Die Gewichtung der Anforderungsbereiche im Zusammenhang mit der Bewertung des Lernerfolgs ergibt gute Chancen für das Erreichen ausreichender Leistungen.
Bestimmte Anweisungen (Operatoren) in den Fragestellungen erleichtern es, die richtigen Antworten zu geben.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat Bildungsstandards entwickel, die für alle Bundesländer in Deutschland gelten.
Die Prüfungsaufgabe ist so zu stellen, dass sie Leistungen in den folgenden drei Anforderungsbereichen erfordert:
Anforderungsbereich I
Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
Anforderungsbereich II
Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
Anforderungsbereich III
Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.
Der Schwerpunkt der Gewichtung sollte auf Anforderungsbereich II liegen und Anforderungsbereich I sollte stärker gewichtet sein als Anforderungsbereich III. was z.B. bei einer Gewichtung von 35:45:20 erfüllt ist.
Für unter 20% des Wissens ergibt eine Bewertung als ungenügend.
Für unter 40% des Wissens ergibt eine Bewertung als mangelhaft.
Ab 40% des Wissens wird wie folgt bewertet:
ab 85%: sehr gut
ab 70%: gut
ab 55%: befriedigend
ab 40%: ausreichend
Damit genügt es, den Anforderungsbereich I fehlerfrei eingeübt zu haben, und einige wenige Aufgaben des Anforderungsbereichs II lösen zu können, um eine ausreichende Bewertung zu erreichen.
Anforderungsbereich I
beschreiben, charakterisieren, ermitteln, nennen, wiedergeben
Anforderungsbereich II
analysieren, darstellen, ein- zuordnen, erklären, erläutern, erstellen, gliedern
Anforderungsbereich III
begründen, beurteilen, bewerten, erörtern, diskutieren, überprüfen, Stellung nehmen