Petitionen
Ihre Petition wurde versandt.
Eventuelle Anlagen zu Ihrer Petition sollten Sie an folgende Anschrift schicken:
Europäisches Parlament
Petitionsausschuss
Sekretariat
Rue Wiertz
B-1047 BRÜSSEL
03/04/2010 at 17:06
Falls der Petitionsausschuss Ihre Petition für zulässig erklärt, sind Sie damit einverstanden, dass sie öffentlich erörtert wird?
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Name in einem öffentlichen, über das Internet zugänglichen Register verzeichnet wird?
JA
JA
Titel Ihrer Petition
Strafrechtliches Verbot des unterdrückten pflicht weisen zwangsweisen religiösen Tragens des Kopftuchs Borka Chadra Gesitsbedeckung bei weiblichen Personen unter 18 Jahren
EU-Parlament soll folgende EU-Richtlinie erlassen, alle EU-Staaten müssen in ihrem Strafgesetzbuch folgenden Paragraph verabschieden:
Religiöse Unterdrückung
Abs.1
Wer eine weibliche Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen unterdrückt zwingt, Kopftuch Borka Chadra Gesichtsbedeckung täglich pflicht weise zu tragen, damit eigene religiöse Weltanschauung befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft.
Abs.2
Wer von Handlungen nach Abs.1 weiß vermutet und nicht bei Behörden meldet, wird mit … bestraft.
Begründung:
Schutz der Würde der Kinder.
Gewährung den muslimischen Kindern des Gebotes freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Verbot jeglicher Art und Weise Kopftuch-, Gesichtsbedeckungshysterie bei Muslimen und bei anderen Religionen, die durch solche Menschen-, Christen-, Europäischverachtende Ideologie eigene Kinder unterdrücken zwingen, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Durch diese muslimische Hysterie sind den muslimischen Kindern von der Geburt verwehrt beraubt entzogen das Recht auf frei Entfaltung der Persönlichkeit. Muslimische Frauen werden in Europa somit von der Geburt zum Kriechen vor ihren Ehemännern, zum Hass anderer Männer, zum Distanzieren vor anderen Männern erzogen eingestellt, werden aus dem täglichen freien sozialen Umfeld und normalen Leben entfernt ferngehalten.