Den Anweisungen der Standaufsicht ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten!
Im Falle eines Verweises eines oder mehrerer Schützen vom Schießstand, hat die Standaufsicht den vollständigen Rückhalt des Vorstandes.
Auszug aus der Schießstandordnung:
Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson durchzuführen, deren Name an einer gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist.
Die Verantwortliche Aufsichtsperson hat das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden.
Die Standaufsicht hat, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen.
Alle Personen auf dem Schießstand haben den Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.
Beim Kommando: "Sicherheit" ist das Berühren von Waffen und Munition verboten.
Es dürfen nur leere Waffen abgelegt werden.
Beim Ablegen muss der Lauf in Schussrichtung zeigen.
Bei abgelegten Waffen muss das leere Patronenlager sichtbar sein.
Hier gibt es keine Ausnahmen oder Diskussionen, für niemanden!
Die Aufsichtsperson darf, während der Aufsichtstätigkeit, selber nicht am Schießen teilnehmen.
Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden. Aber nur wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
Vor dem Schießbetrieb muss die Eintragungen in das Standbuch des Schießstandes (rotes Buch) vorgenommen werden um eventuelle Schäden auf dem Stand zu dokumentieren.
Zu den Aufgaben der Standaufsicht gehört nicht der Auf- und Abbau der Schießscheiben.
Die Reinigung des Standes durch die letzte Lage ist nach dem Schießbetrieb durch die Standaufsicht zu überwachen um den Stand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
Zur Regelung im Einzelnen:
Der Sportwart stellt mit seinen Stellvertretern einen namentlich geführten Jahresaufsichtsplan auf.
Die Aufsichtstätigkeit ist für die darin genannten Personen an den vorgegebenen Terminen bindend.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, im Vorfeld die Aufsichten zu tauschen.
Dieser Tausch ist von der betreffenden Aufsichtsperson zu organisieren und einem der Sportwarte mitzuteilen.
Sollte die zuständige Aufsichtsperson zum Trainingsbeginn nicht anwesend sein, bleibt der Schießstand solange geschlossen, bis sich ein anderes Mitglied bereit erklärt, die Aufsicht durchzuführen (für die gesamte Trainingseinheit).
Die Standaufsicht sollte schon kurz vor dem Trainingsbeginn anwesend sein, den Schießstand in Augenschein nehmen und das Standbuch ausfüllen.
Mit dem Aufbau und der Reinigung des Standes kann die Aufsicht die Trainingsteilnehmer beauftragen.
Im Übrigen wird auf die Aufgabenstellung der Aufsichten verwiesen, die den Aufsichtspersonen mit der Bestellung der Aufsicht schriftlich mitgeteilt wurde.