Strafermittlung wurde eingestellt.
Generalstaatsanwalt 06. Januar 2010 n. Chr.
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 52 Zs 33/10
(34 Js 57/09 Staatsanwaltschaft Köln)
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
Beschwerdegegner: Verachtende falsche irreführende unwahre amtsmissbräuchliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens 34 Js 57/09 vom 15.12.2009 (Erhalten 31.12.2009) von der Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Berens und korrupter Kriminalhauptkommissarin Treutinger Polizeipräsidium Köln Kriminalinspektion 3 – KK 32 gegen die Verbrecher:
Berufsfeuerwehrsanitäter Hr. M. Kraemer und seine Arbeitskollegin (Name mir unbekannt),
Röntgenarzt der Radiologischen Klinik Merheim (Name mir unbekannt) und seine Röntgenassistentin (Name mir unbekannt)
Kopie: Krankenhausaufsichtbehörde
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Aktenzeichen: 24.03.03-4-Wolf
Beschwerde
nach §172 Abs. 1 StPO gegen die verachtende falsche irreführende unwahre amtsmissbräuchliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens 34 Js 57/09 vom 15.12.2009 (Erhalten 31.12.2009) von der Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Berens und korrupter Kriminalhauptkommissarin Treutinger Polizeipräsidium Köln Kriminalinspektion 3 – KK 32 gegen die Verbrecher: Berufsfeuerwehrsanitäter Hr. M. Kraemer und seine Arbeitskollegin (Name mir unbekannt), Röntgenarzt der Radiologischen Klinik Merheim (Name mir unbekannt) und seine Röntgenassistentin (Name mir unbekannt) wegen ihrer gemeinsamen Zufügung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper vorsätzlicher absichtlicher schwerer Körperverletzung während ihrer Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 –3285, -3258), indem sie alle gemeinsam meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper mit festgebundenen zum Rollstuhl Händen und Füßen sitzend in dem Rollstuhl vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung unter dem Röntgenapparat ohne gar keinen Unterleibschutz gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Die große 50x50 cm. Röntgenfilmplatte (Kassette) haben mir die Ärzte hinter meinem Rücken in dem Rollstuhl zwischen meiner Wirbelsäule und Rollstuhllehne platziert haben. Dafür haben die Ärzte den beweglichen Röntgenstrahler des Röntgengeräts nach unten zu meinem im Rollstuhl sitzenden festgebundenen ohne gar keinen Unterleibschutz nackten Körper extra hineingezogen haben. Durch diese verbrecherische barbarische grob rechtswidrige nicht der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen RöV entsprechende „Röntgenaufnahme“ wurde meiner Gesundheit eine schwere Körperverletzung zugefügt, haben sie sich damit nach §§ 309, 311, 330d Nr. 4 a, 340 StGB unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten aus spezieller Rechtsvorschrift §§ 1, 2 Nr. 1a) 3 6 7 15 16 21 22 24 25 26, 2a, 2b, 2c, 4a, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 35, 36, 38, 42 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen RöV strafbar gemacht. Nach dieser verbrecherischen „Röntgenaufnahme“ habe ich keine mehr Erektion und meine Spermien sind möglicherweise völlig unfruchtbar. Mir wurde darüber hinaus bis heute kein nach §§27, 28 RöV entsprechender ausführlicher Röntgenpass und keine nach §38 RöV Ärztliche Bescheinigung ausgestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. hiermit lege ich meine Beschwerde ein nach §172 Abs. 1 StPO gegen die verachtende falsche irreführende unwahre amtsmissbräuchliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens 34 Js 57/09 vom 15.12.2009 (Erhalten 31.12.2009) von der Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Berens und korrupter Kriminalhauptkommissarin Treutinger Polizeipräsidium Köln Kriminalinspektion 3 – KK 32 gegen die Verbrecher: Berufsfeuerwehrsanitäter Hr. M. Kraemer und seine Arbeitskollegin (Name mir unbekannt), Röntgenarzt der Radiologischen Klinik Merheim (Name mir unbekannt) und seine Röntgenassistentin (Name mir unbekannt) wegen ihrer gemeinsamen Zufügung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper vorsätzlicher absichtlicher schwerer Körperverletzung während ihrer Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 –3285, -3258), indem sie alle gemeinsam meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper mit festgebundenen zum Rollstuhl Händen und Füßen sitzend in dem Rollstuhl vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung unter dem Röntgenapparat ohne gar keinen Unterleibschutz gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Die große 50x50 cm. Röntgenfilmplatte (Kassette) haben die Ärzte mir hinter meinem Rücken in dem Rollstuhl zwischen meiner Wirbelsäule und Rollstuhllehne platziert haben. Dafür haben die Ärzte den beweglichen Röntgenstrahler des Röntgengeräts nach unten zu meinem im Rollstuhl sitzenden festgebundenen ungeschützten ohne gar keinen Unterleibschutz nackten Körper extra hineingezogen haben. Durch diese verbrecherische barbarische rechtswidrige nicht der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen RöV entsprechende „Röntgenaufnahme“ wurde meiner Gesundheit eine schwere Körperverletzung zugefügt, haben sie sich damit nach §§ 309, 311, 330d Nr. 4 a, 340 StGB unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten aus spezieller Rechtsvorschrift §§ 1, 2 Nr. 1a) 3 6 7 15 16 21 22 24 25 26, 2a, 2b, 2c, 4a, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 35, 36, 38, 42 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen RöV strafbar gemacht. Nach dieser verbrecherischen „Röntgenaufnahme“ habe ich keine mehr Erektion und meine Spermien sind möglicherweise völlig unfruchtbar. Mir wurde darüber hinaus bis heute kein nach §§27, 28 RöV entsprechender ausführlicher Röntgenpass und keine nach §38 RöV Ärztliche Bescheinigung ausgestellt.
2. Ich protestiere kategorisch gegen die Einstellung dieses Strafverfahrens! Dieser Bescheid ist auf verachtenden falschen irreführenden unwahren amtsmissbräuchlichen Tatsachen begründet. Würden sie bitte ihn aufheben und die Strafermittlung einem anderen Strafermittler geben.
3. Diese Verbrecher Berufsfeuerwehrsanitäter Hr. M. Kraemer und seine Arbeitskollegin (Name mir unbekannt), Röntgenarzt der Radiologischen Klinik Merheim (Name mir unbekannt) und seine Röntgenassistentin (Name mir unbekannt) haben mich gemeinsam zwei Mal unter der Röntgenbestrahlung Erste Mal nackt mit festgebundenen zum Rollstuhl Händen und Füßen sitzend im Rollstuhl ohne gar keinen Unterleibschutz vorsätzlich mit Gewalt und Misshandlung unter dem Röntgenapparat gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten. Der Arzt und seine Röntgenassistentin haben die große 50x50 cm. Röntgenfilmplatte (Kassette) hinter meinem Rücken in dem Rollstuhl zwischen meiner Wirbelsäule und Rollstuhllehne platziert. Herr Arzt hat dafür den beweglichen Röntgenstrahler des Röntgengeräts nach unten zu meinem im Rollstuhl sitzenden festgebundenen ungeschützten ohne gar keinen Unterleibschutz nackten Körper extra hineingezogen, damit die Röntgenstrahlen meinen Körper meine Brust und die Röntgenfilmplatte treffen. Dabei haben der Arzt und die Röntgenassistentin an mich an meinen Unterleib keine irgendwelche Bleischutzlatzschürze oder Unterleibschutz aufgesetzt.
4. An der Wand hängten mehrere Bleischutzlatzschürzen. Der Arzt musste mein Unterleib mit einer Bleischutzlatzschürze einfach zudecken und das wär’s! Aber keiner hat das absichtlich nicht getan!
5. Bei allen Umständen darf der Arzt die Betätigungstaste des Röntgengeräts so lange nicht betätigen, bis der Unterleibschutz an den Patienten aufgesetzt ist! Ohne Unterleibschutz darf der Arzt das Röntgengerät auf keinen Fall hochfahren!
