Einschreiben Brief
mit Übergabe
Bischöfin Käßmann 02. Februar 2010 n. Chr.
Evangelische Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Beschwerdeführer - Der deutschewahlrechtbesessene Psychopath:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Der Gott aller Staatenlosen
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08)
Down-Syndrom Mongolismus
Geistig Zurückgebliebener
Geistig Stehengebliebener
Unheilbar Schwerstgeistig Behinderter mit Dünnschiss im Schädel
Unzurechnungsfähig
Geschäftsunfähig
Handlungsunfähig
Rechtsunfähig
Prozessunfähig
Verhandlungsunfähig
Schuldunfähig
Schwerste Intelligenzminderung
Persönlichkeitsstörung
Wahnvorstellung
Vergammelte Irre
Verkommener Debil
Vollgeisteskrank
Hirnlos
Behördenalbtraum
Notorischer Querulant
Wahlrechterpresser
Vollidiot
Absoluter Widerling
Antisozial
Geistig verwirrt
Sozialschmarotzer
Parasit der deutschen Gesellschaft
Volksschädling
Staatenlosenseuche
Über 95.000-EURO Schuldner
Gesindel
Pack
Mongo
Massenbehördensadist
Alle Schrauben locker
Minderwertigkeitskomplex
Narrenfreiheitsgenießer
Massenserienräuber
Grausam
Klugscheißer
Arschgeweih
Pisser
Juckreiz
Hundefresser
Tuberkulose des deutschen Volkes
Voll beschießene Hose
Mongolismus erkrankte Bazille
Massengenozider
Verdreht
Pervers
Realitätverlust
Ausgestoßener
Sittenlos
Brutal
Schwerstbeschädigter
Nichtvogelfrei
Infamer Typ
Querdenker
Ehrlos
Schwergestört
Widerwertig
Ausgegrenzter
Zerstörte Wahrnehmungsvermögen
Unzivilisiert
Achse des Bösen
Lügenmaul
Rau
Schwätzer
Depp
Dickdarmentleerung
Widerwillig
Schaumschläger
Intrigant
Arschgesicht
Mundgeruch
Widerhaken
In Enge getriebener
Harnröhre
Bissig
Antimuslim
Schadenfreudig
Einbürgerungsholocaust
Einbuergerungsholocaust
Perfide
Bösartig
Liebelos
Absurdität
Ohne Taktgefühl
Arschkriecher
Dieser hochwertigen deutschen Gesellschaft nicht wert
Schowinist
Irrsinnig
Übel riechend
Ignorant
Furunkel am Arsch der deutschen Gesellschaft
Deutsche Scheiße riecht angenehmer als ich
Psychoterrorist
Ungern
Unheimlich
Widersinnig
Dickschädel
Miestäter
Arschgeige
Gestank
Grob
Sündenbock
Rachsüchtig
Urinprobe
Widerfahrer
Unheil
Hohlkopf
Schweinigel
Arschlecker
Übeltäter
Nicht folgsam
Ätzend
Widerborstig
Bettler
Ferkel
Krebsgeschwür des deutschen Volkes
Griesgrämig
Hirngespinst
Unmensch
Abstoßend
Grinsen
Ungeheuer
Verfickte Scheiße
Mürrisch
Eselsextremente
Erbärmlich
Grässlich
Mistmade
Grauenvoll
Kotzmittel
Hartnäckig
Pestseuche
Faules Zeug
Arschverstopfung
Absurd
Schweißig
Geschwätzter
Hirnrissig
Rotzig
Schändlich
Unwillig
Gemein
Arme Sau
Taugenichts
Niederträchtig
Kratzbürste
Nisse
Bockig
Verschissene Unterhosen
Dummkopf
Spasti
Hirntumor
Dämonischer Sexist
Pöbel
Dämlicher Flachwichser
Schwachsinnig
Unsinnig
Ketzer
Luder
Scheußlich
Müllgrube
Monster
Miesmacher
Familienlos
Hässlich
Schweinemist
Verachtenswert
Fußlappen
Hirngeschädigte
Degenerierter Inzestkanake
Nichtintegriert
Hiobsbotschafter
Kleinhirn
Behördenteufel
Abscheulich
Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger
Bescheuert
Kinderlos
Inoperabel
Gräueltäter
Hetzer
Durch geknallt
Massenseriendeutschenmörder
Bekloppt
Hirntraumatisierter
Einbürgerungsunwert
Jahrhundertverbrecher
Verrückter
Blöder Hund
Schweinegrippe
Massenseriennaziverbrecher
Vollspinner
Nutzwert 0,00 EURO
Biestig
Irreparabel
Impotenter Massenseriensexualtriebtäter
Abartig
Nasenschleimrunterschlucker
Gehirnamputiert
Widerspenstig
Kakerlake
Nazi-KZ-Lagerarzt
Putzlappe für Schuhe von Deutschen
Massenserienkannibale
Dreckskerl
Kotzbrocken
Hirnverletzte
Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe
Widerlicher Hurensohn
Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel
Klobürste für deutsche Klosetts
Abfall der deutschen Gesellschaft
Stinkende Mülltonne
Schakal
Mistviecher
Massendeutschenserienkiller
Dachschaden
Miserabel
Vollblödes Mistkerl
Verbrecher gegen die Menschheit
Durchfall
Dreckschwein
Massendeutschenvolksverhetzer
Durchgedreht
Unkraut der deutschen Gesellschaft
Mieser verlogener Bastard
Abschaum der deutschen Gesellschaft
Impotenter Serienpädophiler
Keine Tassen im Schrank
Kadaver
Kinderkannibale
Verfluchter Missgeburt
Aas
Staatsfeind Nr.1
Merkelsregime-Kritiker
Kanalratte
Bestialische Bestie
Hirnverbranntes Arschloch
Vollabgefackter Wichser
Den ganzen Tag sitze ich vor dem Computer, gucke mir Pornoseiten und masturbiere
Lebensunwert
Todesstrafekandidat
Stoff für Giftgasexperimente
Schießscheibe für Erschießungskomando
Elektrostuhlkandidat
Galgenreif
Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen
Mit drei Kanister-Benzin überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen
Pfui! Beeh! Ekelhaft!
Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf diesen Tisch….
http://einbuergerungsholocaust.go.to/
Petitionsgegner-Götter:
Die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland
Das göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige deutsche Volk
Vertreten durch die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesregierung 11044 Berlin
und
verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010
und
verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009
und
verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen 19 AR 2/09 vom 26.10.2009
und
verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln 10 AR 58/09 vom 01.10.2009
und
göttlicher §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und göttlicher §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG und göttlicher §12a Abs. 3 StAG
und
göttliche deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit
Psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Beschwerde Petition
gegen die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland und gegen den angeborenen festverankerten volkstümlichen Rassismus des göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzugigen deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage
und
gegen verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010
und
gegen die verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009
und
gegen die verachtende behindertendiskriminierende Entscheidung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen 19 AR 2/09 vom 26.10.2009
und
gegen die verachtenden behindertendiskriminierenden Entscheidungen des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln 10 AR 58/09 vom 01.10.2009
und
gegen den göttlichen §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und gegen den göttlichen §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG und gegen den göttlichen §12a Abs. 3 StAG
und
gegen die Weigerung der göttlichen deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der rassistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 21-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu verhandeln, ihre verfassungsmäßige aus Art. 97 GG richterliche Dienstpflicht zu erfüllen
Sehr verehrte Bischöfin Käßmann für Evangelische Kirche in Deutschland,
- nach Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
- nach Art. 1, 3 4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 16, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950
- nach Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952
- nach Art. 12 und Art. 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die gleiche Anerkennung vor dem Recht und das Recht Menschen mit Behinderungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
- nach Art. 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte von Staatenlosen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- nach Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte von Flüchtlingen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- nach Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000
- nach Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957
- nach Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992
- nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
- Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht eines Staatenlosen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
- nach Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt“
- nach Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 97, 103, 116 Grundgesetz
- nach §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG
reiche ich gegen die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland und gegen den angeborenen festverankerten volkstümlichen Rassismus des göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzugigen deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Petition ein.
1. Das göttliche Bundesverfassungsgericht hat am 14. Januar 2010 durch die unanfechtbare Entscheidung 2 BvR 2908/09 verkündet, in unserem göttlichen christlichen demokratischen sozialen großzugigen deutschen Rechtsstaat gibt es gar keine Einbürgerung für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen für Staatenlosen für jede Art der Behinderung!
2. Würden sie bitte der göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzugigen Bundesrepublik Deutschland verurteilen, mich geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Staatenlosen in den göttlichen deutschen Staatsverband einzubürgern! Durch die Absage mir der Einbürgerung hat die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland meine geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige staatenlose Person für ein minderwertiges lebensunwertes Lebewesen erklärt.
3. Die göttliche Einbürgerungsbehörde Köln bürgert mich mit der Begründung, Einbürgerungsbewerber Paul Wolf könne ohne Betreuer oder ohne bestellten besonderen Vertreter keinen wirksamen Einbürgerungsantrag stellen und noch sonstige Verfahrenshandlungen hinsichtlich einer Einbürgerung vornehmen, nicht ein, lehnt aber meinen im Mai 2005 gestellten staatenlosen Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und gibt mir auf meine weiteren Tausendweisen schriftlichen Erinnerungen und Beschwerden überhaupt keinerlei Informationen, schweigt beharrlich, versteckt sich vor mir, hat gegen meine Person ein Hausverbot aufgehängt und bestellt für mich gemäß §16 VwVfG keinen Anwalt auf Kosten des Staates.
4. Meine Klagen gegen diese Untätigkeit der göttlichen Einbürgerungsbehörde Köln nimmt das göttliche Verwaltungsgericht Köln Az.: 10 AR 58/09 vom 01.10.2009 nie mehr auf die göttliche verwaltungsgerichtliche Verhandlung mit gleicher bescheuerter Begründung, meine Person müsse für mich eine Betreuung oder einen bestellten besonderen Vertreter gemäß Beschluss VG Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 einrichten lassen und dürfe nur dann meine Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln nur durch meinen Betreuer oder bestellten besonderen Vertreter einlegen lassen.
5. Betreuung oder eine bestellte besondere Vertretung ist ab heute eine neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband! Wenn ich mir einen Betreuer bekomme, bekomme ich sofort deutsche Staatsangehörigkeit!? Ohne Betreuung sind kein deutsches Wahlrecht und kein deutscher Pass!?
6. Meine weiteren Beschwerden gegen diese verachtende behindertendiskriminierende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine Untätigkeitsklage zu verhandeln, nimmt das göttliche Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen Az.: 19 AR 2/09 vom 26.10.2009 ohne Erklärung auch gar nicht zur Entscheidung auf. Meine Anträge auf die Bewilligung mir Prozesskosten werden vom göttlichen Oberverwaltungsgericht NRW auch gar nicht zur Entscheidung angenommen.
