Verwaltungsgericht Köln 04. April 2010 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 7 K 113/10
Kläger: Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
Kein Arbeitsloser
http://einbuergerungsholocaust.go.to
https://acrobat.com/#d=59hhBKkQ*YdlXCbzNljvCw
Beklagte: Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Aktenzeichen: 24.03.03 – 4 - Wolf
Erklärung
an die Nachfrage des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich dem Verwaltungsgericht Köln auf die Nachfrage vom 23. März 2010, dass ich vor dem Verwaltungsgericht Köln keines Falls eine Forderung gegen die Bezirksregierung Köln von Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro sowie bezüglich der Verleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit erhebe oder erweitern möchte.
Das Verwaltungsgericht Köln ist für die Klagen auf Schmerzensgeld nicht zuständig. Die Bezirksregierung Köln ist seit 30.06 2008 für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zuständig. Diese Sätze sind in meinem Schreiben vom 18. März 2010 technisch versehentlich eingeschlichen.
Ich benutze für die Befassung meiner Schriften das cloud-computing Programm von „Google text & tabellen“, wo ich in der Vorlage verschiedene Mustertexte gespeichert habe. Bei Befassung des erwähnten Schreibens wurden diese Sätze aus irgendwelchen ungeklärten technischen Gründen in dem Text zugefügt. Ich bitte dafür um Entschuldigung. Cloud-computing ist eine dimensionale Online-Speicherung der Daten irgendwo in der „Internetwolke“. Der Text wird nicht direkt auf der Festplatte des Geräts gespeichert, sondern irgendwo verschickt und dort gespeichert. Ich verspreche Ihnen, dass ich nächste Mal noch aufmerksamer werde.
In meiner Klage gegen die Beklagte Bezirksregierung Köln fordere ich nur die Bescheidung meiner Beschwerde und meiner Petition gegen die rechtswidrigen Handlungen der Ärzte.
Würden sie bitte die ärztliche Aufsichtsbehörde Bezirksregierung Köln gerichtlich verpflichten, mir unverzüglich einen schriftlichen amtlichen Bescheid der staatgefundenen Untersuchung meiner Petition vor dem Landtag NRW und meiner Beschwerde vor der Bezirksregierung Köln geben. Das ist mein Grundrecht aus Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und aus Art. 41a der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfallen auf Rechtswegoffenheit und Petition und die verfassungsmäßige Pflicht der Ärzteaufsichtsbehörde die Bezirksregierung Köln. Was ich mit ihm mache, ist kein Grund für die Erteilung oder Nichterteilung dieses amtlichen Bescheides!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Anlage: