Cour européenne des Droits de l'Homme 17. März 2010 n. Chr.
Conseil de l' Europe
F – 67075 STRASBOURG CEDEX
Beschwerdeführer:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
http://einbuergerungsholocaust.go.to/
Beschwerdegegner:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009
Vertreten durch die deutsche Bundesregierung
11044 Berlin
Dienstaufsichtbeschwerde und
Antrag auf Befangenheit
gegen amtsmissbräuchliche betrügerische Manipulationen des Rechtsreferenten des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte P. Schäfer
Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
1. am 09. Dezember 2009 habe ich vor Ihnen meine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009 eingereicht.
2. Der Rechtsreferent des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte P. Schäfer hat mir aber am 08. März 2010 mittgeteilt, als ob meine diese Beschwerde vom 09. Dezember 2009 gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009 wäre?
3. Ich protestiere kategorisch gegen diese amtsmissbräuchliche betrügerische Handlung des Rechtsreferenten P. Schäfer. Ich habe am 09. Dezember 2009 gar keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009 eingereicht. Das ist Schummeln mogeln Manipulation vom Rechtsreferenten P. Schäfer! Durch diesen kleinen Trick will er diese meine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009 fallen lassen, als unzulässig machen lassen, weil eingereichte am 09. Dezember 2009 Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009 als unzulässig abzulehnen wäre, weil sechsmonatige Frist für die Einlegung der Beschwerde vergangen ist.
4. Schauen sie bitte in dem Formular Seite 5 meiner Beschwerde vom 09. Dezember 2009 zu. Ich habe ganz deutlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009 eingetragen. Schauen sie bitte auch dem Anlage-Text zu dieser meiner Beschwerde zu. Überall steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009.
5. Würden sie bitte mir eine erneute amtliche Bestätigung geben, dass ich am 09. Dezember 2009 meine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009 eingereicht habe.
6. Würden sie bitte den Rechtsreferenten des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte P. Schäfer aus meiner Sache entfernen. Er ist Deutsche! Alle Deutschen sind Brüder! Er manipuliert meine Beschwerde, damit meine Beschwerde gegen seinen deutschen Staat keinen Erfolg hätte! Er befindet sich zu mir in Befangenheit! Das ist rassistische Handlung gegen die Einbürgerung von Staatenlosen!
7. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht! Das ist mein Streben nach Glückseligkeit!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Anlage: