Gepostet am: 29.10.2021 ND
Hier die wichtigsten Regelungen (Rheinland-Pfalz):
Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben. (Demnach entscheidet die Größe des Raumes oder der Fläche im Freien, wie viele Personen anwesend sein können).
In geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OPMaske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Die in der überwiegenden Zahl der Kirchen installierten Warmluftheizungen können wie gewohnt betrieben werden. Eine Einschränkung der Nutzung während des Gottesdienstes ist nicht erforderlich!
Wenn mehrere Gottesdienste nacheinander gefeiert werden, ist mind. eine Stunde zwischen Ende und Anfang des jeweiligen Gottesdienstes freizuhalten. In dieser Zeit kann der Raum gelüftet werden.
Die zur Feier des Gottesdienstes versammelten Personen müssen sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung vorher im Pfarrbüro mit Namen und Telefonnummer oder Anschrift anmelden. Bei Gottesdiensten und Versammlungen im Freien entfällt die Anmeldepflicht.
Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Dieser soll aber auf ein Minimum reduziert werden. Es wird empfohlen, nicht alle Lieder zu singen bzw. die ausgewählten Lieder auf max. 1 - 2 Strophen zu reduzieren.
Die Dauer des Gottesdienstes soll eine Stunde nicht überschreiten.
Auf jeglichen Körperkontakt beim Friedensgruß und anderen Anlässen wird verzichtet.
Die üblichen Hygienemaßnahmen zur Nutzung von Räumen und bei Zusammenkünften sind zu beachten.