13.RdB- Rechte der Bürger
Präambel:
Hiermit wird festgelegt, welche Rechte ein jeder Bürger von Los Santos besitzt, sofern er nicht vom 15. Gesetzbuch (Terror-Status) beeinflusst wird. Grundrechte können selbst durch einen Terror-Status nicht aufgehoben werden. Durch einen Terror-Status kann nur das Recht auf die Belehrung und auf das Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt entfallen (Artikel 7 & 10).
Artikel 1 - Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu wahren, ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Grundordnung des Staates von Los Santos verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 2 - Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt
Jeder hat das Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt.
Sollte ein Tatverdächtiger einen staatlich geprüften Anwalt fordern, so ist ein Anwalt per Funk oder Dispatch zu kontaktieren. Sollte kein Anwalt im Staate sein, so muss sich der Angeklagte selbst verteidigen.
Der Anwalt darf seinem Mandanten in JEDER Situation beiwohnen und ihn vertreten.
Der Anwalt muss bei der Justiz als Mitarbeiter verzeichnet sein.
Artikel 3 - Recht zu schweigen
Jeder Bürger des Staates von Los Santos hat nicht die Pflicht, sich gegen sich oder einen nahen Angehörigen auszusagen oder sich oder diesen zu belasten.
Ein naher Angehöriger ist definiert in § 1 Abs. 04 PO. In jedem Fall muss eine standesamtliche Urkunde vorliegen.
Artikel 4 - Recht auf Akteneinsicht
Jeder Bürger des Staates von Los Santos hat das Recht darauf, die Akten einzusehen, wenn er dies fordert. Es müssen nur geforderte Punkte (z. B.: Anklagepunkte, Sachverhalt, abgenommene Gegenstände, etc.) verlesen werden.
Artikel 5 - Recht auf Belehrung
Jeder Bürger des Staates von Los Santos hat das Recht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Festsetzung seine Rechte zu erfahren. Bis zur Verlesung der Rechte dürfen die Beamten keine Äußerungen des Beschuldigten zur Ermittlung des Strafmaßes verwenden."
„Sie sind Beschuldigte(r) einer Straftat.
Sie haben das Recht zu schweigen, alles, was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung,
als auch Abhandlung, einen staatlich geprüften Verteidiger hinzuzuziehen.
Sollte sich keiner im Staate befinden, müssen Sie sich selbst verteidigen.
Sollte kein Richter im Staate sein, übernimmt der ranghöchste Beamte einer anwesenden exekutiven Institution die Judikative.
Haben Sie Ihre Rechte verstanden?“
Dem Tatverdächtigen können die Rechte bis zu 3x vorgelesen werden. Nach dem dritten Mal wird automatisch davon ausgegangen, dass er seine Rechte verstanden hat.
Die Rechte müssen nicht erneut vorgelesen werden, sollte der Tatverdächtige
In einem Aktiven Inhaftierung Prozess sein und ihm wurden die Rechte bereits vorgelesen.
Er sitzt in dem Moment bereits eine Haftstrafe ab und begeht ein Verbrechen in dieser Haftzeit.