Frau Dr. med. Andrea Fischer führt in unserer Praxis Strassenverkehrsuntersuchungen der Stufen 1-3 durch.
Welche Stufe Ihre Untersuchung benötigt, finden Sie im Schreiben des Strassenverkehrsamtes.
Untersuchungen der Stufe 4 können nicht bei uns durchgeführt werden.
Stufe 1: Seniorinnen und Senioren
Allgemein ab dem 75. Geburtstag alle 2 Jahre
NEU: Bitte bringen Sie einen Sehtest von Ihrem Augenarzt oder von einem Optiker mit. Der Sehtest darf maximal 3 Monate alt sein.
Kosten: CHF 120 (wird nicht von der Krankenkasse vergütet)
Melden für einen Termin
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin für die Untersuchung zeitnah nach Erhalt der Aufforderung des Strassenverkehrsamtes. Es kommt immer wieder vor, dass Berichte oder Zeugnisse von anderen Behandlern für die Beurteilung eingeholt werden müssen, oder dass bei diesen eine Kontrolluntersuchung notwendig ist, bevor die Fahreignung definitiv beurteilt werden kann. Sie haben nach Erhalt der Aufforderung zur Untersuchung 3 Monate Zeit, diese durchführen zu lassen. Kann die Beurteilung in dieser Zeit nicht stattfinden, muss der Ausweis temporär hinterlegt werden, sprich Sie dürfen nicht mehr fahren. Das Strassenverkehrsamt erteilt keine Verlängerungen der Frist, auch nicht auf Nachfragen durch den Arzt.
Mobilität im Alter
Bitte machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, wie Sie auch ohne Auto im Alter mobil bleiben können (öffentliche Verkehrsmittel, Taxifahrten, unterstützte Fahrdienste z.B. von Pro Senectute oder dem Roten Kreuz).
Elektromobile für Senioren:
Wann braucht es einen Führerschein?
Senioren-Elektromobile bis 20km/h darf man ohne Führerausweis lenken, Dazu müssen Sie die Strassenverkehrsregeln kennen und körperlich und geistig genügend fit sein, um das Fahrzeug zu bedienen.
Senioren-Elektromobile über 20km/h benötigen einen Führerausweis der Kategorie M und ein Kontrollschild. Eine Verkehrsmedizinische Untersuchung ist nicht erforderlich, ausser es bestehen Zweifel an der Fahreignung
So gehen Sie vor:
Dem Brief vom Strassenverkehrsamt liegt eine Verzichtserklärung bei. Sie können dort vermerken, dass Sie auf alle Kategorien ausser auf die Kategorie «M» verzichten möchten, und das Formular so an Strassenverkehrsamt einsenden. Es muss dann kein Untersuchungstermin bei uns mehr vereinbart werden.
Probefahrten mit dem Fahrlehrer
Wir unterstützen es sehr, wenn Sie sich freiwillig einer Probefahrt mit einem Fahrlehrer unterziehen, um einzuschätzen, wie gut Sie Autofahren. Dabei handelt es sich aber um die Beurteilung der sog. Fahrkompetenz. Es wird beurteilt, ob Sie Kenntnis der Verkehrsregeln haben und das Motorfahrzeug sicher beherrschen.
Wenn Sie vom Strassenverkehrsamt zum Arzt geschickt werden, wird eine Prüfung der sog. Fahreignung verlangt. Das heisst, ob die Person die medizinischen Mindestvoraussetzungen zum sicheren Fahren von Motorfahrzeugen erfüllt.
Sollte die Fahreignung als nicht mehr gegeben beurteilt werden, kann dies nicht mit Hilfe einer Bescheinigung eines Fahrlehrers beeinflusst werden.
Nicht bestanden, was tun?
Fällt die Beurteilung zur Fahreignung negativ aus, können Sie Folgendes tun:
Sie können nach der Untersuchung direkt mitteilen, dass sie ein negatives Ergebnis ablehnen und eine Beurteilung durch eine höhere Stufe wünschen. Dies wird auf dem Formular so vermerkt und das STVA wird Sie dazu kontaktieren.
Sollten Sie im Nachhinein mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, müssen Sie sich direkt beim STVA melden und dort um eine erneute Beurteilung bitten.
Bitte beachten Sie: Abklärungen auf höheren Stufen sind meist kostenintensiv.
Stufe 2: Bewerber höherer Kategorien (z.B. Lastwagen)
Kosten: CHF 120 (wird nicht von der Krankenkasse vergütet)
Bis 50 alle 5 Jahre, bis 75 alle 3 Jahre, danach alle 2 Jahre
Stufe 3: Bewerber mit Körperbehinderungen, Zweituntersuchungen, nach Unfallverletzung oder nach schwerer Krankheit
Stufe 3 Untersuchungen können aus Kapazitätsgründen nur dann durchgeführt werden, wenn es die Auslastung der Praxis erlaubt.
Die Anfrage dazu schreiben Sie uns am besten per Mail mit kurzem Schildern der Gründe für die Stufe 3 Untersuchung. Nach Abschätzen des Aufwandes können wir entscheiden, ob ein Termin möglich ist.
Kosten: Bitte beachten Sie, dass der Zeitaufwand für Untersuchung und administrative Arbeiten schnell ein paar Stunden in Anspruch nehmen kann. Der Stundenansatz beläuft sich auf CHF 200 pro Stunde.