23. Oktober 2017: Orientierung über das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I
Systemwechsel Schulmodell ??? Informationen folgen ....
9. Januar 2017
Informationen der Erziehungsdirektion zum Übertritt, zusätzlich «Übersicht» am Seitenende (pdf-Datei)
Übertrittsbericht
Übertritts-Verfahren (2015 - 2017)
Vorbemerkungen
Im deutschsprachigen Kantonsteil können die Eltern ihre Kinder zu einer kantonalen Kontrollprüfung anmelden, wenn sie mit dem Antrag der Klassenlehrkraft nicht einverstanden sind (bis spätestens 20. Februar). Die Prüfung wird anfangs März durchgeführt und der Entscheid ist bis Mitte April zu eröffnen. Das Einigungsgespräch gibt es künftig nicht mehr.
Die Eltern aller Fünftklässlerinnen und Fünftklässler in Langenthal wurden am 26. Oktober 2015 zu einem Informationsanlass eingeladen. Ziel ist es jeweils, alle betroffenen Eltern für das Übertrittsverfahren zusammen zu informieren, d.h. "gleicher Wissensstand für alle". Die fünften Klassen werden zwei Jahre später im August in die Realschule oder die Sekundarschule (Aufteilung in Sekundarschule und spezielle Sekundarschule) eintreten. Diese Langzeitbeobachtung beginnt im August mit Beginn des fünften Schuljahres. Sie endet nach dem ersten Semester des 6. Schuljahres.
Die meisten Kinder setzen sich das Ziel, den Übertritt in die Sekundarschule zu schaffen. Daran kann auf alle Fälle gearbeitet werden - es werden trotz allen Anstrengungen nicht alle Kinder dieses Ziel erreichen.
Wichtig ist, dass die Eltern ihre Kinder begleiten und bei Überforderung des Kindes Kontakt mit uns Lehrkräften aufnehmen. Es ist möglich, den «Stress» zu vermindern, wenn die Ziele neu gesteckt werden. Wir Lehrkräfte beobachten die Kinder - und haben auf die Leistungen nur bedingten Einfluss:
Die Kinder werden auf Grund ihrer erbrachten Leistungen der Real- oder der Sekundarschule zugewiesen.
Power-Point-Präsentation vom 26. Oktober 2015: