecht »in der Bünd« in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 108. Jg. 1990, S. 13–67
Inhalt
Einführung
Unter den zahlreichen Veröffentlichungen zur Konstanzer Geschichte sucht man vergeblich nach einer umfassenden Bearbeitung des Patriziats. So fehlt auch eine eingehende Darstellung der Familie »in der Bünd«, deren Vertreter in den für Konstanz so entscheidenden Jahren des 14. Jahrhunderts als Reichsvögte, Bürgermeister oder Ratsherren die Geschicke der Stadt wesentlich mitbestimmten. Das überrascht um so mehr, als es für die Beurteilung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse jener Zeit durchaus von Bedeutung ist, die genealogischen Zusammenhänge innerhalb des Patriziats zu kennen.
In der bisherigen Literatur beschäftigten sich nur wenige mit diesem Geschlecht. Eine reine Aufzählung der ihm namentlich bekannten in der Bünd gab Kindler von Knobloch im 1898 erschienenen 1. Band des Oberbadischen Geschlechterbuches {Fußnote 1}. Allerdings fehlen die Quellenangaben, so daß das Übernehmen sonst nicht belegter Personen oder Daten ungesichert bleibt. Im Rahmen seiner unveröffentlichten Staatsexamensarbeit »Das Konstanzer Patriziat von 1150-1300« ging Koch auf das Geschlecht »in der Bünd« ein {Fußnote 2}. Er unternahm sogar den Versuch, eine Stammtafel aufzustellen. Da viele Urkunden unberücksichtigt blieben, mußte Koch im Hinblick auf die Genealogie zu Fehlschlüssen kommen. Ähnliches gilt auch für das Register des Werkes »Grundeigentumsverhältnisse und Bürgerrecht im mittelalterlichen Konstanz« von Beyerle {3}. Er faßte zwar alle in seinem Buch berücksichtigten und urkundlich belegten »in der Bünd« zusammen, ordnete jedoch einige Personen und Daten falsch zu. Unter gleichen Mängeln leidet das Einreihen der »in der Bünd« in den Registern der Bände VI und VII des Thurgauischen Urkundenbuches {4}, wie ein Vergleich mit den hier vorgelegten Ergebnissen zeigt.
Ein Problem bei allen genealogischen Untersuchungen für diese Epoche ist die Tatsache, daß, abgesehen von nur selten erhaltenen Testamenten, viele überlieferte Quellen, wie z.B. Ratslisten, Steuer- oder Lehenbücher, zwar objektive historische Zeugnisse darstellen, aber kaum einmal die verwandtschaftlichen Beziehungen der genannten Personen erkennen lassen. Dazu kommt, daß die vielfach unpräzisen und von ihrer heutigen Bedeutung abweichenden Verwandtschaftsbezeichnungen oft keine eindeutige genealogische Zuordnung gestatten. Bedenkt man dann noch die überaus geringe Zahl urkundlich überlieferter Eheschließungen und Verwitwungen, die nur ausnahmsweise belegten Wiederverheiratungen oder die kaum vorhandenen Angaben über Töchter, so erscheint es außerordentlich schwierig, das verwickelte Verwandtschaftsgeflecht eines spätmittelalterlichen Patriziergeschlechtes zu entwirren. In unserem Fall trugen auch Siegelvergleiche wenig zur Klärung bei. In Zweifelsfällen fehlten entweder die Siegel, oder aber der Zeitraum zwischen zwei Dokumenten war so groß, daß auch mit einer Siegeländerung gerechnet werde konnte.
Trotz allem ist es jedoch mit der vorliegenden Untersuchung gelungen, bei den in der Bünd klare Abstammungslinien herauszuarbeiten. Mit einiger Sicherheit lassen sich drei Familiengruppen unterscheiden, die im folgenden mit A, B und C bezeichnet sind. Ihre einzelnen Mitglieder werden durchlaufend nummeriert und nacheinander besprochen. Eine Stammtafel für jede Familiengruppe soll dabei die Übersicht erleichtern; die zu den einzelnen Namen gestellten Jahreszahlen geben den Zeitraum an, innerhalb dessen die betreffende Person belegt ist.
Herkunft
Die Herkunft der in der Bünd läßt sich nicht eindeutig abklären; doch sprechen einige Befunde dafür, daß das Geschlecht eine Zweiglinie der Herren von Zezikoven war, deren Stammsitz oberhalb der Ortschaft Zezikon bei Affeltrangen (Thurgau) lag. Schon Kindler von Knobloch betonte die Wappengleichheit beider Geschlechter {5}; außerdem hatten die in der Bünd Besitzungen bei Zezikon, und schließlich fällt die gleiche Stellung als Ministerialen der Herren von Toggenburg auf.
1. Wappengleichheit: Die Wappenrolle von Zürich, um die Mitte des 14. Jahrhunderts angelegt und im Original im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich ausgestellt, zeigt unter der Nr. 422 {6} das Wappen derer von Zezikoven: in Rot, aus goldenem Dreiberg wachsend, ein grüner Zweig mit drei silbernen Blüten in goldenen Kelchen; als Helmzier zwei Büffelhörner, außen mit je drei silbernen Blüten besetzt. Die Konstanzer Wappenrolle der Geschlechtergesellschaft zur Katz von 1547 bringt an 28. Stelle das gleiche Wappen für die in der Bünd {7}. Hier ist die Helmzier nur noch ergänzt durch eine zwischen den Büffelhörnern befindliche Büste einer rot gekleideten Jungfrau mit goldenem Haar und hermelinverbrämter Mütze.
2. Landbesitz: Die Urkunde, in der zum ersten Mal von einem Konstanzer Bürger in der Bünd gesprochen wird, belegt, daß er, Hugo in der Bünd, Liegenschaften in der Nähe des Stammsitzes der Herren von Zezikoven, und zwar in Langnau bei Märwil, Gemeinde Affeltrangen, besaß {8}. Dieses Gelände hatte Hugo um 1189 und erneut im Jahre 1210 dem Kloster St. Johann im Thurtal übertragen, jedoch als Zinsgut zurückerhalten. - Aus einer Urkunde von 1394 ist zu ersehen, daß Ulrich in der Bünd aus Konstanz ein Gut im »Bann von Zezikon«, genannt »Eberharts Gut«, verliehen hatte {9}. Auch diese Tatsache weist auf Verbindungen des Geschlechtes zu Zezikon hin. Der Name »Eberharts Gut« kann möglicherweise ebenfalls als Indiz für einen Zusammenhang mit den Herren von Zezikoven gelten, denn der Name Eppo = Eberhard war in dieser Adelsfamilie beliebt {10}.
3. Ministerialenamt: Das Geschlecht von Zezikoven ist ab 1205 urkundlich belegt {11}. Der Name »in der Bünd« taucht erstmals in einer Urkunde vom Jahre 1210 auf {8}. Aus dieser Zeit ist uns einerseits der aus der Minnesänger-Literatur bekannte Ulrich von Zatzikhoven überliefert, andererseits »miles Hugo dictus de Biunde«. Beide waren Ministerialen der Herren von Toggenburg {8, 12}. Nach Pupikofer soll Ulrich von Zatzikhoven am 3. Kreuzzug der 1189 begann, teilgenommen haben {12}. Auch Hugo in der Bünd hatte mit Kaiser Friedrich I. diesen Kreuzzug angetreten, wie aus der Urkunde von 1210 hervorgeht. Vielleicht trennten sich ihre Wege nach der Rückkehr aus fernen Landen. Während Ulrich 1214 die Pfarrpfründe von Lommis verliehen wurde - »Capellanus V̊lricus de Cecinchouin plebanus Lomeissae« nennt ihn die Urkunde {13} -, lebte Ritter Hugo bereits als Bürger in Konstanz.
Einen direkten Beweis, der die Annahme bestätigt, daß die beiden Geschlechter wirklich gleichen Stammes sind, gibt es allerdings nicht.
Es ist kaum anzunehmen, daß sich Hugo und seine Vorfahren schon »in der Bünd« nannten, als sie noch als Ministerialen der Herren von Toggenburg im Thurgau lebten. Ein ritterlicher Stammsitz dieses Namens ist nämlich völlig unbekannt. Beyerle {14} vermutete vielmehr, daß sich die Bezeichnung für diese Familie von ihrem Konstanzer Wohnsitz herleitet. Danach soll sich Ritter Hugo, als er Bürger der Stadt wurde, nicht im engen Marktbereich sondern außerhalb der ältesten Mauern niedergelassen haben, und zwar »in der Bünde« (Biunde, Baint), wie man damals ganz allgemein die durch Zäune oder Hecken geschützten Feldgrundstücke vor einem Ort nannte {15}. Diese Bezeichnung hat sich in alten Flur- und Straßennamen der Umgebung erhalten: Bündtgasse in Allmannsdorf, Untere und Obere Bündt in Wallhausen, Im Bündt in Kaltbrunn oder Bündtstraße und Bündtweg in Kreuzlingen. Die Bünde von Konstanz haben wir zwischen der südlichen Stadtmauer und dem ehemaligen Dorf Stadelhofen zu suchen. Sie umfaßte auch das Gebiet der heutigen Neugasse, welches, wie eine Urkunde von 1252 belegt {16}, Heinrich in der Bünd gehörte.
Wie nicht anders zu erwarten, wechselte die Schreibweise des Namens in der Bünd im Laufe der Zeit. In den ältesten lateinischen Urkunden lesen wir de Biunde, de Punde oder de Búnthe, später finden wir ussir der Bůnde oder uz der Biunde und schließlich in der Búnde, Biúnde, Piunde, Byunde, Biúnt, Búndt, Pundt. Am häufigsten jedoch begegnet uns die Form »in der Búnd«, so auch in der Umschrift der erhaltenen Siegel.
Später, als sich die Familie immer mehr verzweigte, tauchten Beinamen auf, die damals sicher deshalb gegeben wurden, um Träger gleichen Namens unterscheiden zu können. Namenszusätze waren Stirn, Kotz, am Rin oder Mock. Eine besondere Bedeutung erlangte der Zweig mit dem Beinamen Rüll. Bei der Darstellung von Familiengruppe A wird näher darauf eingegangen werden.
Die im Geschlecht »in der Bünd« geführten sechs Siegeltypen
Auf der Seite "Siegel" in dieser Internet-Veröffentlichung sind alle sechs Siegeltypen abgebildet.
Die Namensträger
Familiengruppe A
A1 Hugo
Ritter Hugo, »vulgo dictus de Biunde«, begegnet uns erstmals in einer Urkunde vom 8.4.1210 {17}. Er wird hier bereits als Bürger von Konstanz bezeichnet. Wie schon in der Einleitung dargelegt, bestätigte er in diesem Vertrag - auch im Namen seiner Söhne - die Übergabe von einer Hube Land an das Kloster St. Johann im Thurtal. Hugo hatte nämlich, wie dem Schriftstück zu entnehmen ist, als Ministeriale des Herrn Diethelm von Toggenburg vor dem Aufbruch zum Kreuzzug von 1189 diese Schenkung zu seiner und seiner Eltern Seelenheil vorgenommen die Liegenschaften jedoch als erbliches Zinsgut zurückerhalten. Wenn er kinderlos stürbe, so war festgelegt worden sollten die Ländereien an das Kloster zurückfallen. - Aus alldem ist zu schließen, daß Ritter Hugo um 1170 oder auch schon etwas früher geboren worden sein dürfte, seine Kinder jedoch erst nach 1189 geboren worden sind. Von Hugos Frau ist uns nichts überliefert.
In einem Vertrag vom 31.1.1221 {18} zwischen dem Bischof von Konstanz und Graf Diethelm d. J. von Toggenburg trat Hugo als Zeuge auf, ein weiterer Hinweis auf die engen Beziehungen der in der Bünd zum Hause Toggenburg.
Ein letztes Mal wird Hugo schließlich am 31.1.1227 {19} in einem Grundstücksvertrag des Stiftes Kreuzlingen genannt, ebenfalls als Zeuge. Er könnte um diese Zeit 50 bis 60 Jahre alt gewesen sein, so daß wir nicht unbedingt anzunehmen brauchen, einer der Söhne, die damals über 30 Jahre alt waren, sei der Unterzeichner gewesen.
A2 Heinrich
Heinrich gehört zu den bekanntesten Personen der mittelalterlichen Stadtgeschichte. Gemäß einer Urkunde vom 18.6.1252 {20} teilte er seinen außerhalb der Stadtmauern gelegenen Obstgarten mit Zustimmung des Rats in einzelne Parzellen auf und vergab sie als Erblehen gegen Geldzins. Zur Erschließung des Gebietes wurde in der Mitte eine »neue Gasse« angelegt. Dieses Rechtsgeschäft ist beispielhaft für die Erweiterung einer mittelalterlichen Stadt geworden, indem ein Bürger Grund und Boden, der ihm als freies Eigentum gehörte, durch Einrichtung von Erblehen als Bauland nutzbar machte. Der Vorgang ist deshalb auch vielfach beschrieben worden, so von Gothein {21}, Beyerle {22} u. a. Eine der neuen Parzellen erwarb am 15.2.1254 {23} das Kloster Salem.
Das von Heinrich erschlossene Gelände liegt zwischen der jetzigen Bodanstraße und Oberen Augustinergasse einerseits und zwischen den südlichen Teilen der Hussen- und Rosgartenstraße andererseits. Noch heute trägt die durch das Gebiet verlaufende Straße den Namen »Neugasse«.
Heinrich gehörte der zweiten oder, des großen zeitlichen Abstands zu Hugo (A1) wegen, wohl eher der dritten Generation dieses Konstanzer Geschlechtes an. Eine genauere Zuordnung ist nicht möglich, da keine weiteren Urkunden über ihn vorliegen. Auch sonst geben die beiden erhaltenen Unterlagen keine näheren Aufschlüsse über die Person Heinrichs; sicher ist nur, daß er »Bürger« genannt wird, nicht »Ministeriale«.
Ein Dokument vom 13.9.1244 nennt einen H. miles de Bunthe dictus Tumbe (d. h. der Junge, Unerfahrene) als Bürge in einem Vergleich zwischen dem Ritter Konrad von Schmaleneck und dem Kloster Kreuzlingen {24}. Mit diesem »miles« könnte Heinrich (A2) gemeint sein.
Die Vermutung Beyerles {25}, daß Heinrich (A2) mit dem von 1280-1313 in den Quellen belegten Heinrich (A4) identisch sei, ist der großen Nachrichtenlücke wegen wenig wahrscheinlich. Eher ist anzunehmen, daß letzterer zusammen mit seinem Bruder Hugo (A3) einer jüngeren Generation angehörte, daß die beiden vielleicht Söhne des oben genannten Heinrich (A2) waren.
A3 Hugo
Hugo lieh 1285 {26} zwei Hofstätten aus, die außerhalb der Stadtmauern lagen, und zwar an der Morderwiese. Diese Morderwiese grenzte an das Neugassenviertel {27}, also an die von Heinrich (A2) 1252 verliehenen Grundstücke. Es ist daher denkbar, daß Hugo Erbe dieser Liegenschaften war und wir deshalb in ihm einen Sohn Heinrichs (A2) sehen könnten. Er hatte einen Bruder Heinrich (A4), mit dem er zwischen 1285 und 1290 in mehreren Quellen zusammen genannt wird {28}.
Hugo besaß ein Haus »auf den Platten« (der heutigen Wessenbergstraße); denn nach einer Urkunde von 1282 {29} wurden ihm, »siner wirtin und sinen kindern die hofstatt an sinem huse« als Erbzinslehen gegeben. - 1294 {30} bestätigte ihm und anderen Konstanzern Lutold von Regensberg verschiedenen Lehensbesitz, so auch in Hohentengen. - Zu Erblehen gab Hugo 1294 {31} ein Haus mit Hofstätte »an dem Graben«.
Im Lauf seines Lebens bekleidete Hugo verschiedene angesehene Ämter. Urkunden von 1278 {32}, 1285 {26} und 1288 {33} weisen ihn als Mitglied des Rates aus. 1290 wirkten »her Hug in der Búnde und her Hainrich sin brůder« als Salmannen für das Kloster Salem {34}. Als Zeuge fungierte Hugo beim Kauf sanktgallischer (1289) {35} und bischöflicher (1290) {36} Lehen durch das Kloster Salem. 1295 vermittelte er in einer Streitigkeit zwischen dem Abt von Kreuzlingen und einem Überlinger Bürger {37}. 1296 {38} und 1297 {39} finden wir ihn als Pfleger des Barfüßerklosters erwähnt.
Daß - nach 100 Jahren - die in der Bünd noch Beziehungen zum Haus Toggenburg hatten, geht aus einer Urkunde vom 20.5.1288 {40} hervor. Graf Friedrich von Toggenburg übertrug das Eigentumsrecht eines seiner Güter dem Armenspital zu Konstanz; Hugo und Heinrich (A4) traten dabei als Zeugen auf und außerdem noch Ulrich von Heidelberg, der in anderem Zusammenhang (siehe Conrad A5) von Bedeutung sein wird.
Das wohl letzte Lebenszeichen Hugos liegt uns in einer undatierten Urkunde vor, die nach Marmor aus der Zeit um 1300 stammen soll {41}. Hugo bat damals bei einem Chorherrn von St. Thoma in Straßburg um Verlängerung der Zahlungsfrist für mehrere Konstanzer Bürger. - Für die folgenden Jahre finden sich keine Zeugnisse mehr. Es fällt vielmehr auf, daß sein Bruder Heinrich (A4) nun zusammen mit einem Conrad (A5) erscheint, vielleicht einem Sohn Hugos. Wir können also annehmen, daß Hugo um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert verstarb {42}.
Erst nach einem Vierteljahrhundert taucht in den Quellen wieder ein Hugo auf, der sich bis 1349 verfolgen läßt. Sollte damit wirklich Hugo (A3) gemeint sein, wie Bechtold {42} schreibt, dann wäre Hugo (A3) noch mit 90 oder mehr Jahren als Salmann tätig gewesen. Es ist jedoch mit Sicherheit anzunehmen, daß es sich bei dem zwischen 1323 und 1349 belegten Hugo um eine andere Person handelt, nämlich um Hug (B1).
Ursprünglich besaß Hugo kein eigenes Siegel, denn in dem Lehensvertrag vom 2.9.1294 {31} bat er den Rat, weil »ich niht aigens insigels han, ... das si ir stat insigel geben an disen gegenwurtigen brief«. Erst in einer Urkunde vom 8.12.1295 {43} - Hugo trat damals als Schiedsmann auf - siegelte er selbst. Sein Rundsiegel, 42 mm, zeigt seinem Wappen entsprechend im Schild den dreigeteilten Blütenzweig auf einem Dreiberg und trägt die Umschrift:
+ S' HVGONIS IN DER BVNDE
A4 Heinrich
In einer bischöflichen Urkunde vom 14.3.1280 {44} finden wir die erste Erwähnung von Heinrich. Er wird darin als Zeuge genannt.
Heinrich mag jünger als sein Bruder Hugo (A3) gewesen sein, da er in Quellen, in denen beide Brüder auftreten, stets an zweiter Stelle erscheint, so z.B. 1285 {45} bei der Verleihung zweier Hofstätten oder 1288 {46} als Zeuge einer Stiftung des Grafen Friedrich von Toggenburg, wie unter Hugo (A3) bereits erwähnt. Offensichtlich überlebte Heinrich seinen Bruder, der wohl um 1300 starb, um etwa 15 Jahre. 1313 amtierte Heinrich noch als Spitalpfleger {47}; 1315 war nach Kindler von Knobloch seine Frau Adelheid Witwe {48}. Dieser Autor nennt auch drei Töchter: Agnes (A6), Clara (A7) und Agnes (A8).
Wie Hugo (A3) war Heinrich Ratsmitglied; als solcher wird er 1285 {45}, 1294 {49} und im August und September 1300 {50} genannt sowie, zusammen mit Conrad (A5), im März 1300 {51}. Seine angesehene Stellung macht auch eine Züricher Urkunde von 1295 {52} deutlich, in der er nach dem Grafen Friedrich d. Ä. von Toggenburg und einem Kleriker an dritter Stelle als Zeuge unterzeichnete.
Gemeinsam mit Hugo (A3) war Heinrich als Salmann für das Kloster Salem tätig (1290) {53}. Die Beziehung zu Salem blieb auch nach dem Ausscheiden des Bruders erhalten. 1299 {54} und 1307 {55} trat Heinrich - zusammen mit Conrad (A5) - als Zeuge in Prozessen des Klosters auf. Auch 1308 ist ein »H.« in der Bünd als Salmann belegt. Diese Nennung ist sicher auf Heinrich zu beziehen und nicht auf Hugo (A3), wie Beyerle annimmt {56}. Noch 1312 {57} fungierte Heinrich als Zeuge bei einem Rechtsgeschäft des Abtes zu Salem.
Darüber hinaus amtete Heinrich als Bürge für das Franziskanerkloster (1306) {58} und, belegt durch Urkunden aus den Jahren 1300 {50}, 1308 {59}, 1309 {60}, 1310 {61}, 1311 {62} und 1313 {63}, als Pfleger des Heiliggeistspitals zu Konstanz.
A5 Conrad
Conrad gehörte wohl nicht mehr der Generation der Brüder Hugo (A3) und Heinrich (A4) an. Vergleicht man deren Zeugnisse, so fällt auf, daß in einigen zunächst Hugo (A3) und Heinrich (A4) gemeinsam auftreten und daß erst, als Hugo (A3) nicht mehr erscheint, vielleicht gestorben war, Conrad dessen Platz einnimmt. In den beiden Urkunden von 1299 {64} und 1300 {65}, in denen er zusammen mit Heinrich genannt wird, steht er an zweiter Stelle. Es ist auch nie eine verwandtschaftliche Beziehung angegeben. So könnte man Conrad eher Hugo (A3) als Sohn zuordnen.
Conrads Ehefrau war Elisabeth von Heidelberg. Auf der einzigen erhaltenen Seite eines Jahrzeitbuches des Stiftes St. Stephan aus dem 14. Jahrhundert, dessen Eintragungen bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen, finden wir nämlich unter »Oktav nach Johannes« (dem Evangelisten), also dem 3. Januar, den Vermerk: »Elisabeth de Haidelberg uxor Cůnr in der Búnd« {66}. Bei Elisabeths Ehemann muß es sich tatsächlich um Conrad (A5) handeln und nicht etwa um einen der beiden anderen Träger dieses Namens, die ebenfalls für das 14. Jahrhundert nachgewiesen sind {67}.
Auch die Tatsache, daß ein Sohn Conrads »Ulrich« hieß, kann als weiterer Hinweis auf eine Ehe Conrads (A5) mit Elisabeth gelten. Der Name kommt im Geschlecht derer von Heidelberg vor. Ritter Ulrich von Heidelberg, »ministerialis ecclesie Constantiensis«, könnte sogar der Vater von Elisabeth gewesen sein {68}. Wir finden Ulrich von Heidelberg in einer Urkunde des Grafen Friedrich von Toggenburg zusammen mit den Brüdern Hugo (A3) und Heinrich (A4) in der Bünd {69}.
Der Stammsitz der Familie von Heidelberg, von dem heute nur noch Mauerreste zu erkennen sind, lag wenige Kilometer nördlich von Bischofszell. Die Herren von Heidelberg, die zwischen 1176 und 1450 in Quellen genannt werden, erwarben sich neben ihren eigenen Besitzungen nach und nach zahlreiche Lehen, die sie vor allem dem Kloster St. Gallen und dem Hochstift Konstanz verdankten {68}.
Außer dem Sohn Ulrich (A12), der 1331 {70} zusammen mit seinem Vater erstmals namentlich erwähnt wird, besaß Conrad noch weitere Kinder. Im Friedens- und Sühnevertrag von 1325 zwischen den Städten Konstanz und Schaffhausen werden Conrad »und sine sune« genannt {71}. Die Söhne müßten damals also schon volljährig gewesen sein. Für den Sohn Conrad (A16) scheint dies bereits 1321 der Fall gewesen zu sein, da der Vater Conrad schon zu jenem Zeitpunkt den Namenszusatz »Senior« trug {72}. Wir dürfen demnach vermuten, daß Conrads Kinder um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert geboren wurden.
Insgesamt sind sieben Kinder von Conrad bekannt. Sie werden gemeinsam in einer Urkunde von 1360 erwähnt {73}, aus der hervorgeht, daß Heinrich (A10) seinen Geschwistern Johannes (A11), Ulrich (A12), Conrad (A16), Sophie (A13), Elisabeth (A14) und Agnes (A15) Liegenschaften vererben wollte {74}. Die Reihe der Namen sagt wohl nichts über die Altersfolge der Geschwister aus. Johannes (A11), der Priester, der in der Urkunde sogar mit »Herr« angeführt wird, steht an erster Stelle. Ulrich (A12) folgt wohl deshalb, weil er in der Stadt eine einflußreiche Stellung innehatte.
Nur aus einer Urkunde (1301) erfahren wir etwas über Conrads Grundbesitz. Darin wird sein Garten, der in der Nähe des Schottenklosters lag, erwähnt {75}.
Conrad gehörte sicherlich zu den besonders angesehenen Männern der damaligen Bürgerschaft, denn zwischen 1299 und 1333 finden wir seinen Namen in zahlreichen Schriftstücken: Für 1300 {65} ist er als Ratsmitglied belegt. In bischöflichen Gerichtsdokumenten wird er 1309 {76}, 1311 {77}, 1317 {78} und 1326 {79} genannt. 1325 {80} bürgte er mit anderen Konstanzern für Bischof Rudolf III. Quellen des Klosters Reichenau erwähnen ihn 1320 {81} und 1323 {82}. - In zahlreichen Rechtsgeschäften trat Conrad zwischen 1299 und 1329 als Zeuge auf {83}, wobei der Vertrag vom 21.7.1326 {84} über einen Gütertausch zwischen dem Bischof und dessen Ministerialen Conrad von Heidelberg besondere Erwähnung verdient, ist er doch als weiterer Hinweis auf die Beziehung der in der Bünd zu diesem Adelsgeschlecht anzusehen. Der Beleg von 1329 {85} zeigt wieder die Verbindung zum Haus Toggenburg.
Für den Zeitraum von 1316 bis 1331 wird Conrad häufig als Pfleger des Heiliggeistspitals {86} und 1322 {87} auch des niederen Spitals angeführt. - Daß die Schaffhauser Bürger in dem schon erwähnten Friedens- und Sühnevertrag von 1325 Conrad und seine Söhne dazu erwählten, Geschädigte vor dem Obmann und den Schiedsleuten zu vertreten, spricht ebenfalls für seinen guten Ruf.
Mehrfach war Conrad auch als Salmann tätig, so um 1300 {88}, 1321 {89} und 1326 {90} für Bürgerinnen, 1331 {91} zusammen mit seinem Sohn Ulrich (A12) für das Kloster Rottenmünster und 1318 {92} und 1329 {93} für das Kloster Salem. Diesen letzten Vertrag scheint Conrad nicht fristgerecht erfüllt zu haben, denn das Kloster erhob Klage vor dem Landgericht der Grafschaft Heiligenberg und erreichte 1333 {94}, endlich in die vollen Nutzungsrechte an dem 1329 gekauften Konstanzer Haus eingeführt zu werden. Der wohlwollende Ton des Urteils weist gleichfalls auf die besondere gesellschaftliche Stellung Conrads hin.
Conrads Siegel sind uns an drei Urkunden erhalten {95}. Das erste von 1319 und 1320 hat einen Durchmesser von 38 mm, das zweite von 1329 einen von 36 mm. Beide zeigen im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschriften lauten:
1.) + S. CVNR. IN DER BVND CIVIS 9STANC
2. ) + S. CVNR. DCI IN DER BVND CIV. 9ST
A6 Agnes
Zwei Schwestern Agnes werden für 1315 als Töchter Heinrichs (A4) erwähnt. Wahrscheinlich bezieht sich eine undatierte Urkunde, die wohl aus der Mitte des 14. Jahrhunderts stammt und eine Klosterfrau Agnes in der Bünd nennt, auf eine der beiden {96}. Schwester Agnes, die im Kloster St. Katharinental bei Diessenhofen lebte, hatte einen jährlichen Zins von Gütern zu Willisdorf gekauft. Er sollte ihr Leibgeding sein und nach ihrem Tod als Jahrzeitgabe dienen. - Im Totenrodel des Klosters werden beide Agnes in der Bünd aufgeführt {97}.
A7 Clara
Aus dem Kloster St. Katharinental bei Diessenhofen liegt eine Urkunde von 1342 vor, die Clara in der Bünd als Priorin nennt. Sie könnte mit jener Clara identisch sein, die für das Jahr 1315 als Tochter Heinrichs (A4) angegeben ist {98}. Ihr Name erscheint ebenfalls im Totenrodel des Klosters {97}.
A8 Agnes
Siehe unter »A6 Agnes«.
A9 Hugo
Urkunden von 1359 und 1361 erwähnen die beiden Chorherren Hugo und Johannes in der Bünd {99}. Humpert bezeichnet sie als Brüder {100}. Das wird jedoch in den genannten Belegen nicht ausgesagt. Weitere Quellen gibt Humpert nicht an. Hugo ist also nicht sicher innerhalb des Geschlechtes einzuordnen. Sein Vorname spräche dafür, ein Sohn Conrads zu sein, allerdings fehlt er im Testament von 1360 {101}.
Hugo studierte 1319 an der Universität Bologna {102}. Er wirkte mindestens ab 1335 als Kanoniker an St. Stephan {103}. Obwohl er noch keine Pfründe besaß, bewohnte er in dieser Eigenschaft 1359 nahe der Stephanskirche ein Haus, das diesem Stift gehörte. Das angrenzende Kanonikatsgebäude hatte Johannes in der Bünd (A11) inne {99}. Nach einem Beleg von 1357 besaß Hugo einen Weingarten im Hard bei Allmannsdorf {103}. In einem Prozeß zwischen der Abtei Petershausen und dem Konstanzer Bischof trat Hugo 1360 als Zeuge auf {104}. 1361 wird er letztmals als Chorherr von St. Stephan genannt {105}. Eine Urkunde vom 25.4.1363 erwähnt ihn, den früheren Inhaber der Pfarrkirche von Horn, als verstorben {106}.
A10 Heinrich
Dank einiger umfangreicher Urkunden sind wir über die Verwandtschafts- und Vermögensverhältnisse Heinrichs gut unterrichtet.
Eine Bürgschaftsurkunde des Grafen Konrad von Fürstenberg vom 20.12.1354 {107} weist ihn nämlich als Bruder des Vogts Ulrich (A12) aus und somit als Sohn Conrads (A5) {108}. 1353 bürgen die beiden Brüder Ulrich (A12) und Heinrich gemeinsam für ihren Verwandten Johann von Heidelberg {109}.
1351 {110} setzte Heinrich, der hier als der »ehrbare Knecht in der Bünd« (= Edelknecht) bezeichnet wird, für seine Frau Elsbeth die 120 Mark Silber Heiratsgut in die Ehe gebracht hatte, Besitzungen als Pfand, und zwar einen Hof mit Haus, Torkel, Weingarten und Hofreite, einen Weingarten am »Horn« und einen »Im Tal«, alle in Steckborn gelegen, sowie den Korn- und Weinzehnten dieses Ortes. (In Schriftstücken, die aus den Jahren 1346 {111}, 1376 {112} und 1380 {113} erhalten sind, werden die Liegenschaften ebenfalls erwähnt.) Außerdem wurden noch Güter zu Reichenau und Wollmatingen widerlegt. - Daß es sich bei diesem »in der Bünd« wirklich um Heinrich (A10) handelt, geht aus einer Urkunde von 1361 {114} hervor; darauf wird später noch einzugehen sein.
Der Weingarten am »Horn« wurde 1357 mit Zustimmung von Frau Elsbeth verkauft {115}.
Sie scheint dann vor November 1360 verstorben zu sein, denn zu dieser Zeit {116} setzte Heinrich seine Brüder Johannes (A11), Ulrich (A13) und Conrad (A16), genannt Rüll {117}, sowie seine Schwestern Sophie (A13), Elisabeth (A14) und Agnes (A15) als Erben seiner Besitzungen ein; es sind Güter in Steckborn, auf der Reichenau und in Konstanz und die Badstube im Tümpfel in Konstanz. Schon ein halbes Jahr später sehen wir Heinrich jedoch ein weiteres Mal verheiratet, und zwar mit Ursula {114} nach dem Oberbadischen Geschlechterbuch soll es Ursula Hundpiß gewesen sein {118}. Er verpfändete diesmal für das von ihr eingebrachte Heiratsgut von 180 Pfund Konstanzer Münze dieselben Güter, die er schon als Edelknecht seiner damaligen Frau Elsbeth widerlegt hatte, allerdings ohne den Weingarten am »Horn«, der ja 1357 verkauft worden war.
Erst aus der Besitzgleichheit in den beiden Widerlegungsdokumenten von 1351 und 1361 ist zu schließen, daß es sich bei dem oben genannten Edelknecht tatsächlich um Heinrich (A10) handelt.
In der Urkunde von 1361 wurde außerdem festgelegt, daß im Falle von Heinrichs Tod seine ihn überlebende Frau Ursula die Güter weiter nutzen dürfe, bis seine Erben dieselben mit 180 Pfund Konstanzer Münze ausgelöst hätten.
Eine Quelle von 1366 führt Heinrich als Vermittler im Streit um den Zehnten eines Ackers an; das Dokument trägt das gleiche Siegel wie die oben erwähnte Urkunde von 1354 {119}. - Nach dem Oberbadischen Geschlechterbuch starb Heinrich vor seiner Frau Ursula Hundpiß (sie heiratete später Conrad Schwarz); hier werden unter 1382 zwei Töchter, Ursula und Anna, als Klosterfrauen von St. Peter in Konstanz erwähnt {118}.
Einige Nennungen aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind nicht eindeutig auf Heinrich (A10) zu beziehen: So wird 1363 ein Heinrich in der Bünd als Vogt des Hans Septz genannt {120}. - An einem Schriftstück von 1367 ist das Siegel nur noch fragmentarisch erhalten und läßt sich nicht mehr sicher zuordnen. Hier geht es um die Übergabe eines Knechts und seiner Familie durch Heinrich in der Bünd an das Kloster Petershausen. Diese Personen, Leibeigene des Klosters Reichenau, wurden nach ihrer Herrschaft ebenfalls »in der Bünd« genannt, ein damals durchaus üblicher Brauch {121}. - Eine weitere Urkunde von 1367 über die Laisierung einer Ordensfrau aus dem Kloster Münsterlingen erwähnt einen Heinrich in der Bünd als Zeugen {122}.
Sein Siegel {123}, rund, 32 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig auf einem Dreiberg und trägt die Umschrift
+ S' HAINR' DCI IN DER BVND
A11 Johannes
Johannes, ein weiterer Sohn Conrads (A5) {124}, studierte sechs Jahre lang kanonisches Recht in Padua {125}. 1326 wurde er Kanoniker am Stift St. Stephan {124}. Noch 1359 {126} bewohnte er als solcher ein dem Stift gehörendes Haus nahe der Kirche. - Obwohl er nicht zum Priester geweiht worden war, ließ er sich die Pfarrkirchen zu Mülheim, Würmlingen und Ermatingen übertragen {127}. Nach Aufgabe dieser Kirchen {128} und offenbar nach seiner Weihe wählte ihn das Kapitel von St. Stephan zum Leutpriester {129}; diese Wahl wurde vom Konstanzer Bischof am 29.7.1365 bestätigt {130}.
Während der Machtkämpfe zwischen Bischof Heinrich III. von Brandis und der Bürgerschaft von Konstanz beauftragte ihn 369 Papst Urban V., den Bischof und seine Anhänger zu exkommunizieren {131}. In diesem Zusammenhang strengte Heinrich III. in Mainz einen Prozeß gegen Johannes in der Bünd und die Stadt an der sich jahrelang hinzog. Johannes wandte sich mit einer Appellation nach Avignon {132}; aber erst 1372 wurde durch Vermittlung Kaiser Karls IV. das Verfahren gegen die Stadt und gegen Johannes eingestellt, der zu dieser Zeit allerdings schon tot war {133}. - Am 13.3.1370 taucht sein Name letztmalig in einem Kaufvertrag auf {134}; am 11.1.1371 wurde bereits die Wahl des Nachfolgers an St. Stephan bestätigt {135}.
Johannes' Siegel ist uns an einem Vertrag vom 23.8.1364 erhalten {136}. (Tausch von Rechten mit dem Kloster Kreuzlingen, der wenig später vom Bischof bestätigt wurde {137}). Es ist von spitzovaler Form, 31/45 mm zeigt über dem Schild mit dem dreigeteilten Blütenzweig einen stehenden Geistlichen mit Stab oder Zweig in gerautetem Feld und trägt die Umschrift:
+ S' JOHIS IN DER BVND PLBI ECCE SCI STEPHANI
A12 Ulrich
Unter Ulrich erreichte das Geschlecht in der Bünd seinen Höhepunkt an Ansehen und politischem Einfluß. Über 60 Quellenbelege weisen darauf hin.
Ulrich war nach einer Urkunde von 1331 {138} ein Sohn Conrads (A5). Wie oben unter Conrad (A5) erwähnt {70} erwähnt, wurde er um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert geboren. Ulrichs Ehefrau ist uns unbekannt. Mehrere Quellen nennen in zusammen mit Söhnen bzw. einer Tochter, wodurch uns folgende Nachkommen überliefert sind: Johannes (A20) {139}, Conrad (A19) {140}, Elisabeth (A21) {141}, Heinrich (A22) {142} und Hugo (A23) {143}. Eine weitere Tochter hieß Sophie (A24). Das belegt eine Urkunde aus dem Jahre 1381 {144}. In dieser Urkunde wird Ulrich als der verstorbene Schwäher (sweher = Schwiegervater) {145} des Heinrich Blarer bezeichnet, der mit Sophie verheiratet war {146}. - Ulrich starb hochbetagt zwischen dem 23.1.1375 und dem 31.8.1376 {147}.
Wie schon der Eintrag von Ulrichs Vater Conrad (A5) und dessen Ehefrau Elisabeth von Heidelberg im Jahrzeitbuch von St. Stephan {148} zeigt, so macht auch Ulrichs Stiftung eines Nachtlichtes in der Stephanskirche (1363) {149} deutlich, daß die Familie in der Bünd dieser Pfarrei angehörte und wohl auch dort ihre Grabstätte hatte.
Seit dem Jahr 1341 trug Ulrich häufig den Namenszusatz »der Ältere«, sofern er nicht durch eine Amtsbezeichnung eindeutig gekennzeichnet war {150}. Auch ist in seinem Siegel {151} - seit 1353 - seinem Namen das Wort »SEIOR« hinzugefügt. Er unterschied sich dadurch von Ulrich dem Jüngeren (B2), der einer anderen Familie in der Bünd angehörte.
Von 1333 bis 1337 ist Ulrichs erste Amtsperiode als Reichsvogt belegt {152}. Da aus der Zeit von 1338 bis 1340 über Ulrich keine Zeugnisse vorliegen, ist eine Aussage über seine Tätigkeit in diesen Jahren unsicher. Von 1341 bis 1353 begegnen wir ihm in 15 Urkunden, und zwar als Zeuge, Spitalpfleger, Bürge u.a.; er wird in diesen Schriftstücken jedoch kein Mal als Vogt genannt. In einer Quelle von 1352 {153} erscheint er indessen als »der alte Vogt«, in einer weiteren von 1353 {154} als »Olim advocatus«, beides Hinweise auf sein früheres Amt.
1354 wurde er erneut mit dem Vogtsamt betraut; er behielt diese Würde bis 1360 {155}. Am 8.7.1360 folgte ihm dann sein Sohn Conrad (A19) {156} und {157}. Bemerkenswert ist, daß in einer späteren Ratsurkunde {158} Ulrich an erster Stelle, also noch vor dem amtierenden Vogt, genannt wird, ein Zeichen seines Ansehens.
Nur eine Quelle erwähnt den Bürgermeister Ulrich in der Bünd. Es ist ein Eintrag im Lehenbuch Abt Eberhards von Reichenau {159}. Leider fehlt die Jahresangabe, so daß wir auf Vermutungen angewiesen sind: Abt Eberhard regierte von 1342 bis 1379. Nach Beyerle wurde Bartholomäus zum Burgtor 1342 als Bürgermeister gewählt {160}. Weil dann dieses Amt bis 1349 (ohne Namensnennung) belegt ist, in der Folgezeit bis 1371 aber jegliche Erwähnung eines Bürgermeisters fehlt {161}, haben wir Ulrichs Amtszeit zwischen 1343 und 1349 zu suchen. Da ihn die Quellen der Jahre 1344 {162}, 1345 {163}, 1347 {164} und 1348 {165} nicht als Bürgermeister ausweisen, kommt am ehesten eines der Jahre 1343, 1346 und 1349 in Frage.
Als Salmann war Ulrich 1331 für das Kloster Rottenmünster {166}, 1342 für zwei Ordensfrauen {167} und 1353 für eine Privatperson {168} tätig.
Sein Wirken als Pfleger des Heiliggeistspitals zog sich über mehrere Jahre hin, und zwar von 1350 bis 1362 {169}. So übernahm er 1353 die Lehensträgerschaft über den Laienzehnten zu Allmannsdorf, den das Spital von Heinrich Goldast käuflich erworben hatte {170}.
Oft leistete Ulrich Zeugendienste in der Zeit von 1333 bis 1364 sowohl vor dem Offizial als auch vor dem Ammann {171}. Erwähnenswert ist hier ein Urteil von 1333 {172}, das eine Klage Hug des Älteren in der Bünd (B1) ablehnte. Leider fehlt jeglicher Hinweis auf verwandtschaftliche Zusammenhänge.
Bürge war Ulrich 1353 {173} für seinen Verwandten Johann von Heidelberg, 1354 {174} für Graf Konrad von Fürstenberg und dessen Ehefrau, 1359 {175} ebenfalls für Graf Konrad von Fürstenberg und 1360 {176} für den Rat.
Als Vogt im Sinne eines Rechtsbeistandes wirkte er 1344 {177} für Frau Afra zum Burgtor und Frau Elsbeth von Hof, Töchter des Gaudenz Marner, 1353 {178} für seine Verwandte Ursula von Sulzberg die Tochter des Albrecht von Heidelberg und als Fürsprecher 1345 {179} für die Ehefrau des Grafen Konrad von Fürstenberg.
1357 {180} und 1359 {181} wurde Ulrich als Schiedsmann eingesetzt.
Ulrich hatte nicht nur große politische Bedeutung, sondern war auch recht wohlhabend; sein Name taucht in vielen vermögensrechtlichen Urkunden auf. So lieh er 1358 Bischof Heinrich III. von Brandis 300 Pfund Pfennige {182}. Außerdem besaß er 1357 {180} ein Haus neben der »Badstube am Fischmarkt«, der heutigen Zollernstraße. 1363 {183} und 1375 {184} belastete er sein Haus in der Mordergasse, der heutigen Rosgartenstraße, mit einem jährlichen Zins zugunsten von St. Stephan. Ihm gehörten Weingärten zu Ermatingen (1359) {185}, bei Kreuzlingen (1361 {186} und 1375 {184}), Güter zu Langenfeld und Emikoven (1333) {187}, in Berlingen (1353 und 1363) {188} und jenseits von Petershausen (1374) {189} und für ein Jahr der Hof zu Sorntal (1357-1358) {190}. Bischöfliche Lehen waren der Hof und die Mühle zu Siebeneichen (1374) {191} und die Vogtei zu Happerswil (1374 und 1381) {192}, eine sehr begehrte und viel umworbene Einnahmequelle {193}. Vom Kloster St. Gallen hatte Ulrich den Zehnten zu Gemmertshausen zu Lehen (1374) {194} und von Abt Eberhard von Reichenau den Zehnten zu Allensbach {195}. Der Abt belehnte ihn und Heinrich Harzer 1363 {196} mit dem Hof zu Dingelsdorf, dem zu Mülheim und dem zu Herten; denn Heinrich Illikuser hatte die vorgenannten Güter sowohl dem Ulrich in der Bünd als auch dem Heinrich Harzer »ze ainem rechten und redlichen gemacht« verschrieben. Die Vermutung, daß diese Erbübertragung auf verwandtschaftlichen Beziehungen beruhte, liegt nahe. - Eine Urkunde von 1353 {197} nennt Ulrich und seinen Sohn Johannes (A20) als Patron und Kirchherrn der Kirche in Henau (im heutigen Kanton St. Gallen gelegen), was ebenfalls mit Einnahmen verbunden war.
Von Ulrich sind uns zwei unterschiedliche Siegel bekannt. Das erste, aus den Jahren 1337, 1342 {198} und 1344 {177}, rund, 31 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg und trägt die Umschrift:
+ S. VLR. DCI. IN D BVND. CIV 9ST
Obwohl Ulrich im Text der Urkunde von 1342 bereits den Namenszusatz »der Ältere« führt, kennen wir erst ab 1353 sein Siegel mit dieser Ergänzung. Es ist an 13 Urkunden erhalten {199}, rund, 35 mm, im Siegelfeld den in der Bündschen Wappenhelm zeigend: als Helmzier zwei geschwungene Büffelhörner, die außen mit je drei Blüten besetzt sind (Abb. S. 16). Die Umschrift lautet:
+ S' VLR DCI I D BVND: SEIOR
A13 Sophie, A14 Elisabeth, A15 Agnes
Das Testament Heinrichs (A10) von 1360 nennt als seine Schwestern Sophie (Vye), Elisabeth und Agnes sowie deren Ehemänner, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren {200}. Diese stammten aus Patrizierfamilien, welche damals in Konstanz großes Ansehen genossen: Sophie war die Ehefrau des Conrad hinter St. Johann. Diesen Namen hatte sich eine Zweigfamilie der Herren von Hof zugelegt. Sie nannte sich nach der Lage ihres Hauses in der Niederburg {201}. Das Ehepaar besaß Reichenauer Lehen in Allensbach {202}.
Elisabeths Ehemann war Heinrich Goldast. Das Ehepaar hatte drei Söhne, Heinrich, Ulrich und Heinrich {203}.
Agnes war mit Ulrich von Roggwil verheiratet. Aus dieser Ehe sind ebenfalls drei Söhne bekannt, Ulrich, Heinrich und Bartholomäus {204}.
A16 Conrad, genannt Rüll
Conrad ist in einer Quelle von 1360 als Sohn Conrads (A5) ausgewiesen {205}. Das Testament seines Bruders Heinrich (A10), ebenfalls von 1360, nennt ihn mit dem Beinamen Rüll {206}. So führt ihn auch das von Christoph Schulthaiß für 1351 aufgestellte Geschlechterverzeichnis auf {207}. Seine Nachkommen haben den Beinamen Rüll übernommen. Nur zweimal wird er handelnd erwähnt, und zwar 1360 als Empfänger eines Lehens {205} und 1363 als Bürge {208}. Diese letzte Urkunde ist mit seinem Siegel versehen. Es ist rund 30 mm und zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Der Rand des Siegels ist teilweise ausgebrochen und die Umschrift sehr stark abgenutzt; es läßt sich eben noch der Name entziffern:
A17 Ursula, A18 Anna
Die Schwestern Ursula und Anna sind als Klosterfrauen von St. Peter in Konstanz belegt (1382). Sie stammen aus der Ehe Heinrichs (A10) mit Ursula Hundpiß {209}.
A19 Conrad
Wie schon unter Ulrich (A12) erwähnt, übernahm Conrad am 8.7.1360 das Amt des Reichsvogtes und wurde damit Nachfolger seines Vaters. Er erhielt diese Würde von Kaiser Karl IV. wegen seiner und seines Vaters Verdienste. Die von Conrad dafür gegebene Pfandsumme betrug 200 fl. {210}. Er bekleidete das Amt bis zum 31.10.1367, dann wurde es - vielleicht weil Conrad gestorben war - vom Kaiser seinem Bruder Johannes (A20) übergeben {211}.
Im übrigen weisen ihn nur noch drei weitere Quellen aus: 1360 bürgte er für den Rat {212}, 1362 war er als Rechtsbeistand tätig {213}, und 1363 trat er als Zeuge auf {214}. Ein Grundstück in Ermatingen {215} und eines in Steckborn {216} gehörten dem »Vogt in der Bünd«. Wahrscheinlich ist Conrad gemeint, da die Belege aus seiner Amtszeit stammen.
Durch die Urkunde von 1362 {213} ist sein Siegel bekannt. Das Rundsiegel, 33 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
+ S' CVNRADI DCI IN D BVND
A20 Johannes
Die erste Nennung von Johannes findet sich in einer Urkunde von 1353. Sie weist ihn als Rektor und seinen Vater Ulrich (A12) als Patron der Kirche von Henau aus (Kanton St. Gallen) {217}. Als Sohn Ulrichs wird Johannes auch in sieben weiteren Belegen zwischen 1363 und 1377 bezeichnet {218}.
Am 31.10.1367 wurde ihm als drittem Mitglied der Familie in der Bünd und als Nachfolger seines Bruders Conrad (A19) von Kaiser Karl IV. die Reichsvogtei übertragen {219}. Die dafür erforderliche Pfandsumme betrug 400 fl. Acht Jahre hatte Johannes dieses Amt inne; das belegen zahlreiche Quellen: so z.B. ein Vertrag von 1374 über den Kauf des Kelhofes zu Tengen {220}. 1370 siegelte Vogt Johannes als Salmann {221}, mehrfach trat er auch als Bürge auf {222}.
Die Konstanzer Bistumschronik von Christoph Schulthaiß berichtet im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen Bischof Heinrich III. von Brandis und der Bürgerschaft von Johannes' Ritt zu einem Stechen nach Zürich im Winter 1367/68, bei dem er mit 16 weiteren Konstanzer Patriziern, darunter mehreren Verwandten, in einen Hinterhalt bischöflicher Bewaffneter geriet. Die Folgen des Kampfes beschäftigten die Gerichte noch nach Jahren {223}.
Besonders bemerkenswert ist eine Ratsurkunde von 1368, durch die der Stadtschreiber Johann Richental die Vollmacht erhielt, die Stadt im Rechtsstreit mit dem Bischof vor dem päpstlichen Gericht zu vertreten. Vogt Johannes' Namen steht unter diesem Schriftstück an erster Stelle, dann folgen unter den Ratsherren noch fünf (!) weitere in der Bünd, nämlich die Brüder Ulrich (A25), Heinrich (A26) und Conrad (A27) sowie die Brüder Ulrich (B2) und Walther (B4) {224}.
Verwandtschaftliche Zusammenhänge lassen sich auch aus einigen Urkunden des Jahres 1372 erkennen. Vogt Johannes wurde damals bei umfangreichen Grundstücks- und Geldgeschäften für die vier Töchter seiner Schwester Elisabeth (A21) tätig {225}.
Am 22.12.1375 gestattete Pfalzgraf Friedrich bei Rhein dem Bürgermeister und dem Rat, gegen Zahlung von 400 fl die Reichsvogtei auszulösen. Neuer, jetzt von der Stadt eingesetzter Vogt wurde Conrad Mangolt {226}, der spätere Schwiegervater der Barbara in der Bünd (A32). - Johannes muß daraufhin Konstanz verlassen und das Bürgerrecht aufgegeben haben; denn am 17.6.1376 (er wird in diesem Ratsbucheintrag noch als »der Vogt« bezeichnet) wurde er vom großen Rat aufgefordert, Bürger zu werden; anderenfalls habe er bei jedem Betreten der Stadt 5 Pfund Pfennig als Buße zu zahlen {227}. Am 24.2.1377 wurde dieser Beschluß noch einmal durch den Großen Rat bekräftigt {228}.
Die Quellen der folgenden Jahre, in denen Johannes' Namen erscheint, berichten hauptsächlich von Verkäufen: Am 20.6.1377 {229} gingen Güter zu Berlingen an Bastian Züricher und dessen Frau Anna in der Bünd (B9) als Ausgleich für Geldschulden. Der Abt des Klosters Reichenau nahm am 16.10.1377 {230} von Johannes und seinem Bruder Hugo (A23) einen Hof zu Salen bei Steckborn auf. Die Brüder verkauften am 23.6.1377 {231} auch zwei bischöfliche Lehen im Thurgau, nämlich den Zehnten zu Mettlen (Bezirk Weinfelden) und den Hof zu Sonterswilen (Bezirk Kreuzlingen), für 370 Pfund Heller und am 28.9.1377 {232} ein Haus in der St. Paulsgasse, der heutigen Hussenstraße. Johannes veräußerte den vierten Teil eines Holzhauses bei Steckborn am 24.8.1378 {233} und den Oberhof zu Ermatingen am 23.4.1379 {234}. - Ein letzter Beleg von 1379 berichtet von einem Einigungsversuch vor dem Rat zwischen Atz und Johannes in der Bünd {235}.
Johannes' Siegel, rund 32 mm, ist in mehreren Exemplaren erhalten {236}. Es zeigt das volle in der Bünd-Wappen: im Siegelfeld den Wappenhelm, als Helmzier zwei geschwungene Büffelhörner, deren Enden in die Umschrift hineinragen und die außen mit je drei Blüten besetzt sind; darunter den nach rechts geneigten, fast liegenden, in die Umschrift integrierten Schild mit dem dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg (Abb. S. 16). Die Umschrift lautet:
+ S IOHIS. I DER BVND
A21 Elisabeth
In einer Urkunde von 1353 {237} bezeichnet der Stadtammann Conrad Pfefferhart den Vogt Ulrich in der Bünd (A12) als seinen Schwiegervater. Spätere Quellen überliefern den Namen seiner Ehefrau, Elisabeth in der Bünd, und bestätigen sie als Tochter des Ulrich.
Dem Ehepaar, das also bereits 1353 verheiratet war, wurden nur Töchter geboren. 1362 setzte sich nämlich Conrad Pfefferhart dafür ein, daß nach seinem Tod seine drei Töchter Verena, Agnes und Susanne sowie alle weiteren Töchter, die ihm seine Frau schenken würde, einen Teil seiner Lehen erben sollten, und zwar so, als ob sie Knaben wären. Abt Eberhard von Reichenau gab als Lehnsherr dazu sein Einverständnis {238}.
Urkunden aus dem Jahr 1372 {239}, in denen neben den drei bereits erwähnten Töchtern eine vierte, Anna, genannt wird, geben Zeugnis von dem großen Vermögen der Familie Pfefferhart. So liehen z.B. Elisabeth und deren Töchter dem Kloster Reichenau 14000 Gulden. Als Pfand erhielten sie dafür umfangreiche Besitzungen, unter anderem die Dörfer Wollmatingen und Mannenbach. Gemäß einer Verfügung ihres Vaters wurden sie bei diesem Unternehmen von ihrem Onkel Johannes in der Bünd (A20) und ihrem »Oheim« Heinrich Harzer vertreten.
Auch 1373 tätigten Elisabeth und ihre Töchter Geldgeschäfte {240}.
Es ist nicht überliefert, ob Elisabeth ihren Mann überlebte, der von 1351 bis 1355 und 1358/89 das Amt des Stadtammanns innehatte und 1371 letztmalig in den Ratslisten erwähnt wird {241}. Eine Urkunde von 1388 nennt nur noch die vier unverheirateten Töchter des verstorbenen Conrad Pfefferhart {242}. In den Konstanzer Steuerbüchern sind die »Pfefferhartinen« mit ihrem großen Vermögen noch bis 1428 und die zuletzt Verstorbene bis 1440 aufgeführt {243}. Es muß ungeklärt bleiben, warum die so wohlhabenden Patriziertöchter keine Ehe eingegangen sind.
A22 Heinrich
Zwar wird schon in den Quellen zwischen 1360 und 1370 ein »Heinrich in der Bünd« genannt, da aber Verwandtschaftsbezeichnungen und Siegel fehlen, ist in jenen Belegen der Träger dieses Namens nicht sicher als Bruder oder Sohn des Ulrich (A12) zu identifizieren, wie schon unter Heinrich (A10) dargelegt.
So finden wir für das Jahr 1360 {244} unter den 30 für den Rat Bürgenden einen Heinrich in der Bünd an 19. Stelle, was eher auf den jüngeren Heinrich (A22) hinweist. Ungewiß ist auch, welcher Heinrich 1367 {245} vor dem Offizialgericht als Zeuge auftrat.
Die erste eindeutige Nennung Heinrichs als Sohn des Ulrich (A12) und Bruder des Vogtes Johannes (A20) geschieht in einer Urkunde von 1374 {246}. Danach versetzten Ulrich und seine Söhne dem Heinrich Wiener für 600 Pfund Heller bischöfliche Lehen, den Hof und die Mühle zu Siebeneichen (bei Egnach im Thurgau). Im selben Jahr verkauften sie ein Hofgut bei Petershausen {247}. 1375 erklärten Ulrich (A12) und sein Sohn Heinrich, rückständige Zinsen bei Propst und Kapitel zu St. Stephan zu haben; sie verpflichteten sich, diese jährlich zu entrichten {248}.
In der letztgenannten Quelle wird Heinrich »Kirchherr von Wängi« (Thurgau) genannt. Das anhängende spitzovale Siegel weist ihn als Kleriker aus. Darauf deutet auch der Zusatz »Herr« hin, der seinem Namen in mehreren Urkunden vorangestellt ist. In den entsprechenden Belegen werden weder sein bedeutender Vater noch sein Bruder, der amtierende Vogt, mit »Herr« bezeichnet.
Heinrichs Siegel ist auch an einer Urkunde von 1379 erhalten, in der er bestätigt, daß die Herren von Toggenburg einen Knecht auslösten, den er als Pfand für ein Darlehen erhalten hatte {249}. Das spitzovale Siegel, 30/48 mm, zeigt eine stehende Madonna mit einem Blumenstengel in der Rechten und dem Kind auf dem linken Arm, ihr zu Füßen der Schild mit dem dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
+ S' HAINRICI. DCI. I. BVND. RCOIS. ECCE. I. WEGI
A23 Hugo
Hugo scheint einer der jüngeren Söhne Ulrichs (A12) gewesen zu sein; denn noch bis 1389 gibt es Hinweise auf ihn, während die übrigen Brüder um diese Zeit schon nicht mehr genannt werden.
Die erste Erwähnung Hugos finden wir in einem Urfehdebrief aus dem Jahre 1371 {250}. Er bürgte damals zusammen mit seinem Bruder Johannes (A20) für Heinrich Illikuser, der während der Auseinandersetzungen jener Jahre zwischen Stadt und Bischof auf Seiten der Familie von Brandis gestanden hatte. Aus diesem Brief ist keineswegs zu schließen, daß Hugo 1371 in den Rat der Stadt einzog, wie Bechtold schreibt {251}. Auch in den ab 1376 vorliegenden Ratslisten wird Hugo nicht erwähnt {252}.
Bechtold sieht außerdem in Hugo (A23) einen der Anführer des Zunftaufstandes von 1370 obwohl in keiner Quelle näher dargelegt wird, welcher »Hug in der Bünd« gemeint ist. Da an den Unruhen auch ein Heinrich in der Bünd, Bruder dieses Hugs, beteiligt war {253}, müßte es sich bei ihm - nach Bechtold - um Heinrich (A22), den ab 1375 erwähnten Kirchherrn von Wängi {254} handeln. Aus den Stammtafeln ist jedoch zu ersehen, daß zu jener Zeit eine weitere Familie in der Bünd mit den Söhnen Hug (C3) und Heinrich (C4) in Konstanz lebte, die ebensogut hätten Anstifter des Zunftaufstandes gewesen sein können. Ihre Lebensdaten sprechen viel eher dafür, sich an gewaltsamen Auseinandersetzungen beteiligt zu haben.
Besondere Beachtung verdient ein Eintrag im ältesten erhaltenen Konstanzer Ratsbuch, das 1376 angelegt wurde: 1378 wird Hugo, der einen Stadtverweis für zwei Monate erhielt und eine halbe Mark Silber als Buße zahlen mußte, als »Vogt« bezeichnet {255}. Er hatte also das gleiche Amt inne wie schon sein Vater Ulrich (A12) und seine Brüder Conrad (A19) und Johannes (A20). Wir wissen jedoch nicht, wie lange er diese Würde bekleidete. Immerhin existieren zwei kurze Ratsbucheinträge aus den Jahren 1380 {256} und 1386 {257}, die einen »Vogt in der Bünd« erwähnen, mit dem wahrscheinlich Hugo gemeint ist; denn sein Bruder Johannes (A20), bis Ende 1375 Vogt, ist 1379 letztmals belegt, während Hugo noch bis 1389 genannt wird. - Der Stadtverweis von 1378 war übrigens nicht der einzige; denn gemäß einem Eintrag von 1382 behielt sich der Große Rat ausdrücklich das Recht vor, Hugo das Betreten der Stadt zu gestatten {258}.
Zusammen mit seinem Bruder Johannes (A20) verkaufte Hugo 1377 zwei bischöfliche {259} und ein Reichenauer Lehen {260} sowie ein Haus mit Hofreite in Konstanz {261}. Das Haus befand sich in der St. Paulsgasse beim Stadelhofer Tor, dem heutigen Schnetztor, und stieß rückwärtig an die Ringmauer. Es stellt sich die Frage, ob damit eines der Grundstücke veräußert wurde, die sich schon 1252 im in der Bündchen Besitz befanden {262}. Ein anderes Gut besaß Hugo am großen Bühl in Berlingen {263}.
Weitere Einblicke in Hugos wirtschaftliche Stellung, aber auch in seine Beziehungen zu anderen Bürgern der Stadt erhalten wir durch eine Reihe meist kurzer Ratsbucheinträge: So hatte Hugo z. B. Forderungen an Walter von Schaffhausen, auf Grund derer er sich 1376 mit dessen Frau Ursula vor dem Großen Rat auseinandersetzen mußte {264}. - 1379 wurde Hugo verpflichtet, ebenso auch C. Atz, zehn Pfund Heller an Cünzli Betminger zu zahlen {265}. - Im gleichen Jahr erhielt er den Auftrag, in einer Streitsache zwischen Atz und Johannes in der Bünd (A20) zu vermitteln {266}. - 1381 wurden Hugo und Ulrich Winterherger vor dem Großen Rat von einer Bürgschaft entbunden, die sie H. Unterschopf gegeben hatten {267}. - In einer vergleichbaren Angelegenheit mußte der Rat 1382 entscheiden {268}. - Zu dieser Zeit führte Hugo auch einen Prozeß gegen Anna Schmid wegen einer Wiese {269}. - Ebenfalls 1382 gab er sein »Haus vor den Barfüßern« und seine Güter zu Berlingen seinem Schwager Heinrich Blarer einer Geldschuld wegen zum Pfand {270}; andererseits trat er aber einem anderen Verwandten, Johannes in der Bünd (C2), gegenüber als Gläubiger auf {271}. - Ein Verkauf gestaltete sich anscheinend recht schwierig: Einige Konstanzer (genannt sind aus der Familie in der Bünd neben Hugo noch Johannes (C2) und Bastian Züricher, Ehemann der Anna in der Bünd (B9)) hatten von der in Schulden geratenen Familie von Tengen Rechte »an der vorderen Vesti zu Tengen mit dem Städtlein und dem Dorf« erworben, die 1385 Frau Clar Anne geborene von Tengen und deren Sohn zurückkauften {272}. Die Sache kam einige Monate später ein weiteres Mal vor den Rat {273}. Ob die übrigen beteiligten Bürger, Johannes von Ulm, Hug Angelli, Rudolf Wiener und Agnes, die Witwe von Conrad Atz, mit dem Geschlecht in der Bünd verbunden waren, etwa durch Heirat, läßt sich nicht entscheiden. Auffällig ist immerhin, daß Atz und Wiener öfters zusammen mit den in der Bünd genannt werden. - Der Große Rat hatte sich sogar mit Hugos Leuten zu befassen, die 1384 mit denen des Ulrich von Walfurt in Streit geraten waren {274}. - Der letzte Hugo betreffende Eintrag im Ratsbuch stammt aus dem Jahre 1389 {275}; Hugo wurde aufgefordert, sich mit C. Mangolt über die Rechte an etlichen Vogteien zu einigen.
Aus einer Urkunde vom 2.8.1401 erfahren wir, daß Hugo mit Elisabeth Schnöd verheiratet war und dieser Ehe eine Tochter Margret (A29) entstammte {276}. Nach dem Tod Hugos schloß Elisabeth Schnöd noch drei weitere Ehen, wie Belege von 1395 {277}, 1398 {278} und 1401 {276} zeigen. Daß es sich bei dem in der Urkunde von 1401 genannten Hugo wirklich um Hugo, Sohn des Ulrichs (A12), handelt, kann deshalb angenommen werden, weil - wie aus derselben Quelle hervorgeht - Frau Elisabeth neben einem Pfandschatz von 90 Pfund Pfennig ihr Leibgeding aus dem Kirchensatz zu Wängi erhalten hatte. Dieser Kirchensatz, ein sanktgallisches Lehen, muß im Besitz der Familie Ulrich in der Bünd gewesen sein (finden wir doch auch Heinrich (A22), Bruder des Hugo, als Kirchherrn von Wängi), und er ist wohl auf den letzten lebenden Sohn Hugo übergegangen. Hugos Tochter Margret (A29) und eine Elisabeth, Tochter des »Uli sel.« (1408 noch unverheiratet {279} und deshalb nicht mit Elisabeth A21 identisch, möglicherweise jedoch eine Enkelin Hugos), verkauften am 28.3.1401 den Kirchensatz zu Wängi an das Johanniterhaus Tobel {280}. Noch heute ist dieser Besitzwechsel auf einer Tafel an der Kirche zu Wängi nachzulesen.
Nur eine Urkunde, und zwar die vom 28.9.1377 {281} trägt Hugos Siegel. Es ist rund, 28 mm, und ähnelt dem seines Bruders Johannes (A20): im Siegelfeld der Wappenhelm, als Helmzier zwei geschwungene, jedoch enger als bei Johannes (A20) gestellte Büffelhörner, deren Enden in die Umschrift hineinragen und die nach außen mit je drei Blüten besetzt sind; darunter der nach rechts geneigte, fast liegende, in die Umschrift integrierte Schild mit dem dreigeteilten Blütenzweig auf einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
S' HVGONIS. IN. DER [BV]ND
A24 Sophie
Sophie in der Bünd, genannt Fyg, wird 1403 erwähnt {282}, und zwar als Ehefrau des Heinrich Blarer, der seit 1375 im Rat der Stadt zu finden ist {283}. Daß sie eine Tochter des Vogtes Ulrich (A12) war, geht aus einer Urkunde von 1381 {284} hervor, in der Heinrich Blarer als der Schwiegersohn Ulrichs bezeichnet wird {285}.
Im Gemächtebuch {282} ist uns das Testament der Eheleute erhalten. Es heißt darin, daß »Hainrich Blarrer zem Pflug und Fyg in der Bünd« vor dem Großen Rat ihre Verfügung schriftlich festzulegen wünschten. Falls Heinrich Blarer vor seiner Ehefrau stürbe, so solle sie das Erbe verwalten für sich selbst und zum Wohl der Kinder. Bei einer Wiederverheiratung stünden ihr 400 Pfund Heller zu, das übrige Vermögen gehöre den Kindern.
Mit Namen sind uns vier Kinder bekannt, und zwar Ulrich, Eglolf, Albrecht und Barbara Blarer {286}. Die Familie wohnte, wie der Namenszusatz ausdrückt, im Haus zum Pflug in der heutigen Wessenbergstraße {287}, vielleicht ein alter Erbbesitz; denn schon Hugo (A3) besaß ein Haus »auf den Platten« {288}, wie diese einzige gepflasterte Straße damals genannt wurde. Ob Sophie ihren Ehemann überlebte, ist nicht überliefert; Heinrich Blarer starb vor 1418 {286}.
Nachkommen des Sohnes Albrecht Blarer und dessen Frau Elsbeth Muntprat lassen sich bis in unsere Zeit weiter verfolgen. Einige leben heute wieder in Konstanz.
A25 Ulrich
Die schon unter Vogt Johannes (A20) erwähnte Ratsurkunde von 1368 {289} nennt unter den Ratsmitgliedern an erster Stelle die Namen Ulrich, Heinrich und Conrad in der Bünd; sie werden als Brüder bezeichnet. Bei Conrad kann es sich nicht um den ehemaligen Vogt (A19) handeln, denn der Name Conrad erscheint an letzter Stelle, hinter seinen hier erstmals aufgeführten Brüdern. Er dürfte vielmehr mit jenem Conrad (A27) identisch sein, er uns ab 1375 als Ratsherr begegnet und der als Sohn des Conrad (A16), genannt Rüll, zu gelten hat. Somit sind Ulrich und Heinrich (A26) ebenfalls Conrad (A16) als Söhne zuzuordnen.
Urkunden, die unter Ulrich (A28) aufgeführt sind, könnten sich auch auf Ulrich (A25) beziehen.
A26 Heinrich
Heinrich ist 1368 als Ratsherr belegt und kann, wie unter Ulrich (A25) besprochen, als Sohn Conrads (A19) gelten. Da er zur selben Zeit wie sein Onkel (A10) und sein Vetter (A22) gleichen Namens lebte, lassen sich eine Reihe von Schriftstücken nicht eindeutig zuordnen. Sie wurden bereits unter diesen beiden Vertretern der Familie erwähnt.
A27 Conrad, genannt Rüll
Conrad hatte mit seinem Vater (A16) nicht nur den Vornamen gemeinsam, sondern von ihm auch den Beiname »Rüll« übernommen. Es gibt zwar einige Belege, in denen dieser Beiname fehlt; dann wurde aber z.B. durch die gleichzeitige Nennung seiner Brüder (1368) {290} oder seines Vaters (1377) {291} eine eindeutige Aussage über seine Identität gemacht. Letztere Urkunde, ein Schuldbrief der Stadt, trägt das gleiche Siegel Conrads wie Dokumente, in denen er ausdrücklich mit dem Zusatz »Rüll« bezeichnet wird.
Conrads öffentliche Tätigkeit erstreckte sich vor allem über jene Zeitspanne, für die das älteste noch erhaltene Konstanzer Ratsbuch vorliegt. Es umfaßt die Jahre von 1376 bis 1391. Dadurch sind wir über Conrad als Ratsherrn besser informiert als über alle ihm vorangegangenen Familienmitglieder. Für die Zeit vor 1376 ist seine Funktion als Ratsherr zweimal belegt: 1368 {290} in dem schon unter Vogt Johannes (A20) erwähnten Prozeß der Stadt mit Bischof Heinrich von Brandis und 1375 {292} in einem Schuldbrief der Stadt gegenüber Johann Korber aus Arbon, dem Konstanz fast 500 Pfund Heller schuldete. Von 1375 bis 1391 gehörte Conrad ununterbrochen dem Rat an {293}. In dieser Zeit mußte er zusammen mit anderen Bürgern noch sehr oft für die Schulden der Stadt bürgen {294}. Häufig ging es dabei um beträchtliche Summen, so z. B. am 8.6.1384 um 6000 ungarische und böhmische Gulden und Dukaten in Gold. - Am 23.9.1376 wählte man Conrad zum »nachgehenden Bürgermeister«. Er bekleidete dieses Amt bis zum Jahre 1378 {295}.
Im Ratsbuch ist uns auch eine Bestrafung Conrads überliefert: Er wurde 1388 »gebüßt umb 40 pfunt haller, darumb daz er sich vor großem rat frevenlich stalt und sich ze kampf erbot« {296}. - 1389 wurde er gemahnt, ausstehende Steuern zu zahlen {297}.
Vier weitere ganz unterschiedliche Urkunden seien noch erwähnt. 1379 nahm Johannes von Klingenberg Geld von Conrad auf {298}. - 1385 verkaufte Conrad drei Häuser in Petershausen an Burckhart, den Abt des dortigen Klosters {299}. - 1390 bürgte er für Diepolt von Lutrach, der dem Bund der Seestädte Urfehde geschworen hatte {300}. - Ebenfalls 1390 schlichtete er mit anderen als Schiedsmann Streitigkeiten zwischen dem Grafen Albrecht von Werdenberg d. J. und der Stadt Überlingen {301}.
Zwischen 1382 und 1395 ist Conrad des öfteren als Gläubiger belegt, und zwar gegenüber dem Bischof {302} und gegenüber den Rittern Johann und Peter, Herren zu Hewen {303}. Mitschuldner dieser Herren war u. a. Walter von Altenklingen {304}. 1393 wurde Conrad als Pfand für die Geldschuld dieses Walters von Altenklingen das Lehen der drei Dinghöfe zu Mühlebach, Sulgen und Hessenrüti übertragen {305}. Dieses bischöfliche Lehen gab Conrad am 1.4.1395 wieder auf mit der Bitte an den Bischof, es den Rittern von Bürglen zu verleihen {306}. Dagegen meldeten Erben des Walters von Altenklingen am 14.12.1395 Anspruch auf die Vogteien der Dinghöfe an {307}. Die Entscheidung wurde zunächst verschoben. Wie aus einer Urkunde vom 20.11.1396 zu ersehen ist, fiel sie schließlich zu Ungunsten dieser Erben aus {308}.
In dem Beleg vom 14.12.1395 heißt es »Conrad selig«; er war zu diesem Zeitpunkt also bereits verstorben. Im Schriftstück vom 20.11.1396 wird seine Witwe Elisabeth von Hof genannt und der gemeinsame Sohn, der ebenfalls den Namen Conrad (A30) trug.
Daß noch weitere Nachkommen geboren wurden, belegt ein Ratsbucheintrag von 1376 {309}; dort wird ausdrücklich von Kindern gesprochen - gemeint sind wohl Elisabeth (A31), Brigitte (A32) und vielleicht Barbara (A33) - für die Heinrich Goldast und Heinrich von Tettikoven als Vögte bestellt wurden.
Conrads erstes Siegel ist uns an sechs Urkunden {310} der Jahre 1375 bis 1379 erhalten. Es ist rund, 29 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg und trägt die Umschrift:
+ S'CORADI. DCI. IN D'BVND CIV. 9ST
Fünf Jahre später benutzte Conrad ein verändertes Siegel {311} mit einem Durchmesser von 28 mm. Es zeigt ein Vollwappen, das dem in der Bünd-Wappen ähnelt: im Siegelfeld den Wappenhelm, als Helmzier zwei lyraförmige Büffelhörner, die außen mit je drei Blüten besetzt sind und deren Enden in die Umschrift hineinragen; darunter den nach rechts geneigten, in die Umschrift integrierten Schild mit zwei schräg gekreuzten Lilienstäben (Abb. S. 16). Die Umschrift lautet:
+ S' CVNRADI DCI I DER BVND
A28 Ulrich
Im Zusammenhang mit Elisabeth (A34) wird 1401 ihr Vater »Ulrich selig« genannt. Elisabeth hatte 1401 den Kirchensatz zu Wängi veräußert, zusammen mit Margret (A29), einer Tochter Hugos (A23) {312}. Da dieser Kirchensatz, wie bereits unter Hugo erwähnt, zum Familienbesitz gehörte, könnte auch ihr Vater Ulrich ein Nachkomme Hugos gewesen sein, über den schließlich durch Erbfolge ein Kirchensatzanteil an Elisabeth gefallen wäre.
Zwei weitere Quellen aus jener Zeit berichten ebenfalls von einem Ulrich in der Bünd. Es konnte bis jetzt nicht geklärt werden, wem diese Belege eindeutig zuzuordnen sind, da sie sich ebenso auf Ulrich (A25) beziehen könnten: 1402 {313} bestätigte Bruder Johannes Scherrer, Guardian der Barfüßer, die Stiftung einer täglichen Messe in St. Lorenz durch den inzwischen verstorbenen Ulrich in der Bünd für sich und seine Ehefrau Lügg (Lucia) Gebtz. - Einer Urkunde aus dem Jahre 1394 {314} ist zu entnehmen, daß Ulrich ein »Vetter« des zu dieser Zeit bereits verstorbenen Johannes in der Bünd (A20?) war, welcher einer Frau Katharina Dingenhart geb. Koch ein Gut in der Nähe von Zezikon, genannt »Eberharts Gut«, verliehen hatte. Ulrich erneuerte diese Lehensvergabe.
Diese Urkunde trägt Ulrichs Siegel, dessen Wappenbild nicht mehr den dreigeteilten Blütenzweig zeigt, sondern zwei schräg gekreuzte Lilienstäbe. Es entspricht genau dem der (Schwester?) Margret (A29), aber auch dem des Conrad (A30), genannt Rüll, dessen Vater in seinen letzten Lebensjahren bereits diese Siegeländerung vorgenommen hatte. Es ist rund, 25 mm, und trägt die Umschrift:
+ S'VLRICI. IN DER. BVND
A29 Margret
In einer Urkunde von 1401 wird Margret als Tochter Hugos in der Bünd (A23) und der Elisabeth geborene Schnöd genannt {315}. Aus dieser Quelle erfahren wir außerdem, daß die Mutter ihr folgenden »husblunder« vermachte, nämlich: »ain groz bett, daz wilent Hugen sälgen in der Bünd, ires erren (ersten) mans waz, und drü andri bett; item zwai grossi küssi (Kissen) und suz aht andri küssi; item vier hoptpfulwen (Kopfkissen); item zwei möschini bekki (messingne Becken); item zwo halbviertalig kanten (Kannen, hier Hohlmaß) und suz zwo kanten; item zwen häfen (Töpfe); item drie dekinen (Decken).« Margret sollte diese Aussteuer erhalten, sobald sie heiratete.
Ihr späterer Ehemann war Johann Aster {316}, ein Dienstmann des Klosters St. Gallen {317}. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor, Johann, Anna und Margaret {316}. Die Familie lebte in Wil. Nach dem Tod ihres Mannes (gestorben vor dem 26.2.1431 {316) wird Margret mehrfach im Zusammenhang mit Grundrenten {318}, Lehensübertragungen und Grundstücksverkäufen des Klosters St. Gallen genannt {319}, darunter 1439 und 1449 gemeinsam mit ihrem Sohn {320} und 1441 mit ihrem Schwiegersohn Hug von Hasenstein, dem Ehemann der Tochter Margaret {321}. Zum letzten Mal ist Margret 1455 belegt {322}.
Die Urkunde von 1439 trägt ihr Siegel. Es ist rund, 26 mm, und zeigt im Schild zwei schräg gekreuzte Lilienstäbe. Obwohl Margret schon viele Jahre verheiratet war und auch in der Urkunde als »Asterin« bezeichnet wird, lautet die Siegelumschrift
S'MARGRET IN DER BVND
A30 Conrad, genannt Rüll
Auch in der dritten Generation blieben der Name Conrad und der Beiname Rüll erhalten. - Conrad wird erstmals am 20.11.1396 genannt, zusammen mit seiner Mutter, Elisabeth von Hof {323}. Sein Vater verstarb schon etwa ein Jahr früher. Conrad war damals wohl noch nicht volljährig; denn zur Abwicklung des Vertrages wurde ihm ein Vogt beigegeben.
Da das Konstanzer Ratsbuch, das die Jahre 1392 bis 1415 umfaßte, verloren gegangen ist, fehlt eine wichtige Quelle. Auch andere Unterlagen über Conrad finden sich aus jener Zeit in Konstanz nicht. In Lindau jedoch ist für 1402 ein Bürger Conrad in der Bünd, genannt Rüll, feststellbar {324}. Allerdings ist die Verknüpfung unklar.
Die Familie in der Bünd, genannt Rüll, muß zu Beginn des Konzils im Jahre 1414 zu den angesehensten der Stadt gezählt haben; denn sie war es, die den König Sigismund und seine Gemahlin für drei Tage und drei Nächte in ihr »Haus zur Leiter« {325} aufnahm, als das Herrscherpaar am Weihnachtstag 1414 mit dem Schiff von Überlingen nach Konstanz gekommen war {326}. - Eine weitere Auszeichnung für Conrad bestand darin, ein Träger des Thronhimmels für die Königin sein zu dürfen {327}.
Trotzdem berichtet ein Eintrag im Ratsbuch, daß Conrad 1416 bestraft wurde »Von solieher swüre wegen, so er geton hat, umb 300 guldin« {328}.
1421 verlieh Conrad mit seinem Namen einem Bittgesuch von vier Mitgliedern der Familie von Tettikofen Nachdruck: Bürgermeister und Rat von St. Gallen mögen ihren Freund Georg Wilderich freilassen {329}. - Zwischen 1422 und 1433 wird Conrad wiederholt in bischöflichen Urkunden als Mitschuldner oder als Bürge des Konstanzer Bischofs genannt {330}. - Belegt sind für diese Zeit außerdem verschiedene Geschäfte mit Wechseln, meist zu zahlen an der Fastenmesse zu Frankfurt {331}. Auch zu Konstanzer Juden bestanden Verbindungen finanzieller Art {332}. - Von 1433 bis 1435 bekleidete er das Amt des Stadtammanns {333}. Als solcher saß er »im Namen des Bischofs an des Reiches Straße zu Gericht« {334}. Zahlreiche Beurkundungen zeugen von seiner Tätigkeit {335}.
Im Großen Rat finden wir Conrad 1419 und dann erst wieder zehn Jahre später, nämlich 1429, außerdem noch 1431, 1432 und 1437 {336}.
Mit vielen anderen Patriziern verließ auch Conrad der Zunftunruhen wegen 1429 die Stadt {337}. Am 29.11. desselben Jahres erhielten die Ausgewanderten in Schaffhausen für ein Jahr das Bürgerrecht {338}. Nach Ablauf dieser Zeit kehrten sie nach Konstanz zurück und erschienen 1431 - wie Conrad - zum Teil sogar wieder im Rat.
Außer dem oben schon erwähnten »Haus zur Leiter« war Conrad auch Eigentümer des »Hauses zur Armbrust« {339}. 1434 oder 1435 verkaufte er es an den Abt und das Kloster von St. Gallen {340}. - Den Wein- und Kornzehnten zu Immenstaad, Lehen des Bischofs von Konstanz, veräußerte er 1436 {341}. - Der Verkauf des Weinzehnten zu Steckborn, ein Lehen des Abtes von Reichenau, an das Heiliggeistspital im Jahre 1440, erbrachte 1400 Rheinische Gulden {342}. (Diesen Zehnten hatte Conrad 1416 {343} von Margarete Harzerin erworben und 1433 {344} erneut bestätigt erhalten.) - Seine Reichenauer Lehen zu Dingelsdorf, Wollmatingen und Triboltingen veräußerte er ebenfalls 1440 an das Heiliggeistspital für 1400 fl. {345}
Über das Vermögen Conrads gibt das Steuerbuch Auskunft. So ist er z.B. 1418 mit 3800 Pfund Heller »liegendem« und 2500 Pfund Heller »fahrendem Gut« eingetragen, wofür er 12 Pfund Heller Steuern zu zahlen hatte {346}. Auch 1425 wird sein Grundvermögen mit 3800 Pfund angegeben; der Wert der Fahrnisse betrug 2000 Pfund Heller; als Steuern waren 10½ Pfund Heller aufzubringen {347}. In späteren Jahren, etwa 1433 {348} und dann ab 1438 {349}, wird Conrad zwar noch im Steuerbuch genannt, Vermögensangaben sind jedoch nicht mehr verzeichnet. Der letzte Eintrag stammt aus dem Jahre 1452. 1453 lesen wir schließlich »Conrat Rülln Erbn« {350}. - Seit 1428 {351} führte Conrad den Namenszusatz »der Ältere«, um sich von seinem Sohn Conrad (A35) zu unterscheiden.
Conrad benutzte zunächst z.B. ein Jahr nach seines Vaters Tod, das väterliche Siegel was ein Vergleich deutlich macht {352}. Später führte er ein eigenes Siegel {353}, rund, 30mm, das im Siegelfeld zwei schräg gekreuzte Lilienstäbe zeigt (Abb. S. 16) und folgende Umschrift trägt:
+ S'CUNNRAT IN DER BUIND
A31 Elisabeth
Das Steuerbuch der Stadt von 1439 erwähnt »des Rüllen swöster«, das von 1440 »Eiß dez Rüllen swoͤster« {354}. Da in denselben Listen Conrad in der Bünd aufgeführt wird {355}, sonst kein anderer des Geschlechts, wird es sich um die Schwester des Conrad {A30}, genannt Rüll, handeln. Sie hatte 150 Pfund Heller zu versteuern, liegendes und fahrendes Gut zusammengefaßt. 1443 wird sie letztmalig genannt {356}.
A32 Brigitte
Zusammen mit »Elß dez Rüllen swoͤster« erscheint in der Steuerliste von 1440 eine »Bryd (Brigitte) Rüllin«, die 124 Pfund Heller zu versteuern hatte {357}. 1441 lesen wir »Brid Rüllin« und »ir swöster« {358}. Brid wird auch noch 1451 genannt, jedoch ohne Angabe von Vermögen {359}.
A33 Barbara
Barbara war die erste Frau des ab 1398 amtierenden Bürgermeisters Conrad Mangolt {360}, von dem vermerkt ist: »... und hielt man in fuͤr ainen fuͤrnemen wisen jungen man« {361}. Dessen Vater war der Bürgermeister (1371) und spätere Vogt Conrad Mangolt. Ein Beleg, daß Barbara eine Schwester des Conrad (A30) gewesen sein soll, wie Bechtold {362} angibt, konnte nicht gefunden werden. Sie starb kinderlos {363}.
A34 Elisabeth
Aus der schon mehrfach zitierten Urkunde von 1401 geht hervor, daß Elisabeth die Tochter Ulrichs (A28) war und daß sie zusammen mit Margret (A29) den Kirchensatz zu Wängi veräußerte {364}. Als Vögte betätigten sich vier Verwandte: Heinrich Roggwiler, Heinrich Blarer, Johannes von Hof und ein Johannes in der Bünd (A37). Dieser Johannes stand ihr außerdem 1404 {365} und 1408 {366} in zwei Grundstücksangelegenheiten bei. Sie war es wahrscheinlich auch, die 1418 {367} im Steuerbuch erscheint; denn für sie »stúrt Rogwiler«. Sie hatte nur fahrendes Gut zu versteuern, und zwar 1800 Pfund Heller dafür waren 5 Pfund Heller zu zahlen.
A35 Conrad, genannt Rüll
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Gesellschaftshauses zur Katz um 1424 {368} wurde eine Liste der Mitglieder aufgestellt. Hier erscheint erstmals der Name des »jung Cunrat in der Bünd« {369}.
Als dann 1429 der Zunftunruhen wegen 59 Bürger Konstanz verlassen mußten, wandten sich die meisten nach Schaffhausen. Zwölf von ihnen suchten unterschiedliche Orte auf; so zog »Conrad Rull, der jung«, an anderer Stelle »Cunrat Rull, sin sun«, nach Lindau {370}. Er ist dort als Ratsherr nachweisbar und stand auch im Militärdienst der Stadt {371}. Erst 1460 finden wir ihn in der Konstanzer Steuerliste wieder als »Rüll von Lindo«, allerdings ohne Vermögensangabe {372}.
(Das von Bechtold {373} für 1425 genannte Vermögen des »jung Cunrat in der Bünd« über 5800 Pfund Heller ist nach den Steuerlisten von 1418 und 1425 dessen Vater Conrad (A30) {374} zuzuschreiben.)
A36 Klara
Im Steuerbuch von 1459 wird eine Klara Rüllin erwähnt {375}. Ein Jahr später erscheint sie dort zusammen mit »Rüll von Lindo«, also mit Conrad, genannt Rüll (A35) {376}. Verwandtschaftliche Beziehungen sind nicht angegeben. Auch 1470 hat sie - wie 1460 - 570 Pfund Heller zu versteuern {377}.
A37 Johannes
Von 1401 bis 1409 ist ein Johannes in der Bünd belegt, der 1401 {378}, 1404 {379} und 1408 {380}, zusammen mit anderen in der Bünd-Verwandten der Familiengruppe A, als Vogt der Elisabeth (A34) genannt wird. Er soll deshalb hier seinen Platz finden, obwohl seine genealogische Zuordnung offenbleiben muß. 1409 {381} bürgte er für eine Geldschuld des Bischofs Albrecht Blarer.
