Paul Wolf 22. Dezember 2009 n. Chr.
Horststr.6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Aktenzeichen: 24.03.03-4-Wolf
Kopie: Treutinger
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Köln
Kriminalinspektion 3 – KK 32
Hohe Pforte 4-6
50676 Köln
Altenzeichen: 34 Js 57/09
Widerspruch
gegen den verachtenden falschen irreführenden Bescheid der Sachbearbeiterin Fr. Büker 24.03.03-4-Wolf vom 08.09.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. hiermit lege ich meinen Widerspruch gegen den verachtenden falschen irreführenden Bescheid der Sachbearbeiterin Fr. Büker 24.03.03-4-Wolf vom 08.09.2009.
2. Der Bescheid ist auf unwahren falschen irreführenden Tatsachen begründet. Entweder Sachbearbeiterin Fr. Büker hat diesen Sachverhalt überhaupt nicht untersucht, oder sie gewährt dem Arzt, der Krankenschwester, der Feuerwehrsanitätern, dem Herr Staatsanwalt Oehme, den Polizisten, dem Land Nordrhein-Westfalen vorsätzlich absichtlich bewusst amtsmissbräuchlich einen Vorteil, damit meine Strafanzeige nach §309 StGB Missbrauch ionisierender Strahlen gegen diese Verbrecher fallen lassen, damit diesen Sachverhalt in Irre führen vertuschen, damit diese Strafermittlung einstellen, damit diese Verbrecher vor der strafrechtlichen Verantwortung freimachen und mir kein Schmerzensgeld und kein Schadenersatz erstatten.
3. Sachbearbeiterin Fr. Büker hat sich somit nach §333 StGB Vorteilsgewährung, 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung, §309 StGB Beihilfe im Missbrauch ionisierender Strahlen, Amtsmissbrauch strafbar gemacht.
4. Würden sie bitte gegen Sachbearbeiterin Fr. Büker einen Strafantrag stellen und sie aus dem Amt entlassen. Ich bereite jetzt meine Strafanzeige gegen Sachbearbeiterin Fr. Büker selbst vor der Staatsanwaltschaft Köln vor.
5. Diese Verbrecher haben mich zwei Mal Unter der Bestrahlung gesteckt. Erste Mal nackt sitzend gebunden zum Rollstuhl auf Arme hinten und auf Füße ohne gar keinen Bleischutz. Der Arzt und die Krankenschwester haben das große Röntgenbild hinter meinem Rücken zwischen der Rollstuhllehne und meinem Rücken gesteckt. Herr Arzt hat dafür das bewegliche bestrahlende Teil des Gerätes extra nach unten verschoben, damit die Strahlen meinen Körper meine Brust und das Röntgenbild treffen. Dabei haben an mir keine irgendwelche Bleischutzmantel oder Unterleibschutz angezogen.
6. Das zweite Mal, nach dem ich hysterisch geschrien habe, habe ich gewaltigen Widerstand geleistet habe, wann ich versucht habe meinen Unterleib hinter dem Bleischutzmantel der Berufsfeuerwehrsanitäter zu verstecken, hat der Arzt endlich meinen Mund frei gemacht, damit mir endlich zuhören, was ich damit sagen wollte und ich habe ihn gebeten mir den Unterleibschutz zu geben, hat er den Sanitätern die Anweisung gegeben, meine Füße und Hände vom Rollstuhl entbunden frei machen und mich ordnungsgemäß am Stehen Aufnehmen lassen. Dabei haben sie mir selbstverständlich Unterleibschutz gegeben.
7. Während dieser „Röntgenaufnahme“ haben die Sanitäter und die Röntgenärzte meinen nackten Körper unter der Röntgenbestrahlung zwei Mal ohne Schutzblei gesteckt. Diese zwei Sanitäter und alle Röntgenärzte haben an sich Schutzbleischürze angezogen, haben ihre Körper vor der Röntgenbestrahlung beschützt, aber mich haben sie ohne den Schutzblei einfach nackt in dem Rollstuhl unter die Röntgenbestrahlung vorsätzlich gesteckt. Dadurch haben sie mir gemeinsam zwei Mal vorsätzliche Körperverletzung zugefügt. Wann ich versucht habe, während dieser „Röntgenaufnahme-Körperverletzung“ meinen nackten ungeschützten Körper hinter dem Schutzblei eines Sanitäters zu verstecken, haben diese Deutsche mir es massiv verhindert verweigert und mich einfach weiter zusammengeschlagen und gedrückt gehalten.
8. Herr Arzt und die Krankenschwester haben mehr Mal aus dem Schutzzimmer zu uns gegangen und haben lange mit Sanitätern diskutiert. Die Krankenschwester hat mit mir auf russisch gesprochen. Sie haben alle mich wie ein wildes hochansteckendes Tier wie ein wildes Lebewesen behandelt, als ob ich kein Mensch wäre.
9. Würden sie bitte all diese Röntgenärzte und Sanitäter vor dem Gericht vorladen und sie vernehmen. Würden sie bitte diese beiden Röntgenaufnahmen sicherstellen und zu gerichtlichen Akten beifügen. Auf einem Röntgenbild werden sie deutlich sehen, wie meine Person in dem Rollstuhl mit festgebundenen Händen und Füßen saß und die gewalttätigen Sanitäter haben mich dabei zusammen gedrückt gehalten. In dem Röntgengerät sind diese beiden Röntgenfotos gespeichert. Man kann sie nicht einfach so löschen nicht verschwinden lassen.
10. Die „Sanitäter des Rettungsdienstes“ haben an mich mehreren Mundschutzmaske noch in der Wohnung angezogen, aber einige davon haben sie mir einfach in den Mund zwischen die Zähnen und Lippen stark angezogen. Oben drauf habe sie mit weiterer Schutzmaske meinen ganzen Mund und Nase zu gemacht, so dass ich nach solchen angespannten Mundschutzmasken kein Wort sprechen konnte. Sie haben somit meinen Mund einfach zu gemacht! Ich konnte auch nicht wegen der Kälte und Nasenschleim richtig einatmen und richtig sprechen. Meine Nase war voll mit dem Nasenschleim und der Mund war mit den Mundschutzmasken zugedeckt. Und dazu noch sprechen? Ich konnte gar kein Wort sagen. Sie haben damit meine mögliche mündliche Beschwerde Bitte vorsätzlich verhindert, damit ich nicht sagen könnte, dass die Polizisten mich zusammengeschlagen haben. Das ist eine Folterung von deutschen „hervorragenden Ärzten“!
11. Herr „Oberstaatsanwalt“ von der Staatsanwaltschaft Köln hat dieses ganze Verbrechen Körperverletzung Röntgenbestrahlung gesehen und hat er dagegen gar nichts unternommen. Herr „Oberstaatsanwalt“ hat die Sanitäter und Röntgenärzte umgekehrt an mich angestiftet. Er wollte meinem Erbgenom meinen Spermien durch die bleischutzlose Bestrahlung eine Unfruchtbarkeit zufügen, damit widerliche Mongolen auf dem deutschen Boden nicht vermehren könnten. Das ist keine Rechtsstattlichkeit. Das ist NAZI-Justiz Rassenjustiz! Die Mongolen haben in Deutschland keinerlei Recht auf Bleischutz während der Röntgenaufnahme.
12. Indem der Arzt, die Krankenschwester, die Feuerwehrsanitäter, Herr Staatsanwalt Oehme und die Polizisten zusammen meinen nackten ungeschützten sitzend gebunden auf Arme hinten und auf Füße zum Rollstuhl mit Gewalt unter der Röntgenstahlen gesteckt haben, haben sie sich nach §309 StGB Missbrauch ionisierender Strahlen §340 StGB Körperverletzung im Amt.
13. Ich fordere das entsprechende Kreuzverhör mit dem Arzt, mit der Krankenschwester, mit zwei Berufsfeuerwehrsanitätern, mit dem Herr Staatsanwalt Oehme. Ich fordere für alle diese Verbrecher nach §154 StGB Meineid leisten lassen.
14. Würden sie bitte die Psychiatrieärzte an der Station 14 der psychiatrischen Klinik auch vernehmen und zwar Leiter-Krankenpfleger Herrn Müller, er hat mich ständig getröstet, dass diese Bestrahlungsdosis nicht so hoch nicht so gefährlich sein könne. Sie werden es überleben. Ich habe sofort allen Ärzten Krankenpflegern an der Station 14 über diese „Röntgenaufnahme“ erzählt.
15. Würden sie bitte mir das Schmerzensgeld das seelische Schmerzen und den Schadenersatz in Hohe von 50.000 (fünfzigtausend) Euro auszahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen und mich in Ruhe lassen.
16. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament Landtag NRW wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg niemals! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger