05.BtMG – Betäubungsmittelgesetz
§ 1 - Anbau, Weitergabe und Besitz von Betäubungsmitteln
Das BtMG regelt den Besitz, Handel, Transport und Herstellung bzw. Anbau von betäubenden Substanzen und Gegenständen. Zum Nachweis bei hinreichendem Verdacht kann auch ein Drogentest durch einen Arzt durchgeführt werden.
Alle Suchtmittel fallen unter illegale Betäubungsmittel, diese sind in Anhang 1 & 2 zu finden.
Alle Betäubungsmittel nach Anhang 1 und illegale Substanzen nach Anhang 2 müssen von Exekutivbeamten beschlagnahmt und in der Asservatenkammer verwahrt werden.
§ 1 Abs. 01 BtMG Herstellung von Betäubungsmitteln
Der Herstellungsprozess, sowie der Anbau und die Ernte von illegalen Substanzen, gemäß Anhang 1 & 2, ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und einer Geldstrafe bis zu 45.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 02 BtMG Transport von Betäubungsmitteln
Der Transport von illegalen Substanzen, gemäß dem Anhang 1 & 2, ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe bis zu 35.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 03 BtMG Bewaffneter Transport von Betäubungsmitteln
Ein Transport von illegalen Substanzen gemäß dem Anhang 1 & 2, wo die Person(en) bewaffnet ist/(sind), ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe von bis zu 65.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 04 BtMG Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und Substanzen nach Anhang 2 ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 35.000 $ zu bestrafen.
Der Besitz nach § 1 führt zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen gemäß dem Strafkatalog von Los Santos.
Ist der Besitz von Betäubungsmitteln auf Eigenbedarf zurückzuführen, kann von einer Anklage abgesehen werden. Eigenbedarf kann nur dann auftreten, wenn der Besitz von 10 Gramm Marihuana oder 10 Joints nicht überschritten wird.
§ 1 Abs. 05 BtMG Besitz von Betäubungsmitteln in Fahrzeugen
Der Besitz von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und Substanzen nach Anhang 2 in Fahrzeugen ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 25 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 45.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 06 BtMG Weitergabe von Betäubungsmitteln
Die Weitergabe von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und Substanzen nach Anhang 2 ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 20.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 07 BtMG Verkauf von Betäubungsmitteln
Der Ver- sowie Ankauf von Betäubungsmitteln nach Anhang 1 und illegalen Substanzen nach Anhang 2 ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 35.000 $ zu bestrafen.
Der Verkauf nach Abs. 1 führt ebenfalls zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen.
§ 1 Abs. 08 BtMG Verkauf von Betäubungsmitteln an öffentlichen Plätzen
Der Ver- und Ankauf von Betäubungsmitteln auf öffentlichen Plätzen nach Anhang 1 & 2 ist illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 45.000 $ zu bestrafen.
Öffentliche Plätze sind normalerweise „belebte Plätze", z. B.: Würfel Park, Justizgebäude, Medical Department, PD/SG, etc.
§ 1 Abs. 09 BtMG Vertrieb in nicht geringer Menge
Der Vertrieb, sowie der Ankauf von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mehr als 50 Gramm nach Anhang 1 & 2 ist illegal und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 45 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 60.000 $ zu bestrafen.
§ 1 Abs. 10 BtMG Konsum von Betäubungsmitteln
Wer beim Konsum von Betäubungsmitteln erwischt wird, wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 $ bestraft.
§ 1 Abs. 11 BtMG Konsum an öffentlichen Plätzen
Wer beim Konsum von Betäubungsmitteln an öffentlichen Plätzen erwischt wird, wird mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 $ bestraft.
§ 2 - Betäubungsmittel mit staatlicher Herkunft und medizinischen Hintergrund
§ 2 Abs. 01 BtMG medizinische Ausnahmen
Das Medical Department ist dazu befugt, den Patienten Medikamente, sofern es die Heilung und zur Linderung von Schmerzen unterstützt, zu verabreichen.
Sollte der Patient bei vollem Bewusstsein und voller Zurechnungsfähigkeit stehen, muss in jedem Fall eine Einverständniserklärung eingeholt werden und dies auch in der medizinischen Akte vermerkt sein.
Sollte der Patient als bewusstlos oder nicht zurechnungsfähig gelten, so darf dem Patienten ohne die Einverständniserklärung Medikamente verabreicht werden.
Ein Patient gilt als unzurechnungsfähig, wenn ein entsprechendes Gutachten von einem anerkannten Psychologen oder Psychiater vorliegt.
§ 2 Abs. 02 BtMG Rezepte
Das Medical Department darf Rezepte für die Verwendung von Medikamenten geben, solange diese dem Heilungsprozess oder zur Linderung von Schmerzen dienen.
Nach Anhang 3 sind Aspirin/Heparin und Ibuprofen, welche die Menge von 1000 mg nicht überschreiten, ohne ein Rezept erlaubt.
§ 2 Abs. 03 BtMG Missbrauch von Medikamenten
Sollten Medikamente ohne Rezept bei einer Person gefunden werden, so wird dieser nach § 1 Abs. 05 BtMG oder § 1 Abs. 06 BtMG verurteilt.
Die Medikamente sind an das Medical Department zu überstellen, solange es keine Anordnung eines Richters, Staatsanwalts oder einer Leitungsebene einer exekutiven Einrichtung gibt.
§ 2 Abs. 04 BtMG Besitz von Medikamenten als medizinisches Personal
Mediziner dürfen im Dienst Medikamente im Auto und bei der Person mit sich führen.
Sie dürfen außerdem Betäubungsmittel im Dienst bei sich führen, wenn sie zur Schmerzlinderung bei akuten Schmerzen dienen und solange die Leitungs- oder Führungsebene dies genehmigt.