Gesetzliche Voraussetzung
für den Umgang und Erwerb von Sportwaffen und Munition

Um als Sportschütze in den Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) und einer Sportpistole zu gelangen, ist es in Deutschland ein langer Weg.
Im Schatten von Anschlägen und Amokläufen stellt der deutsche Gesetzgeber sehr hohe Anforderungen an den Sportschützen.

Waffengesetz (WaffG) § 14 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet,

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

          1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

          2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt oder entzogen werden, wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, oder wenn:

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat