http://sites.google.com/site/akkaly20/eugerichtshof-2
Cour européenne des Droits de l'Homme 23. Februar 2010 n. Chr.
Conseil de l' Europe
F – 67075 STRASBOURG CEDEX
Beschwerdeführer:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
http://einbuergerungsholocaust.go.to/
Beschwerdegegner-Götter:
Die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland
Das göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige deutsche Volk
Vertreten durch die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesregierung 11044 Berlin
und
verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010
Erinnerung
an meine abgeschickte Beschwerde vom 20.01.2010 gegen die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland und gegen den angeborenen festverankerten volkstümlichen Rassismus des göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzugigen deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage
und
gegen verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010
und
gegen den göttlichen §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und gegen den göttlichen §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG und gegen den göttlichen §12a Abs. 3 StAG
und
gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigten zwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband (siehe zweiten Teil der Beschwerde)
Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
am 20. Januar 2010 habe ich Ihnen meine neue Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010abgeschickt. Bis heute haben sie mir keine Bestätigung des Eingangs meiner neuen Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegeben.
Würden Sie bitte mir eine Bestätigung ordnungsgemäß geben. Das ist meine neue Beschwerde gegen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010. Wenn Sie mir keine Bestätigung geben, schicke ich Ihnen diese meine Beschwerde erneut zu.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger