1. Besondere Verantwortung
ALLRES Connect kann Inhalte mit Bezug zu Einsatzkräften, Hilfsorganisationen, Behörden, Katastrophenschutz, Ausbildung, Übungen, Einsätzen, Sicherheitsstrukturen oder organisationsinternen Abläufen enthalten. Für solche Inhalte gelten besonders strenge Anforderungen an Sicherheit, Vertraulichkeit, Verantwortlichkeit und Zurückhaltung.
2. Grundsatz des Schutzes
Nicht erlaubt sind Inhalte, durch die Personen, Betroffene, Einsatzkräfte, Organisationen, Objekte, laufende oder künftige Maßnahmen, Schutzkonzepte, kritische Infrastruktur oder interne Abläufe gefährdet, beeinträchtigt oder unzulässig offengelegt werden können.
3. Unzulässige Inhalte
Insbesondere unzulässig sind:
• nicht freigegebene Einsatzdetails, Lageinformationen oder Einsatzorte,
• Live- oder Echtzeitinformationen, wenn dadurch Schutzinteressen verletzt werden können,
• taktische Informationen, Einsatzkonzepte, Zugangswege, Schwachstellen oder interne Schutzmaßnahmen,
• interne Dokumente, Funkinhalte, Lagekarten, nicht öffentliche Kommunikationsinhalte oder vertrauliche Lageeinschätzungen,
• personenbezogene Daten von Betroffenen, Patientinnen, Patienten, Zeugen, Vermissten, Angehörigen oder Einsatzkräften,
• Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, die Betroffene oder sensible Situationen entwürdigend, identifizierbar oder unangemessen darstellen,
• Inhalte, die Nachahmung, Störung, Sabotage, unbefugtes Betreten oder Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen fördern.
4. Inhalte aus Übungen, Ausbildung und Organisationen
Auch Inhalte aus Ausbildung, Bereitschaften, Wachen, Gerätehäusern, Fahrzeugen, Kasernen, Unterkünften, Lagerbereichen, Leitungsstrukturen, internen Kommunikationswegen oder organisationsbezogenen Abläufen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch Sicherheits-, Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Hausrechts-, Dienst- oder Organisationsinteressen verletzt werden.
5. Pflichten der einstellenden Person
Wer sicherheits- oder einsatzbezogene Inhalte veröffentlicht, muss vorab eigenverantwortlich prüfen, ob die Veröffentlichung zulässig ist. Maßgeblich sind insbesondere:
• gesetzliche Vorgaben,
• Persönlichkeits- und Datenschutzrechte,
• Schweige- und Verschwiegenheitspflichten,
• interne Freigabe- oder Geheimhaltungsregeln,
• Sicherheitsinteressen der betroffenen Organisationen,
• Schutzinteressen von Betroffenen, Angehörigen und Einsatzkräften.
Im Zweifel sollen sicherheits- oder einsatzbezogene Inhalte nicht veröffentlicht werden.
6. Kein Ersatz für Einsatzkommunikation
ALLRES Connect ist kein Ersatz für offizielle Einsatzkommunikation, Alarmierung, BOS-Funk, Leitstellenkommunikation oder sonstige sicherheitskritische Kommunikationswege. Inhalte oder Aufrufe, die diesen Eindruck erwecken oder Nutzerinnen und Nutzer zu riskantem Verhalten veranlassen, sind unzulässig.
7. Meldung sicherheitsrelevanter Inhalte
Sicherheitsrelevante oder einsatzbezogene Inhalte, die problematisch erscheinen, sollen unverzüglich gemeldet werden. Solche Hinweise können mit hoher Priorität bearbeitet, vorläufig gesichert oder sofort eingeschränkt werden.
8. Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen können insbesondere Inhalte entfernt, Konten eingeschränkt oder gesperrt, Funktionen beschränkt, Schutzmaßnahmen aktiviert und – soweit rechtlich zulässig oder erforderlich – zuständige Stellen informiert werden.
9. Verhältnis zu sonstigen Pflichten
Diese Regeln ergänzen bestehende gesetzliche, dienstliche, vertragliche oder organisationsinterne Pflichten. Sie ersetzen keine Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Schweige-, Sicherheits- oder Freigabepflichten.
10. Kontakt
Hinweise zu problematischen Sicherheits- oder Einsatzinhalten können über die Meldefunktionen der App oder an support.allresconnect@gmail.com gerichtet werden.