7. Meine weiteren Beschwerde gegen diese verachtenden behindertendiskriminierenden Weigerungen des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln und des göttlichen Oberverwaltungsgerichts NRW meine Untätigkeitsklage zu verhandeln, nimmt das göttliche Bundesverwaltungsgericht Az.: BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009 auch gar nicht zur Entscheidung an mit gleicher bescheuerter Begründung, meine Beschwerde war ohne einen Anwalt eingereicht, so genannter Vertretungszwang nach §67 Abs. 4 VwGO. Mein Anträge auf die Bewilligung mir Prozesskosten wurde vom göttlichen Bundesverwaltungsgericht auch gar nicht zur Entscheidung angenommen.
8. Der Zuständigkeitshalber für die Einbürgerung in NRW Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf schweigt beharrlich, versteckt sich vor mir, gibt mir seit Jahr 2006 keinerlei Antwort auf meine mehreren Beschwerde gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln! Gegen Herrn Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf habe ich meine Strafanträge wegen Unterlassen der Diensthandlung, Unterlassene Hilfsleistung gestellt.
9. Göttliche Regierung und göttlicher Landtag des Landes NRW und der göttliche Deutscher Bundestag halten sich aus diesem „Rechtstreit“ daraus mit zynischer behindertenverachtenden Begründung, wir dürfen nicht auf die Entscheidungen der deutschen göttlichen Gerichte beeinflussen.
10. Bundesregierung Bundesinnenministerium Bundesjustizministerium und andere zuständigen Bundesministeriums halten sich aus diesem „Rechtstreit“ auch daraus mit gleicher zynischer behindertenverachtenden Begründung, die Durchführung des Staatsangehörigkeitsrechts unterliege ausschließlich der Landesregierungen und Stadtkommunen. Wir dürfen uns dahin nicht einmischen. Auf meine weiteren zahlreichen Versuche bei der Kommune Köln bei verschiedenen Beamten Ministern Bundeskanzlerin Landtagsabgeordneten Bundestagabgeordneten einen persönlichen Termin zu bekommen, lassen sie mich anstatt des Termins ständig mit Hilfe der Polizei und Psychiatrieärzte in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.
11. Die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzugige Bundesrepublik Deutschland verletzt gravierend meine geistig behinderten psychisch kranken Grundrechte und mein staatenloses Recht auf die Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband aus:
- Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat
- Art. 3 GG Gleichbehandlungsgrundsatz Diskriminierungsverbot Willkürverbot
- Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
- Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsgebot
- Art. 97 und Art. 103 GG Garantie auf die richterliche Verhandlung auf das richterliche Gehör
- Art. 12 und Art. 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die gleiche Anerkennung vor dem Recht und das Recht Menschen mit Behinderungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
- Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte von Flüchtlingen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- Art. 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte von Staatenlosen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- Art. 1, 3 und 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 Unmenschliche Behandlung Diskriminierungsverbot
- Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht eines Staatenlosen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
Abschnitt 2. Betreuung
12. Die Einrichtung einer Betreuung oder einer bestellten besonderen Vertretung für mich nur für die Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Vormundschaftsgericht Köln am 10. November 2006 durch seinen rechtskräftigen Beschluss 52 XVII W 272 abgelehnt mit der Begründung, Regelungsbedarf beim Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei nur im Bereich der Einbürgerungsangelegenheiten gegeben (…partiell geschäfts- und prozessunfähig, soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt), der Betroffene sei in der Lage, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, die wahnhaften Vorstellungen beeinflussten sein Handeln nur im Bereich der gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen, bei ihm seien keine unmittelbaren Gefährdungsaspekten zu erkennen, bzgl. der Gesundheitsfürsorge sei die Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich, der Betroffene könne seine Angelegenheiten im wesentlichen selbst regeln, sonstige Angelegenheiten außerhalb Einbürgerungsverfahren und Gesundheitssorge seien nicht regelungsbedürftig. Eine Betreuung oder auch eine bestellte besondere Vertretung nur zum Zweck einer Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Köln einzurichten, sei ein Rechtsmissbrauch, sei unverhältnismäßig insbesondere im Bezug auf neues Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Solche „Vertretung-Betreuung-Klageerhebung“ entspreche nicht dem Zweck und Ziel des Betreuungsrechts. Außerdem für solche „Vertretung-Betreuung-Klageerhebung“ für Paul Wolf bräuchte man nur einen zu teuren Fachrechtsanwalt, nicht aber einen allgemeinen Zivilbetreuer.
13. Der Sachverständige Arzt für Psychiatrie/Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt hat in seinem psychiatrischen Gutachten vom 25. Mai 2006 über meine Person ärztlich festgestellt, beim Paul Wolf liegen trotzdem die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung m.E. nicht vor!
14. Das nächste aus dem Jahr 2009 Unterbringungsverfahren des Amtsgerichts Köln hat durch seinen rechtskräftigen Beschluss 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009 die Betreuung für meine Person aus gleichen Gründen wieder abgelehnt!
15. Meine zurzeit behandelten Psychiatrieärzte sehen an der Einrichtung einer Betreuung für meine Person auch kein Bedarf.
16. Die Bundesrepublik Deutschland das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln fordern, zwingen mich, nötigen mich, belästigen mich für meine Person eine Betreuung einzurichten. Aber das Vormundschaftsgericht Köln verjagt verbannt mich ständig mit der Begründung, sie seien nicht so gefährlich psychisch krank hilfebedürftig, so dass sie eine Betreuung bräuchten. Sie brauchen keine Betreuung. Gehen sie!
17. Was ist das „bestellte besondere Vertretung“? Wo soll ich mir diese „bestellte besondere Vertretung“ bekommen? Bei wem? Von wem? Wenn der Staat von mir „bestellte besondere Vertretung“ abverlangt, dann muss der Staat mir vorher erklären, an wen ich mich dafür in der Stadt Köln oder in ganzem Land NRW wenden soll? Was soll ich dafür tun, damit der Staat meiner staatenlosen Person eine Betreuung oder eine „bestellte besondere Vertretung“ einrichtet? Solche absurde Forderung ist keine Rechtstaatlichkeit!
18. Im Betreuungsrecht im Verwaltungsrecht im Verwaltungsprozessrecht gibt es nicht solche gesetzliche Bedeutung „bestellte besondere Vertretung“!
19. Die Einbürgerungsbehörde Köln hat im Jahr 2006 eine Betreuung für meine Person angeregt, die wurde vom Vormundschaftsgericht Köln abgelehnt. Das war’s! Dieser Kapitel ist abgeschlossen! Diese Geschichte ist vorbei! Aber die Einbürgerungsbehörde Köln betreibt diese „Betreuungsgeschichte“ aus dem Jahr 2006 rechtsmissbräuchlich weiter und weiter bis heute Jahr 2010, pfeift auf die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts Köln und das verbrecherische Verwaltungsgericht Köln unterstützt diese Einbürgerungsbehörde Köln dabei. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt diese verbrecherische Handlung der Einbürgerungsbehörde Köln und verlangt auch eine Betreuung für meine Person ab, als ob es schon eine neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wäre.
20. Muss ich mich vor den Vormundschaftsrichtern vor dem Sachverständigen bewusst so blöd idiotisch benehmen, vor ihnen einen totalen psychisch kranken Theater vorspielen, sie antäuschen verarschen, damit das getäuschte verarschte Vormundschaftsgericht mir eine Betreuung sofort einrichtet?
21. Ein Betreuer oder ein Prozessvertreter bräuchte man nur dann, wenn der Betroffene wegen seiner schweren psychischen Erkrankung Hilfebedürftig hilflos wäre. Es bestünde für diese Person eine große gesundheitliche oder Vermögensgefahr, im Alltag ohne einen Betreuer zu Recht zu kommen, wenn meine Person wegen meiner psychischen Krankheit seelischen Störung gar nicht in der Lage wäre, dieses ganze Einbürgerungsverfahren zu verstehen mit zu verfolgen, worum es hier geht, wenn der Antragsteller oder der Kläger nicht seine Willenserklärung bilden kann, keiner versteht ihn, was er wolle. Dann dürften die Behörden und die Gerichte begründen, Paul Wolf sei voll unzurechnungsfähig prozessunfähig, wir verstehen ihn gar nicht, was er überhaupt wolle, deshalb er bräuchte einen Betreuer eine Prozessvertretung, damit wir seinen Willen Begehren, was er von uns wolle, verstünden. Aber jeder versteht mich sofort und ganz deutlich! Ich habe meine nach §105 und §133 BGB Willenserklärung ganz deutlich abgegeben und ich wiederhole sie seit 9 Jahren unverändert wieder und wieder. Mein Willen Deutscher zu werden, bleibt seit 9 Jahren ungebrochen und voll verständlich! Meine Person braucht damit keinen Betreuer!
22. Die Bundesrepublik Deutschland missbraucht somit das Betreuungsrecht und zwingt mich, nötigt mich, belästigt mich, treibt mich zur Täuschung zur Verarschung des Vormundschaftsgerichts, zur rechtswidrigen Handlung zum Rechtsbruch, damit mir vor dem Verwaltungsgericht Köln nur für die Klageerhebung eine Rechtsbetreuung oder eine „bestellte besondere Vertretung“ über meiner Person einrichten lassen und von ihm die Untätigkeitsklage einlegen lassen.
23. Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht darf das die Bundesrepublik Deutschland von meiner Person keine Betreuung keine „bestellte besondere Vertretung“ als eine neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband abverlangen. Durch diese konventionswidrige Forderung sind von mir meine staatenlosen Grundrechte entzogen! Ich bin gemäß diesem Übereinkommen als ein Rechtssubjekt anerkannt! Ich darf meinen Einbürgerungsantrag und meine Klage selbst einlegen und sie selbst durchführen!
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.
(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.
(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.
24. Dieser rechtkräftige rassistische Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 und diese diskriminierenden Bedeutungen aus deutschem „Recht“ Geschäftsunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Handlungsunfähigkeit Betreuung Vormundschaftsgericht aus §§104, 105, 1896 ff. BGB, §16 Abs.1 Ziff.4 VwVfG, §62 VwGO sind konventionswidrig!
25. Für meine Person brächte man dann nicht ein allgemeiner Zivilbetreuer für meine alltäglichen Angelegenheiten sondern ein zugelassener vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und vor dem Bundesverwaltungsgericht Fachrechtsanwalt-Betreuer im ausländischen und gleichzeitig im Betreuungsrecht, der für mich nur für die Durchführung dieses verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsrechtsstreites bis zum Bundesverwaltungsgericht durchkämpfen muss.
26. Es wäre keine Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts, sondern eine Bestellung eines Fachrechtsanwaltes auf Kosten des Staates! Betreuungsrecht existiert nicht für solche Fälle!
27. Ein Fachrechtsanwalt-Betreuer kostet für den Steuerzahler drei Mal teurer als ein gewöhnlicher Nichtjurist-Betreuer. Nur für eine enge verwaltungsgerichtliche Angelegenheit in einem Einbürgerungsrechtsstreit einen teuren Fachrechtsanwalt-Betreuer auf Kosten des Steuerzahlers zu bestellen, ist reine Steuergeldverschwendung, ist ein Rechtsmissbrauch!
