In einer Pfarreiengemeinschaft gibt es neben den Pfarrgemeinderäten seit der Strukturreform im Zuge des Projekts 2020 auch einen Pfarreienrat. Dieser setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Mitgliedern und einer gleichen Anzahl von Delegierten aus den einzelnen Pfarrgemeinderäten. Der Pfarreienrat regelt die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte in der Pfarreiengemeinschaft, besonders im Hinblick auf die pastorale Planung. Seine Beschlüsse sind für die einzelnen Pfarrgemeinderäte verbindlich.
Weitere Informationen zur Arbeit der Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte finden Sie auf der Webseite des Bistums Trier.