6. Das zweite Mal, nachdem ich hysterisch geschrien habe, habe ich gewaltigen Widerstand geleistet, indem ich versucht habe meinen Unterleib hinter dem Bleischutzmantel der Berufsfeuerwehrsanitäter zu verstecken. Nachdem der Arzt endlich meinen gesperrten mit Schutzmasken Mund frei gemacht hat, damit mir endlich zuhören, was ich mit meinem hysterischen Schrei sagen wollte. Ich habe ihn hysterisch gebeten mir den Unterleibschutz zu geben, hat er nur danach den Sanitätern die Anweisung gegeben, meine Füße und Hände vom Rollstuhl entbinden frei machen und mich ordnungsgemäß am Stehen röntgen lassen. Dabei haben sie mir selbstverständlich Unterleibschutz gegeben, weil er an dem Gerät fest installiert war.
7. Ich bezweifele aber auch diesen fest installierten Unterleibschutz bei zweiten Röntgenaufnahme, weil ich meinen Kopf in bestimmter Stellung umgedreht halten musste, habe ich herum mich nicht gesehen, was diese Frau Sanitäterin heimlich arglistig hinter meinem Rücken vielleicht auch aus „Rache-Spaß“ gemacht hat. Sie stand zu mir ganz nah. Sie hat diesen Unterleibschutz unbemerkt wieder zurück abgestellt, so dass der Röntgenstrahler mich ohne Unterleibschutz zum zweiten Mal geröntgt. Nach der zweiten Röntgenaufnahme bin ich vom Gerät abgetreten, aber der Unterleibschutz war schon zurück abgestellt. Zur Empörung hatte ich keine Möglichkeit. Auf dem zweiten Röntgenbild kann man es feststellen.
8. Diese Sanitäter und Herr Staatsanwalt Oehme durften mich nach §§24, 27, 28 RöV einfach so ohne vorherige Untersuchung von einem Facharzt nicht röntgen! Solche Röntgenaufnahme darf man nur durch einen entsprechenden Facharzt nach vorheriger medizinischer Untersuchung des Patienten schriftlich anordnen, nicht aber vom Staatsanwalt oder vom Berufsfeuerwehrsanitäter! Dieser Röntgenarzt hat mich aber gar nicht untersucht!
9. Außerdem diese Sanitäter hatten gar kein Recht auf den Zutritt ins Kontrollbereich! Diese Sanitäter sind keine Röntgenärzte und keine Vollzugsbeamte!
10. Während dieser „Röntgenaufnahme“ haben damit die Sanitäter und die Röntgenärzte meinen nackten Körper unter der Röntgenbestrahlung zwei Mal ohne Unterleibschutz gesteckt. Diese zwei Sanitäter und alle Röntgenärzte haben an sich Schutzbleilatzschürze aufgesetzt, haben ihre Körper vor der Röntgenbestrahlung beschützt, aber mich haben sie ohne den Unterleibschutz einfach nackt in dem Rollstuhl unter die Röntgenbestrahlung vorsätzlich gesteckt. Dadurch haben sie mir gemeinsam zwei Mal vorsätzliche Körperverletzung durch Röntgenbestrahlung zugefügt.
11. Wann ich versucht habe, während dieser „Röntgenaufnahme-Körperverletzung“ meinen nackten ungeschützten Körper hinter der Bleischutzlatzschürze eines Sanitäters zu verstecken, haben diese Deutsche mir es massiv verhindert verweigert und mich einfach weiter zusammengeschlagen und gedrückt gehalten.
12. Herr Arzt und die Röntgenassistentin haben mehr Mal aus dem Schutzzimmer zu uns gegangen und haben lange mit Sanitätern diskutiert, wie sie ihre verbrecherische Misshandlung geschicklicher machen sollen. Die Röntgenassistentin hat mit mir auf Russisch gesprochen. Sie haben alle mich wie ein wildes hochansteckendes Tier behandelt.
13. Würden sie bitte all diese Röntgenärzte und Sanitäter vor dem Gericht vorladen und sie vernehmen. Würden sie bitte diese beiden Röntgenaufnahmen sicherstellen und zu gerichtlichen Akten beifügen. Auf beiden Röntgenbildern werden sie deutlich sehen, wie meine Person mit festgebundenen zum Rollstuhl Händen und Füßen saß und die gewalttätigen Sanitäter haben mich dabei zusammen gedrückt gehalten. In dem Röntgengerät sind diese beiden Röntgenfotos gespeichert. Man kann sie nicht einfach so löschen nicht verschwinden lassen.
14. Die „Sanitäter des Rettungsdienstes“ haben an mich mehreren Mundschutzmaske noch in der Wohnung angezogen, aber einige davon haben sie mir einfach in den Mund zwischen die Zähnen und Lippen stark angezogen. Oben drauf habe sie mit weiterer Schutzmaske mein ganzes Gesicht Mund und Nase zu gemacht, so dass ich nach solchen mehreren angespannten Mundschutzmasken kein Wort sprechen konnte. Sie haben somit meinen Mund einfach zu gemacht! Ich konnte auch wegen der winterlichen Kälte und Nasenschleim nicht richtig einatmen und nicht richtig sprechen. Meine Nase war voll mit Nasenschleim und der Mund war mit den Mundschutzmasken zugedeckt. Ich zitterte in ganzem Körper, weil es Januar war und sie haben mich zwei Stunde nackt im Winter durch die Stadt gefahren. Und dazu noch sprechen? Ich konnte gar kein Wort sagen. Sie haben damit meine mögliche mündliche Beschwerde Bitte absichtlich gehindert, damit ich nicht sagen könnte, dass die Polizisten mich in meiner Wohnung massiv zusammengeschlagen haben. Das ist eine Folterung von deutschen „hervorragenden Ärzten“!
15. Herr „Oberstaatsanwalt“ von der Staatsanwaltschaft Köln hat dieses ganze Verbrechen Körperverletzung Röntgenbestrahlung gesehen und hat er dagegen gar nichts unternommen. Herr „Oberstaatsanwalt“ hat die Sanitäter und Röntgenärzte umgekehrt an mich angestiftet. Er wollte meinem mongolischen Erbgenom meinen Spermien durch die unterleibschutzlose Bestrahlung eine Unfruchtbarkeit zufügen, damit widerliche Mongolen auf dem deutschen Boden nicht vermehren könnten. Das ist keine Rechtsstattlichkeit. Das ist NAZI-Justiz Rassenjustiz! Die Mongolen haben in Deutschland keinerlei Recht auf Unterleibschutz während der Röntgenaufnahme.
16. Ich habe niemandem in Unterleib getreten! Wie konnte ich das machen, wenn meine Füße zum Rollstuhl festgebunden waren? Ich habe die ganze Zeit versucht, meinen Unterleib vor den Röntgenstrahlen hinter der Bleischutzlatzschürze dieser Verbrecher zu verstecken. Sie haben alle an sich Bleischutzlatzschürze aufgesetzt, aber mir haben sie gar nicht gegeben. Und sie haben mich ständig mit ganzem Körpereinsatz mit ganzer Kraft zum Rollstuhl fest gedrückt gehalten!
17. Die Sanitäter haben mich direkt aus dem Auto in den Kontrollraum gefahren und haben direkt angefangen mit Röntgenaufnahme! Niemand hat mir etwas erklärt oder nachgefragt, was ich tun sollte! Sie haben einfach angefangen! Und das war‘s! Meine Augen mein Gesicht waren mit Schutzmaske zugeschlossen. Ich habe nichts gesehen.
18. Fr. Dr. Karow hat mit dieser Röntgenaufnahme in der Lungenklinik Radiologische Klinik Merheim gar nicht zu tun. Ich habe sie dort nirgendwo gesehen.
