Pressespiegel

Der Ehegattenabzug wurde am 9. November 2020 abgeschafft.

Artikel 70 des Sozialversicherungsgesetzes wurde 2018 in Artikel 187-191 umbenannt.

Im März 2021 waren mehr als 100.000 Rentner vom Direktabzug betroffen.

Die Rente ist nicht sicher

Berliner Zeitung (Horizonte), 11. März 2010

Wer nach Neuseeland auswandert, muss damit rechnen, dass der Staat dort seine Altersbezüge deutlich kürzt

Sissi Stein-Abel

AUCKLAND. Als Ruth Humphrey 65 wurde, machte sie, was in diesem Alter alle Menschen in Neuseeland tun. Sie stellte ihren Rentenantrag. Eine einfache Angelegenheit, dachte sie, schließlich bekommt jeder Einwohner, der mindestens zehn Jahre im Land gelebt hat, ein einheitliches Ruhegeld vom Staat.

Das ist zwar mager, aber es wird unabhängig von Arbeitsjahren, Nationalität und Vermögen ausgezahlt, an arme Schlucker wie an Millionäre. Die Summe variiert, je nachdem, ob jemand allein, mit seinem Partner oder einem Untermieter zusammenwohnt.

Ruth Humphrey, mittlerweile 73 Jahre alt, stünden derzeit wöchentlich 239,19 NZ-Dollar (123 Euro) netto zu. Aber sie erhält nur einen Teil der so genannten NZ Super - wie die neuseeländischen Altersbezüge heißen, abgeleitet von Superannuation, dem englischen Begriff für Rente. Immerhin. Als vor acht Jahren ihr Kampf begann, bekam sie gar nichts.

Das Arbeitsamt, das hier Winz (Work and Income New Zealand) heißt, sagte ihr warum: "Sie sind mit dem falschen Mann verheiratet." Dieser falsche Mann heißt Bill und ist Amerikaner. Sein Fehler ist, dass er eine Rente aus den USA erhält, für die er 19 Jahre lang Beiträge gezahlt hat.

Diese Zahlungen der US-Sozialversicherung - genauso wie Leistungen der deutschen Rentenversicherung - verrechnet Winz mit dem neuseeländischen Satz für Ehepaare und setzt die Bestimmung außer Kraft, nach der Renten individuell ausgezahlt werden. Artikel 70 des Sozialversicherungsaktes von 1964 macht es möglich. Darin steht, dass ausländische Renten - egal, wie sie finanziert worden sind - von steuerfinanzierten neuseeländischen Renten direkt abgezogen werden und dass auch die ausländische Rente des (Ehe-)Partners zählt.

"Unfair und diskriminierend"

Ruth Humphrey, eine schlanke Frau mit lebhaften Augen, hat die Anekdote vom falschen Mann unzählige Male erzählt, auch kürzlich bei einem von der Universität Auckland und der nationalen Menschenrechtsorganisation HRC (Human Rights Commission) organisierten öffentlichen Forum über den Umgang mit ausländischen Renten. Sie hatte schlaflose Nächte, bekam Bluthochdruck, litt unter Existenzangst.

Ihr Zwischenfazit nach einem jahrelangen Kampf mit Behörden und Ministerien ist schockierend: "Bevor ich in Rente ging, hatte ich Krebs. Das war leichter durchzustehen als diese unfaire, diskriminierende Behandlung", sagt Ruth Humphrey.

Mehr als 52 000 Rentnern in Neuseeland geht es ähnlich, darunter sind mindestens 200 Auswanderer aus Deutschland. Die Zahl der Fälle steigt. "Es kommen immer mehr Leute mit ausländischen Rentenansprüchen nach Neuseeland, um unseren Arbeitskräftemangel auszugleichen", sagt die Uni-Professorin Claire Dale. "Als Folge werden sich immer mehr Menschen um ihre Rente geprellt fühlen."

In einem Forschungsprojekt haben Dale und ihre Kollegen Papiere für eine Rentenreform erstellt, um Einwanderern und aus dem Ausland zurückkehrenden Neuseeländern zu ihrem Recht zu verhelfen. "Wir haben Politiker aller Couleur zu diesem Forum eingeladen", sagt Dales Kollegin Susan St. John, "aber alle haben abgelehnt. Das ist der Beweis, dass es ein ganz heikles Thema ist."

Die von der Nationalpartei geführte Regierung will eine Diskussion um jeden Preis vermeiden, damit im In- und Ausland niemand erfährt, wie der Staat mit Einwanderern umspringt. Viele bezahlen Steuern als Eintrittsgeld ins vermeintliche Paradies und bekommen nichts zurück.

"Wir müssen die Politiker zum Zuhören und Handeln zwingen", sagt Rosslyn Noonan, die Vorsitzende der Menschenrechtskommission. "Die Regierung muss eine faire Lösung für dieses komplexe Problem finden. Unsere Wirtschaft kann nur florieren, wenn Einwanderer nach Neuseeland kommen." Die Aufgabe ist so schwierig, weil die Rentensysteme weltweit nie hundertprozentig vergleichbar sind.

Als Joachim Rehbein und seine Familie im Juli 1983 aus Bremen nach Neuseeland zogen, hatten sie keine Ahnung, wie tief sie im Alter fallen würden. Der Maschinenbauer, der als Verkaufsingenieur und Verkaufsleiter arbeitete und eine deutsche Tochtergesellschaft führte, erfuhr, als er vergangenes Jahr 65 wurde, dass er keinen Cent bekommt. Seine deutsche Rente, erworben durch 15 Jahre Beitragszahlungen, entspricht dem vollen Satz der NZ Super (auf den Monat hochgerechnet derzeit rund 570 Euro).

"Als wir 1980 Informationen über die Einwanderung einholten, hieß es, nach soundsovielen Jahren Aufenthalt bekommt man NZ Super. Die Anrechnung der in Deutschland erworbenen Teilrente wurde mit keinem Wort erwähnt. Wir haben auch nicht danach gefragt, weil man von allein ja gar nicht auf solch eine Gemeinheit kommt." Um über die Runden zu kommen, arbeitet Rehbein jetzt als Berater für frühere Kunden.

Marianne P. las in einem Internet-Forum zufällig von der Existenz des Artikels 70 - und dass sie doppelt geschröpft wird. Die Rentenansprüche der Marketing-Expertin aus 25 Jahren Arbeit in Deutschland sind höher als zwei NZ-Super-Sätze (also derzeit 2 x 570 = 1 140 Euro). Das heißt: Auch ihr einheimischer Ehemann, der sein Leben lang in Neuseeland gearbeitet hat, wird keine NZ Super bekommen. "Sobald ich das Thema anschneide, hängt der Haussegen schief", erzählt Marianne. "Mein Mann wird depressiv, wenn er daran denkt, dass er später mal total von mir abhängig ist."

Diese Beobachtung haben auch Claire Dale und Susan St. John gemacht. Das Selbstwertgefühl betroffener Männer, die aus der klassischen Versorgerrolle stürzen, sinkt gegen Null, die Beziehungen sind extremen Belastungen ausgesetzt. Und eine Pro-Forma-Scheidung ist keine Lösung. Winz schickt Detektive aus, um die wahren Lebensumstände zu überprüfen.

Wer seine ausländische Rente gar nicht erst beantragt, weil man selbst ja nichts davon sieht, dem teilt die Behörde, wie der Offenbacherin Elke Kurschus, schriftlich mit, "dass in diesem Fall die Zahlung der NZ Super eingestellt wird". Der aus den Niederlanden stammende John Albers, Präsident des multinationalen Rentenrates, nennt diese Ausbeutung ausländischer Sozialsysteme zur Finanzierung neuseeländischer Renten "gesetzlich erlaubten Betrug".

Der Direktabzug ist auch der Trick, um Doppelbesteuerungsabkommen wie jenes mit Deutschland auszuhebeln. Darin steht in Artikel 18, dass nur der Staat, der die Ruhegehälter oder Bezüge aus der Sozialversicherung bezahlt, diese auch besteuern kann.

Dem Opernsänger Barry Mora, der von 1976 bis 1987 in Gelsenkirchen und Frankfurt am Main arbeitete, zieht die Deutsche Rentenversicherung 30 Prozent seiner Altersbezüge ab, weil er Nicht-EU-Ausländer ist und Deutschland kein Interesse hat, ein Sozialversicherungsabkommen mit Neuseeland abzuschließen. Die USA verweigern Neuseeländern, die in den USA gearbeitet haben, in einer Retourkutsche die Rente komplett, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren.

Wie schon die vorherige Labour-Regierung, die immerhin eine Gesetzesänderung zur Ehegattenregelung auf der Agenda hatte, macht die jetzige National-Regierung Politik nach Kassenlage und wischt das Thema vom Tisch. Senioren-Minister John Carter teilte auf Anfrage mit: "Die Kosten, um die bisherige Praxis zu beenden, wären sehr hoch. Deshalb wäre es unklug, dieses Geld zur Verfügung zu stellen." Auch sei es "fair den meisten Neuseeländern gegenüber", da es sich bei den betroffenen Pensionären ja um eine Minderheit handele.

Premierminister John Key schreibt den Standardsatz: "Niemand darf Neuseelands Rentenversorgung missbrauchen, ohne einen fairen Beitrag zum Steueraufkommen und zur Gesellschaft geleistet zu haben." Und: "Niemand darf besser dastehen als Neuseeländer, die ihr ganzes Leben hier gearbeitet haben."

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Ansprüche im Ausland

Bei der Rente im Ausland gilt für Deutsche das Prinzip, dass sie ihre Ansprüche, die sie in ihrem Erwerbsleben in Deutschland erworben haben, auch mitnehmen.

Um Ungerechtigkeiten wie Doppelbesteuerung und Kürzungen zu verhindern, gibt es Abkommen.

In Europa gelten einheitliche Verordnungen, über Verträge sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz einbezogen.

Deutschland hat außerdem mit mehreren Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Australien. Neuseeland gehört nicht dazu.

(Last update: 16.11.2021)


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