28. Dieses Einbürgerungsverfahren ist kein Hochkomplizierter kolossal schwieriger juristischer Fall, damit ich ihn nicht verstünde, damit ich meine Rechte nicht selbst vertreten kann. Paul Wolf will den deutschen Pass! Und das war`s! Was gibt es hier nicht zu verständliches, so dass ich das nicht selbst aussagen und nicht selbst beantragen darf, so dass es nur ein Fachrechtsanwalt-Betreuer für mich aussagen müsste?
29. Außerdem ich bin selbst ein ausländischer Rechtsanwalt!
30. Und wenn mein schon vom Fachrechtsanwalt-Betreuer gestellter 21-Einbürgerungsantrag auch abgelehnt wird, stelle ich durch ihn meinen 22-Einbürgerungsantrag, den dieser Fachrechtsanwalt-Betreuer bis zum Bundesverwaltungsgericht wieder führen muss. Ich habe immer das Recht, meine Einbürgerungsanträge so lange und so viel stellen, bis ich eingebürgert werde! Und für meinen Fachrechtsanwalt-Betreuer ist es noch egaler, weil er dafür vom Staat gutes sicheres Geld kassiert.
31. Die Bundesrepublik Deutschland stellt mir zur Verfügung für diese ganze Idiotie das staatliche Geld! Noch preisgünstigerer und einfacher wäre aber mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verliehen!
32. Und wenn mein dieser Fachrechtsanwalt-Betreuer für mich gar keinen Einbürgerungsantrag stellt, wird für mich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten oder äußerst vernachlässig wie diese beiden vom Staat bestellten „Rechtsanwälte“ Hariet Krüger und Peter Issel führen, was dann denn in solchem Fall?
33. Und wenn mir eine Betreuung doch eingerichtet wird, bleibt mein Einbürgerungsverfahren nach §12a Abs. 3 StAG auf Grund der tausend „Strafermittlungen“ trotzdem als ausgesetzt. Mein Fachrechtsanwalt-Betreuer wird auf diese Aussetzung meines Einbürgerungsantrages nach §12a Abs. 3 StAG und auf die laufenden tausend „Strafermittlungen“ gar nicht beeinflussen können! Die Einbürgerungsbehörde Köln die Ermittlungsbehörden die Staatsanwaltschaft werden auf meinen Betreuer genauso demonstrativ drauf pfeifen, wie auf mich 9-jahre lang und werden gegen mich weitere neue Strafermittlungen eröffnen. Und ich gehe zu keiner dieser strafrechtlichen Vernehmung, weil ich gegen diese ganze polizeiliche Idiotie mein staatenloses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich gebraucht machen werde. Dann bleibt dieses staatenlose „Einbürgerungsverfahren“ auch mit meinem Fachrechtsanwalt-Betreuer in der ewigen staatenlosen Sackgasse weiter.
34. Geben sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zum Vormundschaftsgericht Köln und „beantrage“ ich für mich selbst eine lebenslängliche Betreuung, ist kein Problem. Ich werde es sowieso machen müssen, damit mir eine Arbeitsunfähigkeitsrente und einen Schwerbehindertenausweis lebenslänglich bekommen.
35. Darüber hinaus ich führe dieses ganze Verfahren seit 9-jahren selbst unterbrochen, habe ich dem deutschen „Rechtsstaat“ schon über 120.000 EURO nur rechtlichen Schaden zugefügt und kein Gericht keine Verwaltung hat nicht bis heute geschafft, meine diese gesetzentsprechenden staatenlosen Rechtshandlungen endlich stoppen, meinen staatenlosen Mund tot machen, mich endlich in dem Knast weg sperren, weil meine staatenlosen Rechtshandlungen so kreativ wirksam und effektiv sind, so dass jede „Offensive des Rechtsstaates“ gegen mich immer ins Leere geht. Das ist ein sicherer Beweis, dass ich für mich auf keinen Fall eine Betreuung brauche!
3. Einbürgerung von geistig Behinderten
36. Ich bin staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und arbeitsunfähig! Staatenlos und mit mongolischer Fresse! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und rechtsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot!... (siehe oben).
37. In diesem „Rechtstreit“ geht es um das politische Tabuthema Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung von Arbeitsunfähigen in der Bundesrepublik Deutschland! Die Bundesrepublik Deutschland muss dieses politische Tabuthema „Einbürgerung von geistig Behinderten von psychisch Kranken“ auf jeden Fall lösen! Ich fordere die Bundesrepublik Deutschland heraus, diese politische Taburechtsfrage gerichtlich zu bescheiden!
38. In der „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es gar keine Einbürgerung für geistig Behinderten und für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken und von Arbeitsunfähigen fördern und gewährleisten!
39. Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken und von Arbeitsunfähigen! Ich bin überhaupt der aller erste geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige staatenlose Einbürgerungsbewerber in der ganzen 5000-jahren langen deutschen Rechtsgeschichte, der sich als geistig Behinderter als psychisch Kranker als Arbeitsunfähiger einbürgern lassen will, der sich die deutsche Staatsangehörigkeit als geistig behinderte als psychisch kranke als arbeitsunfähige Einbürgerungsbewerber bewusst sei 9-Jahren ununterbrochen begehrt und geht dafür bewusst sogar vor dem Gericht vor.
40. Durch dieses „verwaltungsgerichtliche Verfahren“ will ich den aller ersten Präzedenzfall in der deutschen Rechtsprechung Rechtsgeschichte Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung von Arbeitsunfähigen schaffen, damit am Morgen hinter diesem Präzedenzurteil 250.700 amtlich anerkannte geistig behinderte psychisch kranke Ausländer auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, damit am Morgen eine Welle von Klagen von geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerbern die deutschen Verwaltungsgerichte überfluten, wie es jetzt in der Schweiz nach der Schweizerischen BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 ist. Nach der Einbürgerung eines geistig behinderten Einbürgerungsbewerbers durch die Entscheidung des Bundesgerichts Schweiz sind jetzt bei den Schweizerischen Verwaltungsgerichten über 30 weiteren gleichen Klagen anhängig.
4. Unterhaltsfähigkeit
41. Würden sie bitte die §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen! Wie können arbeitsunfähige behinderte geistig behinderte psychisch kranke Menschen diese gesetzliche Forderung erfüllen? Sie sind alle arbeitsunfähig geschäftsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig…. Sie können diese gesetzliche Forderung aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG nicht erfüllen! Diese gesetzliche Forderung aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG verachten die Rechte der arbeitsunfähigen behinderten geistig behinderten psychisch kranken Menschen.
42. In ihrer "Bundesrepublik" Deutschland leben 270500 amtlich anerkannte Schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen/en und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht den deutschen Pass!
43. Bevor diese „christliche“ Bundesrepublik Deutschland, dieser „christliche deutsche“ „Rechtsstaat“, dieses „christliche deutsche“ Volk von alten behinderten schwachen kranken Ausländern einen Arbeitsplatz für die Einbürgerung bei dieser Massenarbeitslosigkeit abverlangt, müssen erst diese „Christen“ dieser „christliche deutsche Rechtstaat“ den alten behinderten schwachen kranken Ausländern einen Arbeitsplatz gewährleisten garantieren schaffen anbieten!
44. Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit die Einbürgerungsbehörden amtlich nicht verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern zu erfüllen.
45. Jeder Arbeitgeber ist nach Arbeitsrecht gesetzlich verpflichtet in seinem Betriebe 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Forderung muss die Bundesrepublik Deutschland im Staatsangehörigkeitsgesetzt in der Einbürgerung von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern einführen!
46. Diese rassistischen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes sind das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.
5. Meine geistige Behinderung
47. Nach mehreren rechtskräftigen medizinischen gerichtlichen amtlichen und parlamentarischen Entscheidungen Feststellungen Erklärungen:
- amtliches medizinisches kollegiales psychiatrisches Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17. Februar 2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12, Tel.: 0221/60608500
- amtliche medizinische Dauerdiagnose Paranoide Psychose F20.0 Dauerbehandlung seit Jahr 2006 bei der behandelnden Ärztin der Psychiatrie beim Gesundheitsamt Köln Tel.: 0221/96559-0
- amtliches medizinisches Gutachten vom 23.10.2009 von Dr. med. Dr. rer. Nat. Ursula Scheidt-Oppermann, Fachärztin für Psychiatrie Diplom-Psychologin, Forensische Psychiatrie (DGPPN), Tel: 0211-1691060, Hohenzollernstraße 5, 40211 Düsseldorf (sie hat über mich am 23.10.2009 ein forensisches psychiatrisches Gutachten erstellt. Aber sie gibt nicht es mir, weil sie für meine Psyche und Gesundheit Angst hat, wann ich es durchlese. Sie hat allen verboten, mir es vorzuzeigen. Fordern sie bitte es von ihr oder von der Staatsanwaltschaft Köln selbst an)
- rechtskräftiger Zwangseinweisungsantrag der Berufsfeuerwehr Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13 50737 Köln vom 28. Januar 2009 auf die zwangsweise Einweisung meiner Person in die geschlossene Psychiatrie
- rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 83 Js 663/08 vom 14.12.2009
- rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 121 Js 750/08 vom 15.12.2009
- rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 74 Js 413/09 vom 18.12.2009 und des Amtsgerichts Köln 537 Ds 315/09
- unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009
- unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009
- rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009
- rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 48/09 vom 16. Februar 2009
- rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 33/09 vom 20. Juli 2009
- rechtskräftiges psychiatrisches Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt vom 25. Mai 2006 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln
- rechtskräftiger Antrag des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver vom 13.02.2006 vor dem Amtsgericht Köln (Vormundschaftsgericht Köln) auf die Eröffnung für meine geistig behinderte Person eines Betreuungsverfahrens
- rechtskräftiges Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln (Vormundschaftsgericht Köln) 52 XVII W 272 vom 10. November 2006
- rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07. April 2006
- rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05. Mai 2006
- rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 3069/09 vom 12. August 2009
- rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 3539/09 vom 12. August 2009
- Endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln 10 AR 58/09 vom 01.10.2009
- Endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 AR 2/09 vom 26.10.2009
- Endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009
- Entscheidung des Ministerpräsidenten für das Land NRW Rüttgers BC-2009-2008365 vom 17.11.2009
- Endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW I.3/14-P-2009-19630-01 vom 10.11.2009
- rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 A 1276/07 vom 22. April 2009
- rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28. März 2007
- rechtskräftiger Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 15. Dezember 2006
- rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 E 38/06 / 10 K 2033/05 vom 28. August 2006
- rechtskräftiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006
- rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 13.11.2006
- rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 18.11.2006
- rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Berlin, (275 Cs) 79 Js 31/06 (205/06) vom 30.08.2006
- mehrere amtlichen Erklärungen Feststellungen der Einbürgerungsbehörde Köln des Ordnungsamtes Köln und der Bezirksregierung Köln
sei meine staatenlose mongolische Person Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08), Down-Syndrom Mongolismus, Geistig Zurückgebliebener, Geistig Stehengebliebener, Unheilbar Schwerstgeistig Behinderter mit Dünnschiss im Schädel, Unzurechnungsfähig, Geschäftsunfähig, Handlungsunfähig, Rechtsunfähig, Prozessunfähig, Verhandlungsunfähig, Schuldunfähig, Schwerste Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, Wahnvorstellung, Vergammelte Irre, Verkommener Debil, Vollgeisteskrank, Hirnlos, Behördenalbtraum, Notorischer Querulant, Wahlrechterpresser, Vollidiot, Absoluter Widerling, Antisozial, Geistig verwirrt, Sozialschmarotzer, Parasit der deutschen Gesellschaft, Volksschädling, Staatenlosenseuche, Über 95.000-EURO Schuldner, Gesindel, Pack, Mongo, Massenbehördensadist, Alle Schrauben locker, Narrenfreiheitsgenießer, Massenserienräuber, Grausam, Klugscheißer, Arschgeweih, Pisser, Juckreiz, Hundefresser, Tuberkulose des deutschen Volkes, Voll beschießene Hose, Mongolismus erkrankte Bazille, Massengenozider, Verdreht, Pervers, Ausgestoßener, Sittenlos, Brutal, Schwerstbeschädigter, Infamer Typ, Schwergestört, Widerwertig, Ausgegrenzter, Unzivilisiert, Lügenmaul, Rau, Schwätzer, Dickdarmentleerung, Schaumschläger, Intrigant, Arschgesicht, Mundgeruch, In Enge getriebener, Harnröhre, Schadenfreudig, Bösartig, Liebelos, Ohne Taktgefühl, Arschkriecher, Schowinist, Irrsinnig, Übel riechend, Ignorant, Furunkel am Arsch der deutschen Gesellschaft, Deutsche Scheiße riecht angenehmer als ich, Psychoterrorist, Unheimlich, Miestäter, Arschgeige, Gestank, Grob, Sündenbock, Rachsüchtig, Urinprobe, Hohlkopf, Arschlecker, Übeltäter, Ätzend, Bettler, Krebsgeschwür des deutschen Volkes, Griesgrämig, Hirngespinst, Unmensch, Abstoßend, Grinsen, Ungeheuer, Verfickte Scheiße, Mürrisch, Eselsextremente, Erbärmlich, Grässlich, Mistmade, Grauenvoll, Kotzmittel, Pestseuche, Faules Zeug, Arschverstopfung, Absurd, Schweißig, Geschwätzter, Hirnrissig, Rotzig, Schändlich, Gemein, Arme Sau, Taugenichts, Niederträchtig, Nisse, Bockig, Verschissene Unterhosen, Dummkopf, Spasti, Bissig, Hirntumor, Dämonischer Sexist, Pöbel, Dämlicher Flachwichser, Schwachsinnig, Unsinnig, Ketzer, Luder, Scheußlich, Müllgrube, Miesmacher, Familienlos, Hässlich, Schweinemist, Verachtenswert, Fußlappen, Hirngeschädigte, Degenerierter Inzestkanake, Nichtintegriert, Hiobsbotschafter, Kleinhirn, Behördenteufel, Abscheulich, Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger, Bescheuert, Kinderlos, Inoperabel, Gräueltäter, Hetzer, Durch geknallt, Massenseriendeutschenmörder, Bekloppt, Hirntraumatisierter, Einbürgerungsunwert, Jahrhundertverbrecher, Verrückter, Blöder Hund, Schweinegrippe, Massenseriennaziverbrecher, Vollspinner, Nutzwert 0,00 EURO, Biestig, Irreparabel, Impotenter Massenseriensexualtriebtäter, Abartig, Nasenschleimrunterschlucker, Gehirnamputiert, Kakerlake, Nazi-KZ-Lagerarzt, Putzlappe für Schuhe von Deutschen, Massenserienkannibale, Dreckskerl, Kotzbrocken, Hirnverletzte, Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe, Widerlicher Hurensohn, Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel, Klobürste für deutsche Klosetts, Abfall der deutschen Gesellschaft, Stinkende Mülltonne, Schakal, Mistviecher, Massendeutschenserienkiller, Dachschaden, Miserabel, Vollblödes Mistkerl, Verbrecher gegen die Menschheit, Durchfall, Dreckschwein, Massendeutschenvolksverhetzer, Durchgedreht, Unkraut der deutschen Gesellschaft, Mieser verlogener Bastard, Abschaum der deutschen Gesellschaft, Impotenter Serienpädophiler, Keine Tassen im Schrank, Kadaver, Kinderkannibale, Verfluchter Missgeburt, Aas, Staatsfeind Nr.1, Merkelsregime-Kritiker, Kanalratte, Bestialische Bestie, Hirnverbranntes Arschloch, Vollabgefackter Wichser, Den ganzen Tag sitze ich vor dem Computer, gucke mir Pornoseiten und masturbiere, Lebensunwert, Todesstrafekandidat, Stoff für Giftgasexperimente, Schießscheibe für Erschießungskomando, Elektrostuhlkandidat, Galgenreif, Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen, Mit drei Kanister-Benzin überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen, Pfui! Beeh! Ekelhaft! Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf diesen Tisch….
48. Ich bin kein Mensch! Ich bin ein missgebildetes Lebewesen mit dem Dünnschiss im Schädel in der Gestalt eines missgebildeten Menschen! Ich bin ein völlig nutzloser Gegenstand, ein Stück verdorbenes Fleisch, der in sich nur biologische Reflexen fressen scheißen schlaffen wichsen beinhaltet!
6. Meine chronische paranoide Schizophrenie
49. Gemäß dem offiziellen amtlichen medizinischen kollegialen psychiatrischen Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17.02.2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12, amtliche medizinische Dauerdiagnose Paranoide Psychose F20.0 und Dauerbehandlung seit Jahr 2006 und Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009 und amtliches medizinisches Gutachten vom 23.10.2009 von Dr. med. Dr. rer. Nat. Ursula Scheidt-Oppermann, Fachärztin für Psychiatrie Diplom-Psychologin, Forensische Psychiatrie (DGPPN), Tel: 0211-1691060, Hohenzollernstraße 5, 40211 Düsseldorf (sie hat über mich am 23.10.2009 ein forensisches psychiatrisches Gutachten erstellt. Aber sie gibt nicht es mir, weil sie für meine Psyche und Gesundheit Angst hat, wann ich es durchlese. Sie hat allen verboten, mir es vorzuzeigen. Fordern sie bitte es von ihr oder von der Staatsanwaltschaft Köln selbst an) ist, Paul Wolf leide unter einer scherwiegenden chronischen Paranoiden Schizophrenie-Psychose (ICD10: F20.08).
50. Meine geistig behinderte psychisch kranke Person ist vom Amtsgericht Köln gerichtlich verpflichtet, jeden Tag vier Mal am Tag fünf Jahre lang zu sich meine starken drogenähnlichwirkenden Medikamenten Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) gegen paranoide Schizophrenie gegen Halluzinieren zu nehmen, weil meine Person ohne Zeldox verrückt werde. Ich höre Stimmen. Ich stehe den ganzen Tag unter ständigem Drogeneinfluss.
51. Dieses Medikament Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) hilft mir immer Ruhe Gelassenheit Gedankenkontrolle zu bewahren, die Realität richtig wahrzunehmen, Klarheit im Kopf beizubehalten. Ich muss diese Medikamente 5-Jahre lang bis zum Jahr 2014 regelmäßig einnehmen. Danach stünde eine Wahrscheinlichkeit, dass meine Person vielleicht wieder gesund werden würde. Wenn ich nicht meine Medikamente regelmäßig einnehme, werde meine Person in die geschlossene Psychiatrie für lange Zeit zurück eingewiesen, wo mir dann Spritze-Zeldox injizieren werden.
52. Meine behandelten Psychiatrieärzte raten mir davon ausdrücklich ab, bei meinem Gesundheitszustand noch zu arbeiten, bis ich vollständig gesund wäre. Der Arbeitsstress verschlechtere ihren Gesundheitszustand wesentlich. Vom begleitenden Arbeitsstress entstehen ihrer angeschlagenen Gesundheit noch höhere Gesundheitsrisiken. Wegen psychischer Beeinträchtigung und begleitendem chronischem Kaliummangel und daraus ausgehender Beeinträchtigung des Kreislaufs könne ihre Person jede Zeit einen Herzinfarkt Kollaps Schlaganfall erleiden.
53. Den gestressten Arbeitsablauf können sie mit ihrer schwachen überreizten krankhaften Psyche nicht überstehen. Mit so hoher Dose von Neuroleptikum am Tag komme es nicht in Frage, noch zu arbeiten, können sie keine Arbeitsaufgabe richtig erfüllen. Noch zu höhere Dose von Neuroleptikum ihnen zu verschreiben, sei äußerst gesundheitsschädlich.
54. Mit ihrer Psychose stellen sie eine konkrete Gefahr für die Arbeitskollegen dar. Ihr Krankheitsbild, eine ihre Diagnose laute ein ausgeprägter Rachebedarf an Deutschen wegen Versagung der Einbürgerung. Sie nehmen jeden Deutschen wahr, der ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verliehen wünscht, als einen „blutigen Feind“. Sie können ihren Arbeitskollegen etwas Schlimmes antun oder den Arbeitsablauf die Arbeitsmaschinen heimlich sabotieren, ihren ausgeprägten Rachebedarf an Deutsche ausüben.
55. Ich habe mir jetzt vor dem Versorgungsamt Köln einen Schwerbehindertenausweis und eine Arbeitsunfähigkeitsrente wegen meiner geistigen Behinderung und chronischen psychischen Krankheit beantragt, weil das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es mir ermöglicht.
7. BehindertenÜbereinkommen
56. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung! Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber genießen nach Art. 18 uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!
57. Der deutsche „Rechtstaat“ muss die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen, die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen! Siehe insbesondere Art. 12, 13 und 18 des Übereinkommens!
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;
(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
58. Der demokratische deutsche „Rechtstaat“ muss jedem behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerber die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!
59. Die Bundesrepublik Deutschland muss jetzt aller ersten seit Entstehung im Jahr 1949 der Bundesrepublik Deutschland seit 5000-jahre langen Gesichte der Deutschen ein historisches Präzedenzurteil in ihrer deutschen Rechtsgeschichte in ihrer deutschen Rechtsprechung Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung von Arbeitsunfähigen, Einbürgerung durch die Psychiatrie entsprechend dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schaffen!
60. Geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit wie einer psychisch gestörten geistig behinderten arbeitsunfähigen Person! Es wird keine Änderung meines Gesundheitszustandes geben! Ich werde nie wieder gesund! Die deutsche Staatsangehörigkeit darf den psychisch kranken geistig behinderten arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerbern nicht versagt nicht verweigert nicht verwerft werden. Psychisch kranke geistig behinderte arbeitsunfähige Einbürgerungsbewerber genießen gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie gesunde Einbürgerungsbewerber. Art. 3 Grundgesetz Gleichbehandlungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss eingehalten werden, gilt auch für die psychisch kranken geistig behinderten arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerber. Diskriminierungsverbot!
