Schleswig-Holstein - Terms
Diakon. In katholischer Zeit war der Diakon ein niederer Grad in der Hierarchie der Zulassung zum Priesteramt. Der Archidiakon war der erste Diakon an einer Kathedrale; der seiner Aufsicht unterliegende Teil des Sprengels wurde Archidiakonat genannt und zumeist von einem Domherrn Domkapitel) verwaltet. Nach der Reformation wurden die als Helfer des Gemeinde pastors eingesetzten Geistlichen Diakon gennant; der grösste Teil der Diakon wurde im 19 Jahrhundert abgeschafft bzw. Zu Kompastoren oder zweiten Pastoren umgewidmet. Im 19 Jahrhundert kam es in der evangelischen Kirche zu einer Verstärkung des Laienelements, das eng mit der Entwicklung der Inneren Mission zusammenhing. Diakon waren hier in Brüderhäusern ausgebildete und zusammengefasste Gemeinde helfer, die eine Stellung zwischen Geistlichen und Gemeinde einnahmen. Auch der ältere Gedanke des weiblichen Diakon als Gemeinde helferin wurde wieder aufgegriffen und erhielt als Diakonisse eine neue Bedeutung. Die Diakonnissen sind als Schwesternschaften mit eigener Tracht ausgestattet und werden in Diakonissenhäusern ausgebildet, von denen die Flensburger Diakonissenanstalt (gegr. 1874) für Schleswig eine beondere Bedeutung erlangt hat.
Halligen sind kleine Marschinseln weitgehend ohne Deichschutz im nordfriesischen Wattenmeer, die durch die Zerreissung der grösseren Inseln in den Sturmfluten von 1362 und 1634 neben den Hauptinseln Nordstrand und Pellworm entstanden sind. Es handelt sich um die Halligen Northmarsch-Langeness, Oland, Gröde-Appelland, Habel, Hooge, Hamburger Halligen, Norderoog, Süderoog, Südfall und Nordstrandischmoor. Die Bauernhäuser auf den bewohnten Halligen stehen zum Schutz vor Hochfluten auf Warften, die auch eine Zisterne (Fething) zur Süsswasserversorgung aufnehmen müssen. Sturmfluten haben immer wieder das Leben der Halligen-Bewohner bedroht. Katastrophal war die Februarflut 1825, als 74 Menschen ertranken und von 339 Häusern 79 vernichtet sowie 233 unbewohnbar wurden. Dennoch wurden die Halligen nich aufgegeben. 1854-1862 wurde die Hamburger Halligen durch einen Damm zur Landgewinnung mit dem Festland verbunden, was 1896 auch mit Oland, 1897-1899 mit Nordmarsch=Langeness und Nordstrandischmoor geschah. Seit 1867 nahmen Befestigungen mit Granit und Basalt zum Schut der Abbruchkanten zu. [Source: Schleswig-Holstein Lexikon].
Halligen - small islands which rise a few feet above the sea and are crowned by a single house standing on an artificial mound and protected by a dike or embankment. [Internet]
Hand und Spanndienste. Der Grundherr konnte von seinen Lansten Dienste fordern. Das gilt auch für den Landesherren, der diese Leistung selbst von den freien Bauern zu fordern berechtigt war. Dienste und Abgaben leiteten sich aus der Schutzfunktion ab Hand bestanden in Arbeitsleistungen zum Unterhalt der landesherrlichten Burgen, aber auch zur Bestellung der zu den Burgen gehörenden Vorwerke und zur Bearbeitung landesherrlicher Ländereien (etwa Wälder); auch die Fuhren gehörten zu den H.n. Die Leistungen waren bemessen. Meistens leisteten in der Frühen Neuzeit die Voll und Halbhufner die Spanndienste, während die Kätner die Handdienste erbrachten. [Source Schleswig-Holstein Lexikon].
Harde Landesherrlicher Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Hzt. Schl. (dän herred). Die Harde scheint nachwikingerzeitlich zu sein und bezeichnete ursprünglich wohl ein Siedlungsgebiet. An der Spitze der Harde stand der H.svogt, ihm stand in der Frühen Neuzeit ein Gerichts- oder Harde schreiber zur Seite, der das Gerichts- sowie das Schuld- und Pfandprotokoll führte und Zwangsversteigerungen durchführte. Mehrere Harde bildeten urprünglich einen Syssel, später ein Amt. Nach der Einverleibung in Preussen wurde 1867 zunächst die Gerichtsbarkeit abgetrennt und die Harde in Hardesvogteibezirke umgewandelt. 1888 wurden sie endgültig aufgelöst; an ihre Stelle traten jetzt die kleineren Amtsbezirek. [W. Laur, Syssel und Harde, in Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswigische Holstein Geschicht. 106, 1981, 46-53.
Haseldorfer Marsch. In älterer Zeit wurden die gesamten südlichen Elbmarschen als Haseldorfer Marsch bezeichnet, weil sie alle zur ehemaligen Vogtei Haseldorf gehörten, die 1494 Hans von Ahlefeldt vom Hz. von Holst. erwarb und die nach sinem Tod 1500 nach und nach in sechts Güter geteilt wurden: Haseldorf, Haselau, Seestermühle, Neuendorf, Gross- und Klein Kollmar; später bildete sich das Gut Hetlingen in südlicher Nachbarschaft. Heute wird die südlichste und kleinste der Holst. Elbmarschen als Haseldorfer Marsch bezeichnet; sie liegt zwischen dem Geestrand bei Wedel und der Pinnau und hat eine Grösse von etwa 35km2.
Hausmann. Der volle Genosse der bäuerlichen Gemeine, wurde in Dithmarschen Hausmann genannt. Er entspricht dem Hufner [smallholder] auf der holst. Geest oder dem Bohlsmann bzw. Bonden in Schleswig.
Hausvogt. In dem Ämtern und den vergleichbaren Verwaltungseinheiten war der Hausvogt der Beamte, der für den Wirtschaftsbetrieb des Amtshauses zuständig war. Darüber hinaus führte er die Aufsicht über die landesherrlichten Gebäude, die Domänen und die landesherrlichten Pachtländereien sowie Wald und Moore. Ausserdem beaufsichtigte er die von den Untertanen zu leistenden Hand- und Spanndienste.
Herrenhaus. [Residence of the aristocracy] In Schleswig-Holstein werden überwiegend Bauten der Landesherren als Schlösser bezeichnet. Die Wohnhäuser des Adels führen in der Regel auch dann, wenn sie wie Schlösser aussehen, die Bezeichnung Herrenhaus. Als solche sind sie seit dem 16. Jahrhundert. gekennzeichnet durch die enge Verbindung mit den Wirtschaftsgebäuden; die architektonische Einheit ist gewollt, sie wurde erst im 19. Jh.
Hintersasse ist eigentlich der hinter einem Herren sitzender, also ein von einem Grundherren abhängiger Bauer. Der Hintersasse kann persönlich frei und nur wirtschaftlich und dinglich verpflichtet sein, aber auch als Halb- order Unfreier in einer persönlichen Abhängigkeit stehen (Leibeigenschaft).
Hufe wurde die ganze bäuerliche Hofeinheit in Holstein und Stormarn, auch in den Kolonisationsgebieten Ostholstein gennant. Dem Besitzer der Hufe, dem Hufner, standen die Nutzung der Hofstelle, der im Sonderbesitz stehenden Feld- und Wiesengründe sowie anteilige Nutzungsrechte der unverteilten Gemarkung zu. Die Hufe stellte keine Masseinheit dar. Ihre Grösse konnte beträchtlich schwanken; selbst in den Elbmarschen, wo der Kononisationsprozess im Kern in nur etwa 100 Jahren startfand, sind urprüngliche Hufe masse zwischen 16 und 24ha bekannt.
Hufner. Der Teilhaber an der Dorfsgenossenschaft wurde in Holstein und Stormarn als Hufner (hovener, Höfner) bezeichnet. Er hatte Mitspracherecht in den Gemeinde angelengenheiten und konnte die Gemeinheitsländereien gleich seinen Genossen nutzen. Als durch Hufe (Hof-) teilungen immer mehr volle (ganze) Hufen zerschlagen wurden, kam es zu Teilhufen bis hinunter zur 1/64 Hufe. Auch wenn die wirtschaftliche Grundlage einer solchen Landstelle under der einer Kate lag, so war der Teilh. doch immer noch für seinen Anteil genossenschaftsberechtigt. In einigen Gebieten Hostein sind im 18 Jahrhundert die Kätner den 1/16- oder 1/32 Hufner gleichgestellt worden (Herrschaft Pinneberg). Mit der Entstehung der preussischen Landgemeinde ist die Bedeutung der Hufenverfassung geschwunden.
Itzehoer Güterdistrikt. Die Gesamtheit der adligen Güter (Gut) Holstein wurde 1713 in vier Güterdistrikte geteilt, von denen einer der I. war. Zum I. gehörten 37 Güter im westlichen, südlichen und mittleren Holstein, also ausserhalb der eigentlichen Güterlandschaft Ostholstein Gemeinsam mit den Wildnissen und dem Patrimonialgut Horst wurden 15 hier liegende Güter als adlige Marschgüter bezeichnet. Folgende Güter gehörten zum I. (Marschgüter sind mit *gekennzeichnet): Ahrensburg, *Bahrenfleth, *Bekmünder, *Bekhof, Blumendorf, Borstel, Gramstedt, Breitenburg, Drage, Erfrade, Grabau, *Gross-Kampen, *Gross-Kollmar, *Haselau, *Haseldorf, *Heiligenstedten, *Hetlingen, Hohenholz, Hoisbüttel, Jersbek, Kaden, *Klime Kampen, *Klein-Kollmar, Klinken, Krumbek, Krummenkiek, Mehlbek, Mönkenbrook, *Neuendorf, Rade, Sarlhusen, Schulenburg, *Seestermühle, Stegen, Wandsbek (gfl.), Wandsbek (kgl.) und Wulksfeld. Der I. umfasste um 1850 etwa 601km2.
Propst (lat. Prepositus - Vorgesetzter) ist die Bezeichnung für einen einer Gemeinschaft von Welt- oder Ordensgeistlichen vorgesetzten Geistlichen. Der Begriff kommt in Schleswig-Holstein vor: 1. Bei den Stiften und Klöstern bis auf die Franziskaner-Klöster, wo die Funktion Gardian heisst, 2, bei den Domkapiteln,, 3. In nachreformatorischer Zeit bei den mehrere Kirchen (zumeist eines Amtsbezirkes or\der einer Landschaft) umfassenden Propsteien, die seit 1977 Kirchenkreise heissen, 4. In nachreformatoischer Zeit bei den adligen Klöstern St. Johannis in Schleswig (Klosterp.), Preetz und Uetersen (als weltliche Verwalter der Ritterschaft); nur in Itzehoe wird diese Funktion Verbitter gennant.
Source: Unless otherwise stated the definitions are from the Schleswig-Holstein Lexikon.