Sein Siegel befindet sich an der Urkunde von 1401 {378}. Es ist rund, 33 mm, und zeigt im Siegelfeld den Wappenhelm, als Helmzier zwei lyraförmig geschwungene Büffelhörner, die außen mit je drei Blüten besetzt sind. Die Umschrift lautet:
+ S'JOHANNI IN DER BVND
Familiengruppe B
B1 Hug der Ältere
An welcher Stelle Hug d. Ä. innerhalb des Geschlechtes in der Bünd seinen Platz hat, lassen die vorhandenen Quellen nicht erkennen. Er ist für die Zeit von 1323 bis 1349 belegt. Es ist kaum anzunehmen, daß es sich - wie Bechtold meint {382} - um den von 1277 bis 1297 häufig genannten Hugo (A3) handelt, da der Name Hugo in der Bünd zwischen 1297 und 1323 in keiner Urkunde mehr erscheint {383}.
Der in den einzelnen Schriftstücken genannte »Großhug« {384} ist mit Hug d. Ä. identisch; das läßt sich aus Belegen über dessen Nachkommen ableiten. Hug d. Ä. hatte nämlich die Söhne Ulrich und Hug sowie Walther {385}. Für Großhug wurden dieselben Kinder genannt: Ulrich und Hug {386}; daß auch hier noch ein Bruder Walther vorhanden war, zeigt eine Urkunde {387}, in der Walthers Kinder als Verwandte (»Vettern«) »Ulrichs, Sohn des Großhug«, bezeichnet werden.
Hug wird in den Quellen deshalb als »der Ältere« bezeichnet, weil man ihn von seinem Zeitgenossen Hug dem Jüngeren (C1) unterscheiden wollte. Zwischen diesen beiden ist keine verwandtschaftliche Beziehung belegbar, doch der Gedanke besticht, daß es Brüder gewesen sein könnten.
Wahrscheinlich ist Hug d. Ä. in die Generation Conrads (A5) einzuordnen. Sollte er aber ein älterer Bruder Hug des Jüngeren gewesen sein, gehörte er eher in die der Söhne Conrads (A5).
Hug d. Ä. wird 1323 erstmals handelnd erwähnt {388}. Propst und Kapitel des Stiftes St. Stephan nahmen von ihm zu einem jährlichen Zins von 3 Schilling Pfennig dessen erblehnbares Haus am Fischmarkt auf und beliehen damit den Arzt mag. Guido den Jüngeren, dem Hug das Haus verkauft hatte. In dem Beleg über den Weiterverkauf dieser Liegenschaft (1325) wird Hug des Älteren Name noch einmal genannt {389}.
Aus den Jahren 1328 {390}, 1333 {391} und 1341 {392} liegen drei Urkunden vor, die alle im Zusammenhang mit einem Hof in Allmannsdorf stehen: 1328 hatte Hug d. Ä. diesen Hof und weitere Güter in Egg und Petershausen für 50 Pfund Pfennig von Abt Diethelm von Reichenau gekauft. Später erhob Hug Klage gegen den Meister des Heiliggeistspitals wegen zu niedriger Abgabe von einem Acker am Egelsee, der zu seinem Hof in Allmannsdorf gehörte. Diese Klage wurde am 22.2.1333 vom Stadtammann abgewiesen.
Als Zeuge fungierte u. a. Vogt Ulrich in der Bünd (A12). 1341 veräußerte Hug d. Ä. den genannten Acker für 18 Pfund Pfennig Konstanzer Münze an das Heiliggeistspital.
Im Jahre 1332 {393} verkaufte Abt Diethelm von Reichenau »dem beschaiden manne Hugon in der Búnd, dem eltern, burger ze Kostentz, und allen sinen erben« für 200 Pfund Pfennig zwei Fuder Zinswein ab der Kirche zu Berlingen, die Weingärten zu Steckborn, genannt »die Morgen« und das Mannwerk zu Steckborn. - Von Abt Eberhard von Reichenau erhielt Hug 1339 einen Hof in Reichenau zu Lehen {394}. - Auf den Besitz eines bischöflichen Lehenhofes in Rickenbach weist eine Notiz von 1385 hin {395}.
Für 1346 {396} wird Hug d. Ä. als Vogt der Elisabeth, Ehefrau des Johann Schwarz, genannt, und 1349 {397} als ehemaliger Salmann des Juden Süßmann. - Von einem Streit zwischen dem Kapitel des Stiftes St. Stephan und Hug über die Zinspflicht eines Hauses am Obermarkt erfahren wir aus einer Urkunde von 1348 {398}.
Hug d. Ä. starb zwischen dem 22.9.1349 {397} und dem 23.6.1350 {385}. Er war mit Agnes, die vor dem 6.5.1359 {399} verstarb, verheiratet.
Hugs d. Ä. Siegel ist an zwei Urkunden erhalten {392, 396} und entspricht in Größe und Aussehen dem des Hugo (A3). Es ist anzunehmen, daß er es von Hugo (A3) - dem Vater oder dem Onkel - übernommen hatte. Das Siegel, rund, 42 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg (Abb. S. 16) und trägt die Umschrift:
+ S' HVGONIS IN DER BVNDE
B2 Ulrich
Ulrich, Sohn Hugs d. Ä. (B1) wird 1350 in einem Kaufvertrag zusammen mit seiner Mutter Agnes und seinen Brüdern Hug (B3) und Walther (B4) aufgeführt {400}. Ihre Siegel sind erhalten, wobei Ulrichs Siegel in der Umschrift den Zusatz »junior« trägt. (Wie schon unter dem Vogt Ulrich (A12) vermerkt, der spätestens ab 1341 »der Ältere« genannt wurde {401} und ab 1353 dies auch im Siegel zeigte {402}, war dadurch eine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen den beiden Trägern des gleichen Namens gegeben.) Im Text der Urkunden fehlt bei Ulrich allerdings der Namenszusatz »der Jüngere«. Er wird vielmehr als »des Großhugen seligen Sohn« bezeichnet.
1365 verkaufte »Uli« dem Eberlin Böger um 26 Pfund Pfennig Konstanzer Münze ein Gut mit Haus und Hofstatt auf der Reichenau, ein Lehen Abt Eberhards {403}.
1370 veräußerte er vor dem Stadtammann seinen Hof zu Andwil für 110 Pfund Pfennig den Chorherren des Stiftes St. Stephan und verzichtete auf alle Ansprüche. Als Vertreter der Chorherren war der Leutpriester Johannes in der Bünd (A11) zugegen {404}.
Bei einem Güterverkauf, den Ulrichs Neffe Bilgeri in der Bünd (B7) und dessen beide Schwestern (B8, B9) 1371 tätigten, wurde Ulrich als Vogt der Frauen hinzugezogen {405}. Der Text weist ihn zwar als Vetter des Bilgeri aus; dieser Ausdruck bezeichnete damals jedoch einfach einen nahen Verwandten.
Als Ratsmitglied wird Ulrich nur ein einziges Mal erwähnt, und zwar zusammen mit seinem Bruder Walther in der schon mehrfach zitierten Ratsurkunde von 1368 {406}.
Das Siegel, an drei Urkunden erhalten {407}, rund, 27 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig auf einem Dreiberg und trägt die Umschrift:
[S' ] VLR. DCI [I] D. BVND. IVNIOR
B3 Hug
Der zweite Sohn Hugs d. Ä. (B1) trägt den Namen seines Vaters. Er ist allerdings nicht identisch mit Hug d. J. (C1), da sein Siegel, erhalten von 1350 und 1359, Büffelhörner zeigt, Hug d. J. jedoch sowohl 1342 {408} als auch 1362 {409} den Blütenzweig im Siegel führt.
Außer in dem schon unter Ulrich (B2) erwähnten Kaufvertrag von 1350 {410}, in dem Hug zusammen mit seiner Mutter und seinen beiden Brüdern genannt ist, erfahren wir 1357 ein weiteres Mal etwas über ihn aus einer kurzen Notiz im Lehenbuch der Reichenau: »Abt Eberhard von Reichenau verleiht dem Hug in der Bünd, Großbugs Sohn, den Wildbann über Vögel und über Tiere, mit allem Recht, auf Wasser und auf Feld, zu nießen, wie und wo er mag, so weit das Gebiet des Klosters geht {411}.«
Nach dem Tod seiner Mutter fiel bei der Erbteilung des mütterlichen Gutes zwischen ihm und seinen Brüdern der von seinem Vater 1328 {412} erworbene Hof in Allmannsdorf an ihn. Er war nicht lange in Hugs Besitz, denn schon 1359 verkaufte er sein Allmannsdorfer Anwesen, genannt »Bünder Hof«, mit all den Gütern, die in Egg und Petershausen lagen und dazugehörten, dem Heiliggeistspital {413}. In einer zweiten über den Verkauf angefertigten Urkunde wird Hugs Ehefrau erwähnt {414}. Es war Katharina, die Tochter des Hermann Bregel von Schaffhausen. Hug selbst trägt in diesem Dokument den Beinamen »Stirn«.
Es liegt nahe, anzunehmen, daß sich zwei Nennungen in Urkunden dieser Zeit, und zwar »Hugo dictus in der Bund senior« (1358 Gläubiger für den Bischof) {415} und »Hug in der Bünde, der elter« (1360 Bürge für die Stadt) {416}, auf den hier besprochenen Hug beziehen. Sein Vater, der so genannt wurde, war nämlich damals schon verstorben; Hug (C1) trug bis zu seinem Tod den Beinamen »der Jüngere« und dessen Sohn Hug (C3) dürfte deshalb kaum mit dem Zusatz »senior« belegt worden sein. Des Vogts Ulrich (A12) Sohn Hug (A23) war wohl noch jünger als alle bereits genannten.
Ob es sich bei dem in einer Urkunde von 1386 genannten »Hugo Stirn« aus Niederhelfenschwil (bei Bischofszell) um Hug (B3) handelt, konnte nicht nachgewiesen werden, ist aber durchaus denkbar {417}.
Hugs Siegel liegt zweimal vor {410, 413}, rund, 34mm, im Siegelfeld den Wappenhelm, als Helmzier zwei geschwungene Büffelhörner, die außen mit je drei Blüten besetzt sind (Abb. S. 16). Die Umschrift lautet:
+ S' HVGON. DCI. IN D. BVND
B4 Walther
Der dritte Sohn des Ehepaares Hug d. Ä. und Agnes, Walther, begegnet uns außer in dem Kaufvertrag von 1350, in dem er mit seinen Brüdern genannt ist {418}, handeln nur noch zweimal.
Am 14.5.1360 reversierte er zusammen mit Ripp hinter St. Johann, ebenfalls Bürger von Konstanz gegen die Stadt Zürich wegen Zehnt- und Vogteistreitigkeiten {419}. 1368 erscheint Walther einmal in den Ratslisten, und zwar zusammen mit seinem Bruder Ulrich (B2) {420}.
In einer Lehensurkunde von 1370 heißt es bereits, Walther sei verstorben {421}. Dieses Schriftstück nennt auch seine Kinder Bilgeri (B7), Adelheid (B8) und Anna (B9), Ehefrau des Bastian Züricher. Erst in Belegen von 1371 {422} und 1379 {423} wird Walthers Beiname mitgeteilt; »Walther, den man sprach Kotz«.
Sein Siegel {418}, rund, 32 mm, zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg und trägt die Umschrift:
+ S. WALTH'I. DCI. IN DER BVND
B5 Margarethe, B6 Agnes
Von den beiden Schwestern Margarethe, verheiratet mit Johann von Stockach, und Agnes, verheiratet mit Ulrich Gudentz, berichtet nur eine Urkunde aus dem Jahr 1385 {424}. Die Ehemänner, Bürger von Konstanz, waren zu jenem Zeitpunkt bereits verstorben.
Zusammen mit zwei weiteren Frauen, nämlich der Anna, Frau des Johannes in der Bünd (C2), und Agnes, Frau des Johann Sprutenhofer, verkauften sie den Hof Lanterswilen oberhalb von Ermatingen für 110 Pfund Pfennig Konstanzer Münze. Den Schwestern Margarethe und Agnes stand als Vogt Bilgeri in der Bünd (B7), ihr »nächster vattermag«, bei, also ein naher Verwandter väterlicherseits. Margarethe und Agnes könnten danach Töchter eines Bruders von Bilgeris Vater Walther (B4) gewesen sein, mithin Töchter des Ulrich (B2) oder des Hug (B3).
B7 Bilgeri
Bilgeris Name ist eng mit dem zweiten Zunftaufstand (1370) verknüpft, war er doch, zusammen mit seinen Verwandten Hug (C3) und »Haine« (C4) in der Bünd, einer der Initiatoren {425}.
Nicht lange vorher muß sein Vater Walther (B4) verstorben sein, denn Bilgeri und seine beiden Schwestern Adelheid (B8) und Anna (B9) wurden 1370 von Abt Eberhard von Reichenau mit der Hälfte des Kelhofes zu Wangen belehnt, die sie von ihrem Vater geerbt hatten {426}. Abt Heinrich bestätigte zehn Jahre später Bilgeri und Annas Ehemann, Bastian Züricher, dieses Lehen {427}.
Die 1332 {428} von Hug d. Ä. (B1) erworbenen Vermögenswerte, ein Weinzins zu Berlingen und Weingärten in Steckborn, gingen wohl über seinen Sohn Walther auf dessen Kinder über, die sie 1371 {429} für 500 Pfund Heller verkauften. 1379 {430} kam das gesamte Gut für 470 Pfund Heller wieder in Bilgeris Besitz. Im Jahre 1387 {431} verkaufte er es erneut, und zwar dem Kapitel zu St. Stephan für 310 Pfund Pfennig Konstanzer Münze.
Beim Verkauf des Hofes Lanterswilen oberhalb von Ermatingen, den vier Frauen 1385 tätigten, war Bilgeri Fürsprecher der beiden Schwestern Margarethe (B5) und Agnes (B6), geborene in der Bünd, als ihr »nächster vattermag« {432}.
Schließlich gehörte Bilgeri auch noch dem Großen Rat an. In den Jahren 1389, 1390 und 1391 {433} wird er in den Listen aufgeführt. Dann findet man keine weiteren Urkunden mehr von ihm. Erst nach 31 Jahren taucht wieder ein Bilgeri in der Bünd auf. Dieser großen Überlieferungslücke wegen ist nicht erkennbar, um wen es sich handelt. Es ist wohl eher an einen Nachkommen (B10) zu denken, da Bilgeri (B7) sonst in einem sehr hohen Alter noch rege Geschäftsverbindungen unterhalten haben müßte.
Bilgeris Siegel ist dreifach vorhanden {434}. Es ist rund, 27 mm, und zeigt im Schild den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
S' BILGERINI. DCI I DER BVND
B8 Adelheid
Die Tochter Walthers (B4), Adelheid, wird nur zweimal erwähnt, und zwar zusammen mit ihren Geschwistern Bilgeri (B7) und Anna (B9) in den Kaufverträgen von 1370 {435} und 1371 {436}, die schon unter Bilgeri besprochen wurden.
B9 Anna
Auch Anna, 1370 bereits mit Bastian Züricher verheiratet, war an den beiden oben genannten Kaufgeschäften ihrer Geschwister beteiligt. Außerdem wurden ihr und ihrem Ehemann 1377 von Abt Eberhard von Reichenau ein Lehen übertragen, das ihnen Johannes in der Bünd (A20), der ehemalige Vogt, anstelle einer Geldschuld gegeben hatte {437}.
Bastian Züricher gehörte von 1382 bis 1391 ununterbrochen dem Rat an (so weit reicht das älteste Ratsbuch). Er wird dann noch einmal 1396 als Ratsmitglied genannt {438}.
B10 Bilgeri
Der zwischen 1422 und 1430 mehrfach belegte Bilgeri ist wahrscheinlich nicht identisch mit Bilgeri (B7). Es könnte sich vielmehr um einen Sohn handeln.
Zusammen mit seiner Ehefrau Anna verkaufte er 1422 ein Haus in Konstanz {439}. Im selben Jahr erscheint er erstmals in den Steuerlisten {440}. Der hohe Anteil an »fahrendem Gut«, 950 Pfund Heller, gegenüber 300 Pfund Heller »liegendem Gut« {441} zeigt, daß er am Handel beteiligt war, wahrscheinlich gemeinsam mit Johannes Schulthaiß {442}. Das Konstanzer Ammanngerichtsbuch nennt die beiden nämlich zwischen 1423 und 1428 fünfmal zusammen als Schuldner des Gottlieb Jud, wobei Bilgeri stets als » Mitgülte« bezeichnet wird. Nur 1428 tritt er auch einmal allein auf {443}. Im Steuerbuch ist er in jenem Jahr nicht aufgeführt, wohl aber seine Ehefrau mit 200 Pfund Heller Vermögen {444}, obwohl Bilgeri noch 1429 {445} belegt ist und 1430 {446} Ietztmalig im Steuerbuch erscheint. Gleichzeitig mit seiner Frau wird »ir sun Caspar« genannt, der nichts zu versteuern hatte {447}. Auch 1433 {448} sind Bilgeris Frau und deren Sohn, 1434 {449} Frau Anna in der Bünd allein, in den Steuerlisten eingeschrieben. Ob Caspar auch ein Sohn Bilgeris ist, muß offen bleiben.
Familiengruppe C
C1 Hug der Jüngere
Hug d. J. wird zwar in fünf Urkunden {450} zusammen mit Trägern des Namens in der Bünd aus verschiedenen Familien genannt, dennoch enthalten diese Unterlagen keinerlei Hinweise auf verwandtschaftliche Zusammenhänge. So ist man über die Beziehungen zu den übrigen Mitgliedern des Patriziergeschlechtes auf Vermutungen angewiesen. Er könnte ein Neffe Conrads (A5) gewesen sein. Das Beibehalten des Namenszusatzes »der Jüngere« bis zu seinem Lebensende, sogar im Siegel, läßt auch daran denken, daß er ein Bruder Hugs d. Ä. (B1) gewesen sein könnte.
Hug d. J. ist nicht Hug (B3) Sohn Hugs d. Ä. (B1). Durch den Vergleich ihrer Siegel wird das deutlich. Hugs d. J. Siegel zeigt den Blütenzweig, während Hug (B3), Sohn Hugs d. Ä. (B1) im Siegel die Büffelhörner führt.
Der gleiche Unterschied besteht zwischen den Siegeln Hugs d. J. und dem Hugs (A23), der ein Sohn Ulrichs {A12} war. Außerdem überlebte Hug (A23) den Hug d. J. um viele Jahre, so daß auch hier keine Identität vorliegt.
Daß es sich bei Hug d. J. und Kleinhug tatsächlich um eine Person handelt, beweist eine Urkunde von 1362 sehr deutlich {451}. Der Text spricht von Kleinhug, während der Name im Siegel den Zusatz »junior« trägt.
Ein bemerkenswerter Eintrag aus dem Jahre 1345 findet sich im Lehenbuch Abt Eberhards {452}. Es geht um ein Vermächtnis des Ulrich Häfeli für seine drei Schwestern. Die eine, Grethe, wird dort als Ehefrau eines Hug in der Bünd bezeichnet. Es ist anzunehmen, daß es sich dabei um Hug d. J. handelt, und zwar deshalb, weil die beiden anderen um diese Zeit lebenden Träger dieses Namens Hug d. Ä. (B1) mit Agnes und Hug (B3) mit Katharina Bregel verheiratet waren.
Nach einem Beleg von 1335 {453} war Hug d. J. wohl Mitglied des Rates; als solches trat er zusammen mit Vogt Ulrich (A12) bei einem Gütererwerb des Kleinspitals auf. Gemeinsam mit dem Konstanzer Ammann Underschopf war er 1335 an der Schlichtung der Mißhelligkeiten zwischen Ober- und Unterschaffhausen beteiligt {454}. Es stellt sich die Frage, ob Hug d. J. mit dem nur in einer Urkunde (1333) {455} genannten, jedoch häufig in der Literatur über die Konstanzer Stadtgeschichte zitierten Bürgermeister Hug in der Bünd identisch ist. Außer ihm käme noch Hug d. Ä. in Betracht. Doch die über diesen erhaltenen Belege befassen sich ausschließlich mit privaten Grundstücksangelegenheiten.
In einer Urkunde von 1342 {456} erscheint Hug d. J. ebenfalls gemeinsam mit dem Vogt Ulrich (A12). Die beiden geloben getreue Erfüllung ihrer Salmannspflichten. Vier weitere Quellen berichten von Geld- und Grundstücksgeschäften Hugs d. J.: 1345 {457} lieh er den Geschwistern Ber 24 Pfund Pfennig Konstanzer Münze, die ihm dafür Güter bei Steckborn verpfändeten. 1347 {458} empfing er über Bischof Ulrich 105 Mark Silber, Konstanzer Gewicht; das Geld schuldete ihm Albrecht von Steinegg. Zwei Jahre später bekam er von Abt Eberhard einen Weingarten in Reichenau zu Lehen {459}. 1357 {460} gab er ein Darlehen über 52 Pfund Pfennig Konstanzer Münze und erhielt dafür Güter bei Berlingen. - Die letzte Urkunde (1362) {451} vor seinem Tod nennt ihn als Vogt der Elisabeth Köchlin.
1364, wohl kurz nach Hugs d. J. Ableben, verkaufte sein Sohn Hug (C3) dem Kloster Petershausen ein Gut. Davon erhielten die Töchter des verstorbenen Conrad in der Bünd (C6) Anna (C7) und Elisabeth (C8) ein Leibgedinggeld {461}. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind zwar nicht angegeben. Doch ist anzunehmen, daß nach Hugs d. J. Tod die beiden Klosterfrauen deshalb bedacht wurden, weil auch sie Erben Hugs d. J. waren. Ihr Vater Conrad müßte danach ein Sohn Hugs d. J. gewesen sein.
Noch 20 Jahre lang wird Hugs d. J. Name in Urkunden erwähnt, außer mit seinem Sohn Hug (C3) auch im Zusammenhang mit den Söhnen Johannes (C2) und Heinrich (C4) {462}.
Aus einem Eintrag von 1371 im Gemächtebuch erfahren wir ferner, daß Hug d. J. noch einen unehelichen Sohn (C5) hatte, und zwar von seiner Haushälterin, die von Hugs d. J. Sohn Hug (C3) erschlagen wurde {463}.
Hugs d. J. Siegel liegt uns in zwei Ausführungen vor, und zwar von 1342 {456} und von 1362 {451}. Sie unterscheiden sich kaum und tragen beide den Zusatz »junior«. Sie sind rund, 29 bzw. 30 mm, und zeigen den dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
+ S'HVGONIS IN DER BVND. IVNIOR.
C2 Johannes
Johannes, Sohn des »Kleinhug« (C1) {464}, wird im Ratsbuch und im Gemächtebuch in der Regel »Hänni« genannt, im Gegensatz zu Johannes (A20), Sohn des Ulrich (A12), der ab 1365 meist den Zusatz »Vogt« führt.
Leider ließ sich nicht eindeutig feststellen, welcher der beiden in einem Eintrag von 1350 im Lehenbuch des Abtes Eberhard von Reichenau gemeint ist. Ein Johannes in der Bünd widerlegte damals seiner Ehefrau Elsbeth Weingärten auf der Reichenau, die mit 120 Mark Silber angesetzt wurden {465}. Da Johannes (A20) 1353 als Rektor der Kirche in Henau genannt wird {466}, ist anzunehmen, daß er zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet war, so daß wir Ehefrau Elsbeth dem Johannes (C2) zuordnen dürfen.
Nach dem Tod Elsbeths hätte er dann Anna, verwitwete Keller, geheiratet. Diese Ehe ist belegt {464}. 1367 gab Abt Eberhard von Reichenau seine Einwilligung, daß Anna ihren Mann Johannes zum Mitbesitzer an Gütern in Allensbach und Kappel machte, die ihr ihr erster Schwiegervater, der verstorbene Heinrich Keller d. Ä. um 100 Mark Silber Widerlage zu Pfand gesetzt hatte.
Annas Sohn Heinrich aus erster Ehe, der den Beinamen »Schurpf« {467} trug, scheint sich nicht immer mit seinem Stiefvater verstanden zu haben, denn wir finden sie wiederholt vor dem Rat, der sowohl Streitigkeiten schlichten (1382) {468} als auch in Vermögensangelegenheiten (1384) {467} vermitteln mußte.
Weitere Ratsbucheinträge berichten von einem Stadtverweis des Johannes für einen Monat (1381) {469}, ferner von Schulden gegenüber C. Sonnentag und Hugo in der Bünd (A23) (1382) {470}, die er vom Erlös aus dem Gut in Tengen bezahlen sollte. Johannes war nämlich, wie schon unter Hugo (A23) beschrieben, Mitbesitzer an den Gütern in Tengen {471}. - Auf weitere Auseinandersetzungen mit C. Sonnentag weisen Eintragungen von 1384 {472} und 1387 {473} hin.
Beim Verkauf des Hofes Lanterswilen oberhalb Ermatingen (1385), der vier Frauen gehörte - von denen drei als in der Bünd-Angehörige ausgewiesen sind (Anna, verheiratete in der Bünd, Margarethe von Stockach, geborene in der Bünd (B5), Agnes Gudentz, geborene in der Bünd (B6) und Agnes, verheiratete Sprutenhofer) - war Johannes als Vogt seiner Frau Anna zugegen {474}. Diese Urkunde trug das Siegel des Johannes. Es ist leider verloren gegangen.
C3 Hug
Über Hug sind vier inhaltlich ganz unterschiedliche Urkunden erhalten. Nach dem Tod seines Vaters Hug d. J. (C1) verkaufte er 1364 dem Kloster Petershausen für 52 Pfund Heller ein Gut mit Haus und Hof, gelegen zu Petershausen. Davon erhielten die Klosterfrauen Anna (C7) und Elisabeth (C8) in der Bünd ein Leibgedinggeld {475}.
1370 brach der zweite Zunftaufstand aus. Anführer der Geschlechter waren die Brüder Hug in der Bünd und Haine am Rin, in der Bünd, außerdem Bilgeri in der Bünd, Samuel Tetigkofer und Kuni von Schaffhausen {476}. Leider wird in der Quelle nicht gesagt, welche Brüder Hug und Haine beteiligt waren. Wie jedoch unter Hug (A23), Sohn Ulrichs (A12), dargelegt, ist es wahrscheinlicher, daß wir die Anstifter in den beiden Söhnen Hugs d. J. (C1) zu sehen haben.
Wenig später wurde Hug vom Rat verurteilt, weil er die Haushälterin seines Vaters erschlagen hatte. Er mußte 8 Pfund Pfennig für eine »ewige Messe« sowie eine bestimmte Summe für die Armen zahlen, und nach seinem Tod sollten seinem Stiefbruder (C5), Sohn der Haushälterin und seines Vaters, 20 Pfund Pfennig von seinem Besitz zukommen {477}.
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil über Hugs Bruder Heinrich (C4) aus dem Jahre 1377 wird berichtet, daß Hug in Radolfzell eines gewaltsamen Todes starb {478}.
In der Urkunde vom 23.4.1364 {475} siegelte Hug mit dem Siegel seines Vaters (C1), »Hugonis in der Bünd, junior«.
C4 Heinrich
Zusammen mit seinem Bruder Hug (C3) gehörte Heinrich wahrscheinlich zu den Anführern des zweiten Zunftaufstandes {1370}. Die Chronik nennt ihn »Haine am Rin« {479}.
Von seiner Frau erfahren wir aus einem Vertrag von 1372. Heinrich und seine Frau Margaret verkauften dem Kaplan von St. Stephan, Heinrich Murer, ein Pfund Konstanzer Pfennigjährlichen Zinses von zwei Weingärten und einem Torkel in Triboltingen {480}.
Heinrich muß in viele Auseinandersetzungen mit den Bürgern der Stadt Konstanz verwickelt gewesen sein. 1377 kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Landrichter von Schattbuch. Heinrich versprach, fortan Frieden zu halten und über Streitigkeiten vor dem Konstanzer Ammann zu verhandeln. Außerdem wurde er dazu verurteilt, vier Meilen vor der Stadt zu bleiben {481}.
Sein Siegel, 28 mm, befand sich an der Urkunde von 1372 {480} (heute im GLA). Es zeigt im Siegelfeld den Wappenhelm, als Helmzier zwei lyraförmig geschwungene Büffelhörner, die außen mit je drei Blüten besetzt sind und deren Enden in die Umschrift hineinragen; darunter der nach rechts geneigte, in die Umschrift integrierte Schild mit dem dreigeteilten Blütenzweig über einem Dreiberg. Die Umschrift lautet:
[S' H]AIN[R]ICI IN D[ER] BVND.
C5 N.N.
Sohn Hugs d. J. (C1) (siehe dort).
C6 Conrad
Conrad vermutlich ein Sohn Hugs d. J. (C1) hatte die Töchter Anna (C7) und Elisabeth (C8). Am 23.4.1364 lebte er nicht mehr {482}. - Ein Eintrag in der Chronik von Stetter erwähnt einen Conrad in der Bünd genannt Mock (= kleiner, dicker Mensch {483}), der zusammen mit Ulrich Häfeli 1363 »uff der katzen umb das ave Maria« Hans Tübinger erschlug {484}. Diese Nennung kann sich eigentlich nur auf Conrad (C6) beziehen, denn die übrigen Träger des Namens Conrad, die aus jener Zeit bekannt sind, kommen nicht in Frage. Wäre Conrad (A19), Vogt von 1360 bis 1367, der Täter gewesen, lägen wahrscheinlich Belege darüber vor, und er hätte wohl kaum sein Amt behalten. Vater (A16) und Sohn (A27) Conrad, genannt Rüll schließen sich durch ihren Beinamen aus. Außerdem bestanden zu Ulrich Häfeli, dem Mitschuldigen, verwandtschaftliche Beziehungen.
C7 Anna, C8 Elisabeth
Die beiden Schwestern Anna und Elisabeth, Töchter des Conrad (C6), waren Klosterfrauen zu Diessenhofen. 1364 wurde vereinbart, daß sie von einem an das Kloster Petershausen durch Hug (C3) verkauften Gut auf Lebzeiten 10 Pfund Pfennig Leibgedinggeld erhielten {482}. - Auch der Totenrodel des Klosters nennt ihre Namen {485}.
Träger des Namens in der Bünd, die sich nicht zuordnen lassen
Unter den zahlreichen Angehörigen des Geschlechtes in der Bünd, die sich in Quellen nachweisen ließen befinden sich einige Personen, deren genealogische Zuordnung nicht möglich ist:
a) Aus einem päpstlichen Schreiben vom 28.5.1330 an den Bischof von Konstanz, Rudolf III. von Montfort, erfahren wir von dem Gesuch des Klerikers Johannes dictus Uss der Bunden de Piscina (vom Fischmarkt), Sohn eines Benediktinermönches und einer unverheirateten Frau, trotz dieses Mangels der Geburt zu allen Ämtern zugelassen zu werden {486}.
b) Bruder Conrad in der Bünd war wohl Angehöriger des Klosters Salem, denn er trat am 6.3.1335 als Zeuge für das Kloster auf; dieses vergab eine Hofstätte in Konstanz als Erblehen {487}.
c) Im Totenrodel des Klosters St. Katharinental finden wir eine Schwester Adelheid der Bünd verzeichnet. Sie ist zwischen den Töchtern Heinrichs (A4) genannt und gehört wohl in deren Generation {488}.
d) Am 28.6.1384 verkaufte die Stadt einer Margarethe in der Bünd, Witwe des Heinrich Fry, und deren Erben für 1000 Pfund Heller einen jährlichen Zins von 72 Pfund Heller {489}.
e) Von 1420 bis 1430 erscheint in den Konstanzer Steuerbüchern unter den Ausbürgern der Weinschenk Heinrich in der Bünd von Steckborn {490}.
f) Am 17.8.1436 beurkundete der Abt von Allerheiligen, daß der Priester Hugo in der Bünd, Konventherr des Klosters Stein am Rhein, eine Wiese zu Wagenhausen gekauft und zu einer Seelenmesse seinem Kloster übergeben habe {491}. - Als Prior des Benediktinerklosters Stein am Rhein zeigte Hugo in der Bünd am 18.2.1444 mit seinen Mönchen dem Bischof von Konstanz, Heinrich von Hewen, die Wahl des Johannes Singer, Leutpriester des Klosters, zum Abte an {492}.
g) Ein Mönch Albertus in der Bünd wird im Necrologium des Klosters Petershausen unter dem 5. Februar aufgeführt {493}.
Es ist unklar, ob die beiden folgenden Personen zum Geschlecht in der Bünd gehören:
1) In einer Urkunde des Abtes Heinrich vom Kloster Kreuzlingen vom 8.6.1338 über die Verleihung eines Hauses wird ein »her Friderich von Bund« als Zeuge genannt {494}.
2) Das Oberbadische Geschlechterbuch zitiert einen Johannes de Bünd, 1397 plebanus in Altdorf, ohne Angabe einer Quelle {495}.
Verbindungen zu anderen Familien
Außer den bereits genannten angeheirateten Familien (siehe unter den Gruppen A , B, C) bestanden verwandtschaftliche Beziehungen sicher noch zu weiteren Konstanzer Geschlechtern. Das wird sich jedoch erst dann deutlicher ergeben, wenn auch diese genauer untersucht worden sind. Einige Anhaltspunkte können jedoch schon jetzt aufgezeigt werden.
An erster Stelle seien die Illikuser genannt: Heinrich Illikuser vermachte 1363 testamentarisch dem Vogt Ulrich in der Bünd (A12) und Heinrich Harzer umfangreiche Besitzungen {496}. (Die Verwandtschaft Illikuser-Harzer ist belegt.) - 1371 bürgten für Heinrich Illikuser, genannt Knüttel, gleich nach seinem Bruder Johann der Vogt Johannes in der Bünd (A20), dessen Bruder Hugo (A23) und Conrad Pfefferhart (wohl der Ehemann von Elisabeth, geborene in der Bünd (A21)), ferner Ulrich Goldast, genannt Strübli (wahrscheinlich ein Sohn von Elisabeth, geborene in der Bünd (A14)) {497}. - Johannes in der Bünd (A20) besaß außerdem bis 1377 Reichenauer Lehen, die vorher Johann Illikuser gehört hatten.
Daß die Familie Harzer mit den in der Bünd verwandt war belegt eine Urkunde von 1372. Den Töchtern der Elisabeth, geborene in der Bünd (A21) wurde nämlich ihr Oheim Heinrich Harzer als Vogt gegeben {498}. Diese Töchter verkauften zur gleichen Zeit drei Brüdern Harzer den Weinzehnten zu Steckborn {499}.
Gemeinsam mit den in der Bünd werden öfters auch die Wiener erwähnt. Heinrich Wiener besaß ein Haus in der St. Paulsgasse an der Ringmauer (ehemals in der Bündscher Besitz?) {500}. Von ihm liehen sich 1374 Johannes (A20) und Heinrich (A22) in der Bünd 600 Pfund Heller {501}; außerdem verkauften ihm 1377 Johannes (A20) und Hugo (A23) ein Reichenauer Lehen {502}. Zwei Jahre später ging ein weiterer Lehensteil von Johannes (A20) an die Brüder Heinrich und Rudolf Wiener über {503}.
Ein Vertrag von 385 nennt Rudolf Wiener zusammen mit einigen Mitgliedern der in der Bünd-Familie und weiteren Patriziern, die vielleicht ebenfalls zur Verwandtschaft gehörten. Sie besaßen nämlich gemeinsame Rechte »an der vorderen Vesti zu Tengen«. Aufgeführt werden außer Rudolf Wiener noch Hugo (A23) und Johannes (C2) in der Bünd, Bastian Züricher (Ehemann der Anna, geborene in der Bünd (B9)), Agnes, die Witwe des Conrad Atz, Johannes von Ulm und Hug Angelli. Conrad Atz erscheint noch zweimal in Verbindung mit Hugo (A23).
Ein besonderes Problem stellen noch die Tettikofen dar. Ein Zweig dieses Geschlechts trug den Beinamen Bündrich. Er taucht erstmals bei Heinrich von Tettikofen auf, und zwar in der Schulthaißschen Liste von 1351. Ob hier ein alter Zusammenhang mit den in der Bünd vorliegt oder ob der Namenszusatz nur deshalb gegeben wurde, weil sich die Tettikofen auch im Bereich einer »Bünd« niedergelassen hatten - das Gartenland westlich der Bischofsburg wurde ebenfalls Bünd genannt und dort befindet sich der Bündrichshof (heute Torgasse 8) - konnte nicht geklärt werden, denn eine so frühe gemeinsame Nennung beider Geschlechter ließ sich nicht finden. Mitte des 14. Jahrhunderts waren zwei Familien allerdings verschwägert: Elisabeth in der Bünd (A14) war die Ehefrau des Heinrich Goldast (1360 tot), dessen Schwester Ursula mit Heinrich von Tettikofen, genannt Bündrich, verheiratet war {504}. - Auch daß Conrad in der Bünd (A27) 1376 für seine Kinder als Vögte einen Heinrich von Tettikofen und einen Heinrich Goldast wählte, kann als Hinweis auf eine Verwandtschaft angesehen werden. - Hier sei ebenfalls erwähnt, daß ein »Tettikofer« zusammen mit drei in der Bünd den zweiten Zunftaufstand anzettelte. - Unter den zahlreichen Unterzeichnern zweier Urkunden von 1392 und 1393, die nur noch in Abschriften vorliegen {505}, steht ein »Conradus Tettikover alias Rull«. Der Beiname Rüll findet sich sonst nur bei Conrad in der Bünd. Hier könnte eine Verwechslung vorliegen.
Tabellarische Übersicht der Familienangehörigen
Tabelle I: Männer
Tabelle I!: Frauen
Tabelle lll: Nicht einzuordnende Personen
Zeichenerklärung insbesondere zu den Wappenvarianten:
Alle Tabellen und die Zeichenerklärung siehe am Ende dieses Dokuments und auch auf der Seite "Tabellen" in dieser Internet-Veröffentlichung.
Die drei Tabellen zeigen, daß in der Zeit von 1210-1470 62 Angehörige des Geschlechtes in der Bünd nachgewiesen werden konnten. Unter ihnen finden sich 38 Männer und 24 Frauen, für die Quellenlage der damaligen Zeit ein beträchtlich hoher Anteil an weiblichen Personen. Neun der Männer trugen den Vornamen Hugo. Er kann also als Leitname gelten. 24 andere hießen Conrad, Heinrich, Johannes oder Ulrich; nur die restlichen vier hatten andere Vornamen. - Bei den Frauen ist solch eine Bevorzugung bestimmter Namen nicht in diesem Maße zu erkennen, wenn auch Elisabeth und Agnes verhältnismäßig häufig vorkamen.
Insgesamt konnten für 22 Mitglieder des Geschlechtes in der Bünd Ehen belegt werden, in 18 Fällen ist auch der Familienname des Ehepartners voll überliefert. Von den damals sicher recht häufigen Zweitehen ließen sich nur für zwei Fälle Belege finden. - 14 Angehörige des Geschlechtes gehörten dem geistlichen Stand an, sieben Männer und sieben Frauen.
Es ist anzunehmen, daß während des langen Zeitraumes, auf den sich die vorliegende Untersuchung erstreckt, weitaus mehr in der Bünd in Konstanz lebten, als urkundlich nachweisbar sind. Vor allem in den ersten aufgezeigten Generationen finden sich beträchtliche Lücken. Man muß aber bedenken, daß, von Überlieferungszufällen abgesehen, eben nur jene Personen in den Quellen genannt werden, die ein gewisses Alter und eine bestimmte soziale und politische Stellung erreicht hatten, um bei Beurkundungen berücksichtigt zu werden. Insofern spiegeln die überlieferten Familiengruppen den Rang wieder, der ihnen jeweils in der damaligen Gesellschaft zukam.
Die Stellung der Gruppe A kann unter diesem Gesichtspunkt nicht hoch genug eingeschätzt werden, finden sich doch unter ihnen neun Ratsherren drei Spitalpfleger, ein Ammann, zwei Bürgermeister und vier Reichsvögte. Auch bei den übrigen Gruppen sind fünf Ratsmitglieder und ein Bürgermeister zu nennen.
Von 22 der untersuchten Personen sind uns die Siegel erhalten. Zwei in der Bünd wechselten im Laufe des Lebens ihr Siegel. Am häufigsten - 14 mal - findet sich im Siegelfeld der dreigeteilte Blütenzweig, drei Siegel zeigen den Wappenhelm mit den Büffelhörnern und drei tragen beide Embleme, den Blütenzweig und die Büffelhörner. Um 1400 traten plötzlich vier Siegel mit gekreuzten Lilienstäben im Feld auf, eines davon auch mit den Büffelhörnern. Die Gründe für diese Siegeländerung sind unbekannt. Hier bietet sich also noch ein weites Feld für zukünftige Forschungen.
Stammtafeln
Familiengruppe A, Familiengruppe B, Familiengruppe C
Die Stammtafeln der Familiengruppen A, B und C mit bis zu acht Generationen sind der Seite "Stammtafeln" dieser Internet-Veröffentlichung zu entnehmen.
Aufstieg und Niedergang
Überblickt man die Zeitspanne von 1210 bis 1470 während der sich die in der Bünd nachweisen lassen, so fällt auf daß, selbst nachdem das Geschlecht schon über hundert Jahre in Konstanz ansässig war, nur wenige Nennungen zu konstatieren sind daß dann aber plötzlich etwa 50 Jahre lang zahlreiche Angehörige der Familie als Ratsherren, Bürgermeister oder Reichsvögte durch reiches Quellenmaterial belegt sind. Fast ebenso schnell verlor das Geschlecht in den folgenden Jahrzehnten dann wieder an Bedeutung. Dieses merkwürdige Bild entspricht sicher nicht der demographischen Entwicklung. Es ist auch nicht einfach durch den Zufall der Überlieferung zu erklären. Es müssen vielmehr besondere Gründe für den beachtlichen Aufstieg sowie für den überraschenden Niedergang vorgelegen haben. Gründe, die sich gewiß recht vielschichtig darbieten, auf die im folgenden aber nur noch andeutungsweise eingegangen werden kann.
Eine der Ursachen für die herausragende Bedeutung, welche dem Geschlecht in der Stadt so plötzlich zukam, mag mit seiner Herkunft aus toggenburgischen Diensten zusammenhängen. Sie verdient deshalb noch einmal besondere Erwähnung. Verschiedentlich wurde zwar verallgemeinernd geschrieben {506}, das Konstanzer Patriziat sei aus der bischöflichen Ministerialität hervorgegangen. Für viele bedeutende Familien jener Zeit mag diese Annahme ohne weiteres zutreffen, nicht jedoch für die in der Bünd, da keine Quelle dafür einen Hinweis gibt. Eine Chorgerichtsurkunde aus dem Jahre 1294 nennt Hugo in der Bünd (A3) {507} innerhalb der Zeugenreihe sogar ausdrücklich unter den »cives« und nicht unter den »ministeriales«. Auch bischöfliche Lehen, die Jahrzehnte später Ulrich in der Bünd (A12) und seine Söhne innehatten, müssen nicht als Indiz für eine frühere Zugehörigkeit zur bischöflichen Ministerialität angesehen werden, denn diese Besitzungen brauchten keineswegs zum alten Familienerbe gehört zu haben. Eher ist daran zu denken, daß diese Vermögenswerte durch Conrads (A5) Ehe mit Elisabeth von Heidelberg die einer bischöflichen Ministerialenfamilie entstammte, an die in der Bünd gefallen waren.
Diese traditionelle Unabhängigkeit des Geschlechtes vom Bischof könnte durchaus ein Grund dafür gewesen sein, daß es sich in einer Zeit des Lösens von der alten Stadtherrschaft eines besonderen Ansehens seitens der Bürgerschaft erfreute. Der erste namentlich bekannte Bürgermeister war schließlich ein in der Bünd.
Selbstverständlich gehörte auch ein besonderes Maß an politischer Klugheit und diplomatischem Geschick dazu, um während der Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Bürgerschaft einerseits und Patriziern und Zünften andererseits verantwortliche Positionen einnehmen zu können. Außer in ihren öffentlichen Ämtern stellten die in der Bünd diese Fähigkeiten auch mehrfach als Schiedsleute unter Beweis. Eine Ausnahme machten hier einige Angehörige der Familiengruppe C mit ihrer Neigung zur Gewalttätigkeit.
In den Zeiten eines Heinrich von Brandis, der sich eine Besserung seiner finanziellen Lage dadurch erhoffte, daß er die bischöfliche Stadtherrschaft über Konstanz wieder herzustellen versuchte, ist es daher nicht verwunderlich, wenn sich die in der Bünd besonders exponierten: Reichsvogt Johannes in der Bünd (A20) geriet in ein Gefecht mit bischöflichen Reitern; fünf in der Bünd saßen 1368 im Rat, als die kriegerischen, Jahre dauernden Verwicklungen zwischen Stadt und Bischof begannen; und als Pfarrer von St. Stephan belegte Johannes in der Bünd (A11) Heinrich von Brandis im Auftrag des Papstes mit dem Kirchenbann.
Daß in all diesen Jahrzehnten nie ein in der Bünd das allerdings meist verpfändete Amt des bischöflichen Ammanns innehatte, mag Zufall sein, verdient aber durchaus erwähnt zu werden.
Eine Grundvoraussetzung für politischen Einfluß war unter anderem wirtschaftlicher Erfolg. Da das Wirtschaftsleben der Stadt in jener Zeit besonders durch den Groß- und Fernhandel bestimmt wurde, vor allem durch den Export von Leinwand, gelangte die Kaufmannschaft zu beträchtlichem Wohlstand und hohem Ansehen. Von manchen Autoren werden »alteingesessene Kaufmannsfamilien« und »Geschlechter« gleichgesetzt {508}. Es erhebt sich nun die Frage, ob auch die in der Bünd im 13. und 14. Jahrhundert zu diesen traditionsreichen Kaufleuten gehörten, ob also auch für sie der Handel die wirtschaftliche Grundlage darstellte.
Die Steuerlisten mit ihrer Aufteilung der Vermögen in liegendes und fahrendes Gut beginnen erst 1418, helfen hier also zunächst nicht weiter. Auch das Ammanngerichtsbuch, in dem Beglaubigungen der verschiedenen Rechtsgeschäfte verzeichnet wurden ist nur aus den Jahren 1423 bis 1434 erhalten und gibt deshalb auf unsere Frage keine Antwort. Untersucht man aber die sonst zur Verfügung stehenden Quellen unter diesem Gesichtspunk, so kann man feststellen, daß für die in der Bünd abweichend von vielen anderen Geschlechtern über Generationen hinweg der Grundbesitz die wirtschaftliche Basis bildete. Das begann schon mit Heinrich in der Bünd (A2). Als er Parzellen seines Gartenlandes zur Erbleihe ausgab, dürfte er auch seinen eigenen Vorteil im Auge gehabt haben, der eben in den Einkünften aus Grundrenten bestand {509}. Überblickt man dann den Besitzstand der Nachfahren weiter, so liest man von Weingärten in Allmannsdorf, ausgedehntem Rebbesitz in Konstanz, auf der Reichenau und bei Steckborn. Man erfährt von Lehen in Rohentengen und bei Egnach, von Gütern in Petershausen Rickenbach, Herlingen, Langenfeld und immer wieder von Weingärten, sei es in Kreuzlingen oder Ermatingen. Das ist nicht verwunderlich, denn der Weinbau spielte damals für Konstanz eine ganz wesentliche Rolle. Hauptabsatzgebiete waren das weinarme Oberschwaben, das Allgäu und Bayern {510}. Weitere Einkünfte brachten Korn- und Weinzehnten, Pfarrpfründen, Patronats- und Vogteirechte. Heinrich in der Bünd (A10) unterhielt sogar eine Badstube {511}. Irgendwelche Unterlagen über ausgesprochene Handelsgeschäfte des Geschlechtes finden sich für diese Zeit jedoch nirgends. Im nahen Schaffhausen beruhte der politische Einfluß des Stadtadels übrigens zum ganz überwiegenden Teil ebenfalls auf Grundbesitz {512}. - Wie begütert die in der Bünd damals gewesen sein müssen, zeigt auch die Tatsache, daß zwei Mitgliedern eine Universitätsausbildung möglich war Johannes (A11) studierte in Padua Kirchenrecht, Hugo (A9) war in Bologna immatrikuliert.
Eine kluge Heiratspolitik tat ein Übriges. Seit der schon mehrfach erwähnten Ehe Conrads (A5) mit Elisabeth von Heidelberg ist keine weitere Verbindung mit dem Landadel mehr belegt, ganz anders als etwa beim Patriziat der oberschwäbischen Städte {513}. Es ist denkbar, daß die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich damals die Edlen des Hegaus befanden {514}, solche Heiraten als wenig zweckmäßig erscheinen ließ. Dafür sehen wir als Ehepartner soweit nicht nur die Vornamen bekannt sind, fast ausschließlich Angehörige angesehenster patrizischer Familien der eigenen Stadt. Das gilt in erster Linie für die Familiengruppe A. Conrads (A5) Schwiegertöchter und -söhne kamen aus den Geschlechtern der Goldast hinter St. Johann und von Roggwil sowie Hundpiß - hier ist sogar die Höhe der Mitgift bekannt, 180 Pfund Konstanzer Münze. In der nächsten Generation sind Heiraten mit Pfefferhart, Blarer und von Hof belegt. Im Verzeichnis der besonders Wohlhabenden, die 1388 eine Sondersteuer zu zahlen hatten {515}, sind sie ebenfalls fast alle enthalten. Hierhin gehört auch die Familie Mangolt, in die später eingeheiratet wurde. Darüber hinaus ließen sich Ehen mit Angehörigen der Familien Aster und Schnöd aus Wil nachweisen sowie mit Gebtz.
Mit Familiengruppe B verschwägerte Sippen trugen nicht ganz so glanzvolle Namen: Aus Schaffhausen Bregel und aus Konstanz Gudentz, von Stockach und Züricher. - Von den belegten Ehen aus Gruppe C ist mit Familiennamen nur Häfeli bekannt.
Daß noch zu weiteren Geschlechtern verwandtschaftliche Beziehungen bestanden, wurde bereits weiter oben erwähnt.
Wohlhabend einflußreich und geachtet, so zeigte sich das Geschlecht um 1360; aber es fällt auf, daß im Laufe des folgenden Jahrzehnts in zunehmendem Maße Landverkäufe beurkundet wurden. Viele Mitglieder schienen in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein. Häuser und Hofstätten wurden verpfändet. Die Quellen berichten von Mahnungen wegen rückständiger Zinsen. Über die Ursachen dieser bedrückenden Situation läßt sich nur spekulieren. Die Zunftunruhen von 1370 sind kaum damit in Zusammenhang zu bringen; aber der Gedanke liegt nahe, daß die in der Bünd, die hauptsächlich von ihrem Grundbesitz lebten, von der Teuerung jener Zeit {516} besonders hart betroffen wurden und daß sie dadurch gezwungen waren nach und nach immer mehr ihrer Güter und ihrer Zehntrechte zu veräußern. Die Zersplitterung durch Erbgang oder die Versorgung Nachgeborener mit Pfründen mögen zusätzliche Probleme gebracht haben.
Dieser wirtschaftliche Zusammenbruch der meisten Familien des Geschlechtes vollzog sich innerhalb weniger Jahre. Mit dem Verlust ihres Vermögens sanken sie zur Bedeutungslosigkeit herab und verschwanden vollkommen aus den Quellen. Lediglich zwei Männer überwanden diese Krise. Conrad in der Bünd (A27), genannt Rüll, saß von 1375 bis 1391 im Rat. Er wurde sogar zum Bürgermeister gewählt. Bilgeri in der Bünd (B7) gehörte ebenfalls dem Rat an. Wir finden die beiden auch in dem bemerkenswerten Verzeichnis reicher Bürger von 1388. Der Sohn Conrads (A27), er trug den gleichen Namen wie sein Vater, genoß besonderes Ansehen in der Stadt (siehe Seite 40, (A30) Conrad). Bilgeri (B10), ein Nachfahre Bilgeris (B7), ist noch zwischen 1422 und 1430 belegt. Beide Nachkommen waren zum Handel übergegangen und standen somit wirtschaftlich gesehen gleichsam auf zwei Füßen, wenn auch laut Steuerlisten bei Conrad das liegende Gut überwog und bei Bilgeri die Geschäfte nie einen größeren Umfang einnahmen. Wie das Ammanngerichtsbuch zeigt scheint Bilgeri (B10) als Teilhaber von Johannes Schulthaiß mehr im engeren Marktbereich tätig gewesen zu sein. Conrad (A30) hingegen betrieb als selbständiger Kaufmann auch Fernhandel. Aber seine Umsätze gingen zurück, und ab 1435 begann auch bei ihm der Verkauf des Familienvermögens. Sein Sohn Conrad (A35) lebte lange Jahre in Lindau und stand dort in Militärdiensten. Er kam wohl erst im Alter in seine Heimatstadt zurück. Mit ihm erlosch in Konstanz das einstmals so angesehene und mächtige Geschlecht der in der Bünd im Mannesstamm endgültig. Die wirtschaftliche Entwicklung war über diese Patrizierfamilie hinweggegangen.
Siehe die Seite "Fußnoten".
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