8. Besondere Härte §8 Abs. 2 StAG
61. Geistige Behinderung oder paranoide Schizophrenie Arbeitsunfähigkeit stellen nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!
62. Wegen meiner geistigen Behinderung und chronischen paranoiden Schizophrenie und folglich meiner Arbeitsunfähigkeit bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz, bedeutet das, dass ich mir niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?
63. Weil meine Person ein Schizophren-Psychopath schwerstgeistig Behindert arbeitsunfähig geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig schuldunfähig Gesundheitsangeschlagen ist, bin ich von diesem schweren Behinderten Schicksal aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine Person hat damit ihre nach §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit Arbeitsunfähigkeit nicht zu vertreten!
64. Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von mir Schizophrenen Arbeitsunfähigen Geschäftsunfähigen Rechtsunfähigen Handlungsunfähigen ab, einen festen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir einen Arbeitsplatz bekommen? Ich bin arbeitsunfähig geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig! Ich bin Schizophren Psychopath geistig Behindert Arbeitsunfähig! Ich darf nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat! Aus diesen gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen will kein Arbeitgeber mit mir geistig behinderten arbeitsunfähigen Psychopathen irgendwelche Arbeitsverhältnisse aufbauen. Aber ich mache immerhin seit vier Jahren ununterbrochen 1-EURO-Job. Ich versuche bei meiner psychischen Krankheit immerhin doch zu arbeiten.
65. Wenn ein staatenloser Einbürgerungsbewerber geistig Behindert oder psychisch Krank oder arbeitsunfähig ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einbürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine geistig behinderte psychopathische schizophrene arbeitsunfähige Würde, meine unzurechnungsfähige Entscheidung, meinen psychisch krankhaften geistig behinderten Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) verkündet als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken von geistig Behinderten!
66. Demokratie und sozialer Rechtsstaat bedeuten die Einbürgerung von geistig Behinderten, die Einbürgerung von psychisch Kranken, die Einbürgerung von arbeitsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen handlungsunfähigen rechtsunfähigen!
67. Die Bundesrepublik Deutschland die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht und das Vormundschaftsgericht Köln und das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln und das Bundesverfassungsgericht und Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam amtlich rechtskräftig mehrmals festgestellt, meine Person sei von diesem 9-jahre langen Einbürgerungsverfahren geistesgestört psychisch krank arbeitsunfähig geworden! Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine geistesgestörte psychisch erkrankte Gesundheit und meine Seele und mein Geist wieder gesund. Für die volle Genesung meines psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung als die beste Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter ungesund psychisch krank und mit der Psychose.
68. Der Mensch, insbesondere der geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Mensch steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!
9. Was ist das „Besondere Härte“?
69. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht mir nicht der Einbürgerungsbehörde Köln nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG? Was ein Einbürgerungsbewerber dafür tun müsste, wie schlecht ein Einbürgerungsbewerber sein müsste, welche Arschlochlebensumstände herum einen Einbürgerungsbewerber herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Norm „Besondere Härte“ stehen zu dürfen? Ich bin staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und arbeitsunfähig! Staatenlos und mit mongolischer Fresse! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und rechtsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot!... und bitter bitter arm! Wenn mein Arschlochleben immer noch nicht „Besonders hart“ ist, dann muss die Bundesrepublik Deutschland es gesetzlich ganz genau definieren begründen, was ist das denn „Besondere Härte?“ Und mir anders beweisen, dass ich mich mit meinem Arschlochleben doch glücklich und hervorragend fühle.
70. Mit welchem Zweck und wofür der deutsche Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt hat, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte diesen §8 Abs. 2 StAG nicht erfüllen nicht durchführen nicht anwenden wollen, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte ihn verachten gar ignorieren? §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die rassistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln! Diese Bundesrepublik Deutschland muss selbst eigene deutsche Gesetze den §8 Abs. 2 StAG einhalten!
71. Bei geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern besteht keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerber müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil sie wegen ihrer geistigen Behinderung, Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sinnlos ist, von geistig behinderten psychisch gestörten Intelligenzverminderten Einbürgerungsbewerbern die geistige Anstrengung abzuverlangen, weil sie überhaupt keinen gesunden zurechnungsfähigen Geist und Hirn verfügen oder höchstens auf dem Niveau eines 5-6 jährigen gesunden Deutschen!
10. Meine Staatenlosigkeit
72. Ich bin kein Ausländer. Ich bin noch schlimmer. Ich bin staatenlos! Staatenlosigkeit insbesondere für einen ungesunden psychisch kranken geistig behinderten arbeitsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!
73. Staatenlose und geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige Einbürgerungsbewerber haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden! Staatenlos und geistig Behindert! Staatenlos und psychisch Krank! Staatenlos und mit mongolischer Fresse! Staatenlos und arbeitsunfähig! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Und dieser staatenlose psychisch kranke geistig behinderte arbeitsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige psychopatische idiotische Einbürgerungsbewerber Paul Wolf begehrt sich seit Jahr 2002 ununterbrochen die deutsche Staatsangehörigkeit!
74. Ich bin staatenlos und ich bleibe bis zu meinem Tod staatenlos! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Einbürgerung von Staatenlosen muss automatisch geschehen! Staatenlos bedeutet staatenlos und bleibt für immer staatenlos! Staatenlos bedeutet automatisch Deutsche und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt oder nicht erfüllt hätte, ob er geistig Behindert psychisch Krank arbeitsunfähig unzurechnungsfähig prozessunfähig geschäftsunfähig ist, ob er vorbestraft ist!
75. Wenn ein Staatenloser die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung niemals erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutscher sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahr 2070 auf dem deutschen Boden als Staatenloser beerdigt werden, genauer als staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es keine Beerdigung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist!
76. Für Staatenlose muss der deutsche Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsrecht einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Staatenlose bekommen in Frankreich England Schweden Belgien Niederlande nach 5-10-jahrigem rechtsmäßigem Aufenthalt das Recht auf automatische Einbürgerung, werden auf Antrag einfach eingebürgert!
77. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
11. Verminderung der Staatenlosigkeit
78. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach entsprechenden EU-Richtlinien sofort einzubürgern.
79. Gemäß dem Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 §4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) haben geborene auf dem deutschen Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen, sondern gewordenen Staatenlosen?
80. Gewordene auf dem deutschen Boden Staatenlose wie mich haben nicht dieses Recht auf automatische Einbürgerung wie geborene auf dem deutschen Boden Staatenlose! Das ist eine verfassungswidrige per Gesetz offizielle Ungleichbehandlung Diskriminierung Verachtung Benachteiligung von gewordenen Staatenlosen!
81. Diese geltende „Verminderung der Staatenlosigkeit“ ist eine Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an Staatenlose, ist in Wirklichkeit keine Verminderung der Staatenlosigkeit! Und wie viele Staatenlose werden in Deutschland am Tag im Jahr und überhaupt geboren? Das ist ein totes Gesetz!
82. Gegen diese per Gesetz Verachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!
12. Erleichterung
83. Gemäß Art. 32 des Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Rechtsstaat verpflichtet, meiner staatenlosen und asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung immer noch gewährleisten und mir die deutsche Staatsangehörigkeit schnell verliehen!
84. Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Einbürgerungsbewerber nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist eine demokratische staatliche Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Einbürgerungsbewerbern! Gewöhnliche Einbürgerungsbewerber dürfen deutsche Staatsangehörigkeit schon nach 7 sogar nach 6 Aufenthaltsjahren erhalten aber Asylanerkannte und Staatenlose nach 6 Aufenthaltsjahren!? Wo ist hier Erleichterung? Das ist in Wirklichkeit keine Erleichterung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Einbürgerungsbewerbern, die in Deutschland schon über 6 Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15 Jahren!
85. Es gibt in Deutschland gar keine amtlich anerkannten Staatenlose schon nach 6-jährigem Aufenthalt! Die Behörden geben niemals einem Ausländer den Status als ein Staatenloser schon nach 5-Aufenthaltsjahren! Staatenlose erscheinen in Deutschland frühestens nach 7-jährigem Aufenthalt! Meine Staatenlosigkeit wurde mir endlich nur nach 11-Aufenthaltsjahren zu anerkannt. Das Staatenlosigkeitsanerkennungsverfahren die Prüfung meiner Staatenlosigkeit dauerte seit 2001 bis zum Jahr 2008!
86. Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Einbürgerungsbewerber nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist ein totes Gesetz! Gegen diese per Gesetz Erleichterungsverachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!
13. Rechtsprechung
87. Einige Auszüge aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte, die ich im Internet gefunden habe, füge ich zu. Ich recherchiere aber weiter.
VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008
(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )
Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009
Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009
Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.
Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008
Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Auslander- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.
Erklärung aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht und aus dem Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung
Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.
Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.
Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.
….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.
….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.
Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.
88. Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose Person als nicht psychisch Krank, war ich gesund und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Ich habe damals gearbeitet. Meine staatenlose Person ist genau von diesem 9-jahre langen psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!
14. Polizeimissbräuchliche Strafermittlungen
89. Die Bundesrepublik Deutschland behauptet, gegen mich den staatenlosen schuldunfähigen unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit Dünnschiss im Schädel Unzurechnungsfähig geschäftsunfähigen handlungsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen Einbürgerungsbewerber Paul Wolf laufen tausende Strafermittlungen, er sei Verbrecher, er müsse in den Knast. Auf Grund dessen hat die Einbürgerungsbehörde Köln das Einbürgerungsverfahren für Paul Wolf nach §12a Abs. 3 StAG ausgesetzt.
90. Aber dieser staatenlose schuldunfähige psychisch kranke geistig behinderte Einbürgerungsbewerber Paul Wolf wurde per mehreren rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen und verwaltungsgerichtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 als schuldunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig richterlich erklärt (siehe oben). Auf Grund dessen fordern die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln für mich einen Betreuer eine Betreuung einzurichten, ohne die Betreuung könne nicht das Einbürgerungsverfahren weiter fortgeführt werden.
91. Für den Knast, für die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens sei Paul Wolf gesund schuldfähig prozessfähig verhandlungsfähig zurechnungsfähig geschäftsfähig, aber für die Einbürgerung sei er ungesund prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, bräuchte einen Betreuer?
92. Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln in dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 gelte nur für seine Einbürgerung nicht aber für die Strafermittlungen gegen ihn „soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt“, ist unlogisch unsinnig widersprüchlich! Schuldunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Verhandlungsunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit können nicht nur in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten sein, sondern, wenn sie vorliegen dann in allen Lebensbereichen! Man kann das Gehirn eines Menschen nicht auf zwei Teilen „verwaltungsgerichtliche und strafrechtliche“ teilen. Wenn das Gehirn krank ist, dann das ganze Gehirn, nicht aber nur der „verwaltungsgerichtliche“ Teil!
93. Alle Behörden Polizeibeamte Deutsche halten meine Person gemäß §20 StGB wegen dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 automatisch als schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig in allen Lebensbereichen, insbesondere ist, weil all meine diese Lebensprobleme unmittelbar mit meiner Einbürgerung gebunden sind, gehen aus meiner Einbürgerung aus! All diese tausend Strafermittlungen entstanden aus meinen gesetzmäßigen „diversen“ Widersprüchen gegen die Einbürgerungsbehörden Köln. Diese tausend Strafermittlungen sind folglich gemäß dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auch rechtlich unwirksam.
94. Das Verwaltungsgericht Köln begründet in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten weiter: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willensbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“. Das bedeutet, dass während jeder verwaltungsgerichtlichen Verhandlung für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit die gesundheitlichen Schaden entstehen, aber während der Strafermittlung und strafrechtlichen gerichtlichen Verhandlung entstehen für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit keinerlei gesundheitlichen Schaden?
95. Wie sollen Polizeibeamte gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten begründet: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willensbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“?
96. Wie sollen Polizeibeamten gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn die Psychiatrieärzte und das Verwaltungsgericht Köln und mehrere Gerichte und Einbürgerungsbehörde Köln meine Person in Unisono für nach §20 StGB schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig medizinisch und richterlich rechtskräftig erklärt haben? Die Polizeibeamten wollen mit mir Arschloch gar nichts zu tun haben!
97. Gemäß der rechtskräftigen Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 74 Js 413/09 vom 17.12.2009 und des Amtsgerichts Köln 537 Ds 315/09 und des psychiatrischen Gutachtens vom 23.10.2009 wurde meine Person in den Bundeszentralregister in mein Polizeiführungszeugnis als schuldunfähig eingetragen.
98. Ein Mal schuldunfähig ist immer schuldunfähig!
99. Diese rassistischen Polizeibeamten eröffnen auf Auftrag der rassistischen Einbürgerungsbehörde Köln gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Person absichtlich vorsätzlich rechtsmissbräuchlich tausend „Ermittlungsverfahrens“, führen sie aber nicht durch! Das Ziel war nur eins, damit gegen den Psychopathen-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf auf Auftrag der Einbürgerungsbehörde Köln eine irgendwelche, egal welche strafrechtliche Ermittlung formell einleiten, damit sein Einbürgerungsverfahren auf Grund dessen auf „Eis legen“, nach §12a Abs. 3 StAG als Ausgesetz machen, damit ihn nicht einbürgern!
100.Gegen die schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen Verdächtigten-Einbürgerungsbewerber dürfen hirnlose Polizisten millionen Strafermittlungen eröffnen, aber sie gemäß §20 StGB nicht ermitteln!
101.Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtstaat“ verstehen? Die Einbürgerungsbehörde Köln hält meine Person für schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig arbeitsunfähig, auf Grund dessen beantragt und fordert für meine Person einen Betreuer eine Betreuung, fordert das Verwaltungsgericht Köln aus diesem Grund meine Klage abzuweisen, aber die tausenden laufenden rechtsmissbräuchlichen Strafermittlungen gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige arbeitsunfähige Person hält die Einbürgerungsbehörde Köln als rechtsmäßig als notwendig als richtig als gut als normal? Wie erklärt sich solcher Widerspruch der Einbürgerungsbehörde Köln?
102.Diese tausend absurden wahnsinnigen anonymen Strafanzeigen von Deutschen gegen mich sind Diffamierung Denunzierung Diskreditierung Verleumdung Rufschädigung Verschmutzung Beleidigung Hetze Verachtung Herabwürdigung Herabsetzung Üble Nachrede Staatenloseverfolgung geistig Behindertenverfolgung psychisch Krankenverfolgung Ausländerfeindlichkeit, damit von mir einen Verbrecher des Jahrhunderts machen und meine Person schließlich aus Deutschland raus schmeißen! Deutsche-Ausländerhasser erstatten gegen jeden Einbürgerungsbewerber ihre anonymen Strafanzeigen nur mit einem Zweck, damit gegen den Einbürgerungsbewerber eine Strafermittlung einleiten lassen, auf Grund dessen sein Einbürgerungsverfahren „auf Eis legen“. All diese Denunzianten-Deutschen kennen die Einbürgerungsvoraussetzung ganz gut. Und die Bundesrepublik Deutschland nutzt das rassistisch aus, belohnt dieses deutschvolkstümliche Denunziantentum, damit einfach keine einbürgern.
15. Aussageverweigerungsrecht
103.Und wenn diese hirnlosen „Polizeibeamte“ gegen mich strafrechtlich ermitteln, müssen sie dann mich verhaften, in Gewahrsam nehmen, mich vernehmen, mich anklagen usw., aber ich sage dann diesen hirnlosen „Polizeibeamten“ kein Wort, weil ich mein staatenloses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich geltend machen werde!
104.Und was ist dann mit dem Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO? Haben dann die Einbürgerungsbewerber überhaupt das Recht auf Aussageverweigerung nach §136 StPO oder dieses Aussageverweigerungsrecht nur den Deutschen oder den Nichteinbürgerungsbewerbern zusteht? Dürfen dann Einbürgerungsbewerber dieses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gar nicht gebraucht machen? Welches Rechtsgut dann einen Vorrang hätte, wäre ein höheres Rechtsgut, das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO oder Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs. 3 StAG?
105.§136 StPO ist doch ein Gesetz und ich Einbürgerungsbewerber handele doch entsprechend diesem §136 StPO! Ich respektiere, ich erfülle strengt die deutschen Gesetze diesen §136StPO! Meine Person ist somit ein guter vorbildlicher gesetztreuer staatenloser Mitbürger!
106.Aber die Einbürgerungsbehörde Köln zwingt nötigt belästigt mich diesen §136 StPO das Gesetz zu brechen und gegen mich selbst auszusagen! Die Einbürgerungsbehörde Köln presst von mir die Aussage aus und bricht damit selbst das Strafgesetzbuch und macht sich nach §343 StGB Aussageerpressung strafbar!
107.§136 StPO garantiert das Aussageverweigerungsrecht jedem Menschen, nicht aber nur den Deutschen! Schuldunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Einbürgerungsbewerber-Tatverdächtige haben gleiches Recht auf Aussageverweigerung aus §136 StPO wie schuldfähige prozessfähige rechtsunfähige verhandlungsfähige zurechnungsfähige geschäftsfähige deutsche Tatverdächtigte! Und diesen gesetzmäßigen Rechtsgebrauch des §136 StPO darf der Staat nicht gegen den Einbürgerungsbewerber nicht gegen sein Einbürgerungsverfahren anwenden!
108.Der deutsche Bundeskanzler-Dieb Helmut Kohl hat auch das Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht, aber ich Staatenlose darf es nicht gebrauchen!
109.Geben sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zur Polizei, werde ich dahin jeden Tag selbst gehen, bis sie mich 800-mal zu jedem Strafverfahren vernehmen. Aber dann kommt die Rechtsproblematik Beweise! Die Polizisten müssen dann diesen ihren ganzen Dreck beweisen und etwas mit meiner Schuldunfähigkeit nach §20 StGB machen. Ich bin jetzt krank. Ich befinde mich zurzeit in aktiver ambulanter psychiatrischer Behandlung und ich muss mich noch mindestens 5-Jahre lang psychiatrisch behandeln lassen. Kranke Menschen darf der Staat überhaupt nicht vernehmen, bis er vollständig gesund prozessfähig vernehmungsfähig ist!
16. Aussetzung §12a Abs. 3 StAG
110.Der Gesetzgeber hat damals gar nicht daran gedacht, wann er den §12a Abs. 3 StAG verabschiedet hat, dass eigene deutsche Beamten diesen §12a Abs. 3 StAG so wild missbrauchen werden.
111.Die Bundesrepublik Deutschland muss jetzt diesen §12a Abs. 3 StAG neu rechtsprechen korrigieren! Bloße formelle polizeirechtsmissbräuchliche Eröffnung Einleitung einer Strafermittlung gegen einen Einbürgerungsbewerber bedeutet für seine Einbürgerung noch gar nicht! Nicht jegliche bloße formelle Einleitung einer Strafermittlung nur wegen einem bloßen formellen polizeirechtsmissbräuchlichen Tatverdacht gibt der Einbürgerungsbehörde gemäß §12a Abs. 3 StAG das Recht auf die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens, sondern die Strafermittlungsbehörde muss gegen den tatverdächtigten Einbürgerungsbewerber schon aktive tatsächliche Ermittlungshandlungen durchführen! Die Staatsanwaltschaft muss die Anklageschrift erheben! Der tatverdächtigte Einbürgerungsbewerber muss mehr Mals vernommen werden. Es müssen alle Zeugen gegen ihn aussagen. Es muss ein Kreuzverhör vorliegen. Er muss in Haft sitzen. Es müssen sichere Prognosen vorliegen, dass dieser tatverdächtigte Einbürgerungsbewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilen wird, oder gegen ihn wird in nahestehender Zeit eine strafrechtliche Verhandlung bei dem ordentlichen Gericht sicher eröffnet.
112.Jegliche Aussetzung nach §12a Abs. 3 StAG des Einbürgerungsverfahrens gegen einen nach §20 StGB schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber ist unwirksam! Der Einbürgerungsbewerber muss bei der Anwendung dieser Norm §12a Abs. 3 StAG gesund schuldfähig zurechnungsfähig sein. Für den schuldunfähigen nach §20 StGB Einbürgerungsbewerber gilt nicht dieser §12a Abs. 3 StAG!
113.Gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige unzurechnungsfähige prozessunfähige rechtsunfähige geschäftsunfähige Person wurden bei dem rassistischen „Polizeipräsidium“ Köln seit Jahr 2004 über 800 „Strafermittlungen“ eingeleitet und keine diese „Strafermittlung“ hatte ein Erfolg, ging vor dem Gericht, wurde überhaupt gar keine Anklage erhoben! Wie lange noch die Bundesrepublik Deutschland gegen mich nach §20 StGB schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber ihre 800 „Strafermittlungen“ wegen des bloßen Verdachts Denunzierung Diffamierung polizeimissbräuchlich „ermitteln“ werden? Noch 5-jahren, 30-jahren bis zu meinem Tod?
114.Mein Polizeiführungszeugnis vom Bundesjustizministerium hat keine Einträge, ist sauber! Mein Lebenslauf ist einwandfrei. Ich war niemals bestraft! Nach 15-Deutschenlebensjahren hatte meine Person keine einzige Verurteilung!
115.Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir seit 9-Jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit, erklärt meine staatenlose Person für geistig Behindert psychisch Krank, fordert für meine staatenlose schuldunfähige unzurechnungsfähige Person eine Betreuung auf, hängt auf mich ein Hausverbot auf und schweigt dabei jahrelang beharrlich. Aber wann ich gegen sie widerspreche, „bewertet“ sie sofort all meine Widersprüche Beschwerden Klagen Berufungen als „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“, lässt sie gegen mich auf ihre eigenen Strafanträge mehrere Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“ missbräuchlich eröffnen und aus diesem Grund setzt sie nach §12a Abs. 3 StAG mein Einbürgerungsverfahren aus, als ob es gegen mich „Schwerstverbrecher“ hunderte Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“ liefen.
