Sicherheit

Sicherheitsbestimmungen der Sportschützen Büderich 1962 e. V.

Im Schießsport sind die Sicherheitsanforderungen innerhalb einer Sportgemeinschaft besonders hoch.
Aus diesem Grund hat die Sicherheit beim Umgang mit Schusswaffen und scharfer Munition für uns oberste Priorität!

  Durch die Teilnahme am Training erkennt jeder Schütze folgende Regelung an:  

Jeder Schütze auf dem 25 Meter Großkaliberstand ist den Bestimmungen der Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes
und der jeweils gültigen DSB-Sportordnung:

die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

Beim Kommando: "Sicherheit" ist das Berühren von Waffen und Munition verboten!
Nach Beendigung der Schieß-Serie muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Pistole oder der Revolver entladen ist.
Bei Revolvern sind die leeren Hülsen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin herauszunehmen.
Die Sportgeräte sind mit offenem Verschluss bzw. ausgeschwenkter Trommel und mit Laufrichtung zur Scheibe auf die Ablage niederzulegen.
In die abgelegte Waffe ist eine Sicherheitsvorrichtung einzuführen.

Den Anweisungen der Standaufsicht ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten!
Hier gibt es keine Ausnahmen oder Diskussionen, für niemanden!

Auf dem Schießstand sind Kurzwaffen mit Blei- und Vollmantelgeschosse mit einer Energie von E25 bis 1500 Joule sowie Kleinkaliber-Langwaffen zugelassen.
Der Stand ist also für Kurzwaffen bis Kaliber .44 Magnum, Vollmantel- oder Bleigeschosse zugelassen.