19. Ich habe an meiner Tür gar keinen Zettel mit der Tuberkulose angeklebt! Wenn es so wäre, dann das haben nur Polizisten selbst gemacht, damit für sich ein Rechtsfertigungsgrund für die Einweisung meiner Person in die geschlossene Psychiatrie verschaffen! In meinen mehreren früheren Schreiben benenne ich mich selbst als „Tuberkulose des deutschen Volkes“. So nenne ich nur mein 9-jahre langes Einbürgerungsverfahren, nicht aber, dass ich unter Tuberkulose wirklich erkrankt bin. Und diese hirnlosen Polizisten verwenden es als wirkliche Tuberkulose!
20. Ich habe mich nirgendwo massiv zur Wehr gesetzt, keiner Gewalt angewendet! Nicht zu Hause! Nicht unterwegs! Nicht während der Röntgenaufnahme! Nicht bei der Aufnahme in der Psychiatrie! Ich lag einfach auf dem Boden nackt mit der Andeutung, macht ihr alles mit mir, was ihr nur wolltet und das war’s. Ich habe durch diese Demonstration nur mein Recht auf Aussageverweigerung gebraucht gemacht. So benehmen sich viele gestreikten Demonstranten bei Atommülltransporten z.B. oder Studentenstreil an der Universität zu Köln. Sie sitzen liegen einfach auf dem Boden friedlich nicht gewalttätig und die Polizisten schleppen sie von den Gleisen weg.
21. Diese Hysterie „zur Wehr zu setzen“ haben diese beiden widerlichen Rassisten-Sanitäter inszeniert, als ob ich ein gefährlicher Psychopath wäre! Sie waren ganze Zeit genervt, dass sie wie deutsche Idioten diesen Chinesen durch die ganze Stadt schleppen müssen. Diesen Kanaken müsse man raus aus Deutschland schmeißen. Sie haben mich ganze Zeit auf übelste beschimpft. Solche Scheiße komme nach Deutschland und bescheiße unser Land. Bereite dir ein Rückflugticket….
22. Bei der Abgabe in der Psychiatrie haben diese Idioten-Sanitäter den Krankenpflegern erzählt, als ob ich zu Hause alle Polizisten und auch die Sanitäter mit Karateschlägen niedergeschlagen habe, dass ich höchstgefährlich sei…. Sie haben absichtlich meine nicht angespannten Hände und Füßen demonstrativ fest mit „kolossaler Kraft“ gehalten, als ob ich mich raus springen wollte, als ob ich wütend wäre…. Sie haben meine Hände und Füßen wie Clowns im Zirkus mit Luftballonschwergewichtanhebung gekämpft gehalten…. Idioten!
23. Diese beiden Idioten-Sanitäter haben diese Ärzte auf ihre gesetzwidrigen Maßnahmen provoziert, haben auf mich alle Ärzte aufgehetzt, als ob ich ein Massenmörder oder Islamist-Terrorist wäre, so dass die Ärzte sofort unter diesem verleumderischen Einfluss geraten waren. Außerdem diese ganze begleitende Meute von Staatsanwälten und Polizisten haben diesen Röntgenärzten einen Eindruck übermittelt, als ob meine Person ein Jahrhundertverbrecher wäre, ah egal mach einfach…. Diese Röntgenärzte haben dadurch ihre gesetzliche Pflicht vernachlässig erfüllt.
24. Psychisch kranke Menschen mit „zwangsjackenähnliche Vorrichtung“ bedeutet nicht, dass der Staat jetzt diesen „Psychopathen“ ohne Unterleibschutz unter der Röntgenbestrahlung einfach so stecken darf, als ob alle psychisch kranken Ausländer rechtlos wären! Röntgenvorschriften RöV muss der Staat auch für psychisch kranke „rechtslose“ Patienten strengt einhalten! Für psychisch Kranke gelten auch Röntgenvorschriften RöV! Psychisch Kranke bedeutet nicht Würdelos zu sein!
25. Diese Sanitäter und der Röntgenarzt (er hat sich als Professor genannt) mussten mir einfach ruhig professionell erklären, was sie von mir wollten und das war’s! Er ist doch ein Arzt und Professor mit großer Erfahrung! Er sah als 60-Jahre alt. Es wäre gar kein Problem! „Ich habe mich doch beruhig“! Und ich war gar nicht aufgeregt! Ich war durchaus kooperativ. Es sind diese zwei Idioten-Sanitäter haben alle Ärzte gegen mich angefeuert angestiftet! Diese Frau Sanitäter hat sogar vom Auto eine Blackout-Spritze mitgebracht, damit mir eine Blackout-Spritze machen, um mich in dem Rollstuhl weiter festgebunden röntgen lassen! Mit dieser Blackout-Spritze könnte ich gar nicht stehen bleiben! Diese zwei Sanitäter sind NAZI-Ausländerhasser! Sie haben ihren Hass Ausländer gegenüber einfach mit Genuss ausgenutzt!
26. Diese „Staatsanwältin“ Berens verwendet die Bedeutung „Dulden“! Die gesetzliche Bedeutung „Dulden“ aus §26 Abs.2 Satz 2 IfSG bedeutet nicht, die verdächtigen Patienten in dem Rollstuhl mit festgebundenen Händen und Füßen ohne Unterleibschutz unter der Röntgenbestrahlung zu stecken! Das war kein „Dulden“ nach §26 Abs.2 Satz 2 IfSG! Das ist Folterung! Die Sanitäter haben meinen Mund Augen ganzes Gesicht absichtlich ganz zu gemacht und fordern von mir „Dulden“? Ich konnte einfach gar kein Wort aussprechen! „Dulden“ bedeutet, der Arzt sollte mir einfach erklären, was er von mir wollte, dann hätte ich selbstverständlich alles erfüllt! Und ich habe doch alles mitgemacht!
27. Das war volle Verachtung meiner Würde! Sie wollten mir einfach ihre Rachelektion erteilen! Das war gar kein „Dulden“ nach §26 Abs.2 Satz 2 IfSG!
28. Diese „Staatsanwältin“ Berens ist mehr über meiner Nacktheit sexuell besorgt. Sie beschreibt meine Nacktheit so Leidenschaftlich, als ob sie selbst irgendwelche sexuellen Probleme hätte! Diese meine Nacktheit hat gar nicht zu tun mit der Röntgenaufnahme meines nackten mit festgebundenen am Rollstuhl Händen und Füßen ohne Unterleibschutz Körpers! Wofür erwähnt sie überhaupt alle Ereignisse zu Hause und Dr. Karow insbesondere diese meine Nacktheit? Diese „Staatsanwältin“ Berens hat ganz sicher sexuelle Probleme, sexuelle Fantasien!
29. Frau sexuelle besorgte „Staatsanwältin“ Berens ich trage keine Unterhosen! Ich habe niemals Höschen getragen! Ich werde niemals Unterwäsche tragen! Ich habe immer nackt geschlafen! Ich schlaffe immer nackt und ich werde immer weiter nackt schlaffen und in meiner Wohnung ganz nackt gehen! Das ist unser mongolischer Volksbrauch! Wir sind Mongolen, wir tragen keine Unterhosen!
30. Diese Sanitäter und Ärzte und „Strafermittlerin“ Treutinger sind verlogene Verbrecher! Sie verarschen diese sexuell besorgte „Staatsanwältin“ Berens, vertuschen alles, lügen! Keiner erzählt ihr davon, dass sie mich in dem Rollstuhl geröntgt haben, haben Röntgenfilmplatte (Kassette) hinter meinem Rücken in dem Rollstuhl zwischen meiner Wirbelsäule und Rollstuhllehne platziert! Warum nirgendwo stehen diese Angaben! Wie diese Verbrecherin „Strafermittlerin“ Treutinger ermittelt hat, wenn der Kern des Sachverhalts überhaupt nicht ermittelt ungeklärt geblieben ist?
31. Ich fordere für all diese Verbrecher ihre Aussagen unter Meineid nach §154 StGB leisten zu lassen. Sie lügen alle! Sie sind alle ganz sicher. Dass ich ein armer rechtsloser Staatenlose sei….
32. Diese Verbrecherin „Strafermittlerin“ Treutinger hat mich gar nicht vernommen! Was es für eine Strafermittlung, wenn sie mich das Opfer gar nicht vernimmt? Wie sie die Strafermittlung durchgeführt und eingestellt hat, wenn sie nur die Verbrecher einseitig vernommen hat? Diese Verbrecherin „Strafermittlerin“ Treutinger musste als alle Erste mich vernehmen!
33. Gegen diese Verbrecherin „Strafermittlerin“ Treutinger stelle ich meinen Strafantrag nach 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung i.V.m. §333 StGB Vorteilsgewährung. Indem diese Verbrecherin „Strafermittlerin“ Treutinger mich gar nicht vernommen hat, hat sie die „Strafermittlung“ ohne irgendwelche Ermittlungshandlungen amtsmissbräuchlich eingestellt, hat sie dem Röntgenarzt und der Röntgenassistentin und den beiden Berufsfeuerwehrsanitätern und dem Herr Staatsanwalt Oehme, den Polizisten, dem Land Nordrhein-Westfalen bewusst vorsätzlich amtsmissbräuchlich einen Vorteil gewährt, hat sie meine Strafanzeige wegen Missbrauch ionisierender Strahlen nach §§ 309, 311, 330d Nr. 4 a, 340 StGB unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten aus spezieller Rechtsvorschrift §§ 1, 2 Nr. 1a) 3 6 7 15 16 21 22 24 25 26, 2a, 2b, 2c, 4a, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 35, 36, 38, 42 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen RöV gegen diese Verbrecher fallen lassen, hat sie diese „Strafermittlung“ in Irre geführt vertuscht, hat sie diese „Strafermittlung“ rechtswidrig eingestellt, hat sie diese Verbrecher vor der strafrechtlichen Verantwortung freigemacht und hat sie verhindert mir das Schmerzensgeld und den Schadenersatz zu erstatten.
34. Ich fordere den Generalstaatsanwalt Köln:
- mich zu vernehmen!
- mit diesen vier Verbrechern vier Kreuzverhörs durchzuführen:
i. Berufsfeuerwehrsanitäter Hr. M. Kraemer
ii. seine Arbeitskollegin (Name mir unbekannt)
iii. Röntgenarzt der Radiologischen Klinik Merheim (Name mir unbekannt)
iv. seine Röntgenassistentin (Name mir unbekannt)
- zwei Röntgenbilder sicherstellen auswerten und mir in Augenschein geben
- Tatortuntersuchung durchzuführen und entsprechenden Tatortprotokoll zu befassen
- Ein praktisches Untersuchungsexperiment mit Videoaufnahme durchzuführen, wie man einem im Rollstuhl gefesselten Patienten sein Unterleib mit fest installiertem am Röntgengerät Unterleibschutz beschützen kann
- Videoüberwachungsmaterial des Röntgenraums sicherstellen und auswerten
- Eine unabhängige Gutachtung durchzuführen
- Eine Aufsichtskommission bei entsprechender Ärztekammer bilden
- Mir meinen nach §§27, 28 RöV entsprechenden Röntgenpass ausstellen
- Mir meine nach §38 RöV Ärztliche Bescheinigung ausstellen
- Alle Akten mir zur Akteneinsicht geben
- Mir Prozesskostenhilfe einen Anwalt gewähren
- Für all diese Verbrecher Meineid nach §154 StGB leisten lassen
35. Nach dieser verbrecherischen „Röntgenaufnahme“ habe ich keine mehr Erektion und meine Spermien sind möglicherweise völlig unfruchtbar.
36. Mir wurde bis heute kein nach §§27, 28 RöV entsprechender ausführlicher Röntgenpass und keine nach §38 RöV Ärztliche Bescheinigung ausgestellt.
37. Ich fordere Kreuzverhöre mit dem Arzt, mit der Röntgenassistentin, mit zwei Berufsfeuerwehrsanitätern.
38. Würden sie bitte die Psychiatrieärzte an der Station 14 der psychiatrischen Klinik auch vernehmen und zwar Leiter-Krankenpfleger Herrn Müller, er hat mich ständig getröstet, dass diese Bestrahlungsdosis nicht so hoch nicht so gefährlich sein könne. Sie werden es überleben. Ich habe sofort allen Ärzten Krankenpflegern an der Station 14 über diese „Röntgenaufnahme“ erzählt.
39. Auf der Station 14 in der geschlossenen Psychiatrie waren alle erstaunt, wofür solcher Aufwand ist? Station 14 ist speziell für erkrankte an einer irgendwelcher ansteckenden Krankheit psychisch kranke Patienten vorgesehen. Sie könnten Tuberkulose durch Blutaufnahme, Impfung-Kratze, Speicher-Untersuchung binnen 10-12 Stunden selbst sicher feststellen. Insbesondere meine Person war von Anfang an 3-Tage lang in einem Sonderraum für ansteckende psychisch kranke Patienten allein fixiert gehalten. Meine Person konnte nicht andere Patienten anstecken, wenn ich doch an TBZ erkrankt wäre. Krankenpfleger haben meinen Sonderraum immer nur in Sonderschutzkleidung betreten.
40. Bezirksregierung Köln als Kranhausaufsichtbehörde weigert auch aus amtsmissbräuchlichen rassendiskriminierenden Gründen diesen Sachverhalt ordentlich zu untersuchen. Sie haben mir eine blöde Antwort gegeben, damit ich meine Klappe hielte. Gegen die Bezirksregierung Köln habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine Untätigkeits-, Verpflichtungsklage eingelegt.
41. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
42. Würden sie bitte mir das Schmerzensgeld das seelische Schmerzen und den Schadenersatz in Hohe von 50.000 (fünfzigtausend) Euro auszahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen und mich in Ruhe lassen.
43. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Anlage:
Ablauf einer Röntgenuntersuchung
Nach Betreten des Röntgenraumes wird der Patient gebeten, die Körperregion, die zu röntgen ist, vollständig frei zu machen. Schmuck und Kleidungsstücke sollten abgelegt werden, wenn sie die entsprechende Region bedecken. Vor jeder Röntgenuntersuchung wird ein Röntgenschutz aus Blei um die Hüften und Becken angelegt. Daraufhin wird der Patient bzw. das betreffende Körperteil für die Aufnahme in eine bestimmte Stellung gebracht, d.h. zwischen der Röntgenfilmplatte (Kassette) und der Röntgenröhre positioniert.
Ähnlich wie bei einer statischen Photographie ist es auch bei einer Röntgenaufnahme besonders wichtig, dass sich das Objekt, das abgebildet werden soll, nicht bewegt. Bewegung führt in diesem Fall zu einer nicht gewünschten Unschärfe und kann dadurch die Qualität der Diagnose bedeutend einschränken und unter Umständen zu Fehleinschätzungen führen. Deshalb wird der Patient bei fast allen Röntgenuntersuchungen gebeten, für den Moment der Aufnahme nicht zu atmen und sich nicht zu bewegen.
Um aus dem Röntgenbild eine möglichst hohe diagnostische Sicherheit zu erzielen, muss man von dem Organ oder Körperteil, das dargestellt werden soll, meistens zwei Aufnahmen anfertigen, nämlich aus zwei verschiedenen Richtungen, also "in zwei Ebenen". Nur in wenigen Fällen ist eine einzige "Ebene" ausreichend. Manchmal kann auch eine dritte oder vierte zusätzliche Aufnahme notwendig werden. Durch diese sogenannten Spezialaufnahmen kann dann ein noch ungeklärter Aspekt besonders deutlich herausgearbeitet werden.
Vorbereitung
Für eine einfache konventionelle Röntgenaufnahme bedarf es in der Regel keiner speziellen Vorbereitung. Für Aufnahmen am knöchernen Skelett und der Lungen ist es nicht nötig, nüchtern zu sein. Für bestimmte Untersuchungen der Nierenfunktion mit Kontrastmittel sollte der Patient seit dem Vorabend nüchtern und mit einem speziellen entblähenden Medikament (z.B. SAB simplex®)vorbereitet sein.