116.„Deutschenvolkverhetzung“, wie es rechtsinkompetente idiotische „Beamte“ an der rechtsinkompetenten idiotischen Einbürgerungsbehörde Köln behaupten, gibt es nicht im deutschen Strafrecht! In dem Tatbestand Volksverhetzung §130 StGB muss der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Das ist ein „deutscher“ Paragraph! Der ist speziell „für Deutsche“ gedacht verabschiedet. Erst muss der Staat mich in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach darf der Staat mich als einen Deutschen wegen Volksverhetzung nach §130 StGB anklagen. Und mein dieses Einbürgerungsbegehren Wahlrechtbegehren sind keine Volksverhetzung, keine Erpressung, keine Nötigung!
117.Die demokratische soziale rechtsstaatliche Bundesrepublik Deutschland hat für mich und für solche ausländische Mitbürger wie mich sogar einen neuen verachtenden hetzenden Rechtbegriff in deutschem Recht „geistige Brandstifter“ eingeführt hat! Es sei den Ausländern kategorisch verboten gegen den deutschen demokratischen sozialen Rechtsstaat irgendwelche Widersprüche einzureichen! Maul halten und gehorchen!
17. Absurder Polizeidreck
118.Die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln, die Bundesrepublik Deutschland haben gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke staatenlose Person einen irgendwelchen deutschen amtlichen Dreck ausgedacht gesammelt. Verleumden verbreiten gegen mich ihre amtliche verbrecherische Lüge, denunzieren gegen mich, diffamieren gegen mich, diskreditieren gegen mich, verschütten auf mich drauf das ganze Verbrechen der Welt, damit meine nach §20 StGB schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke staatenlose Person herabsetzen entwürdigen und von diesem selbst gebastelten Dreck für sich einen sicheren Grund verschaffen, meine christliche ehrliche einwandfreie ahnungslose harmlose unschuldige staatenlose Person in der geschlossenen Psychiatrie Sicherungsverwahrung für immer wegsperren und mir auf keinen Fall ihre hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit geben.
119.Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose! Das deutsche Strafgesetzbuch ist nicht für Staatenlose zuständig, wird nicht auf Staatenlose angewendet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Strafgerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Strafgerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen. Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch. Staatenlose anerkennen nicht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ihre deutschen Gesetze ihr Deutschland ihren Staat!
18. Wahnsinnige Polizeiverfolgung
120.Das Polizeipräsidium Köln und die Staatsanwaltschaft Köln haben für meine staatenlose schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!
121.Meine staatenlose schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke Person dürfe überhaupt keine Polizeigebäude in der ganzen Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln betreten! Die Polizisten und die Staatsanwälte verjagen meine staatenlose schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke Person aus allen Polizeiinspektionen und aus der Staatsanwaltschaft Köln mit der Waffe, mit dem Maschinengewehr!
122.Ich will meinen Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter, Strafermittler, der gegen mich Geisteskranken schon seit 2002 ein “strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ ununterbrochen ermittelt, endlich ins Gesicht zusehen, ihn endlich kennen lernen und ihn nachfragen, wann er mit seinem seit 9-Jahre dauernden gegen mich staatenlosen schuldunfähigen geistig Behinderten psychisch Kranken strafrechtlichen Ermittlungsverfahren endlich fertig ist? Wann er gegen meine geisteskranke schuldunfähige staatenlose Person seine im Namen des deutschen Volkes Anklageschrift endlich erhebt? Wie er gegen einen staatenlosen schuldunfähigen geistesbehinderten psychisch kranken Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln darf und 9-Jahre lang?! Hat er überhaupt über den §20 StGB „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ gehört?
123.Wie dürfen die Polizisten gegen mich schuldunfähigen staatenlosen Geistesbehinderten(!) ein irgendwelches strafrechtliche Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln, wenn alle Polizisten in der Stadt Köln rennen vor mir geistig Behinderten psychisch Kranken weg, kriegen sofort eine Hysterie Ekelhaftschwindelkotzgefühl Zittern nur beim Zusehen meiner staatenlosen psychopatischen mongolischen Fresse von 100 Metern, verstecken sie sich vor mir staatenlosen Geisteskranken, flüchten vor mir staatenlosen Psychopathen wie vor ansteckender mongoloider Krankheit, verjagen meine staatenlose geisteskranke mongolische Person aus allen Polizeiinspektionen, wollen mit mir staatenlosen geistesbehinderten Arschloch überhaupt gar nicht zu tun haben, haben gegen mich staatenlosen geisteskranken Arschloch das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!
124.Wer sich mit mir anlegt, legt sich mit einem Psychopathen an!
125.Ein kleiner Furz kann mächtig stinken!
126.Zeigen sie bitte mir, nennen sie mir diese von mir verbrochenen Opfer, die gegen mich Strafanzeige erstattet haben? Wer ist das? Ich will sie kennen lernen und sie nachfragen, was habe ich ihnen angetan? Ich fordere beharrlich ihre „demokratische rechtsstaatliche Bundesrepublik“ Deutschland, mir diese von mir verbrochenen Opfer vorzustellen!
127.Eine strafrechtliche Ermittlung oder eine gerichtliche Verhandlung gegen die schuldunfähigen psychisch kranken geistig behinderten staatenlosen Psychopathen führen nur psychisch kranke Strafermittler, nur geistig behinderte Staatsanwälte, nur psychisch kranke geistig behinderte Richter, nur der psychisch kranke geistig behinderte Rechtsstaat durch! Das ist eine nach §344 StGB massive Verfolgung Unschuldiger!
19. Leiter Uwe Neßhöver
128.Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver beleidigt sich auf all meine „diversen“ Widersprüche und hält aber gleichzeitig meine Person für geistig behindert für psychisch krank für einen unzurechnungsfähigen schuldunfähigen Idioten. Dieser Leiter an der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver behauptet, der geistig behinderte psychisch kranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Hund-Psychopath-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf schreibe „diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz“. Ja! Ich schreibe diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz, weil in meinem staatenlosen schuldunfähigen psychopathischen Schädel nur der Dünnschiss drin ist, weil es in meinem geistig behinderten Dünnschisschädel nicht anders als die Scheiße gibt, weil aus meinem Scheißgehirn Scheißmund nur die Scheiße ausgeht, weil ich ein Psychopath ein Idiot bin, weil es mir per Gesetz für psychisch Kranke erlaubt ist, Scheiße zu produzieren! Ich genieße per Gesetz für psychisch Kranke Narrenfreiheit. Was erwartet denn dieser „Beamter“ Uwe Neßhöver von mir geistig Behinderten von einem Psychopathen-Idioten, wenn dieser Uwe Neßhöver diesem Psychopathen seit 9-jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit gibt? Meine zu ihm Uwe-Neßhöver-Liebeserklärung? Mein zu ihm Uwe-Neßhöver-Arschlecken?
129.Auf geistig Behinderte auf psychisch Kranke beleidigen sich nur geistig Behinderte psychisch Kranke! Gesunde Menschen nehmen geistig Behinderte und psychisch Kranke verständlich gelassen wahr, aber dieser „Beamter“ Uwe Neßhöver beleidigt sich immer auf mich Psychopathen! Für diesen geistig behinderten „Beamten-Psychopathen Leiter der Einbürgerungsbehörde“ Köln Uwe Neßhöver muss man einen gesetzlichen Betreuer per Vormundschaftsgericht Köln bestellen! Er beleidigt sich auf einen Idioten seit 9-jahren!
130.Wenn dieser deutsche Beamter Uwe Neßhöver mich seit 9-Jahren wie ein Hund behandelt, werde ich zu einem Hund! Auf jede Aktion folgt die Reaktion!
131.Auf meine zahlreichen Versuche beim Leiter Uwe Neßhöver einen persönlichen psychopathischen Termin zu bekommen, lässt er mich anstatt des Termins ständig in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.
20. Bestechungserpressung
132.Diese „Beamten“ an der Einbürgerungsbehörde Köln erpressen von mir 17 Tausend EURO für den hochwertigsten göttlichen deutschen Pass und verlangen von mir beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner minderwertigsten miserabelsten staatenlosen mongolischen Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den hochwertigsten deutschen Staatsverband ab! Solange ich meine ekelhaftesten widerlichsten staatenlosen mongolischen Eier sterilisieren lasse, solange ich 17 Tausend EURO Schmiergeld-Bestechung diesem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver besteche, gibt sie mir keine deutsche Staatsangehörigkeit!
21. Rassistischer Beschluss 10K 2033/05
133.Keiner Arbeitgeber nimmt meine geisteskranke psychopatische staatenlose Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf die Arbeit! All meine psychopathischen staatenlosen Arbeitsersuchen enden sofort nach der Computerüberprüfung meiner persönlichen staatenlosen Daten vom Arbeitgeber. Ich kann mir geisteskrankem psychopatischem arbeitsunfähigem Staatenlose wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz bekommen!
134.Ich darf meinen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat, weil meine staatenlose geisteskranke psychopatische Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 als geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig gilt!
135.Ich darf mir staatenlosen Geisteskranken wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 sogar kein Bankkonto aufmachen, weil ich geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig bin!
136.Der ganze deutsche Arbeitsmarkt ist wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 für mich geisteskranken psychopatischen Staatenlosen zu! Wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 habe ich keine mehr Chance als ein staatenloser geisteskranker psychopatischer Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden! Es ist eine staatlich-gerichtliche organisierte Vertreibung meiner bitterarmen staatenlosen Person aus sattem „glücklichem“ reinrassigem Deutschland!
22. Einbürgerungsrassismus
137.Was die Bundesrepublik Deutschland mit mir staatenlosen geistig behinderten psychisch kranken schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber macht, ist der wilde RASSISMUS! Das ist alles keine Rechtstaatlichkeit! Das ist alles in deutschem Blut angeborene rassistische Hetze gegen geistig Behinderten psychisch Kranken gegen Staatenlose, ist eine in deutschem Blut in deutscher DNA in deutschen X Y Chromosomen angeborene rassistische staatlich-gerichtliche Vernichtung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken! Die Deutschen haben zwei Millionen geistig Behinderten umgebracht und jetzt spielen ihre mörderischen Gene in ihrem deutschen Blut in ihrer deutschen DNA in ihren deutschen X Y Chromosomen weiter verrückt. Sie geben den geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Uns umzubringen, dürfen sie heute nicht, aber dann nicht einbürgern, das ist doch auch was Tolles!
138.Einbürgerung ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden kann; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung ihres deutschen „Rechtsstaates“, dieses „großzugigen christlichen“ deutschen Volkes!
139.In der „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden“ Bundesrepublik Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung für die geistig behinderten für die psychisch kranken für die Körperbehinderten für die gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber! In dem rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das verfassungsvorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von kranken ungesunden Einbürgerungsbewerbern!
23. Staatenlosenschicksal
140.Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen geistig behinderten psychisch kranken ungesunden arbeitsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen ablehnen. Der Staat ist in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Einbürgerungsbewerber bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit
a. Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen
b. Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich-gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist nur hin und her spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen…. und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen
c. Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychische Kranke, wie Schuldunfähige mit Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent
d. Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat der Welt. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an irgendwelche Staatsangehörigkeit der Welt geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen
e. Staatenlose werden nicht in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechts als Zeuge zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden nicht zur Abgabe eidesstattlicher Versicherung verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt nicht die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit anerkennen
f. Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden nicht an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen angewendet, werden sie nicht wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Gefängnishaft wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. angeklagt verhaftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt und nicht haften
g. Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern
h. Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese entsprechende gesetzmäßige Verweigerung dürfen nicht die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren gegen ihn anwenden! §12a Abs. 3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs. 3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut
i. Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“
j. In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen
k. Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist
l. Für die Staatenlosen sind nicht die Abschiebungsvorschriften anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen
m. Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehenden Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa hinschleppen und niemand darf ihnen etwas „Schlechtes“ antun
n. Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können
o. Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Interpol, Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden aller EU-Staaten, Kriminalämter aller EU-Staaten, Geheimdiensten aller EU-Staaten, Gerichte aller EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Person kreis
p. Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst
q. Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen.
r. Bei den Ämtern Arbeitsämtern ARGE Sozialämtern verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigung, Berücksichtigung für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschancen, Lebenschancen, gesellschaftliche Stellung haben
s. Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen
t. Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanziellen Begünstigungen zu
u. Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern
v. Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu verweigern, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen
w. Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen nicht die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen
x. Viele privaten Firmen meiden auch aus Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen
y. Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie Deutsche und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung
z. Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden
aa. Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des ordnungsgemäßen aufwendigen Begräbnisses oder Einäscherung entsorgen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Friedhofsleihvertragskosten
141.Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art. 33 Grundgesetz erhalten, damit den Bundestag EU-Parlament Landtag NRW wählen, damit meine Kinder und Verwandten beim Sterbefall eine Sterbeurkunde anstatt Sterbebescheinigung beim Standesamt bekämen und mein Leichnam nach katholischen Sitten bestatten und danach 30-Jahre lang ein Grabpflegevisum ungehindert bekommen.
142.Einen neuen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für dieses wohlhabende „christliche großzugige“ deutsche Volk.
24. Mongolenverfolgung
143.Die Bundesrepublik Deutschland gibt mir keine deutsche Staatsangehörigkeit, weil meine Person eine minderwertige mongolische Rasse sei. Mongolen seien nicht der deutschen Staatsangehörigkeit würdig. Die Bundesrepublik Deutschland hat angekündigt, bei mongolischem Volk fehlen einige X Y Chromosom, deshalb die Mongolen gelten nach deutschem Recht automatisch als unter Mongolismus Mongoloider Krankheit Mongoloider Idiotie leidende Menschen, als Schwerstgeisteskranke. Der Beweis dafür seien die typischen für die Mongolen wie bei Menschen mit fehlenden X Y Chromosomen mongolischen Schlitzsaugen.
144.Die Bundesrepublik Deutschland hat aus diesen Gründen meine mongolische staatenlose Person als Mongolismus mongoloide Idiotie psychisch kranke geistig behinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole erklärt. In unserer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland werden auf keinen Fall staatenlose mongoloide Idiotie psychisch kranke geistig behinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole eingebürgert.
145.Die „demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland hat meine unheilbare geistig behinderte psychisch kranke staatenlose arbeitsunfähige mongolische EinbürgerungsbewerberPerson für eine mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTIG BEHINDERTE Mongole erklärt, dann geben sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer staatenlosen mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTIG BEHINDERTEN Mongole!
146.Nur weil wir Mongolen Schlitzsaugen haben, gibt uns deswegen dieser deutsche „Rechtsstaat“ keine deutsche Staatsangehörigkeit!
147.Mongolische Minderheit, 109 in Deutschland lebenden Mongolen werden von deutschem „Rechtsstaat“ von rechtstaatlichem perversem verbrecherischem rassistischem Einbürgerungsverfahren brutal unterdrückt verachtet zwang sterilisiert!
148.Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist die barbarische rassendiskriminierende Zwangssterilisation in der geschlossenen deutschen Psychiatrie! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit werden Einbürgerungsbewerber in dieser „demokratischen“ Bundesrepublik Deutschland in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise eingewiesen, werden sie zwangsweise sterilisiert kastriert!
25. Rassenherrenmenschenwahn
149.Mein staatenloses Leben ist in der Bundesrepublik Deutschland und in der Stadt Köln eine totale unmenschliche rassistische Würdeverachtende Hölle von Deutschen! Ich bin für die Bundesrepublik Deutschland, für die deutschen Richter, für die deutschen Behörden, für diese deutsche Rassenjustiz kein Mensch mehr! Die Bundesrepublik Deutschland, die deutschen Richter, die deutschen Behörden, diese deutsche Rassenjustiz halten meine psychisch kranke geistig behinderte staatenlose arbeitsunfähige mongolische Person für ein wildes würdeloses geisteskrankes Tier, behandeln mich wie ein voll nichtnützliches Vieh!
150.Diese seit April 2002 ununterbrochen laufende „Einbürgerung“ für meine staatenlose arbeitsunfähige geistig behinderte psychisch kranke Person ist eine staatlich organisierte Herabwürdigung, Herabsetzung, Entwürdigung, Erniedrigung wilder Rassismus, politischer Hohn, rassendiskriminierende Verspottung über meiner geistig behinderten psychisch kranken mongolischen Würde von dieser „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland, ist schockierendes Zeugnis der ungeheuren massenhaften menschlichen Erniedrigung in der „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland!
151.Sehen sie sich an, was mit jedem Ausländer insbesondere mit einer geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen staatenlosen Mongole geschehen wird, wenn sie sich das deutsche WAHLRECHT beharrlich begehren! Das ist eine Schande für Deutsche! Das ist ein deutscher Staatsterror gegen meine kleine staatenlose geistig behinderte psychisch kranke Insektenwürde! Und das nennen sie als „Rechtsstaat“ - Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt! Seit 9-Jahren dauert schon dieser deutsche „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige“ wohlhabende Albtraum!
152.Auf all meine geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen staatenlosen Widersprüche Klagen Berufungen Verfassungsbeschwerden beantworten mir zynisch alle Richter, Beamten, Deutschen, dann „Verpiss dich Arschloch aus Deutschland! Hau ab! Niemand braucht hier solche staatenlose Irrenscheiße wie dich!“ Solche Antwort von Richtern, von Beamten–Garanten der demokratischen Grundordnung ist wilde deutschgenetische National-Sozialistische Verachtung meiner geistig behinderten psychisch kranken staatenlosen Insektenwürde, keine Rechtsstaatlichkeit! Sie verhöhnen sich, amüsieren sich einfach alle unter sich über mich!
26. Verfolgung vom deutschen Staat
153.In ganzem „rechtsstaatlichem“ Deutschland gibt es keine mehr Behörde, keine mehr Macht, die diese seit April 2002 totale von der Bundesrepublik Deutschland Verachtung politische Verfolgung meiner staatenlosen geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen mongolischen Würde endlich stoppt!
154.Alle Behörden haben meine Person in allen Bundesdienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa als geistig Behindert paranoide Schizophrene F20.0 Wahnvorstellung eingetragen! Alle Gerichte, alle Polizisten, alle Staatsanwälte in ganzer Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag weisen aus diesen Gründen all meine Klagen, Strafanzeigen, Petitionen, Beschwerden, Verfassungsbeschwerden, Widersprüchen, Schreiben, Bitten sofort als unzulässig ab, nehmen all meine weiteren Beschwerden aus diesen Gründen überhaupt nicht zur Prüfung an!
27. Christenverachtung Judenverachtung
155.Die muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verachtet die Christen und die Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!
28. Justizwahn
156.Die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich mit meiner psychopathischen Einbürgerung schon seit Jahr 2002 ununterbrochen und sie wird das noch 60-Jahre lang machen müssen! Ich werde diese ganze psychopathische Scheiße bis zum Jahr 2062 ununterbrochen betreiben! Ich sitze den ganzen Tag zu Hause und kassiere vom deutschen „Rechtstaat“ seit 15-Jahren ununterbrochen monatlich 930 EURO und dank diesen 930 EURO betreibe ich gegen den deutschen „Rechtsstaat“ seit Jahr 2002 meine tausend psychopathischen Einbürgerungsklagen ununterbrochen. Der deutsche „Rechtstaat“ gibt mir geistig behindertem Psychopathen 9-Jahre lang keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber finanziert dafür meine tausend psychopathischen Klagen gegen eigenen klugen deutschen „Rechtsstaat“.
157.Meine psychopathische Person hat schon über 120.000 EURO (einhundert zwanzig tausend) nur gerichtliche Kosten verursacht. Die Bundesrepublik Deutschland erwartet von mir Psychopathen noch über 120.000 EURO gerichtliche Kosten. Dazu zusätzlich sind auch alle polizeilichen Aufwendungen für die strafrechtlichen Ermittlungen für die operative systematische Observierung Bewachung meiner psychopathischen Person und auf systematische polizeiliche Jagd nach meiner psychopathischen Person. Die Bundesrepublik Deutschland verursacht damit Kosten nur eigenem klugen „Rechtsstaat“. Und ich werde meine psychopathischen Einbürgerungsanträge und daraus ausgehenden psychopathischen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und finanziellen Gerichtskosten bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen und betreiben. Ich gebe nicht auf! Das sind ihr Geld und mein heiliger Kampf um das deutsche Wahlrecht!
Deutsche haben mich zum Tisch eingeladen, ich stieg aber drauf und scheiße auf diesen Tisch!
Wir wollen deutsche Scheiße!
Wir wollen Merkelsscheiße!
Wenn ihre Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufs Klo geht, scheißt sie die deutsche Scheiße aus!
Wenn ihr Bundespräsident Horst Köhler aufs Klo geht, scheißt er die deutsche Scheiße aus!
Wenn ihr Bundesinnenminister Thomas de Maizière aufs Klo geht, scheißt er die deutsche Scheiße aus!
Wenn 80 Millionen Deutsche aufs Klo gehen, scheißen sie die wertvolle deutsche Scheiße aus!
Wenn ich aufs Klo gehe, scheiße ich meinen minderwertigen ausländischen Kot aus!
Wenn jeder Ausländer in Deutschland aufs Klo geht, scheißen wir nur unseren widerlichen ausländischen Kot aus!
Ich will auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch wie Deutsche die prachtvolle deutsche Scheiße haben!
Wir wollen die prachtvolle deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße!….
Mein staatenloser Beweis meines staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen deutschen Volk!
Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien aus! Verlegt in mein staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Fäkalien Exkremente aus!
Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teuren Urin rein! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!
Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Gecko literweise in meine widerliche staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!
Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!
Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!
Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!
Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Gecko literweise in meine ekelhafte staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!
Das 80 Millionen großzugige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!
Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, Hundekot, Katzenkot, Rattenkot…. von ihren 800 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!
Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen deutschen Staatsverband ein! Ich liebe deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!
158.Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Anlage: